Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben möchten, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Im Einvernehmen mit der Schriftführerin und dem Schriftführer stelle ich erneut fest, dass die für eine Verfassungsänderung erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages unzweifelhaft nicht gegeben war. Damit ist auch der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Drs. 16/5178 abgelehnt worden.
Wir beginnen mit der Einzelberatung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung, also zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP zur Änderung der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung. Ich rufe auf:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP zur Änderung der Landeshaushaltsordnung so beschlossen wurde.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung, also über den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse in Niedersachsen. Wer der Nr. 2 der Be
schlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/4860 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, das Erste war die Mehrheit.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Nr. 3 der Beschlussempfehlung, also über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Eine aufgabengerechte Finanzausstattung des Landes sicherstellen“. Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/4863 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier stelle ich fest, das Erste war die Mehrheit.
Auch zu Tagesordnungspunkt 7 hatte ich zu Anfang bereits auf den Wunsch der Fraktion der SPD hingewiesen, die zweite Beratung und damit die Entscheidung über den Gesetzentwurf unmittelbar anzuschließen.
Für die Schlussabstimmung bitte ich diejenigen, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben möchten, sich jetzt zu erheben. - Wer stimmt gegen das Gesetz? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf nicht erfolgreich durch das Parlament gekommen ist.
Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 8. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/4867 ablehnen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit stelle ich fest, dass der Antrag abgelehnt wurde.
Da der Tagesordnungspunkt 9 zurückgezogen wurde, kommen wir vereinbarungsgemäß zu Tagesordnungspunkt 10:
Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Realverbandsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/4681 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 16/5147 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/5200
Wir kommen zur Beratung. Von der SPD-Fraktion liegt mir eine Wortmeldung vor. Frau SchröderEhlers, Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen zur abschließenden Beratung eines Gesetzes, das aus unserer Sicht definitiv nicht notwendig ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, mit dieser Änderung greifen Sie schnell noch einmal in die Geschenkekiste, weil es sich einige wenige in unserem Land wünschen. Es ist Ihnen auch egal, was die Fachleute dazu sagen, die im Kern kein gutes Haar an diesem Vorschlag lassen. Das kann wirklich nicht Ihr Ernst sein!
Frau Kollegin, ich möchte Sie kurz unterbrechen. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen, führen Sie die Gespräche doch bitte ab sofort außerhalb des Plenarsaales! Sie haben Disziplin gezeigt und sehr lange durchgehalten, aber jetzt brauchen wir Aufmerksamkeit für Frau Schröder-Ehlers. Ich danke Ihnen. - Bitte schön, Frau Schröder-Ehlers!
Worum geht es bei diesem Gesetz? - Seit mehr als 40 Jahren gibt es das Realverbandsgesetz. Es ist eine verlässliche Basis für die historisch gewach
Allerdings können heute neue Realverbände nur dann entstehen, wenn Flurbereinigungsverfahren Unterhaltungslasten an Wegen und Gewässern neu regeln müssen.
Herr Sander, unter der Überschrift „Stärkung des Ehrenamtes“ hat Ihr Sitznachbar, Herr Ehlen, vor einigen Jahren den Versuch unternommen, Gründungen solcher öffentlich-rechtlicher Verbände, die hoheitlich handeln, auch für interessierte private Grundstückseigentümer zu ermöglichen. Auf einen Entwurf hin hagelte es Proteste. Herr Ehlen war so klug, den Entwurf wieder zu kassieren mit der Begründung, es bestehe gar kein Bedarf. Herr Ehlen, das war richtig. Aber Sie haben leider vergessen, das Papier dann in den Reißwolf zu stecken.
Meine Damen und Herren, nun ist es wieder da. Kurz vor Toresschluss und kurz vor der Wahl wollen Sie erneut Geschenke verteilen.
Doch wir brauchen diese Änderungen immer noch nicht, Frau Klopp. Das hat auch die Anhörung sehr deutlich gemacht.
Der vom Kabinett vorgelegte Entwurf enthielt so viele Fehler und rechtswidrige Formulierungen, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eine vollständige Überarbeitung vornehmen musste.
Das sehen Sie an der Länge des Berichtes. Ich hoffe, Sie sehen es mir nach, dass ich nicht auf alle diese Punkte im Detail eingehen kann.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie sind doch mal mit dem Versprechen gestartet, Vorschriften abbauen und Doppelregelungen vermeiden zu wollen.
Heute tun Sie genau das Gegenteil: Sie schaffen eine bürokratische Regelung, die mit zusätzlichen Aufgaben für die Kommunen verbunden ist; denn sie müssen die Gründungen genehmigen und die Rechtsaufsicht über die Realverbände führen. Die kommunalen Spitzenverbände haben protestiert, und zwar zu Recht.
Kein anderes Bundesland hat und braucht solch ein Instrument rein auf Wunsch privater Grundstückseigentümer. Bei uns gibt es die Wasser- und Bodenverbände. Derzeit besteht die Möglichkeit, sich gleichberechtigt auf Augenhöhe zivilrechtlich zu verständigen. Mit dem Instrument, das Sie heute schaffen, geben Sie den Besitzern von mehr Grund und Boden die Möglichkeit, sich gegen die Besitzer von weniger Grund und Boden durchzusetzen und deren Eigentum einem Realverband zu unterwerfen und es einzukassieren.