Protokoll der Sitzung vom 27.09.2012

(Beifall bei den GRÜNEN)

Trotz allem bleibt es dabei: In diesem Antrag steht nicht viel, aber es steht auch nichts Falsches darin. Deshalb stimmen wir Grünen zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Klaus- Peter Bachmann [SPD]: Ihr seid groß- zügig!)

Meine Damen und Herren, nachdem sich alle Fraktionen zustimmend geäußert haben, wird die Landesregierung nun durch Herrn Minister Busemann ihren Standpunkt darlegen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Anliegen, der Hintergrund ist im Grunde genommen von allen richtig beschrieben worden. Vielleicht kann ich SPD und Linke mit dem einen oder anderen Argument doch davon überzeugen, dass eine Enthaltung keinen Sinn macht, dass man bei einer guten Sache gemeinsam dabei sein kann.

Meine Damen und Herren, ich habe schon bei der ersten Beratung des Entschließungsantrages am 18. Juli dieses Jahres erklärt, dass die Landesregierung den Antrag nachdrücklich unterstützt. Ziel des Antrages ist es ja, die Bedingungen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, soweit sie ehrenamtlich engagiert sind, zu verbessern. Diejenigen - das ist doch wohl klar -, die sich ehrenamtlich für unsere Kinder und Jugendlichen einsetzen, dürfen und sollen nicht mit Kosten belastet werden. Hier wollen wir einfach Rechtssicherheit schaffen, indem wir die Gebührenfreiheit für Führungszeugnisse im Bundesrecht festschreiben. Das dient, nebenbei bemerkt, auch dem Abbau der Bürokratie.

Wer ein Führungszeugnis benötigt, soll nicht mehr einen Kostenerlassantrag stellen müssen. Herr Kollege Adler, vielleicht können Sie das Stichwort „Kostenerlassantrag“ einmal vermerken. Ein Kostenerlassantrag wird bei der Meldebehörde gestellt und geht dann hoch zum Bundesjustizamt. Wenn er wieder herunterkommt, heißt es, dem Kostenerlassantrag wird entsprochen. Also, Geld kriegt ihr ohnehin nicht dafür. Muss das so sein, oder kann man da andere Wege finden?

Ich weiß, es wird auch darüber diskutiert, ob die Kommunen tatsächlich eine Kosteneinbuße nennenswerter Art haben. Solch ein Antrag kostet in der Regel 13 Euro. Zwei Fünftel - gleich 5,20 Eu

ro - soll die Kommune erhalten. Der Rest - 7,80 Euro - geht an die Bundeskasse. Nun ist wegen des beschriebenen Verwaltungsweges, der Arbeit macht, das Ergebnis schon jetzt sehr oft so, dass es dann, wenn es vom Bundesjustizamt zurückkommt, heißt: Es ist ohnehin nichts zu bezahlen. - Es war also alles für die Katz. Die Kommune verzichtet in Zukunft auf etwas, was sie auch in der Vergangenheit schon nicht bekommen hat. - Das nur einmal als parallele Überlegung.

Es liegt hier - da das Stichwort gelegentlich genannt wird, will ich einen Satz dazu sagen - auch kein Fall der Konnexität vor. Wir sind hier im Bereich des Bundeszentralregistergesetzes. Es handelt sich also nicht um eine landesgesetzliche Regelung, sodass die Konnexitätsbetrachtungen hier auch nicht ziehen.

Meine Damen und Herren, was ist Sachstand? - Die Bundesregierung hat Ende August dieses Jahres den Entwurf eines Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes beschlossen, der in den nächsten Wochen beim Deutschen Bundestag eingebracht werden wird. Zurzeit liegt dieser Gesetzentwurf dem Bundesrat vor, der in seiner Sitzung am 12. Oktober 2012 - also in 14 Tagen - dazu Stellung nehmen wird.

Im Rechtsausschuss des Bundesrates, verehrte Kollegen von der SPD - das darf ich Ihnen jetzt einfach einmal mit auf den Weg geben -, hat Niedersachsen, wie es der Zufall so will, gestern beantragt, die Gebührenfreiheit für Führungszeugnisse im Justizverwaltungskostengesetz zu verankern. Dem ist - Sie ahnen es - mit 16 : 0 Stimmen entsprochen worden. Das ist doch ein schönes Ergebnis!

(Dörthe Weddige-Degenhard [SPD]: Warum müssen wir das dann heute noch beschließen?)

- Das ist die Parallelität der guten Ereignisse.

Sie sehen also schon, der Bundesrat und dann der Bundestag machen sich Niedersachsens Überlegungen zu eigen. Wir sollten hier einfach eine Einheitsfront bilden. Deswegen können Sie dem Antrag auch zustimmen.

Danke.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Ich komme zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/4974 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist bei einer ganzen Anzahl von Enthaltungen so beschlossen. Ich danke Ihnen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 34 auf:

Abschließende Beratung: Zustimmung des Niedersächsischen Landtages gemäß Artikel 63 Abs. 1 NV; hier: Verkauf der landeseigenen Liegenschaft in Hannover, Hanomagstr. 8 - Antrag der Landesregierung - Drs. 16/5054 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/5137

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die von der Landesregierung beantragte Einwilligung zu der Veräußerung zu erteilen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, über diesen Punkt ohne Besprechung abzustimmen. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und die von der Landesregierung beantragte Einwilligung zur Veräußerung erteilen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

(Widerspruch bei der LINKEN)

- Entschuldigung, ich hatte nicht nach links geguckt.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Fehler!)

Bei einigen Stimmenthaltungen ist das so beschlossen.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Wir wol- len den Präsidenten nicht kritisieren!)

- Ich werde mir Mühe geben, auch nach links zu gucken.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 35 auf:

Abschließende Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren der Städte Barsinghausen, Gehrden und Hemmingen, der Gemeinde Isernhagen, der Städte Neustadt am Rübenberge, Pattensen und Sehnde, der Gemeinden Uetze, Wedemark, Mellendorf und Wennigsen sowie der Stadt Wunstorf - Beschwerdeführer - Verfahrensbevollmächtigte: RAe E.-E. Deter, K. Schulz-Koffka, N. Schulz-Koffka, E. David, B. Härig, 30175 Hannover gegen §§ 160 Abs. 4 Satz 7, 166 Abs. 3 Sätze 4 und 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Dezember 2010 - Schreiben des Präsidenten des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 21.08.2012 - StGH 2/12 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/5193

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, von einer Äußerung gegenüber dem Staatsgerichtshof abzusehen.

Auch hier waren sich die Fraktionen einig, diesen Punkt ohne Besprechung abzustimmen. - Ich höre keinen Widerspruch.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Diesmal gibt es wirklich keine Stimmenthaltungen. Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe nun für heute die letzten beiden Tagesordnungspunkte, die Tagesordnungspunkte 36 und 37, auf, die zusammen beraten werden sollen:

Erste Beratung: Lehren aus der Havarie der MSC Flaminia ziehen - EU-Richtlinie über die Nothäfen überarbeiten - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/5180

Erste Beratung: Verbindliches und wirksames Havariemanagement in Europa durchsetzen - Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/5187

Wir kommen zur Einbringung. Dazu hat sich für die CDU-Fraktion der Kollege Hiebing zu Wort gemeldet. Er hat jetzt das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu zugegebenermaßen etwas fortgeschrittener Stunde haben wir uns heute gleich anhand von zwei Anträgen mit einem Thema zu befassen, das vor wenigen Wochen bundesweit nur für wenige Tage, aber in Niedersachsen und an der Küste besonders große Aufmerksamkeit erfahren hat.

Wie wir alle wissen, ereignete sich am 14. Juli dieses Jahres auf dem unter deutscher Flagge fahrenden Containerschiff MS Flaminia ein folgenschweres Schadensereignis, bei dem ein Besatzungsmitglied zu Tode kam, mehrere verletzt wurden und ein weiteres Besatzungsmitglied immer noch vermisst wird.

Die Reederei beauftragte daraufhin ein Bergungsunternehmen, das sich zunächst bemühte, einen geschützten Platz vor der britischen, dann der französischen oder auch holländischen Küste anzulaufen. Bekanntlich blieben diese Versuche erfolglos. Dazu konnte es leider kommen, weil dies im Rahmen entsprechender EU-Richtlinien und internationaler Vereinbarungen so möglich war. Die Reederei hat daraufhin die Bundesrepublik Deutschland als Flaggenstaat um Unterstützung gebeten und diese Gott sei Dank auch erhalten. Gleichzeitig hat der Bund das Havariekommando in Cuxhaven gebeten, notwendige Vorbereitungen für eine Sicherung und Entladung des Schiffes zu treffen.

Die Aufnahme der MS Flaminia in deutsche Hoheitsgewässer erfolgte in Wahrnehmung der nach dem Seevölkerrecht gebotenen Verantwortung des Flaggenstaates. Nach Artikel 94 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen ist der Flaggenstaat verpflichtet, seine Hoheitsgewalt und -kontrolle in verwaltungsmäßigen, technischen und sozialen Angelegenheiten über seine Flagge führende Schiffe wirksam auszuüben. Die Bundesrepublik Deutschland ist darüber hinaus verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine Meeresverschmutzung durch Schiffe unter deutscher Flagge zu verhüten, zu verringern und zu überwachen. Bei offenkundigem Nichtvorliegen anderer Möglichkeiten der Gefahrenabwehr und entsprechendem Hilfegesuch der deutschen Reeder und des von ihr beauftragten Bergungsunter

nehmens kann demzufolge das Anlaufen deutscher Hoheitsgewässer von deutschen Behörden nicht versagt werden. Das ist, glaube ich, auch gut so.

Diejenigen Politikerinnen und Politiker aus den Reihen der Opposition, die mit Einlassungen und Forderungen ein Einlaufen des Schiffes zunächst verhindern oder aufschieben wollten, scheinen die völkerrechtlichen Bestimmungen daher offenbar ignoriert oder missachtet zu haben.

Derzeit befindet sich die MS Flaminia in Wilhelmshaven. Jetzt wird es darum gehen, die gefährliche, teils beschädigte Ladung zu sichern und zu löschen.

(Vizepräsident Hans-Werner Schwarz übernimmt den Vorsitz)

Die aktuellen Entwicklungen haben gezeigt, dass eine Überarbeitung europäischer Schutz- und Notfallkonzepte für den Seeverkehr erforderlich ist. Dies bezieht sich insbesondere auf das letztmals im Jahr 2009 überarbeitete Erika-III-Paket. Ich denke, hier ist Handlung erforderlich.