Vielen Dank. - Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in diesem Landtag ja manch Kurioses zu besprechen. Auch diese Petition bzw. eher die dazu vorgeschlagene Vorgehensweise gehört zum Fall Kurioses.
Worum geht es? - Der Petent wendet sich an den Landtag, weil er eine Photovoltaikanlage, die er auf seinem denkmalgeschützten Haus errichtet hat, wieder zurückbauen soll, und zwar aus dem einfachen Grund, weil er für die Errichtung dieser Anlage keine Genehmigung erhalten hat. Der Landkreis Wesermarsch hat ihm diese Genehmigung nicht erteilt und eine Rückbauverfügung ausgesprochen. Dagegen ist der Petent gerichtlich vorgegangen. Er hat erst den Prozess vor dem Landgericht Oldenburg verloren, das die rechtliche Einschätzung des Landkreises Wesermarsch bestätigt hat, und danach hat er den Prozess vor
dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg verloren, das die Rechtsmeinung des Landkreises Wesermarsch ebenfalls bestätigt hat.
Der Petent hätte, bevor er sein denkmalgeschütztes Haus mit einer Solaranlage ausstattet, natürlich eine Genehmigung dafür einholen müssen. Eine solche Genehmigung hatte er nicht. Sie ist versagt worden, weil der besondere Denkmalwert des Hauses durch die entsprechende energetische Sanierung beeinträchtigt würde. Der Petent war aber uneinsichtig und hat die Solaranlage trotzdem auf dem Dach seines Hauses errichtet.
Jetzt kommt das Kuriose: Die Kollegen der Fraktionen von CDU und FDP - wahrscheinlich auf Bitten des Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Thümler; denn das betrifft seinen Wahlkreis -
beantragen heute, dass diese Petition der Landesregierung zur Berücksichtigung überwiesen werden soll, und nicht, den Petenten über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Meine Damen und Herren, ich finde das kurios. Denn die rechtliche Situation ist eindeutig; die Gerichte haben entschieden. Deshalb kann der Petent nur über die Sach- und Rechtslage unterrichtet werden. Wir sollten die Gewaltenteilung ernst nehmen und nicht einen - zugegeben, vielleicht netten - Menschen, der keine Genehmigung für die Errichtung einer Solaranlage eingeholt hat,
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die entscheidenden Argumente wurden eben schon genannt. Ich frage mich, wie man bei dieser Petition, bei der der Konflikt „Solaranlage versus Denkmalschutz“ bereits rechtskräftig entschieden worden ist - es sind auch keine weiteren Rechtsmittel eingelegt worden, auch nicht hinsichtlich der Rückbauverfügung -, überhaupt noch eine andere Empfehlung als „Sach- und Rechtslage“ aussprechen kann. Das müssen Sie von der CDU und der FDP erklären. Es sei denn, es gibt hier eine ganz besondere Vorliebe für diese Person! Anders kann ich mir das überhaupt nicht erklären.
- Das können Sie ja gleich widerlegen und darstellen, wieso Sie dann anschließend anders entscheiden wollen.
(Björn Thümler [CDU]: Sie sind doch Demokrat, oder? Der Landkreis hat formell und materiell entschie- den. Der Schwarzbau ist formell und materiell rechtswidrig. Und Sie geben eine solche komische Empfehlung heraus! (Jens Nacke [CDU]: Wie kommen Sie dazu, so etwas hier einfach in den Raum zu stellen? Sie sind ein derma- ßen schlechter Jurist! Da kann einem schlecht werden!)
(Jens Nacke [CDU]: Das ist eine Un- terstellung! So etwas gehört sich in diesem Hause nicht! Das wissen Sie ganz genau!)
Wir sind jedenfalls der Meinung, dass man in einem solchen Fall gar nicht anders entscheiden kann als „Sach- und Rechtslage“.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sinn des Petitionsrechts ist auch nach meiner Interpretation, dass die Bürger sich an uns wenden können und uns damit konfrontieren können, wie die Gesetze, die wir hier verabschieden, beim Bürger ankommen und wie sie vor Ort wirken. Das zu reflektieren, ist aus meiner Sicht ein Hauptargument für Petitionen.
Dieser Fall ist wirklich erstaunlich. Wir haben die Grünen, die sich hier gegen Photovoltaik aussprechen.
Die Grünen stellen immer die Energiewende nach vorne, aber wenn es dann einmal konkret wird, sprechen sie sich dagegen aus.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Kann jetzt jeder machen, was er will? - Un- ruhe - Glocke des Präsidenten)
Und wir haben die SPD, die hier, wenn dieser Fall wirklich durchgezogen wird, ein älteres Ehepaar von Haus und Hof gehen lässt. Sie haben nämlich keine Chance - ich bin wahrscheinlich der Einzige von uns, der sich das Objekt und die Verhältnisse wirklich einmal angeguckt hat -,
ihr Hab und Gut zu halten, weil die Investition auf dem Dach ist. Wenn sie abgebaut werden soll, haben sie keine Chance, ihr denkmalgeschütztes Haus zu erhalten.
Wir möchten in diesem Fall eine Möglichkeit finden. Der Petent will ja nicht, dass die Rechtslage ausgehebelt werden soll, sondern bittet uns als Landtag, dafür zu sorgen, dass er seine Anlage weiterbetreiben kann. Wir geben das der Landesregierung zur Berücksichtigung auf, weil wir wollen, dass in diesem Fall eine Möglichkeit gefunden wird. Das muss nicht die Rücknahme der Rückbauverfügung sein; das kann auch die Genehmigung eines neuen Antrags sein.
(Lebhafter Beifall bei der CDU und Beifall bei der FDP - Karl-Heinz Klare [CDU]: Das war eine sehr abgewoge- ne Erklärung! - Unruhe)
Wenn wieder mehr Ruhe eingetreten ist, erteile ich dem Kollegen Poppe das Wort. Er möchte zu einer anderen Petition Stellung nehmen, und zwar zur Eingabe 3053/04/16. Bitte, Herr Kollege!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Eingabe, zu der ich spreche, stammt von Schülerinnen und Schülern der letztjährigen Klasse 9 b des Greselius-Gymnasiums Bramsche und befasst sich mit den Auswirkungen der Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur von 13 auf 12 Jahre und mit der Frage, wie diesen zu begegnen ist.
Eine solche Eingabe ist zunächst einmal ein gutes Beispiel gegen die Behauptung, die junge Generation sei desinteressiert, lethargisch und politikmüde. Diese Klasse hat sich im Anschluss an einen Landtagsbesuch und eine Diskussion mit Abgeordneten nicht nur Gedanken zu dem genannten Thema gemacht, sondern diese auch noch sorgfältig strukturiert, zu Papier gebracht und als Eingabe eingereicht. Das allein ist schon ein Lob wert.
Hinzu kommt aber, dass auch der Inhalt der Petition durchaus im Wortsinne erwägenswert ist. Zwar formuliert die Klasse, die Rücknahme der Schulzeitverkürzung sei für sie die beste Lösung. Sie stellt aber diesen Schritt keineswegs in den Mittelpunkt, wie es die Stellungnahme der Landesregierung vermuten lässt, sondern stellt Überlegungen an, unter welchen Bedingungen die Umstellung gelingen könnte und aus ihrer Sicht vielleicht eher erträglich gemacht werden könnte. Eine Verringerung des Umfangs der Hausarbeiten wird ebenso vorgeschlagen wie eine Überarbeitung der Stoffpläne.
Dass ein aktueller Erlass aus dem MK einige Gedanken aus der Petition, wenn auch in anderer Form, bereits aufgenommen hat, ist kein Gegenargument, sondern zeigt, dass die Vorschläge in die richtige Richtung gehen. Sie können nicht Punkt
für Punkt berücksichtigt werden. Aber sie sollten sorgfältig erwogen werden. Genau das schlage ich im Namen der SPD-Fraktion vor. Wir beantragen „Erwägung“.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zur selben Petition. Petenten sind 27 Schülerinnen und Schüler der damaligen Klasse 9 b, jetzt 10. Klasse, des Greselius-Gymnasiums Bramsche, die nach einem Besuch im Landtag hier ihr Anliegen als Petition eingereicht haben. Sie fordern eine Korrektur des Turbo-Abiturs, andernfalls mindestens eine deutliche Entlastung im G8-Gymnasium.