Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Kultusminister Althusmann eben von der Seite reingerufen hat, an panzerbrechende Waffen müsse man erst einmal herankommen, dass diese Waffen aber nachgewiesenermaßen zuhauf auf dem Schwarzmarkt zu bekommen sind, vor dem Hintergrund, dass panzerbrechende Waffen die Außenhülle eines MOXBehälters leicht durchdringen können, z. B. mit thermobarischen Gefechtsköpfen,
und vor dem Hintergrund, dass es eben nicht reicht, sich immer hinter dem BfS zu verstecken, Herr Minister, sondern dass Sie die niedersächsische Bevölkerung zu schützen haben, - - -
- - - frage ich die Landesregierung: Warum gibt es für diesen Fall eines terroristischen Angriffs mit panzerbrechenden Waffen auf einen solchen Transport keine entsprechenden spezifischen Katastrophenschutzpläne?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde mich mit Ihnen anschließend einmal darüber unterhalten, wo man diese
Aber zur Sache, meine Damen und Herren: Die Polizei ist in dem Zusammenhang wirklich gut aufgestellt, um erstens gefahrenabwehrend tätig zu werden. Das ist der Hauptpunkt. Insofern können Sie auch nicht nachweisen, dass in letzter Zeit, zumindest in den letzten Jahren, mit solchen Waffen hier Anschläge verübt worden sind. Das ist das eine.
- Das habe ich ja gar nicht gesagt. Weil Sie gesagt haben, das Land und gerade auch das Innenministerium seien dafür verantwortlich, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen, habe ich Ihnen nur erläutert: Dafür ist die Polizei zuständig und gut ausgestattet. Und wenn ich hier feststelle, dass in meiner Amtszeit so etwas nicht stattgefunden hat, kann ich nachweisen, dass die Bürgerinnen und Bürger entsprechend geschützt worden sind. Dafür gilt der Polizei auch mein großer Dank, dass sie entsprechend tätig ist. Das kann man ja einmal feststellen.
Zweitens habe ich schon immer dargestellt, dass es ein Gefahrguttransport ist und dass für Gefahrguttransporte entsprechende Katastrophenschutzpläne routinemäßig vorliegen. Nicht nur bei den Landkreisen, in denen es ein Kernkraftwerk gibt, sondern insgesamt für alle Landkreise sind Katastrophenschutzpläne vorzuhalten. Sie umfassen auch Gefahrguttransporte. Und das sind Gefahrguttransporte. Insofern gibt es auch keine Notwendigkeit, hier nachzuarbeiten.
Danke schön. - Seine zweite Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Herr Kollege Limburg. Bitte!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Birkner, vor dem Hintergrund, dass es so, wie Sie sich hier aufführen, nicht geht - - -
Sie haben sich vorhin angemaßt, zu behaupten, die Nachfrage des Kollegen Wenzel sei nicht mehr von der Ausgangsfrage gedeckt. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie auf folgende Sätze und Fragen aus der Ausgangsfrage hinweisen.
Ja. Aber die Frage steht vor dem Hintergrund, dass der Minister behauptet hat, die Frage habe den Fragegegenstand unzulässig erweitert.
Daher kann ich nur davon ausgehen, dass er die Ausgangsfrage nicht ordentlich gelesen hat, sondern nach der Überschrift mit dem Lesen aufgehört hat.
(Zurufe von der CDU: Das ist ja eine Unverschämtheit! - Ein bisschen mehr Benehmen! - Unglaublich! - Gabriela König [FDP]: Was ist das denn für ei- ne Art und Weise? - Hans-Werner Schwarz [FDP]: Wo kommen wir denn hier hin?)
- Der Minister hat es doch schriftlich vorliegen. Wenn er es vernünftig lesen würde, hätte er die Frage des Kollegen Wenzel ja auch beantwortet.
Herr Kollege Limburg, wir wollen jetzt nicht über das diskutieren, was der Minister gelesen haben könnte oder auch nicht. Sie stehen hier vorne, um Zusatzfragen zu stellen.
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass ich Ihre Behauptung zurückweise, der Kollege Wenzel habe den Fragegegenstand unzulässig erweitert, frage ich Sie im Sinne meines Kollegen Wenzel noch einmal: Welche Neubewertung hat es z. B. im Hinblick auf die Transurane in Bezug auf die MOXBrennelemente gegeben?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Limburg, ich habe eben wiederholt ausgeführt, dass im Rahmen der Stresstests, die nach Fukushima durchgeführt worden sind, die Anlagen in dem Zustand, in dem sie genehmigt worden sind, zugrunde gelegt und überprüft worden sind. Für die Anlage in Grohnde gehört z. B. dazu, dass dort der Einsatz von MOXBrennelementen genehmigt ist. Also gehört das mit in den Überprüfungsbereich dieser Stresstests.
Herr Wenzel hat dann noch einmal nach den Szenarien für die Stresstests gefragt. Das können wir jetzt hier in der Kürze nicht darlegen. Die Ausführungen zu den Szenarien holen wir nach. Das ist kein Problem. Wir haben aber mit Sicherheit schon im Umweltausschuss diskutiert, welche Szenarien den Stresstests im Einzelnen zugrunde gelegt worden sind. Nach Fukushima sind ja verschiedene Ebenen aufgemacht worden, bei denen es etwa darum geht, was bei einem Flugzeugabsturz passiert, was bei einem Erdbeben passiert usw. Aber die Szenarien müssen wir im Detail noch einmal ausführen.
Das Ergebnis dieser Überprüfung hat ergeben, dass kein Anlass zur Neubewertung besteht. Diese Überprüfung wurde durch die Bundesbehörden mit durchgeführt, und auch die Länder waren daran beteiligt, also alle, die in der Aufsicht für die kerntechnischen Anlagen Verantwortung tragen. Insofern gibt es nach unserem Kenntnisstand auch nach Fukushima keinen Anhaltspunkt und keine Veranlassung, hier zu einer Neubewertung des Einsatzes der MOX-Brennelemente zu kommen.
Danke schön. - Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Frau Kollegin Twesten ihre zweite Zusatzfrage. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Herr Minister, war es zulässig, dass das MOX-Schiff Atlantic Osprey vom automatischen Schiffsicherheitssystem, dem AIS, vorübergehend abgekoppelt worden ist - meines Wissens ist das nur in Ausnahmefällen zulässig, beispielsweise wenn ein Angriff von Piraten befürchtet wird -, und auf wessen Veranlassung hin ist das geschehen?
Da haben Sie zwei Fragen gut verpackt. Sie hatten ja nur noch eine weitere. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Birkner. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe keine seerechtlichen Kenntnisse über diese Frage. Ob und unter welchen Voraussetzungen das abgeschaltet werden darf, kann ich Ihnen so nicht beantworten. Ich gehe aber davon aus, dass es im Interesse der Eigensicherung eines Schiffes dann, wenn Sicherungsmaßnahmen durchzuführen sind, zulässig ist, solche Identifikationsmerkmale auszuschalten.
Wir reden hier ja gerade über den Schutz vor Einwirkungen Dritter. Darum geht es in dieser Diskussion ja die ganze Zeit. Herr Herzog hat ein Szenario dargestellt, das er für beachtenswert hält. Darauf hat der Kollege Innenminister geantwortet. Vor diesem Hintergrund - das ist jetzt meine Interpretation - halte ich es für zunächst einmal gerechtfertigt und sachgerecht, dann zu überlegen, ob solche Schutzmaßnahmen zielführend sind, um die Identifikation und die Ortung eines solches Schiffes zu erschweren, wenn man also den Schutz vor Einwirkungen Dritter sicherstellen will.