Elke Twesten
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Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Herr Birkner, wir haben uns eben vielfach mit der Situation der privaten Wohn- und Geschäftshäuser befasst. Wenn Ihnen die energieeffiziente Sanierung so wichtig ist, frage ich Sie: Haben Sie denn für die landeseigenen Gebäude ein Ranking oder ein Konzept aufgestellt, wo die sinnvollsten und wirtschaftlichsten Investitionen in die Dämmung, in die Heizung, in die Haustechnik durchzuführen sind? Gibt es so etwas? Damit könnten Sie ja auch zum Vorbild für die Privathaushalte werden.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich müsste dieser Antrag „Mehr Frauen in gute Arbeit“ heißen. Denn das ist das Gebot der Stunde. Es ist keine Frage von Chancen, sondern es sind harte Fakten, die uns zum Handeln treiben, damit wir in Deutschland und damit auch in Niedersachsen volkswirtschaftlich nicht ins Hintertref
fen geraten. Schlimmer, als die rote Laterne in Sachen Lohngleichheit zu tragen, kann es allerdings kaum noch werden.
Deutschland im Jahre 2012 - Mädchen und Frauen haben die besseren Schul- und Studienabschlüsse und verdienen dennoch 24 % weniger als die im Durchschnitt nicht so gut qualifizierten Männer.
Deutschland unter Schwarz-Gelb im Jahre 2012 - Wir haben trotz Finanz- und Wirtschaftskrise einen Job- und Konjunkturboom. Und was passiert uns Frauen? - Unsere Position auf dem Arbeitsmarkt verschlechtert sich. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse von Frauen ist gesunken, während allerorts der Rückgang der Arbeitslosigkeit und der Anstieg gemeldeter Stellen gefeiert werden. - Es ist gut und richtig, dass die Linke auf die abgrundtiefe Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit hinweist.
Auch die Bundesagentur und die Unternehmensberatung McKinsey sagen deutlich, dass wir uns in Zeiten des Fachkräftemangels einen Luxus leisten, der zulasten unserer gesamten Volkswirtschaft geht. Allein mit Frauen können bundesweit mehr als 2 Millionen Vollzeitstellen besetzt werden. Das lassen Sie sich einmal auf der Zunge zergehen!
Das ist nicht nur eine statistische Größe, sondern entspricht in vielen Fällen auch dem Wunsch der Frauen. Ein Fünftel der Frauen geht nicht arbeiten und bzw. arbeitet in Teilzeit, weil sie sich um Kinderbetreuung oder zu pflegende Angehörige kümmern. Allein in Niedersachsen haben wir es mit massenhafter Unterbeschäftigung zu tun. Diese Zahlen können Sie den Angaben des LSKN entnehmen. Wir brauchen Teilzeitbeschäftigung allerdings auch im Bereich der Führungskräfte - das sogenannte Topsharing - und im Bereich der Ausbildung.
Sosehr wir die Initiative der Linken begrüßen, unterstützen können wir sie nicht. Ein Mindestlohn ist uns wichtig, um den Fall der Löhne zu stoppen. Gleichwohl sind wir für die moderate Version. Um endlich gleichwertige Beschäftigung zu schaffen, gehören für uns die Abschaffung des Ehegattensplittings und ein Gleichberechtigungsgesetz für die Privatwirtschaft genauso dazu.
Last, but not least brauchen wir in den Betrieben Familienfreundlichkeit, Betriebskindergärten, flexible Arbeitszeiten, eine familienfreundliche Arbeits
organisation. Außerdem ist die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger zu ermöglichen.
Menschen zu beschäftigen, ist keine Einbahnstraße, meine Damen und Herren, sondern fußt auf einem kooperativen Miteinander. Diese Diskussion ist noch lange nicht zu Ende. Sie beginnt erst, und wir werden - - -
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über den Mutterschutz sprechen, müssen wir leider feststellen, dass Deutschland mit zwei weiteren Mitgliedstaaten das Schlusslicht in der EU bildet. Bislang gilt bei uns in Deutschland lediglich eine Mindestnorm von 14 Wochen, die sich an einer Richtlinie aus dem Jahr 1992 orientiert. Über das Thema, den Mutterschutz auszudehnen, sprechen wir in Europa bereits seit mehr als zwölf Jahren. Acht Jahre ließ sich die Kommission Zeit, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. Das Schneckentempo hatten seinerzeit die Regierungen in Europa verursacht; denn sie waren der Meinung, dass der finanzielle Schutz der Arbeitgeber über das Wohl der Betroffenen, nämlich der Mütter und Kinder, zu stellen ist.
Meine Damen und Herren, nach der ILO-Richtlinie von 1992 wird allein abhängig Beschäftigten der Mutterschutz gewährt. Hier, möchte ich festhalten, käme ein verlängerter Mutterschutz insbesondere alleinstehenden und den Müttern zugute, die aus finanziellen Gründen keine Elternzeit nehmen.
Die Gegner einer Verlängerung behaupten, dass in Deutschland das Elterngeld eine Ausweitung des Mutterschutzes überflüssig mache. Tatsächlich sind alleinerziehende Mütter und Frauen im Niedriglohnsektor darauf angewiesen, ihren vollen Lohn zu erhalten. Eine Wahlfreiheit haben diese Frauen nicht.
Sie müssen, ob es ihnen gut geht oder nicht, wieder zur Arbeit gehen. Diesen Frauen würde eine Regelung mindestens im Sinne der ILO sehr wohl helfen.
Auch wird gegen eine Verlängerung gerne ins Feld geführt, dass Arbeitgeber mehr zu zahlen hätten und deswegen weniger Frauen eingestellt würden. Dies entbehrt jeglicher Grundlage. Neun andere EU-Mitgliedsländer zeigen, dass es nicht zum wirtschaftlichen Ruin führt, wenn Müttern der Lohn auch über 14 Wochen hinaus weitergezahlt wird.
Das Europäische Parlament hat sich dieses Themas vor einiger Zeit wieder angenommen. Der Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments hat zusätzlich die Verlängerung des Kündigungsschutzes vorgeschlagen. Die konservativ-liberale Mehrheit hat die Änderung dann abgelehnt und zu Fall gebracht.
Auch in Europa zeigt sich wie im Bundestag und hier im Niedersächsischen Landtag, dass der Mix aus Liberalen und Konservativen alles andere als der Vereinbarkeit von Familie und Beruf förderlich ist.
Schlimmer noch, sie versuchen sogar, die emanzipatorische Uhr mit ihren Beschlüssen zurückzudrehen.
Das im Koalitionsgezänk ausgehandelte Betreuungsgeld ist der offensichtliche Beweis dafür.
Meine Damen und Herren, die Grüne-Landtagsfraktion wird zustimmen.
Danke.
Herr Präsident! Herr Minister, Sie haben uns in der Antwort auf die Frage des Kollegen Bäumer schon die Zahlen für Deutschland und Niedersachsen geliefert. Mich interessiert, wie viele Transporte von MOX-Brennelementen explizit nach Nordenham gegangen sind.
Frau Präsidentin! Herr Minister, war es zulässig, dass das MOX-Schiff Atlantic Osprey vom automatischen Schiffsicherheitssystem, dem AIS, vorübergehend abgekoppelt worden ist - meines Wissens ist das nur in Ausnahmefällen zulässig, beispielsweise wenn ein Angriff von Piraten befürchtet wird -, und auf wessen Veranlassung hin ist das geschehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Hiebing hat mit einem Dank an das Havariekommando geendet, ich fange damit an. Ich möchte unseren herzlichsten Dank für den Einsatz und die zielgerichtete Arbeit des Teams um Herrn Monsees im Fall Flaminia zum Ausdruck bringen. Sie haben mit größter Sorgfalt und Umsicht agiert und werden sicherlich auch weiter so agieren.
Angesichts der mit dem Unglück verbundenen Ängste und Gefahren der zurückliegenden Wochen erwarten wir ab jetzt, dass die Landesregierung den Landtag regelmäßig und zeitnah über den Fortgang der Entladearbeiten und alle möglicherweise noch auftretenden Probleme unterrichtet.
Doch lassen Sie mich zunächst auf die Entstehungsgeschichte dieser beiden Anträge eingehen. Wir bedauern, dass die Regierungsfraktionen unser Angebot für einen fraktionsübergreifenden Antrag nicht angenommen haben. Es ist kein guter politischer Stil, wenn sich CDU und FDP schlicht zwei Tage lang nicht zurückmelden, sich nicht zu dem Entwurf für einen gemeinsamen Antrag äußern, um dann einen eigenen Antrag vorzulegen und uns auch noch über die Presse einzuladen, diesen Antrag mit zu unterschreiben.
Der Anlass, die Bewältigung eines schweren Seeunfalls, verdient einen deutlichen und gemeinsamen Auftritt, einen anderen Umgang im Bewusstsein der Verantwortung für alle in den vergangenen Wochen Beteiligten und gebietet eine pragmatische und vor allem an der Sache orientierte Auseinandersetzung abseits allen parteipolitischen Geplänkels.
Meine Damen und Herren, alle Beteiligten und auch die Beobachter der Vorgänge um die havarierte Flaminia sind sich einig, dass die europäischen Regelungen für Seeunfälle in diesem Fall völlig unzureichend waren. Die von allen europäischen Meeresanrainerstaaten gemachten Zusagen zur Zusammenarbeit bei Schiffsunglücken sind Makulatur. Die nach schweren Schiffshavarien der Vergangenheit beschlossene europäische Gesetzgebung Erika I, II und III mit dem eigentlichen Ziel, die Sicherheit im Seeverkehr zu erhöhen und Schadenslagen wirksam zu bewältigen, hat sich als nicht ausreichend erwiesen.
Die havarierte Flaminia bei schwerem Seegang als Geisterschiff in internationalen Gewässern hin und her zu schleppen und darauf zu warten, dass sich das Problem durch den Untergang des Frachters quasi von alleine löst, ist ein absolut inakzeptables Vorgehen. Es ist offensichtlich, dass die EU-Regelungen eben diesen Zustand möglich gemacht haben.
Die in Rede stehende EG-Richtlinie lässt den Küstenstaaten so viel Spielraum, dass es möglich ist, aus politischen Gründen die Aufnahme eines havarierten Frachters zu verweigern. Das, meine Damen und Herren, wollen und werden wir nicht hinnehmen.
Für den Worst Case sind wir gut gerüstet. Wir haben die notwendige Ausrüstung angeschafft, um die Folgen eines Unfalls für unsere Küstenmeere so abzufedern, dass die Schäden - ich sage einmal - überschaubar bleiben.
Nach dem Pallas-Unglück haben wir uns darauf konzentriert, unsere Küsten vor den Folgen von Chemie- und Ölunfällen zu schützen.
Im Fall Flaminia ist jedoch offensichtlich, dass hier nach der Devise „Unsere Küste muss sauber blei
ben“ gehandelt wurde. Aber was wurde eigentlich getan, um das Sinken eines Frachters, eine Verschmutzung des Ozeans weit draußen auf dem Meer zu verhindern? - Ich sage es nur ungern, aber angesichts von schwerem Seegang, vier Tiefdruckgebieten, die die Flaminia durchfahren musste, und 8 m hohem Wellengang haben die Beteiligten versagt. Der Kollege Krogmann ist eben schon sehr schön darauf eingegangen, über welch einen langen Zeitraum wir reden: 30 lange Tage sind vergangen, nachdem die Informationen von der NSB an die Bundesregierung gegangen sind. - Ich erspare es mir an dieser Stelle, das zu wiederholen.
Eines muss ich aber ansprechen: Die Lösung, die Flaminia in einem deutschen Hafen aufzunehmen, war auch eine politische Entscheidung, die sicherlich auch damit zu tun hat, dass die deutsche maritime Politik das Ausflaggen unserer Handelsschiffe rückgängig machen will und dass in Deutschland Fragen der Meeresverschmutzung besonders sensibel gehandhabt werden.
Ich möchte mit diesen Fragen zum Ausdruck bringen, dass Entscheidungen über den Umgang mit Havaristen
- ich komme gleich zum Schluss -, die sich in EUGewässern und nicht in den Küstengewässern eines EU-Landes befinden, nach sachlichen und fachlichen Kriterien getroffen werden müssen, die uns aber alle zusammen angehen.
Unter Nr. 3 des Antrags der Regierungsfraktionen - - -
Ich komme gleich wirklich zum Schluss.
Genau diese Frage, welche Zuständigkeiten wo angesiedelt werden, muss jetzt diskutiert werden.
Danke, Herr Präsident. - Herr Hocker, hierbei geht es nicht um den einzelnen Küstenstaat, der gefragt ist, welches Zuständigkeitswirrwarr hier geregelt werden soll. Vielmehr geht es ganz klar darum, dass man so eine Havarie wie die, mit der wir es gerade zu tun haben, gemeinsam angehen muss. Genau diese Frage, wo die Zuständigkeit angesiedelt werden muss, muss diskutiert werden.
Es geht nicht darum, welcher Küstenstaat entscheidet. Havariemanagement für den Atlantik und für die Nordsee ist nur gemeinsam möglich. Was hier fehlt, ist der koordinierende Auftrag. Genau an diesem Punkt möchten wir Sie bitten, einmal über die Klippe zu springen und unserem Antrag zuzustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anfang 2002 ist das Gesetz in Kraft getreten. Wir haben es geschafft, dass gesellschaftlich über Prostitution gesprochen wird. Eingedenk der Worte von Frau Schwarz eben glaube ich, dass wir genau das brauchen: einen bunten Strauß von Meinungen. Das brauchen wir, um das Gesetz so anzureichern, dass es den Betroffenen wirklich etwas bringt.
In den Parlamenten, auf den Straßen, in den Medien ist das Thema aus der traditionellen Schmuddelecke herausbefördert worden. Es ist salonfähig, präsenter geworden. Die Bilanz allerdings fällt ernüchternd aus. Nur wenige Frauen nutzen ihre Rechte. Für eine spürbare Stärkung und Unterstützung der Prostituierten reicht das Gesetz immer noch nicht. Es besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass sich die Arbeitsbedingungen spürbar verbessern müssen.
Stattdessen haben sich beunruhigende Entwicklungen breitgemacht. Dem Bericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2007 zufolge haben nur 1 % der Prostituierten einen Arbeitsvertrag. Mit und ohne Gesetz haben nur wenige Prostituierte Zu
gang zur Sozialversicherung. Und schon angesichts der Zahlen - 400 000 Prostituierte arbeiten im Bundesgebiet, nur 1 % sind organisiert - sollte ganz klar sein, dass wir uns dieses Themas hier in Niedersachsen annehmen müssen.
Des Weiteren geht aus einer EU-Studie mit einem Vergleich von Daten aus 150 Ländern hervor, dass die völlige Legalisierung von Prostitution in Deutschland dazu geführt hat, dass der Markt stark angewachsen ist, und einen massiven Anstieg des Menschenhandels nach sich gezogen hat. Das Führen eines Bordells hat sich zu einer Geschäftsidee mit hohen Gewinnmargen entwickelt. Gut situierte - in der Regel - Geschäftsmänner haben den Markt nach der Legalisierung für sich entdeckt und verdienen nicht schlecht daran, dass Frauen ihre Körper verkaufen. Das Geschäft brummt. Die Bordellbesitzer expandieren.
Deshalb haben wir uns vor allem die Frage zu stellen, wem dieses schlicht gehaltene Gesetz tatsächlich dient. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die, um die es eigentlich gehen sollte, en masse nicht erreicht werden. Die wenigen, die wir erreichen, müssen das Geld jetzt zwar nicht mehr an einen Zuhälter abliefern, dafür aber an Bordellbetreiber mit Mietwucherpreisen. Etablierte Prostituierte berichten, dass das Angebot viel größer geworden ist und damit vor allem Lohndumping betrieben wird.
In dieser Form ist das Gesetz also kein geeignetes Instrument, um die eigentlichen Problematiken auf den Tisch zu bringen. Das alles wissen wir spätestens seit der Evaluierung 2007. Was ist passiert? - Nichts.
Baden-Württemberg hat versucht, die kollektive Lethargie in Bund und Ländern zu durchbrechen, und zusammen mit anderen Bundesländern eine Bundesratsinitiative gestartet, in der sehr richtig auf das überbordende Machtgefälle zwischen Zuhältern und Bordellbesitzern einerseits und der Ohnmacht von Prostituierten andererseits hingewiesen wird.
Deshalb, meine Damen und Herren, gilt es, jetzt ins Gespräch zu kommen. Der Linken-Antrag hat nichts anderes zum Ziel, als einen neuen rechtlichen Rahmen zu entwickeln, mit dem die geschäftlichen Beziehungen zwischen Prostituierten und Bordellbetreibern klar definiert werden. Im Sinne
der Betroffenen könnte ein runder Tisch in Niedersachsen zunächst eine Situationsanalyse durchführen und Handlungsempfehlungen in die Beratungen auf Bundesebene einbringen.
Politik kann nämlich auch von unten nach oben transportiert werden.
Das, meine Damen und Herren, ist dringend geboten.
Den Antrag der Linken hier sang- und klanglos abzulehnen, passt zur Haltung der Bundesministerin. Fünf Jahre nach der Evaluation sagt sie immer noch: Die Bundesregierung prüft, welche Regelungen wir brauchen. - Wie lange, frage ich mich, will sie denn noch prüfen? - In einem Jahr ist die Legislaturperiode um.
Dann helfen wir Ihnen allerdings gerne auf die Sprünge.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In seinem Ausblick auf diese Plenarwoche zählte der rundblick einige Themen auf, die uns heute beschäftigen. Dazu zählte auch eher nebenbei und vielleicht auch nur durch Zufall dieser Antrag, der uns heute, fraktionsübergreifend unterstützt, vorliegt. Dabei verdient dieser Tagesordnungspunkt weitaus mehr Aufmerksamkeit; denn es geht um nicht weniger als um die Rechte und um die endlich zu verwirklichende Akzeptanz unserer intersexuellen Mitmenschen. Seit mehreren Jahren kämpfen nicht nur die Grünen vehement für die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz und konsequente Gleichstellung von Schwulen, von Lesben, von Bi-, Trans- und Intersexuellen in dieser Republik. Bündnisgrüner Politik ist auch zu verdanken, dass unsere Gesellschaft offener und pluralistischer geworden ist.
Das Gesetz zur eingetragenen Lebensgemeinschaft hat zu mehr Toleranz gegenüber Schwulen und Lesben geführt. Damit können wir uns aber nicht zufriedengeben. In den letzten Jahren ist es den intersexuellen Menschen in unserer Gesellschaft gelungen, sichtbarer zu werden und ihre Forderungen lautstark zu artikulieren. Dem schließen wir uns gerne an.
Die Intersexuellen haben eine breite Öffentlichkeit für sich hergestellt. Es ist in erster Linie ihrem Mut und ihrem Engagement zu verdanken, dass diese berechtigten Anliegen enttabuisiert werden und den Weg in den öffentlichen Diskurs gefunden haben. Als Grüne stellen wir uns jeder Art von Ausgrenzung aktiv und engagiert entgegen. Wir bekämpfen nicht nur alle Formen von Homo- und Transphobie, sondern fordern Bund und Länder zu einem entschiedenen Vorgehen gegen die Diskriminierung von Intersexuellen auf. Aus Politik und Gesellschaft und nicht zuletzt im Februar vom Deutschen Ethikrat wurden klare Forderungen aufgestellt, denen es jetzt nachzukommen gilt.
Mit dem vorliegenden fraktionsübergreifenden Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, sich aktiv in die Diskussion um das Personenstandsgesetz einzubringen. Ziel muss es aber ebenso sein, dass medizinisch nicht notwendige Operationen unterbleiben, um die Identitätsfindung - insbeson
dere in der Pubertät - nicht negativ zu beeinflussen. Alles andere wäre ein Vergehen an Körper und Psyche - eine Praxis, die leider schon viel zu lange vollzogen wird.
Wir können dafür sorgen, dass intersexuelle Menschen zu ihren Rechten kommen, dass allein sie darüber entscheiden, welches Geschlecht sie nicht nur fühlen, sondern welches Geschlecht sie auch leben möchten.
Aber wir können auch dafür sorgen, dass das Thema immer wieder in das Bewusstsein unserer Mitbürger rückt und dort verbleibt.
Wir hätten es gut gefunden, wenn die Beratung auch dazu geführt hätte, das Thema Intersexualität neben den Themen Liebe und Partnerschaft in den schulischen Kerncurricula zu verankern, um schon den Schülerinnen und Schülern Kompetenzen in dieser Hinsicht zu vermitteln. Wir brauchen keine Unverbindlichkeit, sondern ein klares Bekenntnis, dass in Zukunft auch Lehrerinnen und Lehrer nicht nur für das Thema sensibilisiert werden, sondern ihren Schülerinnen und Schülern dieses Wissen verbindlich mit auf den Weg geben können.
Wenn es etwas erfolgreich gegen Diskriminierung wirkt, dann ist es Aufklärung.
Der gemeinsame Antrag ist eine erste Grundlage hin zu mehr Akzeptanz gegenüber unseren intersexuellen Mitmenschen. Er war längst überfällig.
Wir würden den intersexuellen Menschen damit unseren Respekt und unsere Unterstützung aussprechen. Jetzt müssen Landes- und Bundesregierung tätig werden und die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates umsetzen. Wir bieten unsere Unterstützung an.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie verhält sich die Landesregierung gegenüber den öffentlichen Vorwürfen, die wir allzeit vernehmen konnten, beim Umgang mit der SchleckerInsolvenz frauendiskriminierend agiert zu haben? - Bei Schlecker sind fast ausschließlich Frauen beschäftigt, und zwar im Beruf der Verkäuferin. Im Fall des Autozulieferers Karmann 2008 handelte es sich vor allem um Männer und um männliche Berufsbilder.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Waltraud Schoppe 1990 zur ersten Frauenministerin in Niedersachsen berufen wurde, kündigte sich eine neue Zeit im Kampf für die Gleichstellung von Frau und Mann an.
Um der in Deutschland historisch gewachsenen Benachteiligung von Frauen entgegenzuwirken, wurde 1994 unter der damaligen rot-grünen Koalition das NGG geschaffen, ein Gesetz vornehmlich mit dem Ziel, den Frauenanteil in der öffentlichen Verwaltung deutlich zu erhöhen, auf den Wert, der
den Frauen, gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil, zusteht: 50 %.
Die halbe Macht den Männern und die halbe Macht den Frauen - so einfach ist das!
Aktuell stellen wir allerdings fest, dass der Anteil der Frauen in den Verwaltungen sich zwar erhöht hat, aber die eigentlichen Ziele des NGG noch lange nicht erreicht sind. Viel zu wenige Frauen in den höheren Besoldungsgruppen. Auch im öffentlichen Dienst stoßen sich viel zu viele Frauen den Kopf an der berühmten gläsernen Decke und wundern sich, wieso ihre männlichen Kollegen sicher an ihnen vorbei befördert werden.
Anstatt den Weg konsequent weiterzuverfolgen, den vor nunmehr 40 Jahren formulierten Gleichstellungsauftrag umzusetzen und diesen nicht länger als lästige legislative Pflichtübung wahrzunehmen,
sondern als Topchance für eine gleichberechtigte Beschäftigung von Frauen zu erkennen, haben CDU und FDP in Niedersachsen eine Kehrtwende zurück in die Vergangenheit eingeläutet.
Die Regierungskoalition präsentiert uns ein Gleichstellungsgesetz, das diesen Namen nicht verdient. Die jetzt vorliegende Fassung bewegt sich weit weg vom eigentlichen Frauenförderaspekt in die falsche Richtung. Das das jetzt vorliegende Gleichberechtigungsgesetz sorgt dafür, dass Männern eine besondere Förderung zukommt, sobald ihr Anteil in den Behörden unter 45 % sinkt. Welch ein Skandal!
Daher wäre es im Rahmen der lange überfälligen Novelle 2010 an der Zeit gewesen, dieses schon damals richtungweisende Gesetz einfach nur zu modernisieren und an die veränderten Gegebenheiten anzupassen. Aber während die Nation von „Gleichstellung“ redet, ist es in Niedersachsen noch nicht einmal gelungen, dem Kind einen zeitgemäßen Namen zu geben.
Bei dem Versuch einer umfangreichen Neugestaltung vor zwei Jahren haben Sie einen überholten Fachbegriff aus der frauenpolitischen Mottenkiste beibehalten, ohne dafür eine überzeugende Begründung zu haben. Damals habe ich mich noch über Ihre Beratungsresistenz gewundert. Heute allerdings, wo Ihre Partei Frauen mit einem
Betreuungsgeld an den Herd zurückbeordern will, wundert mich gar nichts mehr.
Es lässt tief blicken, welch antiquiertes Frauenbild Sie mit sich herumschleppen. Sie haben das komplexe Problem der immer noch vorhandenen Benachteiligung von Frauen überhaupt nicht verstanden. Sie reduzieren diese Frage auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber es werden eben nicht nur Mütter benachteiligt.
So begrüßenswert es ist, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern, so wenig reicht das aus, die strukturelle Benachteiligung von Frauen im Beruf zu beseitigen.
Deswegen freuen wir uns, dass CDU und FDP nun endlich die Chance bekommen, diese schwerwiegenden Fehler aus 2010 zu beheben. Ich bin sicher, die Beratung im Sozialausschuss bleibt spannend, und freue mich darauf, dass am Ende ein Gesetz herauskommt, dass diesen Namen verdient: ein Gleichstellungsgesetz.
Danke.
Herr Präsident! Herr Bode, ich stelle fest, dass Sie sich ausführlich über den möglichen Ablauf eines Probebetriebs informiert haben. Gleichzeitig soll von der Wasserseite aus, wo die Schiffe anlanden, die Sanierung erfolgen. Vor dem Hintergrund, dass uns die Realisierungsgesellschaft im Rahmen ei
nes Info-Besuchs glaubhaft dargelegt hat, dass die Sanierung der Kaje, der Spundwand und der Probebetrieb nicht nebeneinander erfolgen können, bitte ich Sie zu erklären, wie diese beiden Maßnahmen parallel zueinander durchgeführt werden sollen, ohne dass der Eröffnungstermin am 5. August gefährdet ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ursprünglich wollten wir diesen Antrag bereits im November-Plenum des letzten Jahres beraten, genauer gesagt am 9. November, jenem Tag, der als Reichspogromnacht in die Geschichte eingegangen ist. Herr Dinkla hat seinerzeit auf die Bedeutung des Datums mit Blick auf die Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung bis hin zur systematischen Verfolgung und Vernichtung hingewiesen. Dem konnte in unserem Land erst 1945 ein Ende bereitet werden.
Neben Juden und Behinderten gab es eine weitere Bevölkerungsgruppe, die zuerst diskriminiert und später ebenso systematisch verfolgt wurde. Nach der Verschärfung des § 175 StGB im Jahre 1935 und der Einrichtung der Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung wurden Schwule zu Hunderttausenden juristisch verfolgt und in die Konzentrationslager verschleppt. Viele kamen zu Tode. Diese organisierte Form der Verfolgung endete mit der Befreiung vom Nationalsozialismus, die gesetzliche Diskriminierung hingegen nicht. Man kehrte am 11. Dezember 1957 lediglich zu einer Variante des § 175 zurück, wie sie vor 1935 bestand. Homosexualität galt weiter als sittenwidrig.
Dann dauerte es fast vier Jahrzehnte, bis der sogenannte Schwulenparagraf 1994 abgeschafft wurde. Das bedeutete jedoch nicht, dass es von da an keinerlei Diskriminierung mehr gab. Jüngstes unwürdiges Beispiel für die alltägliche Diskriminierung ist die Ächtung eines schwulen Bewerbers für einen Grundschulleitungsposten im Oldenburger Land, in Rechterfeld. Die taz titelte „Schwulenfeindlichkeit in Reinkultur“. Nicht nur Schwule, sondern auch Lesben, Bisexuelle, Intersexuelle, Transgender und Transsexuelle sehen sich alltäglichen Diskriminierungen ausgesetzt. Zwar hat in den letzten Jahren ein gesellschaftlicher Wandel
eingesetzt, aber das hatte bisher nicht zur Folge, dass diese Personengruppen auch vor dem Gesetz gleich sind. Nein, noch immer besteht eine Ungleichbehandlung. Wirklich bedenklich für unser Zusammenleben ist, wie das Beispiel Rechterfeld zeigt, die offensichtlich zur Schau getragene gesellschaftliche Unfähigkeit und Feigheit, diesem Thema zu begegnen. Sie lassen diesen Vorfall so unglaublich werden.
Meine Damen und Herren, mit Aufnahme einer entsprechenden Formulierung, wie sie der LSVD angeregt hat, würden wir uns in Niedersachsen nicht nur mit den Ländern Berlin, Bremen und Brandenburg sowie dem Saarland gleichstellen, sondern eine klare Aussage treffen: Die Diskriminierung, Benachteiligung und Herabsetzung von Menschen wegen ihrer sexuellen Identität ist Unrecht. Ich bin mir darüber im Klaren, dass die alltägliche Diskriminierung in den Köpfen durch die vorgeschlagene Ergänzung allein nicht verschwinden wird. Ich bin mir aber sicher, diese Formulierung wird ein entscheidender Bestandteil einer wirksamen Strategie sein, durch die eine Veränderung der Einstellungen und Verhaltensweisen erreicht werden kann. Wir bekommen damit ein Instrument an die Hand, durch das wir allen und jedem einen Spiegel vorhalten können, wenn es zu ähnlichen Ereignissen kommt. Wir können dadurch unsere offenbar immer noch vorhandene gesellschaftliche Unfähigkeit vor Augen führen, mit Homosexualität umzugehen.
Diskriminierungsverbote sind Leitlinien, die deutlich machen, welches Verhalten in einer Gesellschaft akzeptiert wird und welches nicht. Wir werden der Forderung, ein Benachteiligungsverbot in Artikel 3 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung aufzunehmen und die Verfassung um diesen Passus zu ergänzen, zustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein vornehmes Ziel, eine gesellschaftliche Aufgabe, den Opferschutz durch verfahrensunabhängige Beweissicherung in Niedersachsen zu erhöhen. Der Antrag ist bestimmt gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Man könnte auch sagen: CDU und FDP im Alleingang. Denn zunächst ist der eigentliche Adressatenkreis, die Zielgruppe, nicht klar.
Reden wir einmal Klartext: Der Ihrem Entschließungsteil zufolge eigentliche Adressatenkreis, nämlich Frauen und Frauenberatungsstellen, sind
nicht eingebunden. Sie sind von Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, über diesen Antrag nicht einmal informiert worden. Das haben wir aber gerne für Sie übernommen; denn wir wissen: Wenn Frauen Opfer häuslicher und/oder sexueller Gewalt werden, dann wenden sie sich zunächst an eine Frauenfachberatungsstelle. Insofern dürfen diese nicht außen vor bleiben, wenn Sie schon einen solchen Antrag stellen.
Fakt ist - das ist eine alte Forderung -, dass es eine anonyme Beweissicherung für Frauen gibt, die Opfer sexueller und/oder häuslicher Gewalt geworden sind. Das hat den Vorteil, dass die Frauen sofort alle Beweise sichern lassen können, ohne ein Verfahren in Gang zu setzen, die Beweise aber vorhanden sind, wenn sich das Opfer erst später entscheidet, gegen den Täter vorzugehen. Zwingend notwendig für die Beweissicherung ist allerdings ein Arzt mit forensischer Ausbildung, der diese Gewalttaten systematisch aufarbeitet und identifiziert.
Federführend soll Ihren Vorstellungen zufolge das Institut für Rechtsmedizin an der MHH sein. Anschließend sollen die Mitarbeiter als Multiplikatoren tätig werden und ihre Kolleginnen und Kollegen in der Fläche schulen. Hier allerdings wird deutlich, wie sehr Anspruch und Wirklichkeit nicht zueinanderpassen.
Ohne ausreichende Erfahrung und Ausbildung kann kein beliebiger Arzt, keine beliebige Ärztin eine Verletzungsspur erkennen. An dieser Stelle würde ich darum bitten, genau zu erläutern, was Sie meinen, wenn Sie zentrale Opferambulanzen einrichten wollen, und sich nicht in nebulösen Formulierungen zu ergehen.
Weitere unbeantwortete Fragen lauten: Für wen und für welches Projekt stellen Sie diesen nicht unerheblichen Betrag zur Verfügung? - Seltsam ist, dass das Geld zwar bereits in den Doppelhaushalt eingestellt worden ist, aber das Konzept offenbar noch gar nicht steht.
Wie sollen Frauennotrufe dieses Angebot den Frauen überhaupt mitteilen, wenn diese Frauen
notrufe keinen blassen Schimmer von dem Vorgehen von CDU und FDP haben? - Merkwürdig!
Mein Fazit: Sie zeigen an dieser Stelle einmal mehr, wie weit Sie von konstruktiver Frauenpolitik entfernt sind. Insbesondere der Adressatenkreis, den Sie in Ihrem Entschließungsteil haben, wird im Folgenden vollkommen ausgeblendet.
Ein Verfahren, bei dem die Frauen nicht alle Fäden in der Hand haben, macht keinen Sinn. Weil aber die Zielgruppen nicht klar sind - eben wurde schon gesagt, möglicherweise der Weiße Ring - - -
- ich komme gleich zum Schluss - oder auch die Kinderschutzambulanz an der MHH -,
möchte ich Ihnen an dieser Stelle empfehlen, die vielen unbeantworteten Fragen aufzugreifen und mithilfe einer kleinen, vielleicht auch größeren Anhörung Licht ins Dunkel zu bringen.
Im Übrigen - mein Kollege Herr Haase sagte es bereits - ist der Gewaltschutzbereich ein Thema - - -
- - - welches wir ebenso im Sozialausschuss erörtern sollten,
dessen Mitberatung ich an dieser Stelle für meine Fraktion beantrage.
Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bemerkenswert, dass die Regierungsfraktionen so beratungsresistent sind und dass sie so wenig in der Lage sind, konstruktiv an der Lösung politischer Probleme zu arbeiten. Genauso unverbindlich und nichtssagend, wie dieser Antrag in die Beratungen gegangen ist, wird er heute dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt.
Es dürfte klar sein - das kennen wir aus der Diskussion um die Zukunft unserer Häfen -, dass die Zeit der Universalhäfen an der Küste vorbei ist. Die Zukunft gehört der Spezialisierung, der Orientierung am Bedarf und an den Wünschen der Kunden. Alle Infrastrukturen an allen Orten - das wird in Zukunft nicht mehr gehen, weil wir es uns schlichtweg nicht mehr leisten können.
Vergleichbares gilt für das Binnenwasserstraßennetz. Hier müssen die Weichen für die künftigen
Entwicklungen gestellt werden - aber für die richtigen! Hier muss allerdings auch erlaubt sein, konkrete Fragen zu stellen:
Wo bietet es sich an, zurückzubauen? - Ganz klar bei den seewärtigen Zufahrten nach Hamburg und Bremen.
Welche Kanäle müssen mit Blick auf die so entscheidende Vernetzung ausgebaut werden, wenn wir mit höherem Verkehrsaufkommen auch durch die Hafenhinterlandverkehre rechnen? - Beispielhaft sind der Elbe-Seitenkanal und das Schiffshebewerk Scharnebeck zu nennen.
Und wo müssen Kanäle und natürliche Wasserstraßen nur noch touristischen Ansprüchen genügen? - Das trifft auf Aller und Leine und etliche andere kleine Bundeswasserstraßen zu.
An dieser Stelle brauchen wir eine Diskussion um künftige Nutzungen, um Ausbau, um Rückbau und um Renaturierung.
Erst dann, meine Damen und Herren, können wir darüber entscheiden, in welchen Organisationseinheiten die neuen und die alten Aufgaben zu bewältigen sind. Da werden auch Standorte betroffen sein. Aber der Verlust von Arbeitsplätzen geht damit nicht zwangsläufig einher. Wir werden weiter Menschen brauchen, die planen, Maschinen bauen und bedienen sowie Flüsse renaturieren.
Ich bedauere an dieser Stelle, dass die SPD in ihrem Änderungsantrag lediglich die Beibehaltung des Status quo gefordert hat. Wir meinen, dass die Beschwichtigungsstrategie - alles soll so bleiben, wie es ist - nicht wirklich weiterhilft. Denn es wird nicht alles so bleiben, wie es ist. Wenn wir allerdings politisch Einfluss nehmen wollen, dann muss dieser Landtag sich konstruktiv in die Diskussion einbringen.
Wir als Grüne sind davon überzeugt, dass es einer breiten Diskussion um die Zukunft unserer Wasserstraßen bedarf. Die Binnen- und Seewasserstraßen gehören nämlich nur möglicherweise zu den Verkehrsträgern mit den größten Leistungsreserven. Sicher jedoch gehören sie zu den Verkehrsträgern mit der geringsten Akzeptanz in der Logistikbranche. Noch sicherer bin ich, dass hier Ihre eigentliche Aufgabe liegt, meine Damen und Herren von CDU und FDP, aber auch Herr Bode. Die Logistiker und die WSV werden sich freuen, wenn Sie nicht permanent um diese Kardinalfrage herumlavieren.
Sprechen Sie also bitte in Zukunft Klartext, welche Potenziale wirklich vorhanden sind und ob diese in der Branche überhaupt bekannt sind! Versuchen Sie dann, daran mitzuwirken, die Strukturen effizient zu verändern! So lange bleiben wir bei der Ablehnung Ihres Antrags.
Vielen Dank.
Ganz kurz, Herr Krogmann. Ich bin etwas erstaunt, dass Sie die finanzielle Situation des Landes Niedersachsen derartig ausblenden. Es muss bei der Vielfalt unserer Häfen doch gelingen, darauf zu schauen, wo welche Aufgaben mit welchen Ladungsmöglichkeiten am besten ausgenutzt werden können.
Es kann doch nicht sein, dass wir über ein nationales, über ein landesweites Hafenkonzept reden und Sie diese Diskussion an dieser Stelle völlig ausblenden.
Ich weise noch einmal darauf hin, dass es nicht nur auf die Häfen ankommt, sondern dass es in dieser Frage auf die Vernetzung ankommt, und da kommt wiederum Geld ins Spiel, das in diesem Lande nicht im Übermaße vorhanden ist. Deswegen sollte man bitte ganz genau hingucken: Welche Wasserstraßen und welche Häfen machen Sinn; wann, wie und mit welcher Vernetzung?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich wusste doch, dass ich Herrn Riese an dieser Stelle ein wenig Nachhilfeunterricht in Sachen Renaturierung geben muss. Herr Riese, meine Damen und Herren, wir reden hier über Potenziale, und wenn wir über Potenziale reden, reden wir auch über Geld. Dann müssen wir uns auch die Frage gefallen lassen: Was macht Sinn, und was ist Unsinn? Die Renaturierung unserer Flüsse hat nicht nur mit Lebensgrundlagen in wirtschaftlicher Hinsicht zu tun, sondern bei dieser Diskussion geht es auch um die Frage, welche Kanäle, welche Wasserstraßen wirtschaftlich sind und welche nicht. Und genau letztere sollen dann renaturiert werden, Herr Riese. Das ist eine ganz einfache Erklärung. Ich wundere mich eigentlich, dass Sie trotz grüner Krawatte, die Sie heute tragen, nicht in der Lage sind, uns zur Frage der Lebensgrundlagen zuzuhören.
- Nein, das ist wohl besser.
Herr Riese, ich wundere mich, dass Ihnen der Begriff Renaturierung an dieser Stelle so fremd ist. Es handelt sich um Lebensgrundlagen - ich wiederhole das -, und diese Frage sollten Sie vielleicht etwas näher beleuchten und ernster nehmen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die Maritime Wirtschaft - Wachstumsträger für Niedersachsen“ - der alljährliche Jubelantrag der Regierungsfraktionen: wohlfeile Worte, Ihre Selbstbeweihräucherung kaum zu ertragen, die Taten fehlen.
Wir von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützen diesen Antrag nicht, weil er nicht über das Stadium von gefälligen Formulierungen, wohlfeilen Allgemeinplätzen und unverbindlichen Forderungen hinausgeht.
Was die Regierungsfraktionen mit diesem Antrag vorlegen, ist alles andere als eine Vorlage für eine konstruktive politische Debatte. Wenn das die Zukunft der maritimen Politik in Niedersachsen sein soll, wird mir angst und bange, weil Sie Probleme nicht erkennen, sondern ausblenden.
Das Problem dieser Entschließung besteht darin, dass die Regierungsfraktionen die Hafen- und Schifffahrtspolitik in diesem Lande verbal zu einer Politik zur Förderung der maritimen Wirtschaft erheben. Aber über Worte, Herr Seefried, kommen Sie nicht hinaus; denn es fehlt Ihnen an Substanz. Was Sie zum Besten geben, lässt sich nur als Kulissenpolitik bezeichnen. Das ist unseriös und leicht zu durchschauen. Der wirkliche Durchblick fehlt Ihnen, auch nach der überaus fundierten Anhörung zu diesem Themenbereich. Spätestens danach hätte mehr kommen müssen.
Mehr als 17 Einzelpunkte sollen umgesetzt werden, von denen sich nur ein einziger als originäre Landesaufgabe herausstellt, nämlich die weitere Unterstützung der maritimen Bildungseinrichtungen in Niedersachsen. Bei allen anderen Punkten soll die Landesregierung andere dazu bewegen, etwas zu tun, vorzugsweise die Bundesregierung.
Hier nur einige Auszüge, meine Damen und Herren: Die bestehenden Beihilferegelungen und staatlichen Unterstützungen sollen beibehalten, die wasser- und landseitigen Anbindungen der See- und Binnenhäfen gezielt und koordiniert ausgebaut werden. Aber Sie sagen nicht, wie diese Ziele erreicht werden sollen und wo Sie knappe Steuergelder investieren wollen.
Sie sagen nicht, wie die Landesregierung die Chancen der Offshorewindkraft nutzen soll und wie Förderinstrumente eingesetzt werden sollen. Da, wo Sie private Investoren gewinnen müssen, werden Sie nicht initiativ, sondern Sie formulieren fromme, unverbindliche Wünsche. Es gelingt Ihnen als Regierungsfraktionen nicht, gestaltend in die Politik einzugreifen.
Es reicht im Übrigen nicht aus, wenn Sie die Notwendigkeit des Ausbaus der Hafenhinterlandverbindungen immer wieder herausstellen. Dafür brauchen wir keine neuen Landtagsbeschlüsse. Da fehlen schlicht Ihre Taten und Ihr eindeutiges Bekenntnis zu den Ausbaupotenzialen auf der Schiene.
Uns fehlen also nicht nur die klaren politischen Ansagen, uns fehlen auch Schwerpunktsetzungen. Sie haben es verpasst, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Es fehlt die Vernetzung mit der Bundesebene, und es fehlt Ihr Einsatz für Niedersachsen.
Vor allem fehlt uns das Bekenntnis zur Kooperation und Arbeitsteilung mit anderen Küstenbundesländern; denn nur durch eine Kooperation mit den Nachbarn können wir etwas werden, können wir Niedersachsen, aber auch die Nachbarländer in der Region im globalen Wettbewerb stärken.
Kooperation heißt für uns, dass die Seehäfen Bremen, Hamburg und der JadeWeserPort miteinander kooperieren. Das heißt, es muss endlich Schluss sein - um an die Debatte heute Morgen anzuknüpfen -: Weitere Flussvertiefungen an Elbe und Weser sind überflüssig wie ein Kropf. Da machen wir nicht mit.
Wir werden den Kurs ändern und ein stimmiges Konzept für die maritime Wirtschaft vorlegen.
Vielen Dank.
Herr Bode, wie ich gehört habe, machen Sie sich bereits Gedanken über Alternativstrecken. Mich würde interessieren, welche konkreten kurzfristigen Ausbaubedarfe im Schienengüterverkehr Sie für Niedersachsen in den kommenden fünf bis zehn Jahren in diesem Zusammenhang für nötig und sinnvoll halten.
- Ich weiß das auch.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bode, Sie haben uns eben dargelegt, dass es sich
bei der Y-Trasse um ein Projekt des Bundes handelt. Welche Abstimmungen gab es zwischen der Bundesregierung und der Landesregierung im Vorfeld der Aufforderung der Bundesregierung an die Bahn, Alternativvorschläge zur Y-Trasse bis 2013 vorzulegen? Welche Abstimmung erfolgte zwischen Bund und Land?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Hat die Inanspruchnahme von Kirchenasyl in der Vergangenheit die Nichtannahme von Eingaben durch die Härtefallkommission nach sich gezogen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich würde Herrn Hiebing gerne glauben, allein die Realität sieht anders aus.
Die Landesregierung überrascht uns nämlich alle paar Monate mit neuen vermeintlichen Erfolgsmeldungen. In der Internetpräsentation des Hauses Bode findet sich neben Durchhalteparolen wie „Unsere Häfen sind gut aufgestellt“, „Unsere Häfen sind wichtig“, „Alles ist gut“ und „Wir haben Leuchtturmprojekte“
leider noch immer das Hafenkonzept Ihres Vorvorgängers Walter Hirche aus 2009.
Die Realität sieht anders aus. Fakt ist, dass sich der jahrelange Investitionsstau bemerkbar macht. Das Geld reicht ohne privates Kapital hinten und vorne nicht. Zerfallene Kaianlagen und Hafenbecken in Cuxhaven, vernachlässigte Investitionen in Emden: Ich könnte noch stundenlang weitermachen.
Ihr Haushaltsvorschlag lässt jedenfalls nicht erkennen, wie Sie aus einer jahrelang falsch betriebenen Hafenpolitik herauskommen wollen. Jeder Hafen soll möglichst alle Dienstleistungen vorhalten, doch die Alleskönner unter den Häfen sind schon längst nicht mehr gefragt. Diese Politik ist schlicht und einfach nicht mehr finanzierbar, und Ihr Haushaltsentwurf - 4 Millionen Euro - spiegelt genau diese Situation wider.
Wir brauchen eine andere Hafenpolitik. Sagen Sie den Menschen an der Küste, wo Sie Schwerpunkte setzen wollen und was Sie nicht mehr finanzieren können!
Kommen wir nun zu meinem Lieblingskind, nämlich zu den Maßnahmen gegen die Verschlickung im Fedderwardersiel!
Das kann und will ich Ihnen in diesem Jahr nicht ersparen.
Jahrelang haben sich Umweltverbände, Tourismusbetriebe und Krabbenfischer für den Erhalt der Schiffbarkeit engagiert. Im April 2010 wurden dann, man höre und staune, tatsächlich Maßnahmen ergriffen, um den einstimmigen Landtagbe
schluss aus 1997 umzusetzen. Diese bisher einmalige Maßnahme müsste eigentlich wiederholt werden. Schließlich haben wir es im Haushaltsplan noch immer mit einem explizit dafür vorgesehenen Titel zu tun, aber in dem steht leider nichts.
Eine auf Dauer angelegte Lösung in einer Diplomarbeit über den Langwarder Groden, ein Spülpolder für den Hafen Fedderwardersiel, wie sie schon seit zwei Jahren von der Schiffsbau-Versuchsanstalt in Hamburg kostenlos angeboten wird, damit das Projekt eines Leitdammes für die sogenannte Wega-Rinne auf den Weg gebracht werden kann: Das spart Baggerarbeiten und beinhaltet konkrete Lösungen, die finanziell darstellbar sind.
Herr Minister Bode, Sie haben mir gar nicht zugehört.
Ich bin gespannt, was Sie machen werden. Ich fordere Sie von daher auf: Setzen Sie sich damit auseinander! Fahren Sie einmal nach Butjadingen! Gucken Sie sich das an,
und investieren Sie entsprechend unserem Haushaltsansatz! Butjadingen wird sich freuen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte für einen Bereich sprechen, der neben der Frage der Finanzierung der Frauenhäuser immer wieder auf die Agenda gehört und von uns auch dorthin gesetzt wurde: Mädchenarbeit - nie war sie so wertvoll wie heute!
2005 gab es die Kürzung um 50 000 Euro, und seitdem tut sich nichts. Die drei Häuser müssen mit dem auskommen, was schon damals nicht auskömmlich war. Gewachsen sind die Aufgabenbereiche, die Fallzahlen sowie die Verantwortung der Mitarbeiterinnen angesichts steigender Beratungstätigkeit und offensichtlicher Notwendigkeit.
Wir haben verstanden und uns entschlossen, mindestens den Betrag wieder einzustellen, den Schwarz-Gelb seinerzeit weggekürzt hat. Die Konsequenzen sonst wären weitere Stellenstreichungen. Damit fehlt kostbare Zeit, die eigentlich für die Beratung und Begleitung von Mädchen in Problemsituationen gedacht ist.
Alljährlich erreichen uns Finanzanträge der Mädchenhäuser. Alljährlich das gleiche Spiel: Sie verordnen den niedersächsischen Mädchenhäusern eine Diät nach der anderen. Wie die Einrichtungen ihren eigentlichen Aufgaben dabei nachkommen sollen, ist mir ein Rätsel.
Wer einigermaßen aufmerksam durchs Land geht, sollte realisieren, dass Mädchenarbeit wertvolle Beiträge für das Zusammenleben der Geschlechter liefert und den Mädchen das gibt, was sie im Alltagsleben so dringend brauchen: Stärke und Selbstbewusstsein; sie lernen, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen. Insofern war Mädchenarbeit nie so wertvoll wie heute, wenn es darum geht, sich als Mädchen und junge Frau in einer männerdominierten Welt zu behaupten.
Ich möchte Ihnen heute mit auf den Weg geben: Hier darf weder gekürzt noch gespart werden. Hier muss investiert werden.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Riese, ich hoffe, ich habe Sie eben falsch verstanden. Ich kenne kein Frauenhaus in Niedersachsen, das die zugewiesenen Mittel nicht zielgerichtet einsetzt. Für den Fall, dass Sie auch nach meinem Redebeitrag noch der Auffassung sein sollten, dass das so ist, empfehle ich Ihnen, die Frauenhäuser zu besuchen
und sich nicht nur nach Aktenlage zu informieren.
Ich habe andere Erfahrungen gemacht. Im Zusammenhang mit der Richtlinienüberarbeitung habe ich fast die Hälfte der niedersächsischen Frauenhäuser besucht. Solch eine Einschätzung ist mir dort in keiner Weise vermittelt worden. Das, was ich hier eben von Ihnen gehört habe - Förderung „wie im Hotel“ -, mag vielleicht gesagt worden sein.
Aber Sie haben es mit Sicherheit falsch verstanden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was lange währt, könnte endlich gut werden. 2008 in erster Lesung beraten, steigen wir heute in die abschließende Beratung ein.
Als Erstes stellten wir allerdings fest, dass wir noch Hausaufgaben zu erledigen haben. Unser Änderungsantrag liegt Ihnen vor. Die ursprüngliche Formulierung in § 3 bedurfte der Anpassung. Wir haben unseren Vorschlag gestrichen. Eine neue entsprechende Regelung findet sich mit Verweis auf den gleich folgenden TOP 12 in Artikel 8 des neuen Beamtenversorgungsrechtsgesetzes, wonach die Mitglieder des Senats ein Hochschulstudium mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss haben müssen. Insofern ist an dieser Stelle der Maßgabe, dass die Mitglieder unbedingt eine wissenschaftliche Ausbildung vorweisen sollten, Rechnung getragen.
Obwohl die Beschlussfassung erst nach diesem TOP ergeht, möchte ich bereits an dieser Stelle auf Folgendes hinweisen: In der inhaltlich neuen Formulierung, die wir uns im Hinblick auf die tatsächlichen Aufgabenstellungen des Landesrechnungshofes überlegt haben, nämlich dass der Präsident, die Präsidentin, die Vizepräsidentin oder auch der Vizepräsident nicht verpflichtend Juristen sein müssen, ist dem entsprochen.
Wir meinen, dass der Landesrechnungshof auch dann effizient arbeiten kann, wenn die Mitgliederzahl der Mindestzahl entspricht, wenn auf die Vorgabe einer Juristin bzw. eines Juristen an der Spitze verzichtet wird und wenn sich der dann aus
sechs Mitgliedern bestehende Senat im Sinne einer effizienten Aufgabenerfüllung des Sachverstandes von Richterinnen und Richtern, Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie Betriebswirtschaftlerinnen und Betriebswirtschaftlern gleichermaßen bedienen kann.
Richtig gut kann dieses Gremium allerdings nur dann arbeiten, wenn Frauen an Bord sind.
Diese wiederum sind selbst im Sinne Ihrer Definition stark unterrepräsentiert. Neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten sitzen dort Männer. Nur eine Frau kommt in dem sonst reinen Männerwirtschaftsgremium zum Zuge. Seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten wird über die niedrige Zahl von Frauen in Führungsebenen diskutiert, wozu der Senat des Landesrechnungshofes zweifelsohne gehört. Dabei geht es im Kern immer um die Frage: Will man eine gleiche Repräsentanz von Männern und Frauen in bestimmten Ebenen, oder will man sie nicht?
Um es gleich vorwegzunehmen: Es geht nicht um die Frage fehlender Qualifikationen. Aber es geht immer um den Verfassungsauftrag des Grundgesetzes und unserer Niedersächsischen Verfassung,
wonach insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung eine ständige Aufgabe des Landes ist, die wir auch bei der Besetzung von Spitzenpositionen im Landesrechnungshof nicht ausblenden können.
Auch der Landesrechnungshof kann und wird von den Kompetenzen und Potenzialen der Frauen profitieren. Dass diese nicht genutzt werden, ist in ökonomischer Hinsicht ein Fehler und nicht länger hinnehmbar.
Im NGG haben Sie, die Regierungskoalition, im vergangenen Jahr selbst unterschrieben, dass - ich zitiere - „die berufliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen ist und gleiche berufliche Chancen herzustellen sind“.
Wie kommt es, dass Sie Ihre eigenen Grundsätze bei der Besetzung des Senats des Landesrechnungshofs über Bord werfen? - Sie haben die
Mehrheit im Landtag und können in linearer Umsetzung Ihrer eigenen Werte und Regelungen die Plätze im Senat paritätisch vergeben.
Das kommt gut hin. - Ich frage Sie: Was hält Sie davon ab, Personalpolitik von heute zu betreiben? Wieso gehört nicht die Hälfte der Macht auch im Landesrechnungshof den Frauen? - Schließen Sie sich unserer Forderung an, und verändern Sie das Gesetz so, dass es auch im 21. Jahrhundert bestehen kann!
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich sind das Engagement der Stadt Emden und auch das Engagement meiner grünen Ratskollegen dort zu begrüßen. Wir haben uns über den gleichen Punkt Gedanken gemacht. Wir sind in allen Fragen, die sich mit der Fahrrinnenvertiefung in Richtung Rysumer Nacken verbinden, in höchstem Maße sensibilisiert. Gleichwohl möchten wir betonen: Ein Flächentausch ist noch kein Hafen. Der Flächentausch ist das geringste Problem. Wir haben damit noch keinen Hafen.
Selbst wenn es erste Interessenten gibt, die den Bau dieser Suprastruktur übernehmen könnten, so fehlt für den Bau der Kaianlage - insofern möchte ich den Blick wieder auf die Realitäten, vor allem auf die finanziellen Realitäten im Land Niedersachsen richten - derzeit die finanzielle Grundlage. Dann fehlen immer noch Straße und Schiene. Schätzungsweise kostet die Infrastruktur, die noch geschaffen werden müsste, bis zu 70 Millionen Euro.
Daher denke ich, dass diese Diskussion noch in den Kinderschuhen steckt. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass auch an anderen Hafenstandorten in Niedersachsen große Entwicklungspläne vorhanden sind. Ich frage da vor allem die Landesregierung: Wie wollen Sie dieser Erwartungshaltung angesichts der Kassenlage in Niedersachsen eigentlich begegnen?
Danke.
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie erklärt haben, die nächste Stufe der Integrationsarbeit in Niedersachsen erreicht zu haben, ich aber immer noch nicht ganz genau weiß, wie Sie sich das vorstellen, frage ich die Landesregierung, ob in diesem Zusammenhang demnächst auch die Arbeit der Bundes-Integrationsbeauftragten überflüssig wird.
Frau Präsidentin! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass das Umweltbundesamt und Minister Röttgen bereits Ende Juli empfohlen haben, zum Schutz des Grundwassers in Trinkwassergewinnungsgebieten auf das Aufsuchen und die Gewinnung von unkonventionellem Erdgas zu verzichten,
frage ich die Landesregierung, wie sie sich den offensichtlichen Widerspruch erklärt, dass hier die eine Hand wohl nicht weiß, was die andere tut, wenn das LBEG in Niedersachsen dennoch die von ExxonMobil beantragten Fracks weiterhin genehmigt, obwohl extreme Bedenken, die aus Berlin angemeldet werden, nicht abschließend ausgeräumt worden sind.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zwei Fassungen liegen uns vor. Wir begrüßen es, dass die SPD die Initiative ergriffen hat, dieses Thema auf die Agenda für Niedersachsen zu setzen; denn viel zu lange hat Herr Ramsauer die lange überfällige Strukturreform der WSV auf die lange Bank geschoben.