Deshalb unterstützt die Landesregierung den jetzt eingeschlagenen Weg der Vorlage eines Gesetzes durch den Bund. Dann werden die einzelnen Positionen hinter den taktischen Vorhalten offenbar, und es besteht die Chance, in dem parlamentarischen Verfahren tatsächlich eine Einigung hinzubekommen.
Meine Damen und Herren, ein wichtiger Baustein der Energiewende ist - auch das ist in der Anfrage angesprochen worden - der Ausbau der Offshorewindenergie. Die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung haben sich zum Ausbau der Offshorewindkraft bekannt. Sehr zum Bedauern der Landesregierung liegt ihre Entwicklung hinter dem Zeitplan zurück. Die überfällige Lösung der Haftungsfrage geht auf unser Drängen zurück. Wir wollen, dass das endlich angegangen wird.
Dies wird hoffentlich kurzfristig und praktikabel umgesetzt werden. Weitere Herausforderungen lassen sich mit dem von uns geforderten Masterplan „Offshore“ meistern.
Es ist wichtig, eine koordinierte Ausbauplanung für die Offshorewindenergie und deren Anbindung zu realisieren. Es ist unerlässlich, dass die Tennet TSO GmbH endlich ihren Verpflichtungen zur Anbindung nachkommt.
Herr Minister, ich darf Sie kurz unterbrechen. - Die Energiewende ist das zentrale politische Thema. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass die Kolleginnen und Kollegen nicht daran interessiert sind. Wenn das trotzdem der Fall sein sollte und Sie einfach nicht zuhören und andere Gespräche führen wollen, dann tun Sie dies bitte außerhalb des Plenarsaals. Dies stört hier nämlich. - Bitte!
Meine Damen und Herren, wir sind nicht bereit, das Schicksal des Ausbaus der Offshorewindenergie in die Hände eines unterkapitalisierten Netzbetreibers zu legen. Deshalb drängt die Landesregierung weiterhin, wie wir das auch in vergangener
Zeit getan haben, endlich zu einer Lösung zu kommen, damit der Investitionsstau tatsächlich gelöst wird.
Wir würden es begrüßen, wenn sich kapitalstarke Unternehmen am Netzausbau beteiligen und bei Tennet einsteigen würden. Wir sind der Bundesregierung daher dankbar, dass sie diesen Prozess intensiv begleitet. Ob dies allerdings nach der Klärung der offenen Haftungsfragen gelingt und ob Tennet tatsächlich bereit ist, sein Unternehmen für kapitalkräftige Beteiligungen zu öffnen, ist nach meiner Auffassung nach derzeitigem Stand mehr als fraglich. Da dies aber für den Ausbau so wichtig ist, gibt es für uns keine politischen Tabus. Als Ultima Ratio - dies haben wir hier wiederholt dargelegt - sind wir für eine befristete Beteiligung auch des Staates an einer Netzgesellschaft offen. Die Offshorechancen wollen und werden wir uns nicht von der Blockadehaltung eines Übertragungsnetzbetreibers verderben lassen.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen ist Treiber der Energiewende. Uns kommt die Schlüsselrolle bei der Umsetzung - - -
Ich unterbreche jetzt noch einmal, Herr Minister. - Wir fahren erst fort, wenn hier im Plenarsaal wirklich Ruhe eingekehrt ist. - Bitte!
Uns kommt die Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Energiewende zu. Bereits rund 7 200 MW Windenergie sind in Niedersachsen an Land installiert. Für 2020 sehen wir - dies haben wir im Energiekonzept der Landesregierung ausgeführt - ein Potenzial von mehr als 14 000 MW installierter Leistung.
Die Landesregierung macht sich dafür stark, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranschreitet. Wir stehen in Verantwortung, und wir übernehmen diese Verantwortung. Niedersachsen wird seinen Beitrag dazu leisten, dass das Ausbauziel der Bundesregierung von 35 % aus Erneuerbaren im Jahr 2020, gegebenenfalls sogar mehr, erreicht und die Energiewende mit Strom aus Niedersachsen zum Erfolg gebracht wird.
Zu 1: Die Landesregierung wirkt aktiv in der Netzplattform, in der Plattform Erneuerbare Energien und im Kraftwerksforum mit. Niedersachsen vertritt seine Interessen auch im Rahmen der Beteiligung bei der Netzentwicklungsplanung. Im Bundesrat, in der Umwelt-, der Wirtschafts-, der Verbraucherschutz- und der Agrarministerkonferenz sowie in der Ministerpräsidentenkonferenz treibt Niedersachsen die Energiewende voran.
Die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energieleitungsausbaugesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes - um nur einige wesentliche Gesetzgebungsvorhaben zu nennen - wie auch die Verfahren zur Verabschiedung eines Endlagersuchgesetzes und eines Asse-Gesetzes wurden und werden von uns aktiv betrieben und begleitet.
Wir haben uns für Marktanreizprogramme und eine sinnvolle Ausgestaltung der Marktprämie ausgesprochen, damit wieder mehr Wettbewerb und mehr Effizienz in den Energiemarkt kommen.
Mit ihrer Forschungspolitik hat die Landesregierung einen Schwerpunkt bei Energiefragen gelegt. Niedersachsen ist dabei führend unter den Bundesländern. Insbesondere wurden und werden seit 2003 Forschungsverbünde wie ForWind, Geothermie und Hochleistungsbohrtechnik mit insgesamt mehr als 50 Millionen Euro gefördert, darunter auch das Graduiertenkolleg Energiespeicher und Elektromobilität Niedersachsen.
Außerdem fördert das Land seit 2003 Projekte im Bereich der Elektromobilität. Abgeschlossene, laufende und anstehende Vorhaben im Umfang von rund 80 Millionen Euro allein hierzu sind in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der FDP aufgeführt.
Die Landesregierung bereitet auf der Basis der Empfehlungen der Regierungskommission „Klimaschutz“ die Gründung einer Klimaschutzinstitution vor.
Insgesamt hat Niedersachsen die Umsetzung der Energiewende auf eine breite Basis gestellt, indem in unterschiedlichen Disziplinen und Fachbereichen ressortübergreifende Beiträge für eine erfolgreiche Gestaltung und Bewältigung der Energie
wende geleistet werden. In 2012 und 2013 stehen insgesamt direkt rund 27 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Hinzu kommen weitere Mittel, wie z. B. Mittel des Wissenschaftsministeriums für Forschungsvorhaben, und Mittel für die laufende Gebäudesanierung, die anteilig auch für die energetische Sanierung genutzt werden.
Das Land Niedersachsen hat an den Offshorehafenstandorten Cuxhaven und Emden mit Unterstützung des Bundes und der EU mittlerweile insgesamt rund 200 Millionen Euro in die branchenspezifische Infrastruktur investiert.
Meine Damen und Herren, als weitere Maßnahmen möchte ich an dieser Stelle nennen: Die Kampagne „HeimSpiel für Modernisierer“ läuft bis Ende 2013. Wir planen, den Einsatz des Energiesparmobils bis Ende 2013 zu verlängern.
5 Millionen Euro wenden wir seit 2009 für eine Zinsverbilligung des KfW-Globaldarlehens „Energieeffizient Sanieren“ auf. Wir ermöglichen so das Energieeffizienzdarlehen Niedersachsen mithilfe der NBank.
Für die Baubegleitung bei der energetischen Sanierung von Wohnhäusern im Privatbesitz stellen wir demnächst bis zu 1 500 Euro pro Bauvorhaben zur Verfügung. Das Fördervolumen hierfür beträgt rund 1 Million Euro.
Für die Förderung von regionalen Energiesparveranstaltungen, Messen und dergleichen haben wir seit 2008 rund 1,5 Millionen Euro aufgewendet.
Für den Forschungsverbund Energie aus Biomasse hat die Landesregierung von 2009 bis 2013 rund 3,6 Millionen Euro vorgesehen. 3N - Ihnen sicherlich bekannt - erhält jährlich 250 000 Euro.
Wir fördern einzelne Machbarkeitsstudien für die Nutzung der Tiefengeothermie mit bis zu 250 000 Euro. Insgesamt haben wir hierfür zunächst 1 Million Euro bereitgestellt.
Wir haben die Landesinitiative Energiespeicher und -systeme eingerichtet und fördern die Geschäftsstelle mit rund 900 000 Euro bis 2015.
Für Projekte im Rahmen des Schaufensters Elektromobilität stellen wir 10 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung.
Zu 2: Ohne breite Akzeptanz in der Bevölkerung wird der Netzausbau nicht zu bewältigen sein. Mit dem Niedersächsischen Erdkabelgesetz wurde erstmalig bundesweit die Möglichkeit geschaffen, in solchen Fällen Erdkabel im Höchstspannungs
netz einzusetzen. Mit dem Energieleitungsausbaugesetz wurde diese Initiative Niedersachsens in das Bundesrecht übernommen und bei vier Pilotstrecken - drei davon in Niedersachsen - die Teilerdverkabelungsmöglichkeit geschaffen.
Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass bei unvermeidbaren Annäherungen der Leitungen an Wohnbereiche Erdkabel zum Einsatz kommen. Diese Regelung sollte aus der Sicht der Landesregierung zügig auf alle künftigen Ausbaustrecken des Höchstspannungsnetzes ausgedehnt werden.
Nach Abschluss des Vergleichs vor dem Bundesverwaltungsgericht sind die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geklärt, um das Planfeststellungsverfahren Ganderkesee–St. Hülfe zügig zu eröffnen. Sobald Tennet den hierfür erforderlichen Erläuterungsbericht in der notwendigen Anzahl der Planfeststellungsbehörde zur Verfügung gestellt hat, wird diese das Verfahren sofort eröffnen und die Auslegung vornehmen. Mit einer Veranstaltung gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe in Ganderkesee haben wir für den Ausbau der Trasse geworben.
Drei Veranstaltungen zum Netzausbau gab es an der Höchstspannungstrasse von Wahle nach Mecklar. Der niedersächsische Teil dieser Trasse wurde am 30. November 2011 landesplanerisch festgestellt.
Der Vorhabenträger bereitet den Planfeststellungsantrag vor und hat die Antragseinreichung für den Frühjahrsbeginn 2013 angekündigt.
Das Raumordnungsverfahren für die Höchstspannungstrasse Dörpen–Niederrhein wurde 2011 für den niedersächsischen Streckenabschnitt eingeleitet. Mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens wird noch in diesem Jahr gerechnet.
Für die Hochspannungsebene - die 110 kV-Ebene - wurde erreicht, dass die Erdverkabelung im neuen Energiewirtschaftsgesetz zur Regeltechnik erklärt wurde, soweit die Gesamtkosten für Errichtung und Betrieb des Erdkabels die Gesamtkosten einer vergleichbaren Freileitung nicht um den Faktor 2,75 überschreiten und naturschutzfachliche Belange nicht entgegenstehen.
Meine Damen und Herren, der Ausbau der Offshorewindenergie in Deutschland wird insbesondere durch die bisher unzureichende Haftungsregelung bei Störungen oder Verzögerungen der Netzanbindung gebremst. Ende August hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sich der Bundesrat bereits befasst hat. Ziel
der Gesetzesnovelle ist es, die unternehmerischen Risiken im Wesentlichen vorhersehbar und damit kalkulierbar zu machen und somit die Rahmenbedingungen für Investitionen zu verbessern.
Ohne eine eindeutige gesetzliche Regelung der Haftungsfrage werden Investitionen in anstehende Netzanbindungen nicht kommen. Das Land Niedersachsen hatte diese Regelung bei der Bundesregierung eingefordert, um dieses Hindernis zu beseitigen. Die Landesregierung drängt jetzt darauf, dass diese Regelungen kurzfristig im Deutschen Bundestag verabschiedet werden und dann in Kraft treten können.