Die Form der Leistungen im Asylverfahren berücksichtigt sowohl die Wahrung der Selbstständigkeit als auch - das ist mir wichtig - die Eigenverantwortlichkeit der Asylbewerber.
Nach vielen Gesprächen mit Kommunen und Landkreisen ist mein nachhaltiger Eindruck, dass der Verwaltungsaufwand als vertretbar angesehen wird. Das Verfahren ist auch nicht unbedingt kostenintensiver. Es ist praktikabel und unkompliziert. Was Sie konstruieren, trifft nicht zu.
Ich habe mich sehr wohl mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kommunen und Landkreisen über das Verfahren, das wir in Niedersachsen anwenden und das auch in vielen anderen Ländern angewendet wird, unterhalten. Die Kommunen, die es anders machen, sind die Ausnahme und nicht der Regelfall. Das Verfahren funktioniert und bringt keine Probleme. Es wird, was auch durchaus wichtig ist, von den Asyl Suchenden weitestgehend akzeptiert. Es sollte deshalb so bleiben. Die Landesregierung handelt in Übereinstimmung mit dem Bund.
Auf den Beitrag des Kollegen Hiebing möchten zwei Kollegen mit einer Kurzintervention reagieren. Für die Fraktion DIE LINKE hat Herr Kollege Humke-Focks für anderthalb Minuten das Wort.
weil Sie den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Schleswig-Holstein, NordrheinWestfalen, Sachsen-Anhalt und Hessen, die bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine andere Praxis haben, quasi eine Rechtsbeugung vorwerfen. Dort werden die Leistungen nämlich nicht als Sachleistungen, sondern in bar ausgezahlt.
Außerdem haben Sie vergessen, dass Herr Schünemann und die Landesregierung den Kommunen qua Verordnung ihre eigene Interpretation des Asylbewerberleistungsgesetzes aufzwingen. Kommunen wie Holzminden - dies ein gutes Beispiel; das ist nämlich der Heimatwahlkreis von Herrn Innenminister Schünemann -, Göttingen, Oldenburg oder Hannover möchten von der Ausgabe von Wertgutscheinen gerne Abstand nehmen, weil dies einen bürokratischen Aufwand bedeutet, weil dies wirklich nicht mehr zeitgemäß ist - aus unserer Sicht war es nie zeitgemäß - und weil man die Firmen, die diese Wertgutscheine herstellen und die Gebühren dafür bekommen, nur subventioniert. Dadurch geht Geld verloren, das für sinnvollere Projekte und auch für Flüchtlinge ausgegeben werden könnte.
Danke schön. - Für eine Kurzintervention auf Herrn Hiebing hat Frau Polat von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für anderthalb Minuten das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Lieber Herr Kollege Hiebing, zwei Punkte möchte ich zu Ihren Äußerungen darlegen:
Erstens haben wir 1997 noch einen Erlass gehabt. Dieser Erlass hat auf die Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes Bezug genommen. Damit wurde der Spielraum, den das Asylbewerberleistungsgesetz den zuständigen Behörden eingeräumt hatte, erweitert. Dieser Erlass ist 2005 von unserem Innenminister aber leider kassiert worden.
Ich habe nur davon gesprochen, dass Herr Innenminister Schünemann eine Rechtsauffassung vertritt, die wir für restriktiv halten. Ich glaube nicht,
dass man dem Sprecher des Innenministeriums von Sachsen-Anhalt, Martin Krems - ich hatte ihn bereits zitiert -, etwas vorwerfen kann, wenn er sagt: Wir machen das mit der Bargeldauszahlung schon seit Jahren, weil wir die Praxis der Wertgutscheine für menschenunwürdig halten. - Ich glaube nicht, dass Sachsen-Anhalt hier rechtswidrig handelt. Ich glaube, Sie müssten sich dort entschuldigen.
Auf die Kurzintervention kann Herr Kollege Hiebing antworten. Ich frage ihn, ob er dies tun möchte. - Er möchte antworten. Anderthalb Minuten!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe gesagt: Der Bund hat eine Vorgabe gemacht, und das Land Niedersachsen setzt das vor Ort so um. Ich habe niemanden angegriffen. Ich habe auch keine anderen Bundesländer genannt, verehrte Frau Kollegin. Ich brauche mich nicht zu entschuldigen,
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Rechtslage ist eindeutig - darauf ist hingewiesen worden -: erst Wertgutscheine, dann Sachleistungen und dann Geldleistungen. Hier wird das jetzt so dargestellt, als wenn sich alle anderen Bundesländer nicht daran halten. Das ist schlicht falsch. Das einzige Bundesland, das keine Wertgutscheine ausgibt, ist Hamburg. Alle anderen Länder machen das. Sachsen-Anhalt gibt immerhin 304 Wertgutscheine aus. In Hamburg werden zwar keine Wertgutscheine ausgegeben, aber von 7 789 Berechtigten erhalten 7 789 Sachleistungen.
Ob es sinnvoller ist, Wertgutscheine auszugeben, mit denen man selbst auswählen kann, was man kauft, wenn man zu einem Discounter geht, oder ob man direkt Sachleistungen zugeteilt bekommt, ist eine andere Geschichte. Aber die Rechtslage ist völlig klar.
(Filiz Polat [GRÜNE]: Das hat niemand behauptet! - Ursula Körtner [CDU]: Wer entschuldigt sich denn jetzt?)
Die Praxis in Niedersachsen ist rechtskonform. Die Kommunen müssen genau abwägen, ob Wertgutscheine oder Sachleistungen oder eher Geldleistungen machbar und sinnvoll sind. Ich will Ihnen einmal sagen, wie viele Anträge wir auf Geldleistungen insgesamt haben: 9 016 von insgesamt 15 709, die antrags- bzw. zuwendungsberechtigt sind. Uns vorzuwerfen, dass wir hier eine restriktive Haltung haben, ist also völlig absurd.
Sie bauen also wieder nur einen Popanz auf. An dem, was Sie gesagt haben, ist nichts dran. Gehen Sie lieber in den Feierabend. Dies würde sich mehr lohnen, als über einen solchen Antrag zu beraten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Hiebing hat eben dankenswerterweise das Gesetz zitiert und auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Geldleistungen gewährt werden können, und zwar als dritte Variante, wie er sagte. Dies eröffnet denjenigen, die die Gesetze anwenden müssen, entsprechende Spielräume. Diese Spielräume werden unterschiedlich genutzt. Herr Schünemann, wir wissen, wie Sie es in Niedersachsen gerne hätten, aber wir wissen auch, warum; ich komme gleich darauf zurück.
Herr Hiebing, was mich ziemlich empört hat, ist Ihr Satz, die Asylbewerber seien mit dieser Gutscheinpraxis einverstanden. Bevor ich in den Landtag eingezogen bin, bin ich als Anwalt sehr viel auf dem Gebiet des Ausländer- und Asylrechts tätig gewe
denn die Realität ist eine völlig andere. Reden Sie einmal mit den Menschen! Sie empfinden es als unwürdig, dass, wenn man bei Aldi an der Kasse ansteht und diesen Gutschein vorlegt, jeder sofort weiß, dass man Asylbewerber ist.
Dann gibt es noch das Problem, dass sie kein Wechselgeld bekommen. - Das alles sind Probleme im Alltag, die Sie gar nicht kennen. Mir ist das so berichtet worden.
Was ist denn der Sinn dieser Gutscheine? - Der einzige Sinn dieser Schikanemaßnahme ist doch, den Asylbewerbern den Aufenthalt in Deutschland zu verleiden. Deshalb machen Sie das. Das ist ein Ausdruck von Inhumanität. Anders kann ich das nicht bezeichnen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Es wird empfohlen, den Antrag an den Ausschuss für Inneres, Sport und Integration zu überweisen. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.