Es wird empfohlen, den Antrag an den Ausschuss für Inneres, Sport und Integration zu überweisen. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Frau Kollegin Flauger von der Fraktion DIE LINKE hat sich zu einer persönlichen Bemerkung nach § 76 unserer Geschäftsordnung gemeldet. Da ich den Paragrafen gerade vorgelesen habe, brauche ich dies nicht noch einmal zu tun. - Frau Flauger, Sie haben das Wort.
DIE LINKE hätte eine Änderung der Tagesordnung nicht möglich gemacht. Dies trifft nicht zu. Erstens haben wir heute, wie auch alle anderen Fraktionen, einen Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen und verschoben. Zweitens sind Sie zwischendurch zu mir gekommen und haben gefragt, ob wir das Thema Glücksspielstaatsvertrag auf morgen verschieben können. Dazu haben ich Ihnen gesagt: Das können wir machen. - Sie haben gesagt, er komme an das Ende der Tagesordnung. Daraufhin habe ich gesagt: Wir können den Tagesordnungspunkt gerne verschieben, aber dann möge er irgendwo eingereiht werden und nicht an das Ende der Tagesordnung kommen; denn wir haben diesen Punkt zulasten unseres Kontingents von zwei Entschließungsanträgen pro Sitzung schon einmal verschoben. Deswegen habe ich Ihnen gesagt: Dann müssen wir es irgendwann während des Tages und nicht am Ende des Tages machen. Ich bitte Sie, meine Äußerungen hier nicht verzerrt und unzutreffend darzustellen.
Ich wiederhole das Angebot unserer Fraktion, diesen Tagesordnungspunkt auf morgen zu verschieben, ihn aber nicht als letzten oder vorletzten Punkt der Tagesordnung zu behandeln. Das war alles.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie werden sich wahrscheinlich die Frage stellen, weshalb ausgerechnet die Linke unter diesem Tagesordnungspunkt beantragt, sich mit dem Glücksspielstaatsvertrag zu befassen. Ich werde Ihnen das erklären.
Der Rechtsstaat ist uns sehr wichtig. Zum Rechtsstaat gehört auch Rechtssicherheit. Rechtssicherheit bedeutet, dass die vom Bundestag und von den Landesparlamenten beschlossenen Gesetze auch eingehalten werden. Aber was wir in diesem Bereich beobachten können, ist genau das Gegenteil.
Sie wissen wahrscheinlich, dass nach dem Glücksspielstaatsvertrag auch Sportwetten als Glücksspiel eingestuft werden. Demnach sind Sportwetten eigentlich verboten. Jeder, der an Sportwetten teilnimmt, macht sich strafbar. Erst recht darf keiner so etwas veranstalten.
Aber nun schauen Sie sich doch einmal im Lande um! Die Firma tipico hat ungefähr 80 Filialen in ganz Deutschland - ich weiß jetzt nicht, wie viele es in Niedersachsen sind -, in denen gespielt und gewettet wird. Jeder kann dort hingehen. Ich bin selber in dem Gebäude gewesen und habe mich davon überzeugt.
Es funktioniert. Kein Staatsanwalt schreitet ein. Kein Innenminister lässt diesen Laden schließen. Kein Justizminister weist die entsprechenden Stellen an, das entsprechend dem Rechtsstaat zu unterbinden. Das ist doch ein kurioser Zustand.
Etwas, was eigentlich gar nicht sein darf, findet laufend statt. Da muss man doch fragen, woran das liegt.
Ich weiß natürlich, woran es liegt. Die rechtliche Situation ist gegenwärtig sehr unübersichtlich. Es gibt verschiedene Urteile, die sich teilweise widersprechen, und alle warten auf ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits das Gambelli-Urteil erlassen, das jetzt wieder neu interpretiert wird. Wir erleben in diesem Bereich erneut etwas, was wir auch in anderen Bereichen der europäischen Rechtsprechung erleben: Immer dann, wenn es sozialstaatlich begründete Gesetze gibt, kommt der Europäische Gerichtshof daher und grätscht uns da hinein. Das haben wir in den verschiedensten Bereichen erlebt. Ich nenne das Vaxholm-Urteil, das Urteil gegen Luxemburg zum Arbeitsrecht, das VW-Urteil oder das Rüffert-Urteil zum Vergabegesetz. Das muss einen doch nachdenklich stimmen. Deshalb sind wir auch der Meinung, dass man eine vernünf
Soll das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes gelten, oder soll die Dienstleistungsfreiheit, die der Europäische Gerichtshof immer hochhält, oben anstehen?
Erlauben Sie mir einen Exkurs zum LissabonVertrag, weil das damit zusammenhängt. Wir sind dafür, dass es in Europa eine Regelung vergleichbar dem Grundgesetz gibt; denn in Bezug auf das Grundgesetz haben sich die Väter und Mütter Folgendes überlegt: Wenn es das Recht auf Eigentum gibt, dann soll - das haben sie gleich im nächsten Absatz dazugeschrieben - sein Gebrauch aber zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Durch diese Einschränkung wird deutlich, dass ihnen klar war, was „Recht auf Eigentum“ bedeutet. Das bedeutet nämlich auch Recht auf Eigennutz. Es bedeutet auch, zulasten anderer Eigentum auszunutzen.
Deswegen sind wir der Meinung, dass man da etwas korrigieren muss. Wir möchten nichts anderes, als dass sich das Normengefüge, das wir vom Grundgesetz her kennen und das wir sehr gut finden, in der europäischen Rechtsordnung wiederfindet.
Uns geht es also darum, dass bei sozialstaatlich begründeten Gesetzen nicht immer von oben sozusagen hineingegrätscht wird.
Aber zurück zum Glücksspielstaatsvertrag. Sie werden es vielleicht nicht wissen, aber ich sage es Ihnen: Glücksspiele wie Roulette, Blackjack oder Poker sind gegenwärtig nur in staatlichen Spielbanken erlaubt. Aber tatsächlich finden sie, ohne dass das verfolgt wird, auch außerhalb, im Internet, statt, und zwar reichlich. Die Veranstalter dieser Internetseiten sitzen natürlich nicht in Deutschland; sie sitzen in Gibraltar oder Malta.
Die Frage ist, was Sie dagegen unternehmen können. Es gibt bereits eine Unterrichtung in der Drucksache 142 aus dieser Wahlperiode. Darin hat
die Landesregierung zu der Frage Stellung genommen, ob man da steuerlich etwas machen kann. Die Antwort der Landesregierung war: Hier fehlt der Inlandsbezug, und deswegen kommen wir da steuerlich nicht ran.
Wenn der Inlandsbezug fehlt, dann muss man sich natürlich die Frage stellen, wo es überhaupt noch einen inländischen Ansatzpunkt gibt. Ich sage Ihnen, wo es ihn gibt. Es gibt ihn in der Werbung. Diejenigen, die unter der Flagge der Dienstleistungsfreiheit gerne hier in den Markt hinein wollen und die alle schon auf der Lauer sind, dass ihnen das endlich gelingt und sie vom Europäischen Gerichtshof freie Fahrt bekommen, sind auf Werbung angewiesen; sonst können sie das nicht in den Markt bringen.
Da setzt unser Vorschlag an. Unserer Meinung nach kann man ein Instrument aufgreifen, dass es zwar nicht in der Bundesrepublik Deutschland, aber in Österreich gibt. In Österreich gibt es nämlich eine Werbesteuer. Wenn man dort einen Werbeauftrag erteilt, muss man 20 % Mehrwertsteuer und zusätzlich noch eine Werbesteuer zahlen. Die Werbesteuer kommt in Österreich den Kommunen zugute.
Ich will nicht sagen, dass wir das hier genauso machen sollen. Aber die Werbesteuer ist ein Instrument, um diesen Bereich zu steuern. Man kann mit Steuern steuern. Das ist unser Gesichtspunkt.
Dass man mit Steuern steuern kann, ich eigentlich kein so schrecklich neuer Gedanke. Das Preußische Oberverwaltungsgericht hatte diese Frage schon einmal anhand der Hundesteuer entschieden. Es hat damals nämlich gesagt, wenn man die Zahl der Hunde in der Kommune begrenzen will, dann muss die Kommune die Möglichkeit haben, das mit der Hundesteuer zu tun. Ein anderes Beispiel ist die Ökosteuer. Da ist es aus ökologischen Gründen durchaus sinnvoll, bestimmte Verbrauchsverhalten zu besteuern, um sie auf diese Weise teurer zu machen.
Unser Vorschlag ist nichts anderes, als die vorhandenen Instrumente, die im Glücksspielstaatsvertrag stehen, die sich aber im Grunde als stumpfes Schwert erwiesen haben, durch eine Werbesteuer zu ergänzen. Damit könnte man z. B. Folgendes machen: Gegenwärtig wird im Fernsehen für Poker geworben. Wenn Sie einmal den Sender DSF einschalten, dann werden Sie das feststellen. Die dürfte es nach dem Staatsvertrag eigentlich gar nicht
geben. Aber es gibt sie trotzdem, weil die Unternehmen, die das dort machen, das Verbot geschickt umgehen, indem sie einfach auf einer Werbeseite werben, auf der man nicht um Geld spielt. Man muss das dann nur ein bisschen ändern, und dann ist man auf der Geldspielseite. Wenn man es so macht, wie wir es in unserem Antrag formuliert haben, dann würde man das mit der Steuer in den Griff kriegen.
Lassen Sie mich abschließend Folgendes bemerken: Der Umgang mit Spiel, Spiel um Geld, ist in dieser Rechtsordnung sehr widersprüchlich geregelt. Es gibt Spiele um Geld, die legal sind, z. B. Pferdewetten, weil das sozusagen eine Spielleidenschaft reicherer Schichten ist.
Das, worunter die meisten Spielsüchtigen leiden - das muss man bei dem Gedanken der Spielsucht auch im Auge haben -, ist das Spiel an Automaten. Auch das ist erlaubt.
Zusammenfassend will ich sagen: Man wird die Spielsucht wahrscheinlich nicht vollständig beseitigen können. Aber man muss dabei meiner Ansicht nach zwei Ziele verfolgen: Erstens muss man es begrenzen. Man muss den Jugendschutz durchsetzen und muss das zurückdrängen. Zweitens muss man verhindern, dass Private daran verdienen. Man muss die Gewinne aus diesem Bereich abschöpfen. Darauf zielt unser Antrag.