Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil im Jahre 2003 entschieden, dass ein Mitgliedsland den nationalen Glücksspielmarkt nur aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls regulieren darf. Die Erzielung von Einnahmen, selbst wenn diese für gemeinnützige und wohltätige Zwecke verwandt werden, darf nur eine nützliche Nebenfolge, nicht aber der eigentliche Grund restriktiver Politik gegenüber Glücksspielanbietern sein. Auch die Betrugsbekämpfung ist kein Grund, private ausländische Anbieter von dem Markt auszuschließen, weil
Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2006 dazu festgestellt, dass seiner Ansicht nach das damals bestehende Wettmonopol in einer Art und Weise ausgestaltet war, dass eine effektive Suchtbekämpfung, die den Ausschluss privater Veranstalter rechtfertigen könnte, nicht sichergestellt war.
In Ausführung dieser europa- und verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielräume verfolgt der zum 1. Januar 2009 von allen Bundesländern einschließlich Niedersachsen verabschiedete Staatsvertrag primär das Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft und des Ausbaus eines Konzepts zur Suchtprävention. Als Folge der Zielsetzung des Staatsvertrags gibt es für den Bereich der Werbung die Vorgabe, dass sich die Werbung auf eine Information und Aufklärung über die Möglichkeiten zum Glücksspiel zu beschränken hat. Werbung im Fernsehen, im Internet sowie über Telekommunikation ist ganz verboten. Es ist richtig, wie in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE angegeben, dass in Österreich seit nahezu 80 Jahren aufgrund des sogenannten Werbeabgabengesetzes eine Abgabe von 5 % auf Hörfunk-, TV-, Print- und Außenwerbung erhoben wird. Sie haben zu Recht gesagt, dass das Aufkommen daraus den Kommunen zusteht. Allerdings wird seit einigen Jahren immer wieder darüber diskutiert, diese Steuer abzuschaffen, weil sie den größten Teil der Werbeaktivitäten, die im Bereich der elektronischen Medien stattfinden, nicht mehr erfasst und insofern immer weniger die Anforderungen an eine gerechte Besteuerung erfüllt. Vor dem Hintergrund des EU-Verbotes der Umsatzsteuermehrfachbesteuerung stellt sich auch die Frage, inwieweit die Einführung einer Werbesteuer eine verbotene Doppelbesteuerung sein könnte, denn die Werbesteuer könnte eine zusätzliche Sonderumsatzsteuer sein. Damit wären wir dann wieder beim Europäischen Gerichtshof.
Über das Erreichen der ordnungspolitischen Zielsetzungen des Glücksspielstaatsvertrages liegen zurzeit noch keine konkreten belastbaren Erkenntnisse vor. Dies wird noch zu thematisieren sein. Auch der Ausgang der Klagen gegen das im Staatsvertrag enthaltene Monopol und der auf der europäischen Ebene eingeleitenden Verfahren wird künftig noch zu diskutieren sein. Allerdings stellt sich aufgrund der im Staatsvertrag festgelegten Werbeeinschränkungen die Frage, ob nicht durch die Einführung einer Werbesteuer die Intentionen des Glücksspielstaatsvertrages insgesamt konter
kariert werden. Das wäre dann eine Steilvorlage für diejenigen, die ein massives Interesse am Scheitern des Staatsvertrages haben.
Der vorliegende Antrag bezieht sich auf die Stellungnahme des Landesrechnungshofes aus dem Jahre 2007, in der vor drohenden Einnahmeverlusten durch eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes gewarnt wurde. Im Kern ging es dabei um die Frage, ob auch ausländische Anbieter und Vermittler in die deutsche Abgabenpflicht einbezogen werden können.
Die Landesregierung hat in ihrer Antwort die Meinung vertreten, dass ihr aufgrund europarechtlicher Vorgaben hinsichtlich der Dienstleistungsfreiheit keine Möglichkeiten offenstehen, ausländische Anbieter von Glücksspielen sowie die Vermittlung von Glücksspielen in die Abgabepflicht einzubeziehen. Sie hat auch auf die praktischen Probleme bei der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen gegenüber ausländischen Anbietern hingewiesen.
Meine Damen und Herren, generell haben Anträge, die das Ziel haben, zusätzliche Einnahmen für den Landeshaushalt zu generieren, natürlich ihren Charme. Vor dem Hintergrund der zu beachtenden Probleme, von denen ich nur einige angesprochen habe, sehe ich aber noch erheblichen Diskussionsbedarf in den Fachausschüssen, zumal mir sowohl bei der Antragsbegründung als bei Ihrem Beitrag, Herr Adler, Folgendes aufgefallen ist: Die Begründung geht weit über die Zielsetzung des eigentlichen Antrages hinaus.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben es hier mit einem Antrag zu tun, der damit schließt, dass eine Glücksspielverhinderungssteuer her soll. Die Linken haben sich eine Vorlage gegriffen, die die Österreicher angeblich seit 1927 praktizieren. 81 Jahre lang haben sie dazu gebraucht, das wieder abzuschaffen. Herr Adler, das wird gerade abgeschafft. Die Tagespresse in Österreich ist darüber, dass das jetzt passieren soll, vollauf begeistert.
Man sollte sich einmal vorstellen, was für eine Armada von Kontrolleuren wir im öffentlichen Dienst aufbieten müssten, die das, was Sie heute fordern, kontrollieren müssten.
Die Kontrolleure würden natürlich mit Begeisterung alle Werbeanzeigen lesen und hinterfragen, ob das so eine Anzeige ist oder nicht. Sie würden natürlich mit Begeisterung alle Fernsehausstrahlungen kontrollieren, um diese Glücksspielwerbeverhinderungssteuer zu greifen und umzusetzen.
Ich meine - ich will es hier heute Abend kurz machen, damit wir die Sitzung beenden können -, dass wir den Antrag sicherlich im Ausschuss beraten werden, Herr Adler. Dieser Antrag wird aber sicherlich nur im Archiv des Niedersächsischen Landtages landen. Ich hätte es gerne gesehen, wir hätten ihn gleich in den Papierkorb geworfen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Das wol- len Sie ja mit allen unseren Anträgen!)
Frau Flauger, wir hätten heute alle pünktlich zum Sozialverband gehen können, wenn Sie damit einverstanden gewesen wären, dass wir dieses Thema nicht um kurz nach acht, sondern Morgen gegen 16 Uhr diskutieren. Ich denke, das ist eine Alternative gewesen, die in der Tat - - -
Jetzt muss ich Sie auffordern, zur Sache zu sprechen. Wir befinden uns nicht in einer Geschäftsordnungsdebatte.
Meine Damen und Herren, der Glücksspielstaatsvertrag, den wir letztes Jahr verabschieden mussten, ist in der Tat Unsinn. Im Glücksspielstaatsvertrag - das hat der Kollege Adler deutlich gesagt - werden Sachverhalte geregelt, und es wird auch eine Lottospielsucht erfunden, obwohl man bis zum heutigen Tag noch keinen Lottospielsüchtigen gefunden hat.
Wir haben eine unklare Rechtssituation. Der Niedersächsische Landtag hat ebenfalls die Erwartung ausgesprochen - das können Sie nicht wissen, Herr Adler, denn zu dem Zeitpunkt waren Sie noch nicht in diesem Hause -, dass die Regelung keine vier Jahre hält, sondern vorher durch eine Nachfolgeregelung abgelöst wird. Das ist auch die Beschlusslage der Arbeitsgruppe der Länder, die sich dafür entsprechend eingesetzt hat. Der Landtag hat ebenfalls beschlossen, dass in Niedersachsen in diesem Fall private Anbieter in dem Bereich zugelassen werden. Deshalb geht Ihr Antrag in Bezug auf die Beschlusslage des Landtags in die falsche Richtung; denn wir wollen an den Grundsätzen arbeiten und nicht Steuern, die in Österreich bereits abgeschafft werden, hier einführen. Das ist der Hintergrund. In dem Sinne werden wir in Niedersachsen daran arbeiten. Ihren Antrag brauchen wir dafür nicht.
der gesagt hat: Der Glücksspielstaatsvertrag ist wirklich großer Unsinn. - Soweit ich mich erinnere, haben Sie, Herr Bode, ihm in der letzten Legislaturperiode zugestimmt, also haben Sie dem Unsinn zugestimmt.
Richtig erkannt: Unsinn! Wir sind auch dafür! - Polizeigesetz, Lauschangriff auf die Bürgerinnen und Bürger: Unsinn! - Wir sind auch dafür.
Aber nun kurz zur Sache, und jetzt wird es ein bisschen ernster. Ich finde es ärgerlich, dass Sie, Herr Adler, solche Debatten immer nutzen, um hier die allgemeine Europaskepsis zu schüren. Das finde ich nicht legitim, das finde ich nicht lauter.
(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Die Linken sind nämlich stockkonservativ! Sie haben ein verqueres Europabild! Sie sind gegen Europa! - Gegenruf von Kreszentia Flauger [LINKE]: Das stimmt nicht!)
Sie können sich nicht immer sektoral irgendwelche Sachen heraussuchen und sagen, dass Ihnen an der einen oder anderen Stelle der Lissabon-Vertrag oder die Rechtsprechung nicht passt. Es gibt auch sehr gute Rechtsprechung und sehr gute Passagen im Lissabon-Vertrag. Das sollte man ein bisschen differenzieren. Man sollte nicht immer allgemein sagen, dass einem alles, was aus Europa kommt, nicht passt. Das finde ich ein bisschen grenzwertig. Im Übrigen - ich will es jetzt auch nicht allzu lang machen - haben Sie sich so ziemlich das Schwierigste herausgesucht, was man sich heraussuchen kann. Sie wollen einen Staatsvertrag ändern. Sie wissen, dass das eine schwierige Sache ist. 16 Ministerpräsidenten müssen dann verhandeln, um die Änderung zu erreichen.
Ich hätte mir gewünscht, dass in Ihrem Antrag wenigstens einige Punkte konkret aufgeführt werden. Frau Geuter hat dies auch angesprochen. Sie ist darauf eingegangen, dass Sie eine Werbesteuer fordern. In der Begründung wird dann aber drei Seiten lang etwas über das Glücksspiel im Allgemeinen und im Besonderen ausgeführt, über Poker und was sonst noch alles dazugehört. Das gehört in die Begründung gar nicht hinein. Sie müssen in der Begründung eines solchen Antrages einmal darlegen, wie groß das Aufkommen sein soll, das aus der Steuer generiert werden soll. Davon habe ich keine Vorstellung. Lohnt es sich überhaupt, eine solche Steuer zu erheben? Stehen Aufwand und Ertrag überhaupt in einem angemessenen Verhält
nis? Eine Bagatellsteuer, die die Finanzämter dann tatsächlich über Gebühr strapaziert, sollten wir uns wirklich ersparen. Die Finanzämter sollten lieber vernünftige Betriebsprüfungen durchführen und nicht Kontrollen im Zusammenhang mit irgendwelchen Werbesteuern vornehmen.
Sie haben auch zur Bemessungsgrundlage nichts gesagt. Mir ist aus Ihrem Antrag wirklich nicht klar geworden, worauf genau diese Steuer jetzt erhoben werden soll. Wo wollen Sie überhaupt ansetzen? Was ist das Grundprinzip? Soll der allgemeine Spielertrag in einer Spielhalle die Bemessungsgrundlage sein? Soll es das allgemeine Aufkommen sein? Dazu haben Sie kein Wort gesagt.
Dass der Staatsvertrag insgesamt eine große Mogelpackung ist und mit Spielsuchtbekämpfung wenig zu tun hat, wissen auch wir. In diesem Zusammenhang ist die Rechtsprechung demnächst wahrscheinlich auch noch einmal gefragt.
Zum Schluss will ich noch Folgendes sagen. Ich glaube auch nicht, dass Sie mit dem von Ihnen beabsichtigten Verfahren das Glücksspiel im Internet eindämmen können. Das große Problem, das wir insgesamt mit dem Internet haben, ist ja, dass es sich national gar nicht kontrollieren lässt. Ob bei irgendwelchen Internetseiten, die Glücksspiel anbieten, auch nur ansatzweise etwas eingedämmt werden kann, halte ich für äußerst zweifelhaft. Vielleicht können Sie zu diesen Fragen, die ich noch habe, im Ausschuss Erläuterungen geben und uns überzeugen. Ich freue mich dann auch auf die tollen Beiträge von Herrn Bode.