Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, NRW, SchleswigHolstein, Sachsen-Anhalt und selbst Bayern nutzen in jüngster Zeit bestehende Spielräume, um die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden und Geduldeten auszuweiten. Doch sind dies nur erste kleine Schritte zu mehr Freizügigkeit; denn die schwarz-gelbe Koalition in Berlin will - genauso wie Sie hier in Niedersachsen - grundsätzlich an der Residenzpflicht festhalten.
Zwar wurden im sogenannten Zwangsheiratsbekämpfungsgesetz von der Koalition auch minimale Lockerungen der Residenzpflicht - beispielsweise im Falle einer Arbeitsaufnahme - beschlossen; dies reicht aber bei Weitem nicht aus, lieber JanChristoph Oetjen. Es ist an der Zeit, die Residenzpflicht bundeseinheitlich und vollständig abzuschaffen. Wir fordern deshalb auch in unserem
Antrag die vollständige Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und geduldete Ausländerinnen und Ausländer
und die Aufhebung der Beschränkung des Aufenthalts von geduldeten Personen sowie der damit zusammenhängenden Straf- und Bußgeldvorschriften.
Sehr verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte eigentlich erwartet, dass sich zumindest die Oppositionsfraktionen an dieser Stelle ein Lob gegenüber der Landesregierung abringen.
Denn es ist gar nicht so lange her, da hat das niedersächsische Innenministerium bzw. Uwe Schünemann eine langjährige Forderung der Oppositionsfraktionen umgesetzt und die Residenzpflicht für unser Bundesland aufgehoben. Von daher hätte ich zumindest erwartet, dass Sie das feststellen und hier positiv erwähnen.
Ich will aber an dieser Stelle deutlich machen, dass diese Tatsache auch zeigt, dass Stapel im Innenministerium sehr schnell abgearbeitet werden. Darüber freue ich mich ganz besonders.
Wir haben ja - hier hat Frau Zimmermann die Wahrheit nicht korrekt wiedergegeben - eine Vereinbarung mit dem Land Bremen geschaffen. Das Land Bremen, sozusagen mitten in Niedersachsen liegend, ist für uns natürlich ein ganz wichtiger Anknüpfungspunkt. Das gilt natürlich auch für die Menschen im Bremer Umland. Von daher ist es gut, dass wir mit dem Land Bremen eine Vereinbarung auf den Weg bringen, die es ermöglicht, dass Asylsuchende und Geduldete eben auch in das Land Bremen gehen können.
Gerade ist schon vom Kollegen Götz zu Recht dargestellt worden, dass sich die Freie und Hansestadt Hamburg einem solchen Vorstoß aus Niedersachsen leider verschlossen hat. Von daher möchte ich hier ganz klar sagen: Es liegt nicht an uns in Niedersachsen, dass Hamburg in diesen Bereich nicht eingeschlossen wird, sondern das liegt an Hamburg. Das muss man an dieser Stelle klar feststellen.
Ich finde es wichtig, hier auch noch einmal zu betonen, dass für Geduldete, die in der Tat, Frau Kollegin Polat, zum Teil deshalb, weil die Identität nicht festgestellt werden kann, aber zum Teil natürlich auch, weil es in ihren Heimatländern Gründe gibt, warum sie nicht in diese Heimatländer zurückgeführt werden können,
die Regelung, die für Asylbewerberinnen und Asylbewerber auf den Weg gebracht wurde, analog angewandt wird.
Von daher glaube ich, dass es richtig, aber vor allen Dingen auch vertretbar ist, dass man dann, wenn man eine weitere Reise machen will - wenn man beispielsweise von Niedersachsen nach Bayern fahren möchte -, eine Genehmigung holt. Für solche Ausnahmefälle ist das, glaube ich, durchaus vertretbar.
Auf der anderen Seite haben wir aber vor allen Dingen eines erreicht: dass sich diese Menschen im Alltag leichter bewegen können, auch von einem Landkreis in den anderen. Von daher haben wir jetzt eine gute Regelung in Niedersachsen.
Danke schön. - Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.
Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weiter gehende Empfehlung. Wir stimmen daher zunächst über diese ab. Falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/2514 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Keine Enthaltung. Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt. Damit ist zugleich der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/5325 nach § 39 Abs. 2 Satz 5 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung abgelehnt.
Abschließende Beratung: NPD-Verbotsverfahren einleiten! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/4583 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/5269 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/5327
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen. Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/5327 zielt auf die Annahme des Antrags in einer anderweitig geänderten Fassung.
Wir treten damit in die Beratung ein. Zuerst hat sich Frau Leuschner für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Ich erteile Ihnen das Wort, Frau Leuschner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe heute mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Fraktionen an der Gedenkveranstaltung zur Pogromnacht teilgenommen.
Außerdem ist es mittlerweile fast ein Jahr her, dass wir das Ausmaß der Morde des NSU überhaupt fassen konnten und dazu auch hier im Landtag eine Debatte geführt haben. Zudem ist das alles noch nicht endgültig aufgeklärt, und es sind auch noch nicht die Konsequenzen daraus gezogen worden. Das haben wir heute der Zeitung entnehmen können.
wird. Ich glaube, dass sich die Fraktionen, die hier im Landtag vertreten sind, dem auch anschließen werden.
Meine Damen und Herren, das Ausmaß der Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts und rechtsextremistischer Äußerungen darf nie mehr verharmlost werden. Das gilt auch für die daraus folgenden Gewalttaten. Es gibt viele Übergriffe von Rechten gegenüber Menschen, die teilweise nicht erfasst werden. Eine der Initiatorinnen ist aus unserer Sicht die NPD, die als noch erlaubte Partei in zwei Landesparlamenten und auch in anderen Bereichen, in Kommunen, ihr Gedankengut weiterverbreiten kann und dafür auch noch staatliche Unterstützung erhält.
Diese staatliche Unterstützung, meine Damen und Herren, setzt die NPD ein, um in anderen Bereichen Kameradschaften zu fördern, sie finanziell zu unterstützen, und sie setzt diese staatliche Finanzierung auch weiter dazu ein, Demonstrationen anzumelden und gegen unsere Grundordnung vorzugehen.
Aus diesem Grund haben wir im März dieses Jahres den Antrag „NPD-Verbotsverfahren einleiten!“ in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Es ist der zweite Antrag. 2009 hatten wir einen fast ähnlich lautenden Antrag gestellt, den Sie, meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, leider abgelehnt haben.
die nicht von V-Leuten zusammengetragen worden sind, sondern sich in dem Dossier, das jetzt mittlerweile vorliegt, befinden, dass es durchaus möglich ist, ein NPD-Verbotsverfahren erfolgreich einleiten zu können.
So hat z. B. am 24. Oktober das Parlament von Mecklenburg-Vorpommern mit den Stimmen von vier Fraktionen beschlossen, das NPD-Verbotsverfahren einzuleiten. Der Innenminister, Herr Caffier, hat gesagt, man muss es einleiten können, die Materialsammlung würde aus seiner Sicht ausreichen, um dieses Verbot vorantreiben zu können.
Deswegen ist es für uns als SPD-Fraktion nicht erklärlich, weshalb Sie von der CDU und von der FDP bei dem eindeutigen Signal zur Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens so zögerlich sind, meine Damen und Herren. Wir wünschen uns ins
Die Fraktionen der SPD, der Grünen und der Linken haben einen gemeinsamen Änderungsantrag vorgelegt, in dem das konkrete Ziel, ein Verbotsverfahren einzuleiten, zum Ausdruck gebracht wird. Ich glaube, das ist, bei aller Gleichheit in vielen Positionen, der entscheidende Unterschied gegenüber der Beschlussempfehlung.
Sie wissen, dass der Bundesinnenminister in diesem Punkt auch noch sehr zögerlich ist. Aber es ist klar und eindeutig, dass die NPD sowohl in ihren Beschlüssen als auch in ihren Aussagen antidemokratisch ist.
Beispielsweise ist eine ihrer Positionen, dass die Demokratie dem deutschen Volk als wesensfremd gelten würde. - Das kann man doch nicht dulden! Da muss doch der Staat Grenzen aufzeigen, meine Damen und Herren!
Die rassistischen Äußerungen und das aggressive Vorgehen der NPD verpflichten uns als SPD aufgrund unserer Geschichte in der antifaschistischen Tradition, weiter voranzugehen.