Protokoll der Sitzung vom 09.11.2012

(Heiner Bartling [SPD]: Ich habe nichts über die Bundeswehrreform gesagt!)

- Sie kennen aber die Bundeswehr.

Bei der Bundeswehrreform gibt es zwei Möglichkeiten, wie sich ein Ministerpräsident einlassen kann. Er kann zum einen große Interviews geben, lauthals Forderungen aufstellen, wohl wissend, dass er dadurch wahrscheinlich nichts erreicht, und kann sich kurzfristig in den Medien dafür abfeiern lassen. Ich sage Ihnen ausdrücklich: Diesen Stil pflegen manche in Deutschland. Ich pflege ihn nicht; denn für mich ist entscheidend, was am Ende herauskommt, nämlich das Ergebnis.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Bartling, ich habe mir damals kurz vor der Entscheidung des Bundesverteidigungsministers de Maizière zur Bundeswehrreform einen halben Tag Zeit genommen, bin nach Berlin gefahren, war im Verteidigungsministerium und habe in einem ganz ruhigen Vieraugengespräch mit Herrn de Maizière darauf hingewiesen, welche Konsequenzen für Niedersachsen welche Standortentscheidung haben könnte, wohl wissend, dass die Letztentscheidung der Bundesverteidigungsminister trifft und er auch die letzte Verantwortung dafür trägt.

Ich habe dem Bundesverteidigungsminister beispielsweise nochmals deutlich gemacht, dass unser Land durch den bevorstehenden Abzug der britischen Streitkräfte zusätzlich belastet ist. Mit Blick auf Standortentscheidungen des Heeres für die Lüneburger Heide habe ich ihm ferner gesagt, er möge bitte berücksichtigen, dass aller Voraussicht nach die Briten bis spätestens 2020 aus Bad Fallingbostel, aus Celle und aus Bergen abziehen würden. Außerdem habe ich ihm deutlich gemacht, dass die ostfriesische Halbinsel ohne weitere Präsenz der Luftwaffe in Wittmund mehr oder weniger bundeswehrfreie Zone wäre, was auch erhebliche strukturelle Auswirkungen hätte.

Am Ende weiß ich natürlich nicht 100-prozentig, wie viel Einfluss dieses Gespräch hatte. Aber ich habe festgestellt, dass wir uns mit den entscheidenden Punkten, die ich Herrn de Maizière vorgetragen hatte, trotz anders lautender Vermutungen aus dem Ministerium am Ende doch noch durchsetzen konnten.

Ich sage Ihnen noch etwas: Dass wir nach dieser Bundeswehrreform das führende Bundeswehrland in Deutschland sind, erfüllt uns mit Freude. Warum? - Weil sich in Niedersachsen immer eine politische Mehrheit an die Seite der Bundeswehr gestellt hat, und zwar in guten wie in schlechten Zeiten.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir bekunden unsere Sympathie für die Soldatinnen und Soldaten nicht erst dann, wenn tatsächlich Standortschließungen bekannt gegeben werden. Insofern habe ich mich in diesem Bereich eingesetzt.

Jetzt noch eine Bemerkung zur Präsenz der britischen Streitkräfte in Deutschland: Die Ankündigung der Regierung Cameron kennen wir alle. Die endgültige Entscheidung über die Heeresstruktur der Briten wird erst im Frühjahr 2013 getroffen werden. Das habe ich bei meinem letzten politischen Besuch in London erfahren. Die jetzt zu Hameln getroffene Entscheidung ist enttäuschend. Wir hätten den Abzug gern noch ein Jahr hinausgezögert. Aber zumindest haben die Verantwortlichen in Hameln und auch in Rinteln, weil auch die Prince Rupert School betroffen sein wird, Klarheit.

Eines fällt in London durchaus auf: Zwei Bundesländer sind vom Abzug der britischen Streitkräfte betroffen, nämlich Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Die Briten wissen sehr wohl, welche der beiden Landesregierung sich um dieses Thema mehr als die andere gekümmert hat. Die Briten wissen sehr wohl auch, dass die Niedersächsische Landesregierung auf der einen Seite immer wieder darauf hingewiesen hat, wie schwierig die Folgen für die betroffenen Standortkommunen sein würden. Aber auf der anderen Seite haben wir den Briten immer gesagt, dass ein kontinuierlicher Informationsprozess das Wichtigste sei.

Bei aller Kritik an den Briten: Man kann ihnen nicht vorwerfen, dass sie die verantwortlichen Stellen in Bund, Land und Kommunen nicht umfassend informieren würden. Ich finde, unsere britischen Verbindungsoffiziere in Niedersachsen leisten eine hervorragende Arbeit. Auch das sollte an dieser Stelle gesagt werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu guter Letzt, Herr Bartling: Wir als christliche Demokraten in Niedersachsen sind stolz darauf, dass wir einen engen und vertrauensvollen Kontakt zu unserer Bundeskanzlerin haben, und wir

werden ihn auch in den nächsten Monaten intensiv pflegen.

(Detlef Tanke [SPD]: Hoffentlich er- folgreich!)

Dass Sie mit Ihrem Kanzlerkandidaten möglicherweise Probleme haben, möge Ihnen verziehen sein.

(Starker, lang anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Mir liegt noch die Wortmeldung von Minister Schünemann vor. - Er verzichtet.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann können wir die Beratung abschließen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Unter Nr. 1 der Beschlussempfehlung geht es um einen Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in Drs. 16/4144 in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung, bei der es um einen Antrag der Fraktion der SPD geht.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/4134 ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war auch hier die Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 3 der Beschlussempfehlung, bei der es um einen Antrag der Fraktion DIE LINKE geht.

Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen möchte und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/4130 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Insofern schließen wir die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt ab.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 58 auf:

Abschließende Beratung: 28. Januar 2012: 40 Jahre „Radikalenerlass“ - politisch motivierte Berufsverbote, Bespitzelung und Verdächtigung dürfen keine Instrumente des demokratischen Rechtsstaates sein - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4350neu2 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/5343 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/5359 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/5359

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Es ist vereinbart worden, über diesen Antrag ohne Aussprache abzustimmen.

Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung des Ausschusses geht am weitesten. Ich lasse zunächst über diese abstimmen. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir über den Änderungsantrag ab.

Deshalb frage ich jetzt, wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/4350 neu² ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Ich rufe als Nächstes den Tagesordnungspunkt 59 auf:

Abschließende Beratung: Gebührenpflicht nach dem Waffengesetz für Niedersachsen regeln! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/5176 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/5344

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die Beratung ein. Ich erteile der Kollegin Janssen-Kucz das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Grünen-Fraktion beantragt, endlich die Gebührenpflicht nach dem Waffengesetz in Niedersachsen zu regeln. Nach dem Waffengesetz sind die Kommunen für die Kontrolle der Waffenbesitzerinnen und -besitzer zuständig. Die Kommunen sind verpflichtet, diese Regelüberprüfungen nach § 4 Abs. 3 des Waffengesetzes vorzunehmen. Mit Inkrafttreten des neuen Bundeswaffengesetzes 2009 wurden und werden die Kontrollen verschärft.

Aus der Antwort auf unsere Anfrage an die Landesregierung vor ungefähr eineinhalb Jahren ging hervor, dass zwischen Juli 2009 und Dezember 2011 landesweit fast 15 000 Kontrollen von Waffenbesitzern durchgeführt wurden. Überall in Niedersachsen sind Überprüfungen intensiviert worden. In der Landeshauptstadt Hannover gibt es jährlich ca. 900 Kontrollen, bei mir im Landkreis Leer ungefähr 500 Kontrollen. Im Land Niedersachsen lag die Waffenkontrollquote damit im Schnitt bei 5,79 % und in 2011 bei 7,53 % - trotz der hohen Zahlen. Das ist bei Weitem nicht ausreichend. Die Kontrollen müssen und sollen intensiviert werden,

(Zustimmung bei der LINKEN)

so wie es das Gesetz vorsieht; denn, liebe Leute, es geht um die Sicherheit der Bevölkerung. Es geht nicht an, dass die Kosten für die notwendigen Überprüfungen von den Kommunen alleine getragen werden.

Die Gebühren nach dem Waffengesetz wurden bisher sowohl für den Bund als auch für die Länder in einer Kostenverordnung zum Waffengesetz geregelt. Mit der Änderung des Waffengesetzes müssen die Länder eigene Kostenregelungen für diesen Bereich schaffen. Die Gebührentatbestände wurden zwischen den Nordländern abgestimmt. Doch Niedersachsen hat immer noch keine Änderung auf den Weg gebracht. Hier duckt sich die Landesregierung weg, aber auch die SPD duckt sich hier weg. Sie alle wollen keine Gebühren und scheinbar auch keine regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit der persönlichen Eignung, wie es im Waffengesetz vorgesehen ist.

Meine Damen und Herren, wir fordern Sie auf: Geben Sie Ihre Blockade auf, und sorgen Sie dafür, zeitnah die niedersächsische Allgemeine Gebührenordnung im Sinne dieser Kostenvereinbarung zwischen den Nordländern und eine Gebühr für eine gesetzlich vorgesehene Regelüberprüfung

in kostendeckender Höhe für die vorgesehenen Maßnahmen zur Kontrolle auf den Weg zu bringen! Lassen Sie die Kommunen nicht im Stich! Sorgen Sie für mehr Sicherheit!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich erteile jetzt dem Kollegen Hausmann das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Gebührenpflicht nach dem Waffengesetz: Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. So steht es im Gesetz. Das Waffenrecht schafft einen angemessenen Ausgleich zwischen den Sicherheitsbelangen des Staates und den berechtigten Interessen legaler Waffenbesitzer, z. B. Jägern, Sportschützen und Sammlern.