Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Gebührenpflicht nach dem Waffengesetz: Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. So steht es im Gesetz. Das Waffenrecht schafft einen angemessenen Ausgleich zwischen den Sicherheitsbelangen des Staates und den berechtigten Interessen legaler Waffenbesitzer, z. B. Jägern, Sportschützen und Sammlern.
Wir haben im Waffenrecht erhebliche Änderungen gehabt. Wir haben die erste Änderung 2002 gehabt, dann umfangreiche Änderungen 2008 und nach dem Amoklauf von Winnenden zusätzliche Verschärfungen, was die Lagerung von Waffen und Munition angeht.
Betroffen davon sind immer die Waffenbesitzer und besonders - das ist für uns sicherlich eine wichtige Sache - auch die Sportschützen. Die Sportschützen wurden über Jahre mit neuen Veränderungen konfrontiert. Wenn ich über die Jahre hinweg in die Sportvereine gekommen bin, gab es immer die Diskussionen über neue Änderungen im Waffenrecht und neue Auflagen für die Sportschützen.
Wenn es um Sicherheitsauflagen geht, ist es überhaupt keine Frage, dass wir hinter den neuen Sicherheitsvorschriften stehen und sie einfordern müssen. Hier aber geht es einen Schritt weiter. Es geht um die Gebühren.
ten sie mit. Aber hier geht es um Gebühren. Es geht hier um ein Sportgerät. Die Sportler sind sensibel und können mit den Waffen umgehen. Ich glaube, das machen sie vorbildlich. Sie sagen, das ist mein Sportgerät, und fragen: Ich soll für mein Sportgerät Gebühren bezahlen?
Es ist einmalig, Gebühren für ein Sportgerät zu bezahlen. Deshalb haben wir gesagt: Wir können diesen Wunsch nicht mittragen.
Wir reden über das Thema ganz besonders vor dem Hintergrund, dass das Ehrenamt gestärkt werden soll. Gerade der Sport bei den Sportschützen wird vom Ehrenamt getragen. Einerseits sprechen wir über eine Stärkung des Ehrenamtes. Wenn aber andererseits eine Gebühr erhoben wird, tun wir genau das Gegenteil. Das wollen wir sicherlich nicht.
Abgesehen davon spricht man in dem Antrag über eine Einnahme von 1 Million Euro. Ich frage mich bei der 1 Million Euro, die eingenommen werden soll: Wie viel Bürokratieaufwand steckt dahinter? Was bleibt von dem Betrag wirklich übrig? - Hinzu kommt, dass unsere Sportvereine vom Land über den Landessportbund gefördert werden. Dann sieht es so aus: Auf der einen Seite fördern wir finanziell, und auf der anderen Seite nehmen wir den Vereinen, zumindest den Sportschützen, dieses Geld in Form von Gebühren wieder weg.
Die SPD-Fraktion möchte weiterhin verlässlicher Partner der Sportvereine und der Sportschützen sein. Wir lehnen deshalb den Antrag der Grünen ab und werden der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen.
(Zuruf von der CDU: Zeige jetzt, wo der Haken hängt! - Gegenruf von der SPD: Ihr seid voller Haken! - Zuruf: Widerhaken!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert mit ihrem Antrag die Einführung von Gebühren für alle Besit
zer legaler Waffen. Präzise ausgedrückt heißt das aber für uns: Schützen und Jäger sollen gleich dreimal zur Kasse gebeten werden.
Denn neben einer Anpassung der niedersächsischen Allgemeinen Gebührenordnung im Sinne des Waffengesetzes sollen eine zusätzliche Gebühr für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 des Waffengesetzes und eine Gebühr für die Kontrolle und Nachkontrolle von Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung eingeführt werden.
Meine Damen und Herren, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Zuverlässigkeit der Waffenbesitzer nicht nur kontrollieren, sondern die Kontrolle auch mit Gebühren belegen. Ich sage: Die Rechtsmaterie ist sehr komplex. Denn Kommunen verlangen für Amtshandlungen selbstverständlich kostendeckende Gebühren.
Am Beispiel der Jäger möchte ich verdeutlichen, dass die Gebühren bereits kostendeckend bezahlt werden. Denn die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist zwingende Voraussetzung dafür, dass z. B. der Jagdschein ausgestellt werden kann. Seit 2002 wird bei der Jagdscheinerteilung die waffenrechtliche Zuverlässigkeit überprüft. Für diese Amtshandlung bezahlen die Jäger bereits eine Gebühr. Diese Gebühr der Kommunen für die Neuausstellung des Jagdscheines ist so hoch, dass sie die Kosten der schon immer erforderlichen Zuverlässigkeitsprüfung deckt.
Ähnlich verhält es sich übrigens bei den Schützen, deren Zuverlässigkeit in regelmäßigen Abständen gemäß den Bestimmungen des Waffengesetzes nachgewiesen werden muss.
Meine Damen und Herren, die inhaltliche Debatte im Innenausschuss möchte ich nur kurz ansprechen. Sie zeigte, dass es der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in erster Linie darum ging, die kommunalen Haushalte zu entlasten, und zwar auf Kosten der Jäger und Schützen.
Die Fraktion DIE LINKE verfolgte sogar das Ziel, mit höheren Gebühren die Anzahl der legalen Waffen zu reduzieren.
ebenso wie wir diesen nicht nachvollziehbaren Antrag ablehnt. Aber was bedeutet das? Wer bietet die Gewähr dafür, dass es auch so bleibt, wie es ist?
Ein Blick in das benachbarte rot-grün regierte Bundesland Bremen muss jedem Schützen und jedem Jäger zu denken geben. Zunächst sollte dort eine hohe Waffensteuer eingeführt werden, dann war der Aufschrei bei den Schützen und Jägern sehr groß, und nun haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Regelüberprüfung eingeführt.
Meine Damen und Herren, abschließend: Wir debattieren hier insbesondere über die Zuverlässigkeit. Auch wenn die SPD heute diesen Entschließungsantrag ablehnt, hat Bremen gezeigt, dass ein rot-grünes Bündnis alles andere als zuverlässig für die Jäger und Schützen ist.
Wir von der CDU betonen stets, dass sich die Schützen und Jäger mit ihren ehrenamtlichen Leistungen für das Gemeinwohl einsetzen und damit in Niedersachsen fest verwurzelt sind.
Diese Leistungen sollen von uns nicht mit unnötigen weiteren Gebühren belastet werden. Da bleibt die CDU zuverlässig. Wir lehnen diesen Antrag ab.
Ich habe mich zur Kurzintervention gemeldet, weil das Stichwort „Bürokratieaufwand“ fiel. Es ist überhaupt kein Problem, das wie in vielen anderen Bereichen - von Auto-TÜV-Gebühr bis sonst wohin - seitens der Kommunen ganz ordnungsgemäß abzuwickeln.
Es ist etwas absurd, in der Hinsicht von Bürokratieaufwand zu sprechen, da es um Sicherheit, aber auch um kostendeckende Einnahmen für die Kommunen geht. Beispielsweise hat die Landes
Ich habe mich auch noch aus einem anderen Grund gemeldet, Herr Kollege Ahlers. Ich habe nicht verstanden, weshalb Sie sich einer schriftlichen Anhörung im Ausschuss - mit den kommunalen Spitzenverbänden, gerne mit den Sportschützen und den Jägern -, um sich intensiv mit der Materie auseinanderzusetzen und das nicht einfach so abzulehnen, verweigert haben.
Herr Kollege Ahlers, ich habe mich bemüht, sehr sachlich vorzutragen. Dass dann doch eine politische Veranstaltung daraus wurde, finde ich nicht ganz so gut. Wenn ich dann höre, dass Parallelen gezogen werden, muss ich Ihnen mit einem Sprichwort entgegnen: Was ich selber tue, das traue ich auch den anderen zu.