Protokoll der Sitzung vom 05.12.2012

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf und den Antrag abzulehnen.

Eine mündliche Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 7 ist nicht vorgesehen. Auch zu Tagesordnungspunkt 8 ist eine Berichterstattung nicht vorgesehen.

(Unruhe)

Von daher kann ich die Beratungen eröffnen, wenn es wieder etwas ruhiger ist.

(Anhaltende Unruhe - Kreszentia Flauger [LINKE]: Wir würden gerne weitermachen!)

- Herr Limburg, auch wenn Sie sich offensichtlich noch mit Herrn Poppe unterhalten möchten: Würden Sie bitte Frau Janssen-Kucz Platz machen, die jetzt das Wort hat? - Ich würde es aber, da wir ja gerade auch über das Lärmschutzgesetz gesprochen haben, schöner finden, wenn der Lärmpegel wieder niedriger wäre. - Vielen Dank.

Frau Janssen-Kucz, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Bürgerrechtspartei haben wir einen Gesetzentwurf zur notwendigen Änderung und Klarstellung des Nds. SOG eingebracht.

Wir Grüne haben den Gesetzentwurf mit dem Ziel vorgelegt, dass künftig eine bürgernahe, transparente, effektive und datenschutzrechtlich korrekte und qualifizierte Polizeiarbeit das Markenzeichen niedersächsischer Innenpolitik ist.

Doch schon die Anhörung zum Gesetzentwurf gestaltete sich schwierig. Die CDU war anfangs nicht in der Lage, Anzuhörende zu benennen, bis man im tiefsten Bayern einen Doktor fand, der in Hannover vorsprach, aber leider von Polizeirecht und Polizeiarbeit wenig Ahnung hatte.

Von Anfang an war klar: Mit unserem Gesetzentwurf will man sich nicht auseinandersetzen, und man will keine politische Diskussion. Das wurde bereits in der Anhörung deutlich. Es wurde ganz klar, dass man das SOG an aktuelle Entwicklungen und an die Rechtsprechung anpassen muss. Vor allem überflüssige Eingriffsbefugnisse müssen gestrichen werden, und Niedersachsen braucht Gesetzesklarheit, keine unbestimmten Rechtsbegriffe und permanenten Verweise, sondern ein Gesetz, das jeder lesen kann. Das ist das, was Sie selber immer fordern, aber nicht liefern.

Der grüne Gesetzentwurf wurde vom Datenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen und von Wissenschaftlern der Hochschulen in Hamburg und Berlin, die Polizeirecht unterrichten, begrüßt. Vor allem die von uns geforderten strengen Auflagen für die Sammlung, Speicherung und Weitergabe von Daten wurden als überfällig bezeichnet. Ein hohes Datenschutzniveau ist unabdingbar. Das sollten wir uns auf die Fahne schreiben.

Meine Damen und Herren, Hauptdiskussionspunkte waren die von uns geforderte Ausweispflicht, die Kennzeichnung in § 10 a und der § 95, betreffend Polizeibeauftragter.

(Glocke der Präsidentin)

Die Reaktionen erinnerten an pawlowsche Reflexe, ohne dass man unseren differenzierten Gesetzestext zur Kenntnis nahm.

Zur Kennzeichnung: Die namentliche Erkennbarkeit ist in unserer Gesellschaft Ausdruck einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Das

sollte umso mehr für Vertreter des staatlichen Gewaltmonopols gelten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Kennzeichnung dient der Bürgerfreundlichkeit und dem Vertrauen in die Polizei. Liebe CDU, lieber Kollege Adasch, es geht nicht um die Preisgabe persönlicher Informationen, wie Sie es darstellen. Lesen Sie das Gesetz! Wir wollen es sogar zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten auf den Weg bringen.

(Glocke der Präsidentin)

Zum Polizeibeauftragten: Auch hierbei geht es nicht um Misstrauen.

(Thomas Adasch [CDU]: Natürlich geht es um Misstrauen!)

Es geht nicht um Generalverdacht. Das sind Ihre Vokabeln. Es geht um Transparenz, es geht um Kommunikation. In unseren Augen als Bürgerrechtspartei darf es nämlich keine Tabuzone geben, mit der man von vornherein alles erschlägt.

Jetzt geht es um Ihre Redezeit, Frau JanssenKucz!

Ich komme gerne zum Schluss. - Die Polizei in Niedersachsen hat keinen Grund für ein Generalmisstrauen, also keinen Grund zum Misstrauen gegenüber einer Kontrolle von außen.

Ich denke, das Vertrauensverhältnis zwischen Polizei und Zivilgesellschaft ist gut und beständig, aber es lässt sich verbessern. Das wollen wir Grünen mit dem Polizeibeauftragten tun. Dafür werden wir nach dem 20. Januar auch die SPD unter unsere Fittiche nehmen und sagen, wo es langgeht.

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜ- NEN und bei der SPD)

Danke schön.

(Unruhe)

- Viele Minuten sind es nicht mehr bis zum Ende der Tagesordnung. Vielleicht versuchen wir, uns wieder ein wenig zu disziplinieren.

Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Kollegin Zimmermann das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute will ich mich nochmals zu der Forderung nach Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle äußern.

Immer wieder gibt es Beschwerden über Fehlverhalten von Polizistinnen und Polizisten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere bei Großeinsätzen wie beispielsweise den Castortransporten nach Gorleben. Dazu gehört auch der Einsatz von Ermittlungsmethoden, die nicht durch das Gesetz gedeckt sind.

Die Einrichtung einer solchen Beschwerdestelle soll helfen, Beschwerden und Kritik von Bürgerinnen und Bürgern außerhalb des Polizeiapparats entgegenzunehmen und aufzuklären. Die Beschwerdestelle ist auch für Polizeibeamtinnen und für Polizeibeamte gedacht, die sich außerhalb des klassischen Dienstweges beschweren wollen. Die Mitarbeiter der Beschwerdestelle sollen selbst ermitteln dürfen.

Meine Damen und Herren, damit soll kein Generalverdacht gegen die Arbeit der Polizei erhoben werden, sondern wir wollen eine starke demokratische Kontrolle von Polizeigewalt erreichen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat stärken.

(Beifall bei der LINKEN)

Internationale Organisationen wie der UN-Menschenrechtsrat fordern dies schon seit Langem von der Bundesrepublik Deutschland. Niedersachsen könnte insoweit durchaus die Nase vorn haben. Eine solche Beschwerdestelle arbeitet bereits erfolgreich in Sachsen-Anhalt und wird auch in anderen Bundesländern diskutiert. Was in anderen europäischen Ländern wie Großbritannien, Irland, Norwegen oder Belgien möglich ist, sollte selbstverständlich auch Maßstab für Niedersachsen sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir lehnen deshalb die Beschlussempfehlung des Ausschusses zu beiden Tagesordnungspunkten ab.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Herzlichen Dank. - Herr Bartling weiß schon, dass er aufgerufen wird. Herr Bartling, bitte schön, Sie haben das Wort!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Janssen-Kucz, den Vorwurf, den Sie der Regierung in Bezug auf das Katastrophenschutzgesetz, also auf den zuvor beratenen Tagesordnungspunkt, gemacht haben, muss man natürlich auch Ihrem Entwurf machen.

Das Katastrophenschutzgesetz ist nach der Sommerpause eingebracht worden, Ihr Gesetzentwurf vor der Sommerpause. Wer ein solches Gesetz sorgfältig auf den Weg bringen will, darf es nicht in einem solchen Hauruckverfahren - das sind Ihre Worte - machen. Alleine schon aus diesem Grund sind wir nicht bereit, so etwas mitzutragen.

(Pia-Beate Zimmermann [LINKE]: Das gilt aber für das Sportfördergesetz auch!)

- Das Sportfördergesetz war ein in großer Übereinstimmung diskutiertes und dann auch beschlossenes Gesetz. Aber das, was hier geschehen soll, ist nicht zu machen.

Auch wir haben ein Interesse daran, dass das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung novelliert und in bestimmten Dingen verändert wird. Das aber in einem solchen Verfahren zu machen, versetzt uns nicht in die Lage, das mitzutragen.

Lassen Sie mich nur zwei Sachelemente aus diesem Gesetzentwurf nennen, von denen ich der Überzeugung bin, dass wir sie so nicht verabschieden sollten.

Frau Zimmermann hat eben noch einmal gesagt, mit einer solchen Ombudsstelle und mit einer Kennzeichnungspflicht sei kein Misstrauen verbunden.

Wir sind nur bereit, einer solchen Kennzeichnungspflicht zuzustimmen, wenn die Masse der Polizeibeschäftigten dies mitträgt. Wenn wir es beschließen, ohne dass sie das mittragen, dann ist das die Konstitution des Misstrauens gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei.

(Zustimmung von Johanne Modder [SPD] - Björn Thümler [CDU]: Ganz genau so!)