(Starker, nicht enden wollender Beifall bei der CDU und bei der FDP sowie Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Die Abgeordneten der CDU und der FDP und die Mitglieder der Landesregierung erheben sich)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in der Öffentlichkeit wird landläufig bemängelt, dass es zu wenige Politiker mit Ecken und Kanten gibt. Ich glaube, diesen Vorwurf kann man Herrn Minister Möllring nicht machen. Er hat sich seine Meriten erworben. Auch wenn er in seinen Diskussionsbeiträgen teilweise Schärfe an den Tag gelegt hat, sind wir vonseiten des Präsidiums der Auffassung, dass es immer unterhaltsame Beiträge gewesen sind.
Herr Möllring, Sie haben sich immer wieder als jemand gezeigt, der die niedersächsischen Interessen auf Bundesebene nachdrücklich vertreten und erfolgreich umgesetzt hat. Sie haben sich darum verdient gemacht. Deswegen vonseiten des Präsidiums und sicherlich auch vonseiten des Hauses ein herzliches Dankeschön und alles Gute für die Zukunft!
Damit sind wir am Ende der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt; denn es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Artikel 2/1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen worden.
Artikel 3. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.
Gesetzesüberschrift. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.
Wer dem Gesetzentwurf so folgen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist dieses Gesetz so beschlossen worden.
- Entschuldigung, Frau Kollegin Modder, Ich bitte um Nachsicht. Wir kommen jetzt noch zur Abstimmung über den Antrag nach § 23 unserer Geschäftsordnung. Dabei geht es um den in die Beratung einbezogenen Antrag der SPD-Fraktion in der Drs. 16/5449. Wer diesen Antrag annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Zweite war die Mehrheit. Dem Antrag ist nicht gefolgt worden.
Damit sind wir am Ende der Vormittagssitzung. Es ist jetzt 13.26 Uhr. Um 14.30 Uhr setzen wir die Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt 13 fort. Ich wünsche eine angenehme Mittagspause.
Besprechung: Muslimisches Leben in Niedersachsen - Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/5234 - Antwort der Landesregierung - Drs. 16/5434
Nach § 45 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung wird zu Beginn der Besprechung einer der Fragestellerinnen oder einem der Fragesteller das Wort erteilt. Alsdann erhält es die Landesregierung.
Für die Fraktion, die die Anfrage gestellt hat, liegt mir die Wortmeldung der Kollegin Polat vor. Ich erteile ihr jetzt das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir besprechen heute im niedersächsischen Parlament die erste Große Anfrage zum Thema muslimisches Leben in Niedersachsen.
An dieser Stelle möchte ich mich bei den Ministerien für die umfangreiche Antwort, auch aufgrund umfangreicher Fragen, ganz herzlich bedanken. Herzlichen Dank dafür!
Wir brauchen zum einen eine Debatte über den Umgang dieser Landesregierung mit den Muslimen und zum anderen eine Debatte über die politischen und rechtlichen Herausforderungen im Hinblick auf die Gleichbehandlung des Islam als drittgrößter Religionsgemeinschaft in Niedersachsen.
Die weltanschaulich religiöse Neutralität des Staates sollte dabei für uns alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, Maßstab des politischen Handelns sein.
Schon vor 90 Jahren hat der Verfassungsgeber eine verfassungsrechtliche Ordnung konzipiert, die in der Lage ist, religiöse Pluralität normativ zu verarbeiten. Der religionsverfassungsrechtliche Rahmen des Grundgesetzes ist so neutral, dass er allen Religionen offensteht.
Meine Damen und Herren, etwa 6 % der in Niedersachsen lebenden Menschen sind Muslime. Darunter bilden die Sunniten die größte Gruppe neben Schiiten und Aleviten. Seit 2009 steht die Landesregierung im Dialog mit den zwei großen Religionsgemeinschaften, der DITIB und der Schura. An dieser Stelle möchte ich gern Frau Emine Oğuz von der DITIB begrüßen, die heute hier der Debatte beiwohnt.
Meine Damen und Herren, Muslime möchten gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesamten gesellschaftlichen Leben in Niedersachsen teilhaben und sich aktiv in der Politik, in der Wirtschaft, im karitativen und seelsorgerischen Bereich, in der Kultur, in den Medien, in der Wissenschaft, in der
Allerdings wird in der Antwort sehr deutlich: Es fehlt auch hier der klare Kurs dieser Landesregierung. Christian Wulff bot den Muslimen noch einen Staatsvertrag an. Dem wird heute eine Absage erteilt: Körperschaft öffentlichen Rechts? - Keine konkrete Aussage. Stattdessen, meine Damen und Herren, gibt es eine Art Integrationsvereinbarung à la Schünemann. Mit der Erlaubnis des Präsidenten möchte ich zitieren:
„Ziel der mit den Vertreterinnen und Vertretern der Schura Niedersachsen e. V. und DITIB Landesverband Niedersachsen und Bremen e. V. geführten Gespräche ist es, Lösungsansätze für klärungsbedürftige Fragen im Integrationsprozess zu erarbeiten und die gefundenen Lösungen in einer Vereinbarung festzuhalten.“
Meine Damen und Herren, das ist lächerlich. Frau Özkan, nehmen Sie die Menschen endlich ernst, und machen Sie ernst zu nehmende Angebote!
Die Antwort der Landesregierung dokumentiert die hinkende Partnerschaft zwischen muslimischen Religionsgemeinschaften und der Regierung. So hat man durchgehend den Eindruck, dass hier die verschiedenen Ministerien eine unterschiedliche Haltung zum Islam haben. Lassen Sie mich nur ein Beispiel herausgreifen, weil meine Redezeit sehr kurz ist, nämlich Ihre Interpretation des Kopftuchtragens in dem Kapitel „Bekleidungsgebote“, sehr geehrte Frau Özkan. Mich würde wirklich interessieren, ob es Ihr Ernst ist, dass die Mehrheit der Muslima, die ein Kopftuch tragen, wirklich für einen islamischen Gottesstaat eintritt. Wenn das so wäre, warum sieht dann das Bundesverfassungsgericht das Tragen des Kopftuchs aus religiösen Gründen als geschützt an, und warum schreibt die Landesregierung, dass die Position der Religionsgemeinschaften und die Position der Landesregierung in Fragen der Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu keinem Konflikt führen?
Meine Damen und Herren, da ist keine klare Linie zu erkennen. Das ist die Regierung McAllister: konzeptlos und planlos.
Es muss zur gelebten Wirklichkeit werden, dass alle Menschen entsprechend dem Verfassungsgebot unabhängig von Herkunft, Religion und Weltanschauung ihre Grundrechte und Teilhabemöglichkeiten gleichberechtigt wahrnehmen können. Die Landesregierung ist hiervon weit entfernt, obwohl es Auftrag und Anspruch des Grundgesetzes ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle Ihnen heute die Antwort auf die Große Anfrage „Muslimisches Leben in Niedersachsen“ vor.