- Ja, das ist so! Es wird von Ihnen nicht erwartet, dass Sie jedes Jahr eine Bank überfallen. Aber wenn Sie plötzlich ein großes Vermögen in der Schweiz haben und darauf Steuern zahlen, müs
Wenn Vermögen geerbt wird, gibt es die Fälle, dass sich die Erben in dem Moment, in dem der Erbfall eintritt - was mit persönlicher Trauer verbunden sein kann -, schämen, dass Papa und Mama Steuern hinterzogen haben, und nicht als Erstes losmarschieren und eine Selbstanzeige zulasten von Mama und Papa erstatten. Wenn man das ein Jahr versäumt hat, dann hängt man schon wieder am Fliegenfänger. Das wollen wir vermeiden. Wir würden das Vermögen für die nächsten zehn Jahre nachversteuern, und wir würden für die Zukunft ausschließen, dass dieses Vermögen steuerfrei in der Schweiz liegt.
Es wird immer gesagt, die Nachversteuerung sei günstiger als die Besteuerung bei der Selbstanzeige. Es gibt natürlich immer Fälle, die so herum und so herum zu sehen sind. Die Bundesregierung bzw. die Fachleute haben 500 konkrete Fälle verprobt. Sie haben festgestellt, dass bei 5 % eine Selbstanzeige ungünstiger gewesen wäre, und sie haben festgestellt, dass bei 95 % der verprobten Fälle die Selbstanzeige für den Einzelnen günstiger gewesen wäre. Das heißt, 95 % nehmen einen wirtschaftlichen Schaden hin, wenn das Schweizer Abkommen umgesetzt wird. Steuerberater, mit denen Sie sprechen und die die Fälle kennen, weil sie ihnen vorgetragen werden, sagen Ihnen das Gleiche, nämlich dass zum ganz, ganz überwiegenden Teil die Selbstanzeige günstiger wäre. Unbürokratischer ist natürlich das andere.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dem Ankauf von Steuer-CDs hat es auch in Niedersachsen eine sehr hohe Zahl von Selbstanzeigen gegeben. Die sich daraus ergebenden hinterzogenen Steuern und die sich daraus ergebenden Steuermehreinnahmen für das Land Niedersachsen sind vom Finanzministerium regelmäßig veröffentlicht worden. Seitdem die Bundesregierung das Steuerabkommen mit der Schweiz - - -
Ich bin dabei. - Seitdem das Steuerabkommen mit der Schweiz ausgehandelt wurde, werden diese Zahlen vom Finanzministerium nicht mehr veröffentlicht. Ich frage: Welche Gründe gibt es dafür, und wie haben sich die Zahlen von Selbstanzeigen bis zum Jahr 2012 in Niedersachsen entwickelt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wissen nicht, wie eine Selbstanzeige motiviert ist, nämlich ob jemand in der Zeitung liest, dass eine CD angekauft worden ist, oder ob er einfach steuerehrlich werden will oder weil er ein Alter erreicht hat, in dem er sagt, dass er damit seine Erben nicht belasten will.
In 2008 hatten wir insgesamt 1 474 Selbstanzeigen. Im Jahre 2009 hatten wir 1 248 Selbstanzeigen. Im Jahr 2010 - das ist das Jahr, in dem ich die CD bzw. die Daten habe kaufen lassen - waren es 2 941; da hat sich das gut ausgewirkt. 2011 fiel die Zahl dann zurück auf 1 187. In 2012 haben wir bisher, in den ersten drei Quartalen - das vierte Quartal ist ja noch nicht vorüber -, 836.
Das heißt, das pendelt sich wieder auf das normale Maß ein. Das ist auch logisch. Wer nervlich zehn CD-Käufe überstanden hat, ohne sich selbst anzuzeigen, der wird in der Regel auch den elften Ankauf einer CD aushalten.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN - Hans-Jürgen Klein [GRÜ- NE]: Das wird wieder ansteigen, wenn das Abkommen nicht kommt!)
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Die Aussagen unseres Finanzministers zur Blockadehaltung von Rot-Grün in dieser Fragestellung führen mich zu der Frage: Herr Minister, wie wird man dann vorgehen, wenn der Zustand bestehen bleibt, den wir jetzt vorfinden, nämlich dass in den Bun
desländern unterschiedlichste Ansätze bis hin zu geheimdienstlichen Ermittlungen verfolgt werden, und es nicht zu diesem Abkommen mit der Schweiz kommt?
(Markus Brinkmann [SPD]: Geheim- dienst? Welche Geheimdienste? - Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Es wird weiter daran gearbeitet, das Bankge- heimnis zu schleifen!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach allem, was wir jetzt wissen, sind alle Daten, die wir bisher angekauft haben, aus einem Zeitraum von vor 2010. Das heißt, frische Daten scheint es auf dem Markt nicht mehr zu geben. Diese Quelle scheint also geschlossen zu sein.
Ich habe jetzt zwar in einer Zeitung gelesen, dass man das heute gar nicht mehr kopiert, sondern mit dem Handy vom Bildschirm abfotografiert. Das scheint mir aber ein sehr mühsames Geschäft zu sein. Damit kann man vielleicht ein paar zig oder ein paar Hundert Daten abfotografieren, aber mit Sicherheit nicht die große Zahl, die erforderlich wäre, um in nennenswertem Umfang Straftäter zu überführen.
Wenn dieses Abkommen nicht kommt, dann bleibt das Vermögen in der Schweiz, wird es dort weiterhin unversteuert liegen bleiben und werden die Bundesländer auf Steuergelder in erheblichem Umfang verzichten müssen. Es ist Geschmackssache, von welcher Zahl man ausgeht. Wir würden das im Jahre 2013 wissen.
Die Zahl 9 Milliarden, die mit Sicherheit kommen würden, ist bisher nie ernsthaft bestritten worden. Ich hatte es vorhin vorgerechnet: Wenn die Zahl 50 Milliarden, die in der Wirtschaftswoche gestanden hat, stimmt, an die ich persönlich nicht glaube, dann wären 20 % davon immerhin 10 Milliarden Euro. Wenn Herr Eigenthaler von der Deutschen Steuergewerkschaft mit 150 Milliarden recht hat, dann wären 20 % davon 30 Milliarden Euro. Jeder Finanzpolitiker hier im Haus kann sich vorstellen, wie schön es wäre, diese Summe im Haushaltsplan 2013 zu vereinnahmen.
Sehr verehrter Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass die SPD damals, nämlich 2003, das Amnestiegesetz gemacht hat: Wie beurteilt sie eigentlich das Amnestiegesetz von damals in Bezug auf das, was hier heute zu Rechtsstaatlichkeitsprinzipien und Fragen der Steuergerechtigkeit und Effizienz geäußert wird? Wie viel ist damals eigentlich eingenommen worden? Wie wird man das gegenüber dem abwägen, was heute mit dem viel besseren Abkommen erreicht werden könnte?
Das Amnestiegesetz, das seinerzeit lediglich 15 % Pauschalversteuerung vorsah, wird heute auch von den damaligen Initiatoren nicht als großer Erfolg gefeiert. Wir können es nicht genau sagen, aber für Niedersachsen hat es wohl einen Betrag in der Größenordnung von 100 Millionen Euro gebracht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Schweiz etwa gleichzeitig mit der Unterzeichnung des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens die Verhandlungen mit der EU um ein deutlich weitergehendes Steuerabkommen abgebrochen hat - auch da ging es um Gruppenabfragen und um die Einbeziehung von Personengesellschaften -, vor dem Hintergrund, dass Österreich und Luxemburg die Verhandlungen mit der EU um ein automatisches Datenübermittlungsverfahren abgebrochen haben, während die bilateralen Verhandlungen laufen, und vor dem Hintergrund, dass weitere Einzelstaaten jetzt ihr Heil in bilateralen Verhandlungen suchen, frage ich die Landesregierung: Ist es diese bilaterale Einigung zwischen Deutschland und der Schweiz wert, dass damit sämtliche Bemühungen auf der europäischen und internationalen Ebene, die Steueroa
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe vorhin darauf hingewiesen, dass Herr Schäuble viele Anstrengungen unternimmt, um die EU erst einmal zu mandatieren, ein entsprechendes Abkommen mit der Schweiz zu schließen.
- So schwierig das zwischen Deutschland und der Schweiz auch ist, muss ich im Moment feststellen: Da bricht nicht die Schweiz irgendwelche Verhandlungen über ein Abkommen ab, sondern wir brechen die Verhandlungen aus machtpolitischen Gründen im Bundesrat ab. Das ist doch ganz offenkundig.
Hier geht es doch nicht um Steuergerechtigkeit oder sonst was. Es geht einfach darum, der Bundesregierung zu zeigen, wer im Moment die Mehrheit im Bundesrat hat - um mehr nicht. Sie hätten sich die Debatte anschauen müssen. Lesen Sie sie nach! Das, was von der Mehrheit im Bundesrat an Argumentation gekommen ist, war sehr schwach. Aber in der Demokratie ist es nun einmal so: Da können Sie die besten Argumente bringen. Wenn hinterher zu wenig Arme hochgehen, dann hat man eben keine Mehrheit.
Dann ist eben ein solches Abkommen mit der Schweiz nicht zustande gekommen. Die Schweiz hat gar nichts abgebrochen. Die Schweiz hat alles getan, um dies Gesetz werden zu lassen. Sie hat es im Bundesrat, in ihrem Parlament, verabschiedet. Die Schweizer haben abgewartet, ob es ein Referendum dagegen gibt. Das ist nicht zustande gekommen. Jetzt kann es in das schweizerische Gesetzesblatt eingetragen werden.
wann auch immer -, zwischen der EU und der Schweiz ein entsprechendes Abkommen hinzubekommen, dann überlagert das natürlich das deutsch-schweizerische Abkommen. Hier torpediert kein Abkommen das andere, sondern dies ist einfach ein Übergangsabkommen. Es wäre gut, wenn Sie ihm im Bundesrat zustimmen würden.
Meine Damen und Herren, jedenfalls für mich erkennbar die letzte Zusatzfrage zu dieser Thematik wird von Frau Geuter von der SPD-Fraktion gestellt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Warum hält sie es für gerechtfertigt, dass mit Artikel 10 Abs. 1 des Abkommens die gerade im letzten Jahr durchgeführte restriktivere Novellierung der strafbefreienden Selbstanzeige, die ein Verbot der sogenannten Teilselbstanzeige vorsieht, unterlaufen werden kann, und sieht sie darin einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz?