Markus Brinkmann

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dem Ankauf von Steuer-CDs hat es auch in Niedersachsen eine sehr hohe Zahl von Selbstanzeigen gegeben. Die sich daraus ergebenden hinterzogenen Steuern und die sich daraus ergebenden Steuermehreinnahmen für das Land Niedersachsen sind vom Finanzministerium regelmäßig veröffentlicht worden. Seitdem die Bundesregierung das Steuerabkommen mit der Schweiz - - -
Ich bin dabei. - Seitdem das Steuerabkommen mit der Schweiz ausgehandelt wurde, werden diese Zahlen vom Finanzministerium nicht mehr veröffentlicht. Ich frage: Welche Gründe gibt es dafür, und wie haben sich die Zahlen von Selbstanzeigen bis zum Jahr 2012 in Niedersachsen entwickelt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe sehr viel Verständnis dafür, dass der Redebeitrag meines Vorredners auch zur Heiterkeit beigetragen hat.
Im Ernst, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren: Faire und gute Praktika sind ein sinnvolles und richtiges Angebot für junge Menschen. In der Regel sind sie Teil der Ausbildung und bieten jungen Menschen die Chance, erste berufliche Erfahrungen in Unternehmen oder öffentlichen Verwaltungen zu sammeln. Ein gutes Praktikum ermöglicht es ferner, Einblicke und Orientierung in die Arbeitswelt zu erhalten und entsprechende Kontakte zu knüpfen. Auch nach dem Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums kann ein Praktikum zur weiteren beruflichen Orientierung sinnvoll und hilfreich sein.
Problematisch wird es allerdings dann, wenn es für junge Menschen zur Regel wird, dass der Berufseinstieg nur über den Umweg von Praktika gelingt. Häufig werden Praktikantinnen und Praktikanten de facto als normale Arbeitskräfte eingesetzt, aber nicht entsprechend bezahlt.
Wenn aber nicht das Lernen, sondern die Arbeitsleistung im Vordergrund steht, handelt es sich eben nicht um ein Praktikum, sondern um ein verschleiertes Arbeitsverhältnis. In Wirklichkeit handelt es sich in diesen Fällen um Scheinpraktika, also um klare Fälle von Missbrauch. Hierbei werden junge Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger als billige Fachkräfte ausgebeutet. Hinzu kommt, dass sich mittlerweile immer mehr junge Menschen in sogenannten Praktikumsketten befinden, in denen sich eine Station an die nächste
reiht, immer darauf hoffend, endlich in ein normales Arbeitsverhältnis übernommen zu werden.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund war und ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten völlig klar, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen ganz offensichtlich nicht ausreichen, um Praktikantinnen und Praktikanten wirkungsvoll vor Ausbeutung zu schützen.
Für uns ist klar: Junge Absolventinnen und Absolventen sind Fachkräfte von morgen. Sie müssen beim Berufseinstieg motiviert, unterstützt und auch geschützt werden. Sie brauchen faire Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Deshalb hat z. B. die SPD-Bundestagsfraktion bereits mehrfach Vorschläge und Anträge vorgelegt, um die Rechte von Praktikantinnen und Praktikanten zu stärken.
Die Bundesregierung sieht allerdings bedauerlicherweise bis heute in dieser Frage keinen Handlungsbedarf. Sie setzt vielmehr auf eine sogenannte Selbstverpflichtung der Wirtschaft.
Es bleibt also festzustellen, dass CDU/CSU und FDP offensichtlich kein ernsthaftes Interesse daran haben, an der unsicheren Situation vieler junger Menschen wirklich etwas zu verbessern.
Festzustellen bleibt aber auch, dass der vorliegende Antrag der Linksfraktion bei Weitem nicht ausreicht, um eine notwendige umfassende gesetzliche Klarstellung der Praktikantenverhältnisse zu erreichen. Die Forderungen im Antrag bleiben hinter unseren Vorstellungen weit zurück und sind unzureichend.
Ich würde gern zu Ende ausführen.
Ich halte es außerdem auch nicht für vertretbar, die Fälle von offensichtlicher Ausbeutung und Missbrauch von Praktikanten in der freien Wirtschaft, wie im Antrag geschehen, pauschal mit der Verfahrensweise in den niedersächsischen Ministerien auf eine Stufe zu stellen. Dieser Vorwurf ist haltlos, meine Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD-Landtagsfraktion verhält sich bei Abstimmungen in diesem Hohen Hause stets verantwortungsbewusst, verlässlich und konsequent.
- Ich wusste, dass dieser Satz viel Zustimmung findet.
Deshalb ist es nur folgerichtig, dass sich unsere Fraktion bei der Abstimmung über diesen Antrag der Stimme enthalten wird.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat wörtlich erklärt, sie will Steigerungen bei Personal-, Sach- und Zinsausgaben durch aktive Maßnahmen begrenzen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung erneut: Welche konkreten Einsparungen und Streichungen bei Personal- und Sachausgaben sind hierfür ab 2014 vorgesehen? Oder gibt es dazu keine Vorstellungen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es nach der Mittagspause gleich vorwegzunehmen: Eine Zustimmung der SPD-Fraktion zu Steuererleichterungen auf Pump, wie im Antrag gefordert, wird es nicht geben - heute nicht und auch zukünftig nicht!
Nach unserer Auffassung müssen die Konsolidierung der Haushalte und die Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Staates Vorrang vor schuldenfinanzierten Steuersenkungen erhalten. Nur wenn diese vorhanden ist, können eine Bereitstellung öffentlicher Leistungen und Investitionen in gesellschaftlich wichtige Bereiche wie Bildung und Infrastruktur erfolgen. Eine unzureichende Finanzausstattung trifft nämlich vor allem sozial Schwache, die auf einen handlungsfähigen Staat besonders angewiesen sind.
Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, wollen aber mit Ihrem Antrag der Bevölkerung vorgaukeln, dass angesichts der derzeitigen guten
Situation bei den Steuereinnahmen große Spielräume für Steuergeschenke bestehen. Steuersenkungen von insgesamt 6 Milliarden Euro pro Jahr werden versprochen. Der von Ihnen genannte angebliche Anpassungsbedarf beim Grundfreibetrag ist dabei lediglich ein Vorwand für die Durchsetzung der ohnehin politisch gewollten Steuersenkung, zumal Sie den Grundfreibetrag ohne echte Berechnungsgrundlage und bereits im Vorgriff auf einen noch zu erstellenden Bericht zum Existenzminimum anheben wollen.
Auch Ihre Behauptung, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf heimlichen Steuererhöhungen aufgrund der sogenannten kalten Progression entgegenzuwirken, erweist sich bei genauerer Betrachtung als haltlos. Die Wahrheit ist: Sämtliche Experten, selbst die Bundesregierung, haben eingeräumt - - -
Sämtliche Experten, selbst die Bundesregierung, Herr Dr. Sohn, haben eingeräumt, dass die kalte Progression durch die in den vergangenen Jahren durchgeführten Tarifsenkungen bereits vollständig korrigiert worden ist.
Meine Damen und Herren, im Ergebnis würde eine Zustimmung zu den Steuersenkungsplänen im Bundesrat zu Einnahmeverlusten des Landes und unserer Kommunen in Höhe von rund 1 Milliarden Euro zwischen 2013 und 2017 führen. Dies ist auch angesichts der grundgesetzlichen Vorgabe der Schuldenbremse sowie eines strukturellen Haushaltsdefizits von durchschnittlich über 1 Milliarde Euro pro Jahr schlicht unverantwortlich.
Deshalb, meine Damen und Herren, lehnen zu Recht auch die kommunalen Spitzenverbände ebenso wie wir weitere Eingriffe in die Haushalte der Städte und Gemeinden ab. Den Beweis dafür, wie man mit dem beabsichtigten Verzicht auf Steuereinnahmen gleichzeitig das Ziel der Haushaltskonsolidierung und -sicherung erreichen kann, haben Sie jedenfalls in den Ausschussberatungen trotz Ihrer zugegebenermaßen langatmigen Erklärungsversuche nicht erbringen können. Sie können den Beweis auch nicht erbringen, weil beides eben nicht geht und auch diese Landesregierung und auch dieser Finanzminister die Regeln der Mathematik nicht außer Kraft setzen können.
Eines ist mit diesem Antrag allerdings klar geworden: In der Finanzpolitik, aber nicht nur in der Finanzpolitik, liegen Anspruch und Wirklichkeit bei dieser Landesregierung Lichtjahre voneinander entfernt.
- Immer schön abwarten! - Aber, meine Damen und Herren, dessen ungeachtet möchte ich meinen Redebeitrag an dieser Stelle nicht unversöhnlich zum Abschluss bringen. Legen Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, doch einen solide ausfinanzierten Vorschlag zur Gegenfinanzierung Ihrer Steuerpläne, der insbesondere die Steuermindereinnahmen ausgleicht, die sich aus der Erhöhung des Grundfreibetrages ergeben, vor! Greifen Sie endlich den Vorschlag der SPDgeführten Bundesländer - neuerdings ist dies auch der Vorschlag von Herrn Wolfgang Kubicki - nach einer Anhebung des Spitzensteuersatzes zur Gegenfinanzierung auf! Wenn Sie dies tun, werden wir uns sicher sehr zeitnah verständigen. Wenn nein, bleibt es bei meiner Eingangsbemerkung: Steuersenkungen auf Pump - mit der SPD niemals!
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit, gleiche Teilhabechancen und einen handlungsfähigen Staat ist nicht zuletzt die solidarische Finanzierung unseres Gemeinwesens.
Hierbei ist der Gesetzgeber daran gehalten, sich einerseits bei der Gestaltung des Steuersystems an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen zu orientieren und andererseits die bestehenden Steueransprüche rechtzeitig und vollständig durchzusetzen. Ein konsequenter Steuervollzug sichert darüber hinaus die staatlichen Einnahmen für eine zukunftsorientierte Politik, fördert aber auch die Steuerehrlichkeit der breiten Mehrheit der Bevölkerung.
Für die Akzeptanz unseres Steuersystems wäre deshalb bereits der Anschein abträglich, dass sich Vermögende und Bezieher höherer Einkommen dauerhaft und ungestraft ihrer steuerlichen Verpflichtung entziehen können.
Folgerichtig ist Steuerhinterziehung, Herr Grascha, regelmäßig kein Volkssport für Besserverdienende, sondern schlicht eine Straftat.
Meine Damen und Herren, während die Finanzbehörden im Inland bei Steuerpflichtigen bei ausreichender Personalausstattung - hier gibt es in Niedersachsen in der Tat noch erheblichen Nachholbedarf - über verschiedene Möglichkeiten zur Durchsetzung einer ordnungsgemäßen Besteuerung verfügen, sind die Finanzbehörden in grenzüberschreitenden Steuerfällen in der Regel auf die Amtshilfe ausländischer Staaten angewiesen.
Auf diese Abhängigkeit gründet sich das Erfolgsmodell sogenannter Steueroasen. Diese Steueroasen können also ausschließlich in solchen Staaten entstehen, die sich jahrzehntelang jeglicher Zusammenarbeit in Besteuerungsverfahren rundweg verweigert haben. Sie haben somit vorsätzlich grenzüberschreitende Steuerhinterziehung und internationale Steuerpflicht überhaupt erst möglich gemacht und ihr massiv Vorschub geleistet.
Richtig ist allerdings auch, dass in Zukunft Fortschritte beim Austrocknen von Steueroasen, bei der Bekämpfung von Steuerflucht und der gewissermaßen gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung nur im Konsens mit den betreffenden Staaten erreichbar sind.
Meine Damen und Herren, dieser Umstand darf aber keineswegs dazu führen, dass Deutschland im Wege zwischenstaatlicher Regelungen gegenüber inländischen Steuerzahlern Zugeständnisse macht, die im klaren Widerspruch zu der sonst geltenden nationalen Rechtslage stehen. Genau dies, meine Damen und Herren, ist aber bei dem mit der Schweiz geplanten Steuereinkommen der Fall.
So betreffen die vereinbarten Regelungen z. B. auch sogenannte Altfälle, also bereits begangene Straftaten.
Die im Abkommen mit der Schweiz vorgesehenen Regelungen der pauschalen Abgeltung der deutschen Steueransprüche stellen ferner eine Amnestieregelung ausschließlich für Schwarzgeldanlagen in der Schweiz dar. Es sollen also ausgerechnet jene Steuerpflichtigen mit Straffreiheit, Anomymität und lediglich einem durchschnittlichen Steuersatz belohnt werden, die sich vorsätzlich, zum Teil jahrzehntelang, dem Angebot zur Rückkehr in die
Steuerehrlichkeit z. B. durch eine Selbstanzeige entzogen haben.
Als Präzedenzfall hat das Abkommen außerdem unübersehbare negative Folgen für die Anstrengungen Deutschlands im In- und Ausland, Steuerkriminalität ernsthaft bekämpfen zu wollen.
Meine Damen und Herren, diese Vereinbarung, die man auch „Vereinbarungen zur Beseitigung Schweizer Altlasten“ nennen könnte, verletzt jedenfalls massiv das Rechtsempfinden jedes ehrlichen Steuerzahlers.
Die SPD, meine Damen und Herren, lehnt deshalb diese Form der Vereinbarung mit der Schweiz ab. Sie, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, sollten sich dem anschließen. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Möllring, wir haben das Thema heute bereits in anderem Zusammenhang diskutiert. Stimmen Sie meiner Aussage zu, dass Steuerhinterziehung in Deutschland eine Straftat ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, mögliche Einnahmeausfälle durch eine Einkommensteuerreform, durch Veränderungen bei anderen Steuerarten zu kompensieren und wenn ja, wo und welche?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie hat sich - bezogen auf die Höhe der Rückstellungen für das AKW Stade - die Finanzierung des Rückbaus des AKW Stade bisher gerechnet, und wäre die öffentliche Hand Ausfallbürge für die nicht durch die Rückstellung gedeckten Rückbaukosten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach Presseinformationen werden im Landkreis Hildes
heim seit dem 1. Oktober 2010 9 von 13 Polizeistationen lediglich noch als Einmannbetrieb aufrechterhalten. Die Hildesheimer Allgemeine Zeitung, die älteste Tageszeitung Deutschlands,
hat das unter der schönen Überschrift zusammengefasst: Der Dorfsheriff als Einzelkämpfer. - Ich frage deshalb die Landesregierung, wie sie diese Entwicklung beurteilt und wie sie das mit der von ihr bei jeder sich bietenden Gelegenheit hochgehaltenen Flächenpräsenz in Einklang bringt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, wie sie sich erklärt, dass trotz der massiven Kürzungen bei Landeskrankenhäusern, in der Pflege, bei Menschen mit Behinderung und im Städtebau von den aktuell prognostizierten Steuermehreinnahmen in Höhe von 915 Millionen Euro nur lediglich 4,3 Millionen Euro im Sozialhaushalt ankommen und sich somit die Schieflage des Sozialhaushaltes weiter verschärft.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde, dass die Schuldnerberatungsstellen in Niedersachsen eine sehr wertvolle und verdienstvolle Arbeit leisten. Dafür erhalten sie Zuwendungen aus dem Landeshaushalt, die allerdings ausschließlich durch entsprechende Zuschüsse des Sparkassenverbandes finanziert werden. Meine Frage an die Landesregierung: Besteht die Absicht, an der Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen auch Privatbanken zu beteiligen? Wenn ja, in welchem Stadium befinden sich entsprechende Gespräche?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte einige Bemerkungen zur Landesstraße 477 machen, und hier konkret zur Ortsdurchfahrt in Oedelum.
Für diejenigen, die sich in Niedersachsen nicht so gut auskennen - damit meine ich insbesondere die Damen und Herren auf der rechten Seite dieses Hauses -, darf ich vielleicht darauf hinweisen, dass sich die Ortschaft Oedelum im Landkreis Hildesheim, genauer gesagt, in der Gemeinde Schellerten, befindet.
Die Landesstraße 477, die Ortsdurchfahrt in Oedelum, wird insbesondere als Durchgangsstraße für Transporte aus dem Raum Braunschweig zur Zuckerrübenfabrik nach Clauen, für Kartoffeltransporte aus Peine zu einem Lager nach Schellerten sowie für Anlieferungen zu einer angrenzenden Biogasanlage genutzt.
Es ist darauf hinzuweisen, dass bereits seit dem Jahr 1999 eine zwischen allen Beteiligten abgestimmte Planung zur Sanierung dieser Ortsdurchfahrt vorliegt.
Im Zusammenhang - Herr Dürr, ich komme darauf gleich zurück - mit den Bemühungen, endlich die längst überfällige Sanierung der Ortsdurchfahrt zu erreichen, hat mich dann auch vor einiger Zeit ein Brief erreicht, aus dem ich Ihnen kurz zitieren möchte, wenn das gestattet ist:
„Sehr geehrter Herr Abgeordneter, lieber Herr Kollege,...
Es ist unstrittig, dass die Fahrbahn der L 477 in einem schlechten Zustand ist. Insofern sind die Beschwerden der Anwohner nachvollziehbar.
Der Grund dafür, dass der nach wie vor geplante Um- und Ausbau der Ortsdurchfahrt zurückgestellt werden musste, liegt einfach daran, dass es nach dem Regierungswechsel im Jahr 2003 zwingend notwendig war, zu
nächst einmal den Landeshaushalt zu konsolidieren.“
„Dies war ohne Sparmaßnahmen, von denen auch die Landesstraßen nicht ausgenommen werden konnten, nicht zu erreichen.
Erst mit der spürbaren Aufstockung der Haushaltsmittel im vergangenen Jahr konnte der Um- und Ausbau nach einer mehrjährigen Pause wieder aufgenommen werden.
Allerdings können nicht alle dringlichen Vorhaben, landesweit immerhin rund 130 Projekte mit einem Finanzvolumen in Höhe von rund 70 Millionen Euro, zeitnah finanziell bedient und begonnen werden.
In einer ersten Tranche, die zunächst noch relativ wenige Um- und Ausbauvorhaben mit einem Baubeginn bis 2010 enthält, konnte der Ausbau der Ortsdurchfahrt Oedelum leider noch nicht berücksichtigt werden.
Er gehört aber zu den 10 dringlichsten Vorhaben des Geschäftsbereichs Hannover der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Voraussichtlich Anfang 2010 wird über die nächste Tranche der Um- und Ausbauvorhaben zu entscheiden sein …
Mit freundlichem Gruß
Ihr Philipp Rösler“
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Schreiben trägt das Datum vom 12. Juni 2009. Es ist also fast auf den Tag genau ein Jahr alt. Es ist wieder ein Jahr vergangen, in dem nichts passiert ist. Es handelt sich ganz offensichtlich um einen typischen Standardbrief der Landesregierung: Großes Verständnis zeigen, nette Worte machen, irgendwas für irgendwann vage und unverbindlich in Aussicht stellen und am Ende auf jeden Fall nichts tun.
Letzte Bemerkung: Die Ortsdurchfahrt in Oedelum ist aber auch ein hervorragendes Beispiel dafür,
was diese Landesregierung unter solider Haushaltspolitik versteht. Nach einer Kostenschätzung vom 29. Januar 1999 betrugen die damaligen Kosten für die Sanierung dieser Ortsdurchfahrt 381 000 DM.
Nach Angaben der Landesregierung vom 27. März dieses Jahres belaufen sich die Sanierungskosten mittlerweile auf mehr als 870 000 Euro. Damit es am Ende nicht noch teurer wird, ist es jetzt dringend erforderlich, die Ortsdurchfahrt Oedelum zu sanieren.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Möllring, Sie haben eben sinngemäß ausgeführt, dass das Land Niedersachsen bei der Zahl der Betriebsprüfer und Steuerfahnder gut aufgestellt sei. Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie hat sich die Zahl der Steuerfahnder und Betriebsprüfer in Niedersachsen in den letzten fünf Jahren konkret dargestellt, und wie ist dies im Vergleich zu anderen Bundesländern zu sehen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Möllring, wenn ich es mir richtig notiert habe, dann haben Sie vorhin davon gesprochen, dass es nach dem Stand von gestern bundesweit 2 000 Fälle gibt.
- Jedenfalls ist diese Zahl heute in den Medien genannt worden. Sie haben veröffentlicht, dass es mit Stand von gestern Mittag 273 Selbstanzeigen in Niedersachsen gibt. Nun kann man bei Bundeszahlen üblicherweise den Anteil, der auf Niedersachsen entfällt, rechnerisch mit etwa 10 % zugrunde legen. Auffällig ist, dass die Zahl von 273 deutlich über dem rechnerischen Durchschnitt von 10 % für das Bundesland Niedersachsen liegt.
Meine erste Frage ist: Ist die Zahl zutreffend?
Meine zweite Frage ist: Gibt es Erkenntnisse darüber, dass sich daraus ein genereller Trend ableiten lässt, dass die Zahl der Selbstanzeigen in Niedersachsen rechnerisch höher ist als in anderen Bundesländern?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schünemann, Sie haben, wenn ich es mir richtig notiert habe, vorhin auf die Frage, unter welchen Bedingungen und Kriterien ein Kommunalhaushalt als auskonsolidiert bezeichnet werden kann, ausgeführt, hierfür habe die Kommunalaufsicht klare Kriterien entwickelt. Ich möchte Sie bitten, einmal einige dieser Kriterien zu benennen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Story um den Verkauf der niedersächsischen Spielbanken ist, wie ich finde, ein gutes Beispiel dafür, dass diese Landesregierung vielleicht den Willen hat, dieses Land ordentlich zu regieren, aber dass diese Landesregierung in jedem Fall nicht die Fähigkeit besitzt, dieses Land erfolgreich zu regieren.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Spielbankengesetzes ist vielmehr nun für jedermann erkennbar, dass sich der Verkauf der niedersächsischen Spielbanken zu einem finanziellen Desaster für das Land Niedersachsen entwickelt hat. Im Ergebnis wird dieser Gesetzentwurf zu jährlichen Steuermindereinnahmen von rund 10 Millionen Euro führen. Da die Spielbankenabgabe bereits beim Verkauf der Spielbanken um rund 6 Millionen Euro jährlich gesenkt wurde, wird durch diese neuerliche Absenkung der Spielbankenabgabe und die daraus resultierenden Mindereinnahmen der Verkaufserlös von ursprünglich rund 90 Millionen Euro bis 2012 im Kern aufgezehrt sein. Das heißt im Klartext: Diese Landesregierung hat die niedersächsischen Spielbanken nicht nur faktisch verschenkt, sondern in den Jahren ab 2012 muss der Steuerzahler zu diesem Geschenk noch zusätzliches Geld dazulegen.
Die eingetretene Situation ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass den Spielbanken durch den Abschluss des Glücksspielstaatsvertrages gegenüber den gewerblichen Spielhallen gravierende Wettbewerbsnachteile entstanden sind. Trotz eines nahezu gleichen Automatenangebots besteht in gewerblichen Spielhallen keine Ausweispflicht, gibt es keine Einlasskontrollen, keine Auflagen wie Videoüberwachung, kein Rauchverbot, keine Verpflichtung, qualifiziertes Personal einzusetzen, und keine Verpflichtung, Maßnahmen zur Suchtprävention durchzuführen.
Vernünftig wäre es also gewesen, wenn die Landesregierung Initiativen ergriffen hätte, die faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Spielbanken einerseits und den gewerblichen Spielhallen andererseits sichergestellt hätten. Es wäre auch
deshalb vernünftig gewesen, weil nur so mittel- und langfristig die Ergebnissituation der niedersächsischen Spielbanken nachhaltig verbessert werden kann, weitere Einnahmeverluste im Landeshaushalt vermieden werden können und ein Abbau von Arbeitsplätzen verhindert werden kann. Ich befürchte allerdings, dass diese Landesregierung diese Vernunft nicht aufbringen wird. Bezogen auf diese Landesregierung gilt da wohl eher der Satz: Vernunft kann niemand annehmen, der nicht schon welche hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, wenn die SPD-Landtagsfraktion heute dennoch diesem vorliegenden Entwurf zum Spielbankengesetz - man müsste ihn wohl richtigerweise „Notgesetz zur Rettung der niedersächsischen Spielbanken“ nennen - ihre Zustimmung erteilt, dann nur deshalb, weil kurzfristig und unter den von mir beschriebenen Bedingungen eine Absenkung der Spielbankenabgabe die einzige Möglichkeit darstellt, insbesondere die rund 400 Beschäftigten der niedersächsischen Spielbanken vor den Folgen einer verfehlten Privatisierung zu schützen und die mögliche Insolvenz der niedersächsischen Spielbanken zu verhindern.
Diese unsere Zustimmung ändert allerdings nichts daran, dass sich diese Landesregierung, insbesondere ihr Finanzminister, zum Nachteil der Steuerzahler bei der Privatisierung der niedersächsischen Spielbanken schwer verzockt hat.
Für künftiges Regierungshandeln rate ich Ihnen deshalb, sich an Ihr Wahlkampfmotto aus dem Jahr 2003 zu erinnern. Das lautete damals bekanntermaßen: „Besser machen!“
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vom 12. bis 14. Mai 2009 tagt der Arbeitskreis Steuerschätzung und wird seine aktuelle Einschätzung der Einnahmeentwicklung von Bund, Ländern und Gemeinden veröffentlichen. Am 15. Mai 2009 soll das regionalisierte Ergebnis der Schätzung vorliegen, das die Steuereinnahmen für die einzelnen Bundesländer prognostiziert.
Bereits heute ist jedoch klar, dass die bisherigen Einnahmeerwartungen dramatisch nach unten korrigiert werden müssen. Die Rezession von 6 %, aber auch die steuerrechtsbedingten Mindereinnahmen, z. B. aus der Umsetzung der Verfassungsgerichtsentscheidung zur Pendlerpauschale, und die Rechtsänderungen aus den Konjunkturpaketen führen zu deutlichen Einnahmeverschlechterungen. Für das Jahr 2010 besteht bereits unter Zugrundelegung der alten, positiven Steuerschätzungen eine Unterdeckung von 985 Millionen Euro. In den Jahren 2011 und 2012 bestehen Defizite von 489 Millionen Euro bzw. 64 Millionen Euro. Diese „Handlungsbedarfe“ werden sich extrem vergrößern.
Am 29. April 2009 bewertete der Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler in Niedersachsen und Bremen, Bernhard Zentgraf, in der Bild die Lage in Bezug auf das Jahr 2010 wie folgt:
„Ich rechne mit einem Defizit zwischen 2,7 und 3 Milliarden Euro. … Jetzt sinken die Steuereinnahmen, und der Haushalt fliegt der Regierung um die Ohren.“
Pressemeldungen zufolge strebt Bundeskanzlerin Merkel Steuersenkungen nach der Bundestagswahl an. Ihr Ziel ist es, einen „Dreiklang von Schuldentilgung, Investition in Innovation und steuerlicher Entlastung“ zu erzielen.
Dies wird nicht nur von verschiedenen CDUMinisterpräsidenten kritisch gesehen.
Ministerpräsident Wulff hingegen unterstützt die Position der Kanzlerin in der Frage der Steuersenkungen.
In Spiegel Online wird er folgendermaßen zitiert:
„Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff sagte: ‚Ich halte eine große Steuerreform für Deutschland für zwingend erforderlich.‘“
„Entlastet werden müssten vor allem die Bezieher mittlerer Einkommen.“
„Eine Steuerreform habe auch wachstumsfördernde Effekte und bringe am Ende mehr Steuereinnahmen.“
„Der CDU-Politiker erklärte, über das Volumen werde noch beraten.“
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die bereits vorliegenden Informationen aus der Steuerschätzung 2009, und welche Vorsorge hat sie für die sich seit mindestens sechs Monaten abzeichnende negative Entwicklung getroffen?
2. Wie wird die Landesregierung mit den sich konkret abzeichnenden dramatischen Einnahmeausfällen im laufenden Jahr und in den nächsten Jahren umgehen, und wird sie für 2009 einen weiteren Nachtragshaushalt vorlegen?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik an der Forderung der Bundeskanzlerin und anderer nach weiteren Steuersenkungen und die Zweifel verschiedener CDU-Ministerpräsidenten an deren Finanzierbarkeit, und welche Auswirkungen würde
die Umsetzung der Steuersenkungen auf die Einnahmesituation des Landes haben?
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welche wesentlichen Vermögensgegenstände des Landes Niedersachsen können zur Deckung der Haushaltsbedarfe veräußert werden und beabsichtigt die Landesregierung in den nächsten Jahren durch den Verkauf von Landesvermögen zur Haushaltssanierung zu nutzen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie auch angesichts der sich abzeichnenden Haushaltsentwicklung den aktuellen Vorschlag zur Vermeidung von Doppelstrukturen und zur Aufgabenbündelung,
das Kultusministerium aufzulösen und in die Staatskanzlei zu integrieren?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die zweite Beratung dieses Entschließungsantrags der Fraktion DIE LINKE zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages und der damit verbundenen Forderung nach Einführung einer Werbesteuer für Glücksspiele macht eines noch einmal deutlich: Die Anträge von der Fraktion DIE LINKE, die bisher in die parlamentarische Beratung eingebracht worden sind, sind jedenfalls keine Glücksfälle für die Parlamentsgeschichte in Niedersachsen.
Deshalb lassen sich glücklicherweise die Zukunftsperspektiven der hier zu behandelnden Entschließung für heute in dem schönen Satz zusammenfassen: Der letzte Koffer geht auf Reisen.
Um es anders auszudrücken: Die SPD-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen.
In der Sache selbst hat meine Kollegin Frau Geuter bereits bei der Einbringung entsprechende Ausführungen gemacht, die ich an dieser Stelle, insbesondere aus Zeitgründen, nicht wiederholen will. Die Auffassung unserer Fraktion ist übrigens nicht nur heute, sondern bereits durch den glanz- und glücklosen Auftritt des Abgeordneten Adler in den Haushaltsausschussberatungen untermauert worden.
In den Beratungen des Haushaltsausschusses, meine Damen und Herren, ist noch einmal deutlich geworden, dass die Einführung einer Werbesteuer auf Glücksspiele europarechtlich nicht zulässig wäre und darüber hinaus erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, eine Werbesteuer nur für bestimmte Branchen einzuführen.
Ich gehe fest davon aus, dass diese von mir eben vorgetragenen Argumente eine jedenfalls in Teilen europafeindliche und im Umgang mit dem Verfassungsrecht offensichtlich nicht besonders vertraute Fraktion DIE LINKE in diesem Fall nicht überzeugen werden.
Aber, meine Damen und Herren, ich glaube, es wäre ein großes Glück für die übrigen Fraktionen dieses Hauses, wenn Sie uns in Zukunft mit derartigen unsinnigen und wenig zielführenden Anträgen verschonen würden.
In diesem Sinne: Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und - wie wir Sozialdemokraten sagen - Glück auf!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon mehrfach angesprochen worden, dass die Landesregierung beabsichtigt, landeseigene Beteiligungen zurückzuführen. Für uns stellt sich die Frage: Welches Ressort innerhalb der Landesre
gierung wird federführend für dieses Projekt zuständig und damit verantwortlich sein?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die Beteiligung des Landes Niedersachsen an der Volkswagen AG und an der Salzgitter AG ist hier schon mehrfach gesprochen worden. Es wurde die Absicht der Landesregierung kundgetan, diese beiden Beteiligungen in Art und Umfang zu halten.
Deshalb meine Frage: Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung einzuleiten, um auch die Beteiligung an der Salzgitter AG in Art und Umfang aufrechtzuerhalten?