In der Emsregion häufen sich Zeitungsberichte mit Umweltthemen. Ein seit vielen Jahren bekannter Streitfall ist das Emsästuar, das nach den Anforderungen der Natura-2000-Richtlinien (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete) immer noch nicht eindeutig nach Brüssel gemeldet worden ist. Der genaue Schutzstatus ist nach wie vor unklar. Der seit vielen Jahren immer wiederkehrende Dissens zwischen Umweltschutz und Wirtschaft in Sachen „Sommerstau der Ems“ füllt auch aktuell wieder die Medien (z. B. Neue Presse, 18. August 2008: „Emsprobestau schlägt hohe Wellen“, Ostfriesen Zeitung,
18. August 2008: „Streit über die Wirkung des Emsstaus“ oder Interview vom 21. August auf NDR 3 mit Hans-Heinrich Sander und Bea Claus vom WWF).
1. Was hat die Niedersächsische Landesregierung seit Bekanntwerden der o. g. Umweltprobleme/-themen - insbesondere zum Emsästuar - mit den niederländischen Behörden, z. B. dem dortigen Umweltministerium, für Kontakte/Jours fixes oder Vergleichbares eingerichtet, und nach welchen Kriterien wird hier gegebenenfalls regelmäßig zusammengearbeitet?
2. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen des Sommerstaus der Ems auf den ökologischen Zustand der Ems ein (unter Ein- beziehung der Artenvielfalt der Fischfauna), und wie beurteilt die Landesregierung dieses Vorhaben unter Einbeziehung der Argumente und selbst erhobenen Messdaten der Umweltorganisation WWF?
3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um den Vorwurf zu entkräften (NDR-Interview) , dass die Interessen der Wirtschaft stärker berücksichtigt werden als die Interessen des Naturschutzes?
Überall dort, wo neue gewerbliche, industrielle oder infrastrukturelle Vorhaben zu Emissionen, Versiegelungen oder Veränderungen der Bodengestalt führen, sind die Auswirkungen auf die Umwelt ein wichtiger Gegenstand der Verwaltungsverfahren. Wenn die Fragestellerinnen feststellen, dass sich in der Emsregion die Zeitungsberichte mit Umweltthemen häufen, wertet die Landesregierung dieses als erfreuliches Zeichen für die wirtschaftliche Entwicklung in diesem Landesteil. Im Rahmen der behördlichen Zulassungsverfahren für die Vorhaben sind die rechtlichen Anforderungen des Umweltschutzes genau einzuhalten. Ökonomische Ziele und ökologische Ziele sind miteinander zu verbinden.
Zu 1: Die Zusammenarbeit mit den niederländischen Behörden erfolgt bei den einzelnen Vorhaben in den Zulassungsverfahren nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzrechts, des Wasserrechts und des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung. Daneben gibt es eine vorhabenübergreifende institutionalisierte Zusammenarbeit mit den Niederlanden in der Ständigen DeutschNiederländischen Grenzgewässerkommission (SGK) , in der Deutsch-Niederländischen Raumordnungskommission und in den Gremien zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Schließ
lich arbeiten die beiden Nachbarstaaten bei den Fragen der Muschelfischerei im Gebiet Hund- und Paapsand zusammen. Daneben werden Absprachen überwiegend verkehrsbezogener Art in einer ständigen Emskommission vorgenommen.
Die SGK wurde 1963 gegründet. Auf niederländischer Seite haben Vertreter der staatlichen Behörden und der angrenzenden Provinzen einen Sitz in der Delegation. Auf deutscher Seite nehmen Vertreter der Bundesministerien sowie der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen an den Sitzungen teil. In der SGK werden Fragen sowohl der quantitativen als auch der qualitativen Wasserwirtschaft verhandelt und abgestimmt. Die SGK hat zur Erfüllung ihrer Aufgaben sieben Unterausschüsse eingerichtet, in denen alle direkt Beteiligten der regionalen Wasserwirtschaft auf beiden Seiten der Grenze vertreten sind. Für den Bereich Ems-Dollart ist der Unterausschuss G zuständig.
Die Deutsch-Niederländische Raumordnungskommission wurde 1967 gegründet. Zu ihren Aufgaben zählt die Abstimmung von raumbedeutsamen grenzüberschreitenden oder grenznahen Einzelplanungen und -maßnahmen, darunter auch solche mit Auswirkungen auf die Umwelt. Sie hat aus Gründen größerer Ortsnähe zwei regionale Unterkommissionen gebildet, von denen die Unterkommission Nord für Niedersachsen relevant ist. Auf niederländischer Seite umfasst sie die Provinzen Groningen, Drenthe, Overijssel und Gelderland. In der deutschen Delegation der UK Nord sind aus Niedersachsen neben dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung der Niedersächsische Landkreistag, der Landkreis Grafschaft Bentheim (für alle anderen Landkreise im Grenzraum) und die Stadt Emden vertreten. Die UK Nord hat zudem eine ständige Arbeitsgruppe aus Vertretern aller Raumordnungsbehörden der Region gebildet.
Bei der Zusammenarbeit zwischen den deutschen und niederländischen Dienststellen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Emseinzugsgebiet wird derzeit auf drei Ebenen gearbeitet: in einer Steuerungsgruppe, in einer Koordinierungsgruppe als zweite Ebene, in der die konkreten Absprachen über die gemeinsamen Arbeiten zur Umsetzung der WRRL getroffen werden, und auf der Bearbeitungsebene, auf der die Arbeit der Behörden in den Teileinzugsgebieten des jeweiligen Landes stattfindet. Im Ems-Dollart-Gebiet finden eine besondere gemeinsame Bearbeitung und Abstimmung mit den Niederländern statt, da die Wasserkörper im sogenannten umstrittenen
Gebiet von beiden Staaten gemeinsam zu bewirtschaften sind. Diese erfolgt nach Verabredung durch eine Arbeitsgruppe „Wasserqualität“ des gebietlich zuständigen Unterausschusses G der SGK.
Die Frage der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der FFH-Managementplanung im Emsästuar stellt sich nicht, da die inländischen Flächen des Emsästuars von der Europäischen Kommission bisher nicht in die FFH-Liste aufgenommen worden sind. Wegen schwebender verwaltungsgerichtlicher Verfahren hat die Bundesregierung hierzu ihr Einvernehmen nicht erteilt. Dazu hat die Landesregierung im Bundesrat in der 834. Sitzung am 8. Juni 2007 Folgendes erklärt:
„Die Meldung des Emstästuares erfolgte allerdings unter ausdrücklichem Protest der Niedersächsischen Landesregierung, weil nach hiesiger Einschätzung in diesem Gebiet keine konkret abgrenzbaren Bereiche existieren, denen besondere Bedeutung zukommt.“
Zu 2: Nach dem geltenden Planfeststellungsbeschluss zum Emssperrwerk darf die Ems ganzjährig pro Staufall maximal zwölf Stunden gestaut werden. Nur bei hohen Sauerstoffgehalten von mehr als 6 mg/l (mehr als 5 mg/l bei niedrigen Temperaturen) darf die Stauzeit pro Staufall darüber hinausgehen. Solche Sauerstoffverhältnisse können in der Regel nur von November und bis Mitte März erwartet werden, sodass ein längeres Stauen im Sommer bislang praktisch nicht möglich war. Die Überführung tief gehender Schiffe erfordert aber längere Stauzeiten, da die erforderlichen hohen Wasserstände mithilfe von Pumpen im Emssperrwerk und Zuwässerungen aus der Leda und den Entwässerungsgebieten seitlich der Ems künstlich hergestellt werden müssen.
Auf der Grundlage der inzwischen rechtskräftigen Erlaubnis zur Durchführung von zwei Probestaus der Ems wurde vom 16. bis 18. August 2008 ein Sommerstau durchgeführt. Er hatte zum Ziel, die Entwicklung der Sauerstoffverhältnisse in der gestauten Ems bei Einstaudauern von vollen drei Tiden (etwa 37 Stunden) in der Praxis zu ermitteln. Außerdem sollen Erkenntnisse zu den Auswirkungen längerer Stauzeiten auf die Fauna (insbeson- dere Fische und Kleinstlebewesen/Makrozooben- thos) gewonnen werden.
- Zehn Messstationen, die die Gewässergütedaten kontinuierlich an einer Stelle aufzeichnen, fünf davon befanden sich innerhalb der Stauhaltung. Sie messen je nach Bauart entweder ca. 1 m unter der Wasseroberfläche oder ca. 1,5 m über der Gewässersohle.
- Mit zwei Messschiffen wurden entlang der Ems sogenannte Längsschnittmessungen von einem Ende der Stauhaltung (Gandersum) bis zum anderen Ende (Herbrum) durchgeführt. In 2-kmAbständen wurden Tiefenprofile (oberste Mes- sung an der Wasseroberfläche, dann in Meter- abständen bis in den Sohlbereich) erstellt.
Die Kritik des WWF an dieser Messdurchführung bezieht sich, soweit der Landesregierung bekannt ist, insbesondere darauf, dass nicht auch Sauerstoffmessungen direkt oberhalb der Emssohle bzw. sogar im Emsschlick vorgenommen wurden. Diese Kritik ist nicht nachvollziehbar, da allgemein bekannt ist, dass in diesem Bereich der Sauerstoffgehalt nahe 0 mg/l liegt. Dies war auch schon Gegenstand im seinerzeitigen Planfeststellungsverfahren zum Emssperrwerk und ist dort naturschutzfachlich abgearbeitet worden.
Die chemisch-physikalischen Messungen an den Gütestationen und von Schiffen aus haben für den durchgeführten Probestau eindeutig ergeben, dass keine signifikanten Sauerstoffzehrungen im gestauten Wasserkörper der Ems zu verzeichnen waren und dass die Sauerstoffkonzentration stabil blieb. Dies ist in allen Bereichen der Fall gewesen, unabhängig davon, ob zu Beginn 2 mg/l Sauerstoff oder 6 mg/l Sauerstoff vorhanden waren.
Eine erste Sichtung der Ergebnisse des biologischen Monitorings deutet darauf hin, dass durch den Probestau auch keine negativen Auswirkungen auf die Fauna entstanden sind. Die gutachterliche Auswertung des biologischen Monitorings beansprucht einige Wochen und liegt deshalb noch nicht vor.
Die Landesregierung geht zurzeit davon aus, dass der Sommerstau der Ems keine messbaren Auswirkungen auf den ökologischen Zustand der Ems hatte.
Zu 3: Die Landesregierung wird gewährleisten, dass die Zulassungsverfahren für Vorhaben streng nach Gesetz und Recht auch unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Anforderungen durchgeführt und durch Entscheidung abgeschlossen werden. Die naturschutzrechtlichen Vorschrif
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 19 der Abg. Brigitte Somfleth, Andrea Schröder-Ehlers und Sigrid Rakow (SPD)
Aktuell füllen Schlagzeilen über Dioxin-/PCBBelastungen an der Ems bzw. in den Überschwemmungsflächen der Ems die Medien (z. B. SAT 1 Regional vom 14. August 2008, Nord-West-Zeitung vom 16. August 2008: „Di- oxin-Badestellen im Visier“, Nord-West-Zeitung vom 18. August 2008: „Anlass für eine gewisse Erleichterung“, Weser-Kurier vom 14. August 2008: „Welche Fracht trägt die Flut auf die Fel- der?“ etc.). Das Problem der Schadstoffbelastungen in anderen Flussniederungen, wie z. B. bei der Innerste, der Elbe oder der Oker, tritt regelmäßig in Niedersachsen auf und verunsichert die jeweiligen Anwohner und Bewirtschafter der Flächen.
1. Was ist nach Auffassung der Landesregierung die Ursache für die Dioxin-/PCB-Belastung an der Ems, bzw. welche Erkenntnisse liegen ihr darüber vor?
2. Welche weiteren Vorkommnisse sind der Landesregierung innerhalb der letzten fünf Jahre mit Schadstoffbelastungen in niedersächsischen Flüssen und deren Niederungsgebieten bekannt geworden, und welche Schäden sind entstanden?
3. Welches Konzept hat die Landesregierung, um die diesbezüglichen Schäden für Mensch und Natur zu vermeiden, zu kompensieren und deren Ursachen zu erforschen?
In Niedersachsen werden seit 1980 im Rahmen des Gewässerüberwachungssystem Niedersachsen (GÜN) regelmäßig Gewässergüteuntersuchungen durchgeführt. Die damit gewonnenen Basisinformationen liefern den für die Einordnung und Bewertung einzelner Messdaten unverzichtbaren Referenzrahmen. Außerdem dienen sie der Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes, bilden eine Grundlage für die Bewertungen von Risiken für Mensch und Umwelt, stellen ein Frühwarnsystem dar und helfen bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen, z. B. der Ursachenermittlung bei Verunreinigungen, der Sanie
rung und der Vorsorge. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden in Gewässergüteberichten veröffentlicht.
Durch Sonderuntersuchungen werden zumeist anlassbezogen weitere Schadstoffe in die Überwachung einbezogen. So erfolgten zuletzt im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2006 ergänzend zum GÜN orientierende Untersuchungen u. a. auf Dioxine/Furane und dioxinähnliche PCB in niedersächsischen Flusssedimenten. Hierbei hat sich u. a. gezeigt, dass das Flusssediment der unteren Ems bei Gandersum im Jahr 2006 die gleiche Größenordnung an Dioxinen/Furanen - ohne die Stoffgruppe der dioxinähnlichen PCB (dl-PCB) - aufwies wie bei einer früheren Gewässersedimentuntersuchung im Jahr 1992.
Im Untersuchungsjahr 1992 wurden die mit Abstand höchsten Dioxin-/Furan-Gehalte in Flusssedimenten mit etwa 50 ng/kg (Toxizitätsäquivalente) in der Elbe festgestellt, während die in den übrigen niedersächsischen Gewässern gemessenen Gehalte deutlich niedriger lagen.
Diese Ergebnisse wie auch die Ergebnisse aus dem Jahr 2006, bei denen auch die 1992 noch nicht berücksichtigte Stoffgruppe der dioxinähnlichen PCB erfasst wurden, zeigten deutlich, dass die an der Elbe vorherrschende Belastungssituation mit Dioxinen/Furanen prinzipiell nicht auf andere niedersächsische Gewässer übertragen werden kann.
Mit Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist der chemische Zustand der Oberflächengewässer anhand von europaweit gültigen Umweltqualitätsnormen für bestimmte Stoffe zu bestimmen. Dioxine und dioxinähnliche PCB gehören allerdings bisher nicht dazu. Durch die verpflichtend durchzuführenden Untersuchungen wurden im Wesentlichen die bereits bekannten Belastungsschwerpunkte in Niedersachsen, wie z. B. die Schwermetallbelastung in den Sedimenten der Harzvorlandgewässer, bestätigt.
Anlassbezogen werden die Basisuntersuchungen des GÜN durch weitere Messungen und Untersuchungen räumlich und zeitlich gezielt verdichtet und ergänzt. Damit können die Voraussetzungen für eine kausale Ursachenanalyse zur Identifizierung von Quellen und Transferpfaden sowie zur Ermittlung von Verursachern geschaffen werden.
geraten, ist es grundsätzlich nicht überraschend, dass gerade in Flussniederungen höhere Schadstoffbelastungen zu beobachten sind als in höher gelegenen Gebieten.
Im Rahmen der Bodendauerbeobachtungsflächen werden seit 1995 an den Standorten Echem und Gorleben Dioxine, nicht dioxinähnliche PCB, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Schwermetalle im Abstand von zehn Jahren gemessen. Eine weitere Messstelle im Programm der Bodendauerbeobachtung für den Bereich Okeraue befindet sich in Schladen. Parameter und Messhäufigkeit sind identisch mit dem Monitoring an den Standorten der Elbaue.
Für die Belastung von Pflanzen -insbesondere Futtermittel - sind unterschiedliche Quellen und Kausalketten zu nennen, die dazu führen, dass Schadstoffe zunächst in die Niederungsgebiete der Flussauen und im Weiteren auf unterschiedlichen Wegen in und auf die Pflanzen gelangen. In den Auen (und den Sedimenten) der Flüsse Innerste, Oker und Aller, die aus dem Harz gespeist werden, treten Schadstoffbelastungen nicht „regelmäßig auf“. Vielmehr handelt es sich um ein dauerhaftes Problem des Bodenschutzes, das über Jahrhunderte durch die Bergbautätigkeit im Harz entstanden ist und derzeit von den zuständigen unteren Bodenschutzbehörden mit Unterstützung des Landes aufgearbeitet wird. Die Landesregierung hat hierüber zuletzt im Dezember 2007 auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Meyer (SPD), die unter der Überschrift „Schwermetallgifte an der Aller“ gestellt wurde, nähere Auskünfte gegeben.
Derzeit haben die Landkreise Goslar und Hildesheim sowie die Stadt Hildesheim die Sachlage umfassend aufgearbeitet und Verordnungen über Bodenplanungsgebiete erlassen. Die Landkreise Osterode am Harz, Wolfenbüttel, Gifhorn und Celle sowie die Städte Salzgitter und Braunschweig widmen sich noch der aufwendigen fachlichen Aufgabenstellung, ein Gesamtbild über Art, Umfang und Verteilung der Belastungen zu erlangen, um anschließend den Handlungsbedarf zu bewerten. Auf der Behördenseite findet eine Kooperation der Bodenschutzbehörden untereinander sowie mit dem Land (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie [LBEG], MU) und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen statt.
Die Dioxinbelastung in der Elbaue wird maßgeblich durch die regelmäßige, aber unterschiedlich ausgeprägte Überflutung im Frühjahr und Herbst verursacht. Die Bodenbelastung ist in Verbindung mit
dem Sedimenteintrag zu beurteilen. Über Anhaftungen von Bodenpartikeln erfolgt ein Übergang in Futter- und nachfolgend Lebensmittel. Im Rahmen eines Untersuchungsprogramms von LBEG und LWK sind 2003 und 2004 Bodenuntersuchungen veranlasst worden, die eine gezielte Zustandsermittlung ermöglichen. Die Dioxingehalte im Boden zeigten keinen Zusammenhang zu den dort durchgeführten Futtermitteluntersuchungen.