Zu 1: Die bisherigen Ergebnisse der Sonderuntersuchungen von Gewässersedimenten niedersächsischer Fließgewässer in Bezug auf Dioxine und Furane und dl-PCB gaben keinen Anlass zu Bedenken. Auch die Emssedimente zeigten keine Überschreitung des derzeitigen Orientierungswertes 20 ng/kg TE.
Anlassbezogen wurden kurzfristig diverse aufeinander abgestimmte Untersuchungen für eine kausale Ursachenanalyse veranlasst. Damit sollen potenzielle Quellen identifiziert und Transferpfade untersucht werden. Die Ergebnisse der aktuellen Sedimentuntersuchungen der Ems liegen seit Mittwoch, 17. September 2008, vor. Sie liegen im Bereich von 10 ng/kg TE und entsprechen den Ergebnissen aus 2006. Da die Untersuchungen sehr aufwendig sind und nur in Speziallaboren durchgeführt werden können, liegen derzeit noch nicht alle Ergebnisse der weiteren Untersuchungen vor. Die Fachbehörden der Landesregierung werden die Ergebnisse unmittelbar nach Vorliegen Ende September im Sinne der Ursachenforschung sichten, analysieren und bewerten.
Zu 2: Die Sedimente der Harzflüsse sind infolge des tausendjährigen Bergbaus im Harz mit Schwermetallen belastet. In den Böden der Überschwemmungsgebiete der Innerste, Oker, Leine und Aller lassen sich deshalb zum Teil hohe Blei und Cadmiumgehalte nachweisen. Die Erkenntnisse über den Umfang und das Ausmaß der Schwermetallbelastung in den Böden und die Folgen für die landwirtschaftliche Nutzung wurden systematisch aufgearbeitet. Die Landwirtschaftskammer hat ein Merkblatt mit Anbauempfehlungen für schwermetallbelastete Böden herausgegeben, das den Landwirten eine gute Unterstützung in der Wahrnehmung ihrer gesetzlich festgelegten Eigenverantwortung zur Herstellung sicherer Lebensmittel- und Futtermittel bietet. Daneben haben die Landkreise Goslar (2001) und Hildesheim (2008) sowie die Stadt Hildesheim (2008) per Verordnung
Bodenplanungsgebiete erlassen, um die in dem Gebiet erforderlichen Maßnahmen des Bodenschutzes nach einheitlichen Maßstäben festzusetzen und aufeinander abzustimmen.
Mühlenerzeugnisse aus den betroffenen Regionen werden seit Jahren auch auf Schwermetalle untersucht. Bislang wurden auf dieser, für den Verbraucher relevanten Verarbeitungsebene keine Auffälligkeiten festgestellt. Schäden für die menschliche Gesundheit sind daher auszuschließen (siehe auch Lebensmittel-Monitoring-Bericht 2006, S. 30, http://www.bvl.bund.de).
Aufgrund der europäischen KontaminantenHöchstmengenverordnung (EG) Nr. 1881/2006 besteht ein Vermischungsverbot, d. h. Partien, die die Höchstmengen einhalten, dürfen nicht mit Lebensmitteln vermischt werden, die diese überschreiten.
Im Rahmen eines Untersuchungsprogramms wurde in diesem Jahr gezielt Getreide, welches in den Überschwemmungsgebieten der Innerste, Oker, Leine und Aller angebaut wurde, auf Erzeugerebene und der Ebene des Landhandels auf Schwermetalle untersucht. Von bislang 64 untersuchten Proben waren 11 Weizenproben in Bezug auf die geltenden Höchstwerte für Blei und Cadmium in Lebensmitteln auffällig. Die betroffenen Partien werden nachverfolgt. Dabei wird sichergestellt, dass Weizen, der die Höchstwerte nicht einhält, nicht als Lebensmittel weiterverarbeitet wird und z. B. nur noch als Futtermittel gehandelt werden kann, sofern die dort geltenden Höchstmengen eingehalten werden.
Aufgrund von Untersuchungsergebnissen von Elbesedimenten in Zusammenhang mit der Elbeflut des Jahres 2002 sind in der Folge Untersuchungen von Futter- und Lebensmitteln durchgeführt worden. Anhand dieser Ergebnisse und daraufhin durchgeführter weiterer Untersuchungen wurde die Problemlage hinsichtlich einer erhöhten Dioxinbelastung der gesamten Überschwemmungsflächen der Elbe deutlich.
Durch die nach Futter- und Lebensmittelrecht notwendig werdenden Verfügungen wie der Anmeldung zur Schlachtung und dem Verwerfen der Lebern sind den Landwirten in gewissem Umfang finanzielle Schäden durch Ertragsminderung entstanden. Diese Ertragsminderungen wurden in der Regel seitens des Landes im Rahmen von Billigkeitsleistungen ausgeglichen.
Das Land Niedersachsen führt regelmäßig und anlassbezogen Gewässeruntersuchungen durch. Die zuletzt im Rahmen der Umsetzung der EGWasserrahmenrichtlinie durchgeführten Sedimentuntersuchungen niedersächsischer Flüsse bestätigen die schon länger bekannte deutliche Belastung der Harzvorlandgewässer Oker, Innerste oder Ilse durch Schwermetalle in den Sedimenten, die sich in Leine, Aller und Weser fortsetzen. Verantwortlich für den hohen Gehalt insbesondere an Cadmium dieser Gewässer sind überwiegend Altlasten aus dem früheren Bergbau, der Verhüttung und der chemisch-metallurgischen Industrie. Der hier identifizierte Regelungsbedarf wird von der Landesregierung in die Bewirtschaftungsplanung nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie aufgenommen.
Die Unterbindung des Inverkehrbringens potenziell belasteter Lebensmittel mittels entsprechender Verfügungen an auf den Überschwemmungsflächen wirtschaftender Betriebe stellt einen umfassenden Schutz des Verbrauchers dar. Durch die Verfügungsinhalte wurde jedoch andererseits eine Sicherung der Absatzmöglichkeiten der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe erreicht; denn nur wenn die abnehmenden Handelspartner sicher davon ausgehen können, dass die zu erwerbende Ware den rechtlichen Anforderungen entspricht, besteht dort die Bereitschaft, diese auch abzunehmen.
Weiterhin wurde durch die empfohlene und von den meisten Betrieben auch durchgeführte ortsnahe Schlachtung und somit durch eine Kanalisierung der Schlachttiere eine mögliche bundesweite Diskussion über die Belastungssituation dieser Region vermieden. Hierdurch konnte zudem erreicht werden, dass wichtige Wirtschaftsfaktoten (z. B. Tourismus) nicht negativ beeinflusst wurden.
Ein wesentlicher Beitrag zur Kompensation der Folgen der Belastungssituation ist die intensive Beratung der dort wirtschaftenden Betriebe durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die betroffenen Betriebe werden auf der Basis der aus Landesmitteln finanzierten Studien erhaltenen Ergebnisse, die in das „Merkblatt zur Bewirtschaftung der Elbaußendeichflächen“ und ein entsprechendes vorläufiges Merkblatt für die Bewirtschaftung der Überflutungsflächen der Ems eingeflossen sind, hinsichtlich eines veränderten Betriebsmanagements beraten. Diese Beratung erfolgt immer mit dem Ziel einer weiteren risikoarmen Nutzung von Überschwemmungsflächen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 20 der Abg. Petra EmmerichKopatsch (SPD)
Wie ist der Stand zum Hochwasserschutzprogramm 2008 der Niedersächsischen Landesregierung in Bezug auf das Vorhaben des „sechsstreifigen Ausbaus der A 7 südlich der Anschlussstelle Bockenem bis zur Anschlussstelle Seesen in den Gemarkungen Ortshausen, Bornum, Rhüden, Bornhausen, Bilderlahe und Engelade“?
Bereits im Frühjahr 2008 hatte die Landesregierung verkündet, dass die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen in den Seesener Ortsteilen Bornhausen und Rhüden gesichert sind.
Das Umweltministerium hatte das Hochwasserschutzprogramm 2008 nach den verheerenden Überschwemmungen der zweiten Jahreshälfte 2007 freigegeben, in dem auch Zuschüsse für den Ausbauverband Nette zunächst für die Genehmigungsplanung des Hochwasserrückhaltebeckens Bornhausen vorgesehen sind.
Für die bauliche Umsetzung der Maßnahme sieht der Landesbetrieb für Küstenschutz in Braunschweig weitere Gelder vor. Mit dem Bau des Schutzbauwerkes an der Schildau kann die Sicherheit vor Überschwemmungen in den Ortsteilen Bornhausen und Rhüden, aber auch für die nachfolgenden Orte an der Nette und der Innerste - ihr stärkster Zufluss ist die Nette - deutlich erhöht werden.
Parallel dazu ist die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit der Planung des sechsstreifigen Ausbaus der A 7 südlich der Anschlussstelle Bockenem bis zur Anschlussstelle Seesen in den Gemarkungen Ortshausen, Bornum, Klein-Rhüden, Bornhausen, Bilderlahe und Engelade beauftragt. Mit dieser Planung zur Verbreiterung der A 7 wird die versiegelte Fläche weiter vergrößert, die Wassermassen des Ausbauabschnittes fließen wie die Schildau zum großen Teil noch vor der Ortslage Rhüden in die Nette. Entsprechend gültigen Regelwerken sind deshalb für „normale Niederschlagsereignisse“ Rückhaltebecken in der Planung vorgesehen.
1. Inwiefern ist es zutreffend, dass die derzeitige Planung des sechsstreifigen Ausbaus der A 7 vom Autobahndreieck Salzgitter bis zur Anschlussstelle Seesen zur schadlosen Ableitung der Niederschläge den Bau von insgesamt acht Rückhaltebecken mit einem Gesamtvolumen aller Becken von weniger als 11 000 m³ vorsieht?
2. Welche konkreten Aussagen kann die Landesregierung zu der Information treffen, dass die Rückhaltebecken der neu errichteten Tank-
und Rastanlage „Harz“ am 29. September 2007 übergelaufen sind und somit die neu errichtete Rastanlage trotz der dafür neu gebauten Rückhaltebecken zur Überflutung der Ortslage Rhüden beigetragen hat?
3. Wie ist die Einschätzung der Landesregierung, dass die für den sechsstreifigen Ausbau der A 7 vom Autobahndreieck Salzgitter bis zur Anschlussstelle Seesen vorgesehenen acht Rückhaltebecken nach den gleichen Regelwerken wie für die Tank- und Rastanlage „Harz“ bemessen sind, und inwieweit unterstützt die Landesregierung die Initiative des Ausbauverbandes Nette und der Stadt Seesen, die Mittel anstatt zum Bau von fünf ablauftechnisch verzichtbaren Becken (ca. 6 600 m³) zur Finanzierung eines mindestens 580 000 m³ großen Rückhaltebeckens vor Bornhausen zum Schutz vor Hochwassergefahren der Ortslage von Rhüden und zum Schutz der nachfolgenden Ortslagen an der Nette und der Innerste einzusetzen?
Vor dem Hintergrund der abgelaufenen Hochwässer 2007 im südwestlichen Harzvorland wurde u. a. der Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Schildau bei Bornhausen im Bau- und Finanzierungsprogramm 2008 des Landes berücksichtigt. Für Planungen wurden dem Maßnahmeträger, dem Ausbauverband Nette, Haushaltsmittel in Höhe von 25 000 Euro zur Verfügung gestellt. Dieses Becken wird neben dem bereits 2003 fertiggestellten Rückhaltebecken in der Nette zu einer weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes im Bereich der Ortslagen Bornhausen und Rhüden führen.
Unabhängig von diesen Hochwasserschutzplanungen der Stadt Seesen plant der regionale Geschäftsbereich Gandersheim der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für den Bund den sechsstreifigen Ausbau der BAB A 7 im Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Bockenem und Seesen. Das Planfeststellungsverfahren wurde im Juli 2008 eingeleitet.
In Planungsbesprechungen ist von verschiedenen Seiten aus der Region an die Straßenbauverwaltung der Wunsch herangetragen worden, sich an den Kosten für die Bau des Hochwasserrückhaltebeckens an der Schildau zu beteiligen und dafür im Rahmen des sechsstreifigen Ausbaus auf einige Rückhaltebecken, denen Absetzbecken vorgelagert sind, zu verzichten. Für den Fall, dass wassertechnisch auf einige Rückhaltebecken verzichtet werden kann, hat die Straßenbauverwaltung eine Kostenbeteiligung in Höhe der für die Autobahnentwässerung möglicherweise entbehrlichen Regenrückhaltebecken als grundsätzlich machbar dargestellt (Fiktivkostenregelung). Bedingung dafür
ist, dass die Planung ohne die vorgesehenen Rückhaltebecken nach den wasserrechtlichen Bestimmungen ohne Zeitverlust genehmigungsfähig ist.
Zu 1: Für den Abschnitt vom Autobahndreieck Salzgitter bis südlich der Anschlussstelle Seesen beträgt das ermittelte erforderliche Gesamtrückhaltevolumen 20 750 m³.
Zu 2: Im Bereich der Tank- und Rastanlage „Harz“ unterhält die Straßenbauverwaltung insgesamt vier Rückhaltebecken, denen Absetzanlagen vorgeschaltet sind. Von diesen Absetzbecken erfolgt, wenn die Wasserstandshöhe im Becken die Überlaufschwellenkronenhöhe überschreitet, ein Überströmen in die Rückhaltebecken. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Notentlastung eines oder mehrerer Rückhaltebecken im Bereich der Tank- und Rastanlage am 29. September 2007 angesprungen wäre. Aktenkundig ist aber eine Überflutung der BAB A 7 nördlich der Tank- und Rastanlage „Harz“ im Zuge eines Durchlasses.
Zu 3: Die Planung der Tank- und Rastanlage „Harz“ reicht in die Jahre 1997/1998 zurück und erfolgte auf Grundlage der damals aktuellen Regelwerke.
Auf der Grundlage derzeit gültiger Regelwerke erfolgt die Planung des sechsstreifigen Ausbaus der BAB A 7. Die Grundlagen für die Planung sind mit der zuständigen Wasserbehörde abgestimmt. Die maximal zulässige Abflussmenge wurde von dieser für den Ausbau der Autobahn mit drei Liter pro Sekunde und Hektar angeschlossener Autobahnoberfläche vorgegeben; dies entspricht dem natürlichen Flächenabfluss und bestimmt daher die Größe der Rückhaltebecken. Die acht geplanten Regenrückhaltebecken von südlich der Anschlussstelle Bockenem bis südlich der Anschlussstelle Seesen erfüllen die geforderte Auflage.
Durch eine Veränderung der maximal zulässigen Abflussmenge könnten sich Möglichkeiten für weitere technische Lösungen eröffnen. Diese Abwägung obliegt dem laufenden Planfeststellungsverfahren.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 21 der Abg. Hans-Jürgen Klein und Ursula Helmhold (GRÜNE)
Laut Presseberichten beabsichtigt das Land Niedersachsen, mit der Firma Reese in Möllenbeck, Stadt Rinteln, einen Vertrag über den Kiesabbau auf einer Fläche von 30 ha „Kameshügellandschaft“, die zu den Landesforsten gehört, abzuschließen. Das Abbauvolumen auf den Flächen wird auf 15 Millionen m³ geschätzt. Es ist nicht ersichtlich, dass die Landesforstverwaltung die Berechtigung zur Ausbeutung des Kiesvorkommens auf dem fraglichen Gelände zuvor öffentlich ausgeschrieben hat. Die Landesregierung verstößt durch den Verzicht auf eine Ausschreibung gegen gemeinschaftsrechtliche Vorgaben und berücksichtigt nicht die Rechtsprechung zum GWB (Kartellsenat des BGH, Urteil vom 13. November 2007, - KZR 22/06 -, GRUR 2008, 277; Kartellsenat des OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. August 2007, - VI U (Kart) 10/07 -, Juris). Inoffiziellen Informationen zufolge kommt erschwerend der Umstand hinzu, dass offenbar ein Angebot eines Mitbewerbers vorliegt, dessen Annahme zu Mehreinnahmen für das Land in Höhe von 7,5 Millionen Euro (Mehrgebot 0,50 Euro pro m³) geführt hätte.
Der Landkreis Schaumburg beabsichtigt, Ende des Monats September einen entsprechenden Planfeststellungsbeschluss für den Kiesabbau zu erlassen, nachdem er zuvor eine dem großflächigen Abbauvorhaben entgegenstehende Landschaftsschutzverordnung aufgehoben hat. Unmittelbar nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses sollen die Abbauverträge geschlossen werden. Diese Verträge sollen zudem Bedingungen enthalten, die Besonderheiten im Verhältnis zu sonstigen den Bodenabbau konzessionierenden Verträgen aufweisen. Die Höhe des Bodenabbauzinses soll nicht, wie sonst üblich, nach dem Aufmaß von Sachverständigen berechnet werden, sondern die entnommenen Kiesmengen sollen allein über die Lkw-Waage der Abbaufirma bestimmt werden.
1. Liegt ein Angebot eines Mitbewerbers vor, und mit welcher rechtlich tragfähigen Begründung soll dieses Angebot ausgeschlossen werden, dessen Annahme dem Land vor dem Hintergrund der von der Landesregierung in den Vordergrund ihrer Finanzpolitik gerückten Haushaltskonsolidierung sicher sehr erwünschte Mehreinnahmen in Höhe von rund 7,5 Millionen Euro (Mehrgebot von 50 Cent pro m³) einbringen würde?
2. Wie wird bei einem Verfahren, bei dem die Abrechnung des auszubeutenden Rohstoffvorkommens allein nach dem Ergebnis der LkwWaage der Abbaufirma erfolgen soll, gewährleistet, dass nicht Lkws ohne Passieren der Waage das Betriebsgelände verlassen bzw. die Ergebnisse der Waage nicht verbucht werden?
3. Warum wird der Abbauzins nicht, wie sonst üblich, nach dem Aufmaß von Sachverständigen berechnet, sondern allein über die LkwWaage der Abbaufirma bestimmt werden?
Die Abgeordneten stellen drei Fragen zum Vorgehen der AöR Niedersächsische Landesforsten (NLF) beim Abschluss von Bodenabbauverträgen. Hintergrund der Anfrage ist die Erweiterung eines bestehenden Sand- und Kiesabbaus auf Flächen der NLF im Bereich des Niedersächsischen Forstamtes Oldendorf.
Das in Rede stehende Bodenabbaugebiet wird seit langer Zeit von der Firma Reese genutzt. Mit der Firma Reese pflegt die Landesforstverwaltung seit Jahrzehnten vertragliche Beziehungen. Zuletzt schloss die Landesforstverwaltung im Jahr 2003 einen Abbauvertrag mit ihr. Als sie mit dem Wunsch der Erweiterung des Abbaugebietes an die NLF herantrat, kam es im Jahr 2008 zum Abschluss eines Vorvertrages. Dieser Vertrag enthält keine Regelung zum Abbauzins. Er benennt ausschließlich die grundsätzliche Bereitschaft der NLF, mit der Firma Reese einen Abbauvertrag über die Erweiterungsfläche zu schließen. Gleichzeitig verpflichtet sich die Firma, einen Neuvertrag über die gesamte Abbaufläche - einschließlich der durch den Abbauvertrag aus dem Jahr 2003 gebundenen Flächen - unverzüglich nach der öffentlich-rechtlichen Genehmigung der Abbauerweiterung mit der NLF zu schließen. Sollten die Vertragsverhandlungen über den neuen Vertrag scheitern, erlischt der o. a. Vorvertrag automatisch.