Protokoll der Sitzung vom 18.09.2008

Die Gemeinsamen Empfehlungen nach § 132 d Abs. 2 SGB V für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung vom 23. Juni 2008 der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen wurden am 29. Juli 2008 veröffentlicht. Beteiligt an den Beratungen zu diesen Empfehlungen waren u. a. die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bun

desebene sowie die Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und der Palliativversorgung. Diese Beteiligten haben gemeinsam auch die personellen Anforderungen festgelegt, die von den spezialisierten Leistungserbringern zu erfüllen sind, damit sie eine SAPV mit Vergütung durch die Krankenkassen erbringen können.

Eine Beteiligung der Länder an den Verfahren auf Bundesebene ist in dem Gesetz nicht vorgesehen.

In Niedersachsen ist die spezialisierte Palliativversorgung mit finanzieller Unterstützung durch die Landesregierung in den vergangenen Jahren bereits weit vorangeschritten. Seit dem Jahr 2006 fördert die Landesregierung finanziell den Aufbau von Palliativstützpunkten mit dem Ziel, eine landesweit flächendeckende, qualitativ hochwertige Palliativversorgung durch bis zu 40 Stützpunkte zu verwirklichen. Nach dem Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Palliativversorgung in Niedersachsen vom März 2006 kooperieren in diesen Palliativstützpunkten Leistungserbringer, welche die qualitativen Anforderungen an eine spezialisierte Palliativversorgung erfüllen.

Vor diesem Hintergrund ist die Landesregierung zuversichtlich, dass es in Niedersachsen - ausgehend von den in den Palliativstützpunkten geschaffenen Strukturen - zügig zum Abschluss von Versorgungs- und Vergütungsverträgen über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung kommen kann.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Die Auswirkungen der in den Gemeinsamen Empfehlungen nach § 132 d Abs. 2 SGB V für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung vom 23. Juni 2008 der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen beschriebenen Anforderungen auf die weitere Entwicklung der Palliativversorgung sollten zunächst abgewartet werden. Die Entscheidung über eventuell erforderliche Übergangsregelungen liegt bei den in § 132 d SGB V genannten Stellen.

Zu 3: Die Palliativversorgung und deren Weiterentwicklung in Niedersachsen sind ein besonderes Anliegen der Landesregierung. Gegenwärtig befinden sich 27 Palliativstützpunkte in der Landesförderung, bis Ende 2009 sollen bis zu 40 Palliativstützpunkte als Netzwerke der speziellen Palliativversorgung vorhanden sein.

Eine Karte mit den Palliativstützpunkten sowie deren Adressen ist unter http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C41743741_L20.pdf abrufbar.

Anlage 32

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 34 des Abg. Björn Försterling (FDP)

Erlass „Schriftliche Arbeiten in den allgemeinbildenden Schulen“

Im Jahr 2005 trat der Erlass „Schriftliche Arbeiten in den allgemeinbildenden Schulen“ (RdErl. d. MK v. 16.12.2004 - 33-83 201 (SVBl. 2/2005 S.75) - VORIS 22410 -) in Kraft, in dem u. a. die Funktion von schriftlichen Klassenarbeiten, deren Ablauf und Hinweise zur Bewertung geregelt sind.

Unter Punkt 8. ist festgelegt, dass eine Arbeit dann nicht gewertet wird, wenn mehr als 30 % der Arbeiten einer Klasse mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ bewertet werden müssen, und davon nur abgewichen werden darf, wenn die Schulleiterin oder der Schulleiter zustimmt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erfahrung hat die Landesregierung mit der 30-%-Regelung gemacht?

2. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, in wie vielen Fällen von der 30-%-Regelung durch Zustimmung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters abgewichen wurde?

3. Hat die Landesregierung Kenntnis von den schriftlichen Arbeiten, die durch die 30-%-Regelung nicht gewertet wurden, und schätzt die Landesregierung den Anspruch dieser Arbeiten als angemessen ein?

Die Beobachtung, Feststellung und Bewertung von Lernergebnissen haben für die Schülerinnen und Schüler die pädagogische Funktion der Bestätigung, Ermutigung, Hilfe zur Selbsteinschätzung und Korrektur. Individuelle Lernfortschritte sind dabei zu berücksichtigen. Der Leistungsbewertung dienen schriftliche, mündliche und andere fachspezifische Lernkontrollen.

Bei den schriftlichen Lernkontrollen (schriftliche Ar- beiten) stehen der Kompetenzerwerb sowie die Vermeidung von Fehlern durch die Schülerinnen und Schüler im Vordergrund. Daher müssen schriftliche Arbeiten aus dem Unterricht erwachsen und in ihrer Anlage und in ihrem Umfang der Entwicklungsstufe und dem Lernstand der Schülerinnen und Schüler entsprechen. Nach den Informationen aus den Schulen aller Schulformen gelingt es

den Lehrkräften grundsätzlich, angemessene schriftliche Arbeiten zu konzipieren.

Dennoch kann es aus unterschiedlichen Gründen bei einer schriftlichen Arbeit zu unerwartet positiven, aber auch negativen Ergebnissen kommen. Die Analyse der Ergebnisse vor deren Bewertung obliegt der pädagogischen Verantwortung der jeweiligen Fachlehrkraft. Zeigt sich bei der Korrektur und Bewertung einer schriftlichen Arbeit, dass mehr als 30 % einer Klasse oder Lerngruppe im Sekundarbereich I mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ bewertet werden müssen, so wird die Arbeit im Regelfall nicht gewertet. Soll vom Regelfall abgewichen werden, so ist die Lehrkraft gehalten, zunächst im Sinne der Schülerinnen und Schüler zu prüfen, ob z. B. die Form der Vorbereitung der Klasse oder Lerngruppe, die Anlage oder der Schwierigkeitsgrad der schriftlichen Arbeit oder deren Bewertungsnormierung das schlechte Ergebnis veranlasst haben. Kommt die Lehrkraft nach Prüfung zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist, so kann mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters von der sogenannten 30-%Regel abgewichen werden. In diesem Fall hat die Schule die jeweilige Klassenelternschaft unter Nennung der Gründe zu unterrichten. Die Unterrichtung dient der Transparenz und nimmt alle Beteiligten vor Ort gemeinsam in die Verantwortung für das nachhaltige Gelingen von Unterricht.

Die Erlasslage schließt also eine Bewertung einer schriftlichen Arbeit bei einer entsprechenden Ergebniskonstellation nicht aus. Von dieser Möglichkeit wird in begründeten Fällen sehr verantwortungsbewusst Gebrauch gemacht. Die sogenannte 30-%-Regel hat sich bewährt. Weder ein Verzicht auf sie noch deren Verschärfung wäre pädagogisch sinnvoll.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die „30-%-Regel“ stößt in der jetzigen Form, bezogen auf die Lehrkräfte aller Schulformen, auf Akzeptanz. Sie wird besonders von Eltern- und Schülerseite für sinnvoll erachtet. Im Zusammenhang mit der Nichtbeachtung von Schullaufbahnempfehlungen wird sie auch kritisch diskutiert. Im Rahmen von Anhörungsverfahren zu Erlassen, die die sogenannte 30-%-Regel berühren, erreichen das Kultusministerium allerdings überwiegend zustimmende Voten, insbesondere vom Landeselternrat und Landesschülerrat.

Zu 2 und 3: Für die Beantwortung dieser beiden Fragen wären umfangreiche Erhebungen in jeder einzelnen Schule des Landes erforderlich. Aufgrund des damit verbundenen organisatorischen Aufwands hat das Kultusministerium bisher auf derartige Erhebungen verzichtet. Eine reine quantitative Erhebung wäre zudem wenig aussagekräftig, da die Anwendung der sogenannten 30-%-Regel in jedem Einzelfall auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen und somit unterschiedlich begründet ist.

Anlage 33

Antwort

der Staatskanzlei auf die Frage 35 der Abg. Sigrid Rakow, Heinrich Aller, Ulla Groskurt, Daniela Krause-Behrens, Silva Seeler, Detlef Tanke und Wolfgang Wulf (SPD)

Nachhaltigkeitsstrategie des Landes: Missbraucht die Landesregierung die Entwicklungszusammenarbeit als reine Sparbüchse?

Nach einer Studie von Germanwatch, die sich mit der Finanzierung entwicklungspolitischer Aufgaben befasst, belegte das Land Niedersachsen im Jahre 2004 bei den Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit im Bundesländervergleich den 14., also den drittletzten Platz. Aktuellere Zahlen nennt die Studie nicht.

Wörtlich heißt es: „Nimmt man für 2004 die offiziell gemeldeten Zahlen als Maßstab, so ist Niedersachsen in allen Kategorien auf den letzten Platz gerutscht. Aber auch die plausibleren, korrigierten Zahlen ergeben ein düsteres Bild. Niedersachsen liegt dann bei den Leistungen pro Kopf gemeinsam mit dem Saarland auf dem 13. Rang, ebenso im Verhältnis zum BIP. Im Verhältnis zum Landeshaushalt rangiert Niedersachsen sogar allein auf Rang 14 (dahinter liegen in allen Kategorien mit Sachsen und Sachsen-Anhalt nur noch zwei neue Bundes- länder).“ Dies steht für zahlreiche Fachleute und Praktikerinnen und Praktiker in eklatantem Gegensatz zur von der Landesregierung präsentierten Nachhaltigkeitsstrategie. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Landesregierung die Entwicklungszusammenarbeit als Sparbüchse des Landes sieht und damit Inhalt und Wesen nachhaltiger Entwicklung ad absurdum führt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie haben sich im Vergleich der Bundesländer die Ausgaben des Landes seit dem Jahre 2003 für Entwicklungszusammenarbeit anhand der national und international gebräuchlichen ODA-Kriterien („Official Development Assistan

ce“ oder „Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit“) entwickelt?

2. In welcher Höhe will das Land im Jahre 2009 und in der mittelfristigen Finanzplanung die Entwicklungszusammenarbeit auf Basis der o. g. ODA-Kriterien fördern?

3. Wie verteilen sich seit dem Jahre 2003 die unter 1. und 2. genannten Ausgaben des Landes für Entwicklungszusammenarbeit auf die einzelnen Ressorts?

Ausweislich einer Übersicht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) über die ODA-Leistungen der Bundesländer 2002 bis 2007 ist der gesamte Beitrag des Landes in diesem Zeitraum von 41 251 000 Euro auf 69 189 000 Euro gestiegen. Die Landesregierung vermag insofern nicht dem durch die Fragestellung vermittelten Eindruck zu folgen, dass die Entwicklungszusammenarbeit als „Sparbüchse“ genutzt worden sei. Vielmehr hat Niedersachsen im Interesse der Menschen und der im Land tätigen Nichtregierungsorganisationen zusätzliche Anstrengungen unternommen, obwohl die Entwicklungszusammenarbeit primär eine Aufgabe des Bundes ist.

Festzustellen ist, dass sich die Mittel der Titelgruppe 78 - Entwicklungszusammenarbeit, Humanitäre Hilfe - von 1998 bis 2001 fast halbiert haben. Seit 2005 liegen sie stabil bei 167 000,00 Euro.

Die Studie „Alles in ODA?“ (ODA = Official Deve- lopment Assistance) von Germanwatch wertet Daten zu den ODA-Leistungen u. a. Niedersachsens von 1994/1995 bis zum Jahre 2004 aus. Die Studie stellt fest, dass „sich die ODA-Gesamtauszahlungen von 1995 (2 225 767 Euro) bis 2004 (1 123 294 Euro) nahezu halbiert“ haben. (Tat- sächlich handelt es sich hier jedoch um die Leis- tungen ohne Studienplatzkosten.) Im Jahr des Regierungswechsels 2003 betrug die ODALeistung des Landes (ohne Studienplatzkosten) noch 403 000 Euro (Platz 12 im Ranking der Län- der), im Jahre 2004 - wie in der Studie von Germanwatch dargelegt - 1 123 294 Euro (Platz 10 im Ranking der Länder). Auch 2007 (aktuellere Daten sind nicht verfügbar) lag Niedersachsen im Ländervergleich auf Platz 10.

Wesentlicher Bestandteil der ODA-Leistungen der Länder sind die Studienplatzkosten für Studierende aus Entwicklungsländern in Deutschland. Hier lag Niedersachsen in der Rangfolge der Länder 1994 und 1995 auf Platz 6, 2003 und 2004 auf Platz 3, im Jahr 2007 auf Platz 4.

Die Zahlen zeigen, dass die Position Niedersachsens im Vergleich der ODA-Leistungen der Länder seit 2003 relativ stabil geblieben ist, trotz enormer Anstrengungen der Landesregierung zur Sanierung des Haushaltes.

Bei der Beantwortung der Fragen ist zu berücksichtigen, dass die an das BMZ gemeldeten ODALeistungen des Landes nicht gleichzusetzen sind mit den Mitteln, die im Haushalt in der Titelgruppe 78 für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe ausgewiesen werden. Hinzu kommen neben den Studienplatzkosten für Studierende aus Entwicklungsländern, die naturgemäß von Jahr zu Jahr zum Teil stark schwanken, weitere Ausgaben der Ressorts bzw. des nachgeordneten Bereichs sowie u. a. der Hochschulen, die nach ODA-Kriterien der Entwicklungszusammenarbeit zugerechnet werden können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die ODA-Leistungen des Landes betrugen 2003 58 942 000 Euro. Sie stiegen 2004 auf 68 877 000 Euro, 2005 auf 75 443 000 Euro, und beliefen sich 2006 auf 70 119 000 Euro sowie 2007 auf 69 189 000 Euro. Im Ländervergleich nahm Niedersachsen 2003 und 2007 damit die vierte bzw. dritte Position (2004, 2005, 2006) ein.

Zu 2: Die Landesregierung wird sich bemühen, die ODA-Leistungen im Jahre 2009 und in den Folgejahren auf dem Niveau der Jahre 2003 bis 2007 zu halten. Im Einzelplan der Staatskanzlei sind für 2009 in der erwähnten Titelgruppe 78 - Entwicklungszusammenarbeit, Humanitäre Hilfe - sowie in der mittelfristigen Finanzplanung jeweils - wie in den Vorjahren - 167 000 Euro veranschlagt.

Zu 3: Die folgende Tabelle weist aus, wie sich die dem BMZ gemeldeten und von dort anerkannten ODA-abrechnungsfähigen Kosten des Landes auf die Ressorts verteilen.

Ressorts 2003 2004 2005 2006 2007

StK 77 500 70 000 48 628 172 259 225 509

MK 101 100 107 028 136 000 166 260 ca. 167 000 ∗