Protokoll der Sitzung vom 07.10.2008

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das ist doch wirklichkeitsfremd!)

Zweitens weise ich noch einmal auf meine Eingangsbemerkungen hin: Die Organisation der Polizei verfolgt auch Vergehen von Polizeibeamten. Etwas anderes zu unterstellen, ist schlichtweg nicht in Ordnung.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Absurdes Theater!)

Sie wollen doch davon ablenken, dass Sie den Spieß umdrehen wollen: Wenn unfriedliche Demonstranten am Werk sind, dann soll das den Polizeibeamten in die Schuhe geschoben werden. Das ist mit uns schlichtweg nicht zu machen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Helge Limburg [GRÜNE]: Das ist eine Unverschämtheit!)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll sich der Ausschuss für Inneres, Sport und Integration und mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit dem Gesetzentwurf befassen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das war einmütig.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/499

Die Fraktionen sind übereingekommen, keine erste Beratung durchzuführen.

Wir kommen deshalb zur Ausschussüberweisung.

Mit dem Gesetzentwurf soll sich der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen beschäftigen. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Beratung: Kostenvergleich von Wertgutscheinpraxis und Barauszahlung bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/414 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration - Drs. 16/513

Die Beschlussempfehlung lautet auf Ablehnung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Beratung. Als Erste hat sich Frau Zimmermann von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Wertgutscheine beschäftigt uns in Niedersachsen leider schon sehr viele Jahre. In der letzten Legislaturperiode gab es dazu insgesamt zwei Entschließungsanträge von den Grünen. Wenn das Thema nicht so ernst wäre und es nicht um den humanen Umgang mit Menschen ginge, dann könnte man das Ganze als eine Provinzposse aus dem Hause Schünemann abtun. Aber dafür ist dieses Thema leider viel zu ernst.

Mit dem heute hier zu verhandelnden Antrag sollen die Gesamtkosten inklusive Verwaltungskosten gegenübergestellt werden, die bei der Ausgabe von Wertgutscheinen und bei Sachleistungen bzw. Barauszahlungen entstehen. Ich will es gleich vorwegnehmen: Wir wollen genaue Zahlen und nicht die lapidare Aussage: Natürlich sind Wertgutscheine und Sachleistungen teurer.

Wiederholt hat das Innenministerium auf Initiativen von Kommunen restriktiv reagiert, die darauf abzielten, Flüchtlingen Bargeld statt Gutscheine auszuhändigen. Ich hätte gerne einmal eine Erklärung dafür, warum Städte und Kommunen an der Bargeldauszahlung gehindert werden sollen und gezwungen werden, Geld zum Fenster hinauszuwerfen.

Der Rat der Stadt Hannover hat im vergangenen Jahr einen Beschluss gefasst, mit dem der Innenminister und der Landtag aufgefordert werden, die landesweite Praxis der Gutscheinausgabe abzuschaffen. Mit Schreiben vom 2. August 2008 lehnte der Innenminister diese Forderung ab und begründete das wie folgt:

„Die unmittelbare Sachleistungsgewährung ist und bleibt das vorrangige Leistungsprinzip des Gesetzes. Damit soll auch künftig sichergestellt werden, dass durch Art, Umfang und Form der Leistungsgewährung kein Anreiz geschaffen wird, aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen. Insbesondere Schlepperbanden wird so der Nährboden entzogen.“

Meine Damen und Herren, so viel menschenverachtenden Unfug in drei Sätzen habe ich schon lange nicht mehr gehört.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung bei den GRÜNEN)

Solche und ähnliche Schreiben erhielten auch andere Kommunen im Lande, welche bereits die Umstellung der Praxis beschlossen hatten. Genannt seien an dieser Stelle Göttingen, aber auch die Landkreise Aurich und Holzminden. Die Letztgenannten, darunter der Heimatkreis von Innenminister Schünemann, widersetzten sich allerdings bislang erfolgreich den Anordnungen des Ministers. Wir können andere Kommunen und Städte nur auffordern, ebenso zu handeln.

(Beifall bei der LINKEN)

Die wiederholten Erklärungen des Ministeriums, das Bundesgesetz sehe die Ausgabe von Wertgutscheinen vor, sind schlichtweg falsch. Denn wenn dieses so wäre, würden die Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, NordrheinWestfalen,

(Reinhold Coenen [CDU]: Hamburg!)

- dazu komme ich gleich - Sachsen-Anhalt, Berlin und Hamburg seit Jahren gegen dieses Gesetz verstoßen. Denn diese zahlen die Leistungen seit Jahren in bar aus.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, wenn die Kostengegenüberstellung, die wir fordern, auf dem Tisch des Hauses liegt, haben wir endlich handfeste Fakten, über deren Konsequenzen zu sprechen ist. Ich habe die Hoffnung, dass wir bei Beschluss des Antrages meiner Fraktion endlich zu einer Debatte kommen, die seitens der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen weniger ideologiebehaftet geführt wird.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich rufe jetzt Frau Polat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte bereits bei der ersten Beratung dieses Antrags gesagt, dass ich nicht bezweifele, dass ein Kostenvergleich zu dem Ergebnis kommt, dass der Verwaltungsaufwand bei der Ausgabe von Wertgutscheinen höher ist - und damit auch die Kosten für die Kommunen höher sind - als bei der Bargeldauszahlung. Wie mir Herr Briese mitgeteilt hat, haben sowohl der Kollege

Bode als auch andere Kollegen zugegeben, wie ich es einmal ausdrücken möchte,

(Jörg Bode [FDP]: Sogar vorgerech- net!)

dass der Verwaltungsaufwand höher ist, es bei den Kommunen also einen finanziellen Mehrbedarf gibt.

Inzwischen hat sich eine weitere kommunale Gebietskörperschaft gegen die Wertgutscheinpraxis ausgesprochen: der Landkreis Aurich.

(Beifall bei der LINKEN)

Aber kaum hatte die interfraktionelle Initiative - einschließlich FDP und CDU - die Umstellung gefordert, gab es schon die Anweisung des Innenministeriums, die Wertgutscheinpraxis beizubehalten. Gleichwohl hat die Verwaltung des Landkreises Aurich betont, dass sich daraus für sie ein fünfstelliger Mehrbedarf ergibt.

Ich gehe im Folgenden auf einige Argumente erneut ein, die gegen den Antrag ins Feld geführt werden.

Sowohl Herr Bode als auch Herr Hiebing als auch unser Innenminister Herr Schünemann haben zur Begründung der Wertgutscheinpraxis zwei Argumente ins Feld geführt. Das erste Argument ist der Missbrauch durch Flüchtlinge. - Ich kann immer nur wieder betonen, dass Sie bei Flüchtlingen von einem Menschenbild ausgehen, das zutiefst von Pauschalverdächtigungen und Vorverurteilungen geprägt ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Bei den Ausländern und Gastarbeitern sind Sie davon zwar weggekommen - Sie versuchen sich ja sogar als Integrationsminister -, aber in den Flüchtlingen haben Sie neue Opfer gefunden. Das sind in Ihren Augen Sozialschmarotzer, Betrüger und Lügner.

(Reinhold Coenen [CDU]: Wer hat das gesagt?)

- Lesen Sie die Antwort auf die Große Anfrage, die wir am Donnerstag beraten werden!

Als zweites Argument nennen Sie die bundesgesetzliche Vorgabe. - Dazu verweise ich auf die gänzlich andere Praxis der Bundesländer Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, SchleswigHolstein, Saarland, Berlin und Bremen. Sie ziehen Bargeldleistungen Wertgutscheinen vor. Außerdem

verweise ich auf die Kommentare von Fichtner/Wenzel und von Birk. Letzterer interpretiert sogar die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes als Abschaffung des Sachleistungsvorganges.

Von daher kann ich nicht verstehen, wie diese Landesregierung an dieser diskriminierenden Praxis festhalten kann.