Ich erinnere hierbei an Faktoren wie den Anteil examinierter Pflegekräfte oder die Einführung eines Mindestlohns für Pflegehilfskräfte, wie ihn die SPD-Fraktion hier im Hause eingebracht hat.
Die Verantwortung des Bundes ist jedoch nicht alles. Auch Niedersachsen bleibt in der Pflicht. Unsere Krankenhäuser haben aufgrund der mangelnden Zahlungsmoral in den letzten Jahren 20 % ihrer Investitionsmittel beim Personal abgeschöpft. Dabei sind auf Bundesebene 17 000 Stellen abgebaut worden. Sozial- und Gesundheitsministerin Frau Ross-Luttmann hat in einer jüngst veröffentlichten Presseerklärung das Investitionsprogramm für 2008 mit einem Gesamtvolumen von 133,1 Millionen Euro geradezu gefeiert. Aber angesichts der Tatsache, dass diese Mittel vor einigen Jahren noch bei 200 Millionen Euro gelegen haben, sich in der Zwischenzeit ein Investitionsstau von etwa 1 Milliarde Euro angehäuft hat und Niedersachsen das Schlusslicht in der Krankenhausfinanzierung
Ich möchte an dieser Stelle an den offenen Brief in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung erinnern. Da wird uns allen auf die Agenda geschrieben, was von der Landesregierung und von uns Abgeordneten erwartet wird, nämlich dass wir den Kritikpunkten nachgehen, die auch von unserer Seite in unserem Antrag genannt wurden.
Es war schon ein tolles Bild, als am 25. September in Berlin über 130 000 Menschen auf die Straße gegangen sind und für eine Änderung der Gesundheitspolitik demonstriert haben.
Wahrscheinlich würden es zum heutigen Tage noch mehr sein, wenn man die Finanzkrise und die zunehmenden Ängste der Bevölkerung, nicht nur in der Gesundheitsversorgung weiter zu verlieren, sondern auch die Ersparnisse abgeben zu müssen, dazu nimmt.
Wir haben zusätzlich einen Änderungsantrag gestellt. Unsere Kritik am CDU/FDP-Antrag halten wir aufrecht. Der vorliegende Änderungsantrag der SPD kann in Nr. II.5 sehr deutlich zum Abbau von Standards und Personal führen. Deswegen ist er nicht zustimmungsfähig. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist uns unter Abschnitt II zu schwammig formuliert. Insofern bitten wir um die Unterstützung unseres klar formulierten Änderungsantrags, der Ihnen heute in Ergänzung unseres Antrags zugegangen ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist kein Zufall, dass zu diesem Punkt Anträge bzw. Änderungsanträge aller Fraktionen vorliegen. Die Sicherung der Krankenhausversorgung beschäftigt uns alle, Herr Humke-Focks, und das nicht erst, seitdem wir über diese Anträge diskutieren, sondern schon viel länger.
In Richtung der Linken möchte ich sagen: In der letzten Legislaturperiode - damals waren Sie noch nicht im Landtag - gab es die Enquetekommission „Demografischer Wandel“. Darin haben wir uns auch darüber Gedanken gemacht, wie man die Gesundheitsversorgung trotz Bevölkerungsrückgang und geringerer Mittel absichern kann. Wir sind zu verschiedenen Handlungsempfehlungen gekommen, die uns nunmehr bei allen Beschlüssen leiten. So hat meine Fraktion am 27. August in Hannover einen länderübergreifenden Kongress zur Zukunft des Gesundheitswesens organisiert, weil wir uns Gedanken darüber machen, wie man langfristig sicherstellen kann, dass in einem Flächenland wie Niedersachsen eine ausreichende Ärzte- und Krankenhausversorgung vorhanden ist.
Wir sind uns darüber einig - das kann man zu allen Anträgen sagen -, dass es gerade in einem Flächenland wichtig ist, dass das Land bei den Investitionskosten weiterhin den Hut aufbehält. Auf Bundesebene war diskutiert worden, dies zu ändern. Ich weiß, dass viele die Monistik für besser halten. Das aber hieße, dass man ab sofort von jedem Land eine bestimmte Summe abfordern - für Niedersachsen wären das 485 Millionen Euro -, in einen großen Topf werfen und den Inhalt dann über den Gesundheitsfonds - den übrigens nach wie vor kein Experte will und der heute in einem Leitartikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung als großer Pfusch bezeichnet wurde - zentral nach Wirtschaftlichkeitskriterien und nicht nach Bedarfskriterien verteilen würde. Alle Fraktionen hier im Landtag haben gemerkt, dass das der falsche Weg ist. - Das ist schon einmal gut.
In einem Flächenland müssen wir nach anderen Kriterien vorgehen. Sonst lässt sich nicht sicherstellen, dass es auch dort, wo wenig Menschen wohnen, ein Krankenhaus in erreichbarer Entfernung, also etwa im Umkreis von 30 km, gibt.
Dies ist jedoch nur mit unserer dualen Finanzierung möglich. Unser Antrag zielt darauf ab, diese duale Finanzierung zu erhalten.
Wir haben ein langfristiges Krankenhausplanungskonzept, das auf Folgendes ausgerichtet ist: Wo kann man Krankenhäuser zusammenschließen? Wo kann man effektivieren? Wie kann man Standorte erhalten, die zwar klein sind, die aber trotzdem gebraucht werden, weil dort wenig Menschen wohnen?
In unserem Antrag haben wir darauf hingewiesen, dass wir die Steuerungskompetenz der Länder behalten und keinen Kontrahierungszwang möchten; denn dieser würde eventuell zu Dumpingpreisen zwischen den Kliniken führen. Kleine Kliniken hätten dann das Nachsehen.
In den Ausschussberatungen ist versucht worden, zu einer gemeinsam bzw. von mehreren Fraktionen getragenen Beschlussempfehlung zu kommen. Jetzt liegen Änderungsanträge aller Oppositionsfraktionen vor. Herr Böhlke hat schon darauf hingewiesen, dass wir keine Übereinkunft hinbekommen werden. Jeder Änderungsantrag enthält zwar Punkte, denen wir von CDU und FDP voll und ganz zustimmen könnten, aber eben auch Punkte, denen wir nicht zustimmen können. Auf diese Punkte möchte ich jetzt eingehen.
Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Änderungsantrag - diese Forderung enthalten die anderen Änderungsanträge auch -, die Investitionen im Krankenhaussektor in einem Maße zu erhöhen, wie wir als Land es aber einfach nicht machen können.
Das ist nun ein Problem von Regierung und Opposition. Die Regierung muss sehen, wie sie mit dem vorhandenen Geld klarkommt, die Opposition hingegen kann unermesslich fordern.
Bei dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion - diese Forderung ist auch in dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthalten - habe ich etwas Bedenken, wenn es darum geht, künstliche Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung nach und nach zu schließen. Ich bin zwar für die integrative Versorgung - wir brauchen sie auch -, aber auf unserem Gesundheitskongress wurde gesagt, es könnte sein, dass in der Zukunft eine Versorgung nur durch große MVZs erfolgt, die an große Kliniken angegliedert sind. Für mich stellt sich die Frage, ob das der richtige Weg ist. Es sollten auch Hausärzte mit Außenposten in Person von Sprechstundenhilfen möglich sein. Für ein Flächenland ist jede Zentralisierung schlecht. Deswegen können wir dem nicht zustimmen.
Nun zur Krankenpflegehelferinnenausbildung, die angeblich abgeschafft werden soll. Herr Böhlke hat schon gesagt, dass sie tatsächlich nicht abgeschafft, sondern dass lediglich die Zuständigkeit geändert werden soll. Bislang ist der Bund zuständig, jetzt würde das Land zuständig werden.
Im Blick auf den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stelle ich fest, dass wir das, was Sie möchten, nicht bezahlen können. Hinsichtlich der tarifgebundenen Personalkostensteigerungen sind in dem Entlastungspaket des Bundes 50 % berücksichtigt. Wollte man 100 % hineinnehmen, müsste man mehr als 1 Milliarde Euro einsetzen. Dies würde bedeuten, dass die Beiträge um weitere 0,2 % steigen müssten. Dies ist nicht sinnvoll.
Die Pflegepersonalverordnung ist ganz bewusst ausgesetzt worden - dies ging mit der Einführung der DRGs einher -, damit man den Stellenschlüssel in Krankenhäusern anders bestücken kann, nämlich so, wie es wirklich notwendig ist.
Das mit der Zentralisierung steht in dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen genauso wie in dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD.
Nun zu dem Änderungsantrag der Fraktion der Linken. Ich weiß nicht, wie Sie dazu kommen, dass Outsourcing einen Qualitätsverlust bedeutet. Das Gegenteil ist der Fall. Outsourcing ist erforderlich, um Standorte effektiv zu halten. Wenn Krankenhäuser beispielsweise Küchen nicht zusammenlegen oder Wäsche woanders waschen lassen könn
ten, wären sie zum Teil nicht überlebensfähig. Man muss alle Chancen nutzen, um den Standort und auch die Arbeitsplätze in den Krankenhäusern zu sichern.
Ich finde es gut, dass Sie immerhin gelernt haben, dass man die DRGs nicht einfach abschaffen sollte. Die DRGs sind ein gutes System. Natürlich wollen auch wir eine Begleitforschung; das ist völlig klar.
Sie fordern, die 21 000 neuen Stellen in der Krankenhauspflege noch aufzustocken. Dies ist aber nicht bezahlbar. Außerdem bin ich der Meinung, man sollte die Summe, die für Pflegeplätze vorgesehen ist, den Kliniken am besten ohne eine bestimmte Zweckbindung zur Verfügung stellen, damit sie das Geld so einsetzen können, wie sie es brauchen.
Generell lässt sich zur Gesundheitsversorgung sagen, dass wir ein anderes System brauchen: weg von der Umlage, hin zur Kapitaldeckung, weil nur das nachhaltig zukunftsfähig ist.