(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Dann nehmen Sie es doch jetzt endlich zu- rück! - David McAllister [CDU]: Ent- schuldigen Sie sich doch endlich! - Weitere Zurufe von der CDU)
- Das habe ich hier vorgetragen, und das können Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn Sie sich noch so aufregen, im Protokoll nachlesen. Ich habe die Verwaltung gebeten, dies zu überprüfen. Auch das können Sie nachlesen.
Herr Kollege, ich stelle klar: Sie haben eben zu Vorwürfen Stellung genommen, die ich gegen Sie überhaupt nicht erhoben habe. Ich habe hier die Gelegenheit genutzt, gerade im Hinblick auf das, was in den nächsten Jahren auf uns zukommen wird, meine persönliche Position deutlich zu machen. Ich glaube, das ist klar geworden.
Im Hinblick auf Ihre Bemerkung zur Arbeitsstättenverordnung verweise ich darauf, dass sie für die Arbeitgeber gilt; der Landtag ist im Moment nicht direkt davon betroffen. Arbeitgeber ist das beauftragte Unternehmen. Wir werden natürlich mit ihm Kontakt aufnehmen, und Sie können davon ausgehen, dass die von Ihnen dargestellten Vorwürfe im Detail geprüft werden.
Lassen Sie mich Ihnen noch einen abschließenden Satz sagen, Herr Kollege Schminke: Ich hätte es gut gefunden, wenn Sie zu mir persönlich gekommen wären - ich habe kein abgeschottetes Büro und sitze auch nicht irgendwo im Glaspalast - und gesagt hätten, Sie hätten gehört, es gebe konkrete Vorwürfe. Sie können davon ausgehen, dass ich dieser Sache sofort nachgegangen wäre. Aber dies hier im Plenum zu äußern, ohne zuvor das Gespräch mit mir zu suchen, ist der falsche Weg.
Zweite Beratung: Krankenhausversorgung in Niedersachsen - Nachhaltig wohnortnahe Akutversorgung sicherstellen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/179 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/515 zu Nr. 1 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/532 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/538 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/542
Zweite Beratung: Der Deckel muss weg - Landesregierung nicht aus der Verantwortung entlassen - Krankenhausfinanzierung und flächendeckende Versorgung in Niedersachsen sicherstellen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/184 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/515 zu Nr. 2 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/532 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/538 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/542
Zweite Beratung: Kliniksterben verhindern - Krankenhausfinanzierung dauerhaft sichern - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/189 - Beschlussempfehlung des
Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/515 zu Nr. 3 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/532 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/538 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/542
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 16/515, die alle drei Tagesordnungspunkte umfasst, lautet zu Tagesordnungspunkt 19 auf unveränderte Annahme und zu den Tagesordnungspunkten 20 und 21 auf Ablehnung.
Wir treten jetzt in die Beratung ein. Die Redezeiten ergeben sich aus der Ihnen allen vorliegenden Unterlage. Zunächst erteile ich Herrn Kollegen Böhlke von der CDU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Antrag zur Krankenhausversorgung in Niedersachsen zog weitere Anträge der Oppositionsfraktionen und kurzfristig eingebrachte Änderungsanträge nach sich. Das ist auch keine Überraschung; denn bundesweit leidet die Mehrzahl der Krankenhäuser seit Jahren unter einer angespannten finanziellen Situation.
Mehrbelastungen haben sich aus gesteigerten Energiekosten, der Umsatzsteuererhöhung, früheren Tarifsteigerungen für Ärzte sowie zuletzt aus den neusten Tarifabschlüssen für den öffentlichen Dienst ergeben. Letztere sehen in den nächsten zwei Jahren Tarifsteigerungen für Pflegekräfte um insgesamt 6 % und für Ärztinnen und Ärzte um 8 % vor. Diese neuerliche Ausweitung der Betriebskosten ist für viele Krankenhäuser nur durch tiefe Einschnitte zu verkraften. In letzter Konsequenz drohen Personalabbau oder sogar Schließungen.
Die Länder, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben sich einstimmig dafür eingesetzt, dass die Krankenhäuser unverzüglich und umfänglich entlastet werden sollen. Hierdurch haben sie den berechtigten Interessen der Betreiber und der Beschäftigten Rechnung getragen. Die Ergebnisse, die im Krankenhausfinanzierungsreformgesetz festgestellt sind, können größtenteils als erfreulich bewertet werden:
Zum einen ist die Bundesgesundheitsministerin durch die deutliche Ansage der Länder von ihren ursprünglichen Plänen abgerückt, die Krankenhausfinanzierung gänzlich an sich zu ziehen und so den Ländern ein bedeutendes Steuerungselement zu entziehen. Für Niedersachsen hätten die Pläne der Bundesgesundheitsministerin fatale Auswirkungen gehabt: Gerade in strukturschwachen Gebieten hätten die Pläne zur Zentralisierung in Kombination mit dem System der DRGs zu einem massiven Verlust der Versorgungsqualität führen können.
Zum anderen sichert das Paket, das seitens des Bundes auf den Weg gebracht worden ist, die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser nachhaltig. Hierzu nenne ich einige wichtige Eckpunkte, die auch die Themenstellung berühren, die wir bei der Beratung der Anträge besprochen haben: die anteilige Finanzierung der Tariflohnerhöhungen, die Ermittlung eines Orientierungswertes zur Erfassung der Kostenentwicklung im Krankenhausbereich, um ab 2011 eine Alternative zur bisherigen strikten Grundlohnanbindung der Krankenhauspreise zu haben, der planmäßige Wegfall des Abschlags in Höhe von 0,5 % vom Rechnungsbetrag bei gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten, die Investitionsförderung für Krankenhäuser durch leistungsorientierte Investitionspauschalen ab 2012 und für psychiatrische und psychosomatische Planeinrichtungen ab 2014, die Einführung eines Förderprogramms zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in Krankenhäusern mit bis zu insgesamt 21 000 zusätzlichen Stellen im Pflegedienst, die schrittweise Angleichung der heute unterschiedlichen Landesbasisfallwerte an einen einheitlichen Basisfallwertkorridor für den Zeitraum 2010 bis 2014 sowie die Sicherstellung der Finanzierung der Praxisanleitung für Auszubildende in der Krankenpflege und der Ausbildungsvergütung für Hebammen und Entbindungspfleger.
Die Aussage in dem SPD-Änderungsantrag, die Ausbildung zur Krankenpflegehilfe solle abgeschafft werden, ist vollkommen unzutreffend. Die Krankenpflegehilfe wird nicht eingestellt, sondern in einen neuen Bildungsgang überführt.
Im Ergebnis wird die Krankenpflegeausbildung deutlich verbessert, da wir mit Inkrafttreten der BbS-Verordnung zum 1. August 2008 statt einer einjährigen Helferausbildung einen zweijährigen
Bildungsgang Pflegeassistenz haben werden. Dies bedeutet letztlich, dass die Ausbildung zu einem generalistischen Helferberuf führt, der deutlich mehr Möglichkeiten im Altenpflegebereich, im Einsatz in Krankenhäusern und im Behindertenbereich bietet.
Ich weise auch darauf hin, dass diese Neuordnungsmaßnahme auf Vorschlägen des Deutschen Pflegerates für die Pflegeberufe und des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirchen in Deutschland basiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine nachhaltige Investition in die bauliche Substanz und in die Geräteausstattung unserer Krankenhäuser ist unumgänglich. Hierzu stelle ich klar: Bundesweit sind von 1997 bis 2007 Investitionsmittel der Länder in Höhe von insgesamt 900 Millionen Euro zurückgefahren worden. Unser niedersächsisches Krankenhausinvestitionsprogramm bildet seit 2004 mit einem Volumen von 840 Millionen Euro eine gute Basis für Investitionen in unsere Krankenhäuser.
Meine Damen und Herren, natürlich gibt es - das sage ich mit Blick auf die Opposition - stets Forderungen nach mehr. Aber gerade in den letzten Jahren war das eine Frage der haushalterischen Machbarkeit. Es ist ganz wichtig, dass wir unserer Verantwortung Rechnung tragen und auf der einen Seite die finanzielle Situation und auf der anderen Seite die Notwendigkeiten abwägen und dann die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen. Für das nächste Jahr ist mit einem Volumen von 280 Millionen Euro das größte Investitionsprogramm für niedersächsische Krankenhäuser seit Jahren aufgelegt. Damit werden wir unserer Verantwortung wesentlich gerecht.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund sind die Anträge von der SPD und der Linken nicht mehrheitsfähig. Auch die aktuellen Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen, von der SPD und von der Linken, die zum Teil sehr kurzfristig eingegangen sind, sind für uns vor dem Hintergrund der finanziellen Anbindung nicht machbar, obwohl es durchaus in einigen Textbereichen Übereinstimmung gibt. Fragen der verantwortbaren Finanzierung machen deutlich,
Meine Damen und Herren, der nächste Redner ist Herr Humke-Focks von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema der Krankenhausfinanzierung scheint mit dem heutigen Tage durch die Regierungsmehrheit, getragen von den Fraktionen von CDU und FDP, aus der öffentlichen Diskussion in diesem Bundesland verbannt werden zu sollen.
- Ich habe die Befürchtung, Herr Böhlke, dass Sie es nicht weiter thematisieren und wir und die Krankenhäuser Zeit verlieren.
Ich kann Ihnen allerdings versichern, dass unsere Fraktion DIE LINKE Ihnen das nicht durchgehen lassen wird.
Der Erhalt der niedersächsischen Krankenhäuser und der flächendeckenden medizinischen Versorgung ist ein zentraler Punkt der öffentlichen Daseinsvorsorge und zumindest nach unserem Verständnis auch eine Pflichtaufgabe, der sich die Legislative stellen muss, ja an deren Sicherung sich die Politik auch hier im Hause gerade vor dem Hintergrund, dass die Existenz eines Drittels der Krankenhäuser in unserem Land nach wie vor gefährdet ist, beweisen muss.
Immerhin - das gestehe ich zu - ist nun etwas Bewegung in die Debatte gekommen. Die Bundesgesundheitsministerin, Frau Schmidt, hat den Hebel der Krankenhausfinanzierung mit dem viel diskutierten Referentenentwurf in die richtige Richtung bewegt, allerdings nur um maximal - um im Bild zu sprechen - einen Millimeter, ergo kaum merklich. Konkret sollen nun 21 000 neue Stellen in der Pflege geschaffen werden. Nicht vergessen wer
den sollte aber, dass zuvor 100 000 Stellen bundesweit vernichtet worden sind, davon allein 50 000 Stellen in der Pflege. Die tarifvertraglich vereinbarten Lohn- und Gehaltserhöhungen will die SPD-Ministerin Schmidt lediglich zu 50 % durch die Kassen refinanzieren lassen, wodurch die Krankenhäuser auf Kosten von 3,7 Milliarden Euro sitzen bleiben werden. Als Konsequenz wird erneut die Frage aktuell, wie weit wohl mit weiterem Personalabbau oder mit Tarifflucht reagiert wird.
Dieser personalpolitische Blindflug der die Regierung tragenden Parteien von CDU und SPD im Bund und von CDU und FDP in Niedersachsen hat zur Grundlage, dass nach dem Einsparen von 100 Personalstellen 20 Stellen geschaffen, dann wieder 30 Stellen eingespart und wieder 10 weitere geschaffen würden usw. Das ist die Logik Ihrer Politik. Diese Veräppelung der Öffentlichkeit wird dadurch verstärkt, dass man selbstverständlich offen lässt, wie es mit der Qualifikation des einzustellenden Personals aussieht.
Wir Linke sind der festen Überzeugung, dass diesem Blindflug nur dann ein Ende gesetzt werden kann, wenn sichergestellt wird, dass ein valides Personalbedarfskonzept erstellt wird, das auf einer verbindlichen Finanzierung beruht und den hohen qualitativen Ansprüchen einer Krankenhausversorgung entspricht.