Protokoll der Sitzung vom 09.10.2008

Sie stellen die meisten Arbeits- und Ausbildungsplätze. Sie haben die stärkste Bindung an ihren Standort und an ihre Beschäftigten. Sie verlagern ihre Betriebsstätten nur dann ins Ausland, wenn die Rahmenbedingungen sie dazu zwingen. In diesen Unternehmen ist der Nachfolgefall an sich schon eine Herausforderung. Durch Besteuerung im Erbschafts- oder Schenkungsfall kommen auf diese Unternehmen nochmals Belastungen hinzu, die oftmals existenzbedrohend sein können. Das ist angesichts der dringend notwendigen Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen nicht vertretbar.

(Beifall bei der FDP)

Das vererbte Einfamilienhaus soll im Rahmen von Freibeträgen nicht belastet werden. Aber gerade hier ergeben sich regional gravierende Unterschiede in Bezug auf den Verkehrswert. In München kostet ein Einfamilienhaus ungleich mehr als in Oldenburg.

(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Wir sind aber nicht in München!)

Daraus kann man schließen, die Erbschaftsteuer als Ländersteuer anzusehen. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass die Einnahmen aus dieser Steuer einzig den Ländern zufließen sollen. Das, Herr Klein, haben auch wir als FDP so beschlossen. Die Erbschaftsteuer soll eine Ländersteuer werden, weil die Einnahme schließlich auch den Ländern zusteht.

(Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Seien Sie ehrlich! Sie wollen sie gar nicht!)

Kommen wir jetzt zur Körperschaftsteuer. Hier sollen 600 Millionen Euro zusätzlich fließen, d. h. also, der Landesanteil an der Körperschaftsteuer erhöht sich um knapp 60 %. Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Steuererhöhung von der Wirtschaft angesichts des konjunkturellen Problems noch verkraftet werden kann. Die Steuerbelastung für Unternehmen darf das durchschnittliche

Besteuerungsniveau der entwickelten Industrieländer nicht übersteigen, sonst wäre die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gefährdet.

(Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Dann haben wir aber noch Spielräume!)

Eine gerechte Unternehmenssteuer verhält sich gegenüber Rechtsform, Finanzierungs- und Umstrukturierungsentscheidungen der Unternehmen neutral.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Intention des Antrags fraglich, die Höhe der eingeplanten Finanzierung unrealistisch und die Mittel zur Erwirtschaftung der Gelder schädlich sind. Vor diesem Hintergrund wird es Sie nicht wundern, dass wir Ihren Antrag ablehnen.

Eine abschließende Bemerkung, Herr Dr. Sohn. Wenn Ihnen nach Veränderung der Steuergesetzgebung ist, wenn Ihnen an einem gerechten Steuersystem gelegen ist, empfehle ich Ihnen das Steuerkonzept der FDP.

(Beifall bei der FDP)

Ich fasse es kurz zusammen: Einführung eines Einkommensteuertarifs mit den Sätzen 15 %, 25 % und 35 %. Abschaffung der Gewerbesteuer und Einführung eines Zuschlags auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Unternehmerische Einkünfte mit maximal 25 % besteuern. Wettbewerbsfähige Abgeltungsteuer für Kapitalerträge und Abschaffung der Mindestbesteuerung. - Dann haben Sie ein zukunftsweisendes Steuersystem.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön. - Für eine Kurzintervention auf die Rede von Herrn Rickert hat Frau Flauger für die Fraktion DIE LINKE das Wort. Sie haben eineinhalb Minuten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde das schon interessant: Wir müssen uns hier immer wieder den Vorwurf anhören, wir würden immer nur Geld ausgeben wollen, ohne zu wissen, woher wir es bekommen sollen. Jetzt machen wir Ihnen Vorschläge für Einnahmen, und Sie sagen -

das ist hier in zwei Redebeiträgen gesagt worden -, wir kümmern uns nicht um die Ausgabenseite. Das hat doch schon leicht schizophrene Züge; ich kann es nicht anders nennen.

(Beifall bei der LINKEN)

Sie sagen, unsere Vorschläge würden erst mit einem gewissen Zeitverzug wirksam werden. Aber das kann doch eigentlich kein Grund sein, sie abzulehnen. Vielmehr sollten Sie die Gelegenheit nutzen, uns ausdrücklich dafür zu loben, dass wir im Gegensatz zu Ihnen ein bisschen weiter denken als nur bis morgen oder bis zum nächsten Jahr.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön. - Herr Kollege Rickert möchte nicht antworten. Dann ist jetzt für die CDU-Fraktion Herr Heidemann an der Reihe. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es gleich vorweg zu sagen: Der uns hier vorliegende Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE ist ein Musterbeispiel dafür, wie man ein politisches Thema populistisch, ja demagogisch spielen kann, wenn man als Oppositionspartei keine Verantwortung zu tragen hat.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Dieser Antrag reiht sich nahtlos in das ein, was wir bisher an politischer Arbeit von der Linksfraktion hier in diesem Hause erlebt haben. Der Ruf nach Wiedererhebung der Vermögensteuer, meine Damen und Herren, und nach einer deutlich erhöhten Erbschaftsteuer zählt zu den Lieblingsforderungen der Linksfraktionen im Bund und in den Ländern

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Richtig! - Zustimmung bei der LINKEN)

und wird in gebetsmühlenartigen Monologen Ihrer Spitzengenossen Lafontaine und Gysi in allen Talkshowauftritten zum Besten gegeben. Wir kennen das schon, das ist nichts Neues.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Ihnen muss man das ja zehnmal erklären!)

Liebe Freunde, dass auch die Linken in der SPD auf einem ähnlichen Trip sind, macht die Sache nicht besser, zeigt aber, welch harte Arbeit den

Herren Steinmeier, Steinbrück und Müntefering noch bevorsteht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die potenziellen Mehrausnahmen wollen die Linken dabei gleich doppelt und dreifach ausgeben. Die Bundestagsfraktion der Linken plant milliardenschwere Eingriffe in die Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, und die Landtagsfraktion hier in Niedersachsen verspricht nach dem Motto „Freibier für alle“ Wohltaten im Bildungsbereich. Da frag ich mich doch mit unserem Fußballkaiser Beckenbauer: Jo mai, ist denn heute schon wieder Weihnachten?

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren von den Linken, Sie wissen wie wir alle, dass das Bundesverfassungsgericht das Erbschaftsteuerrecht in seiner jetzigen Form als nicht verfassungskonform erklärt hat. Es hat gleichzeitig den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung vorzunehmen. Insbesondere der Beschluss der Karlsruher Richter, die Ungleichbehandlung verschiedener Vermögensarten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer als verfassungswidrig zu erklären, muss vom Gesetzgeber berücksichtigt werden.

Meine Damen und Herren, jeder, der sich mit diesem Thema beschäftigt, weiß, dass es einen engen Zusammenhang zwischen der sozialen Marktwirtschaft, dem Privateigentum und einem modernen Erbrecht gibt. Wer die soziale Marktwirtschaft will - meine Partei bekennt sich dazu, weil sie das beste Wirtschaftssystem ist, was es bisher gab und gibt -, der muss sich auch zu Privateigentum und damit zu einem entsprechend gestalteten Erbrecht bekennen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, CDU und CSU streiten in Berlin für eine mittelstandsfreundliche Neugestaltung der Erbschaftsteuer.

(Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Ich denke, Sie wollen sie abschaffen?)

Wir haben nämlich ein Interesse daran, die Firmen, die Arbeitsplätze schaffen, nicht zu behindern, sondern zu stärken.

(Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Warum will Herr Althusmann sie denn ab- schaffen?)

Die Erbschaftsteuerreform wird im Antrag der Linken jedoch als ein Horrorkatalog von Steuererhöhungen dargestellt, die den Mittelstand förmlich aus dem Land treiben würden. Ihr Antrag, meine Damen und Herren, würde insbesondere den unsere Wirtschaft tragenden Mittelstand belasten und unter dem Strich Tausende von Arbeitsplätzen kosten. Vielleicht ist das aber auch genau das, was Sie beabsichtigen. Schließlich hat Ihr Parteioberer Oskar Lafontaine vorsorglich schon einmal über die Enteignung von Familienunternehmen fabuliert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihr Antrag kommt zwar mit weniger Polemik daher, ist aber nicht minder gefährlich für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land. Ich frage mich allerdings, woher die massiven Steuereinnahmen kommen sollen. Eigentlich sollte man doch gerade von Linkssozialisten und Kommunisten erwarten, dass sie ihren Marx gelesen haben. Der sagte doch einmal: Das Kapital ist ein scheues Reh, das sich stets die besten Plätze zum Äsen sucht. - Was sagt uns das, meine Damen und Herren von den Linken? - Wir leben in Deutschland nicht auf einer Insel, und die Zeiten des Mauerbaus sind Gott sei Dank auch vorbei.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Sie sind kein bisschen polemisch!)

Meine Damen und Herren, tatsächlich verläuft die Entwicklung in der Welt zum Thema Erbschaftsteuer genau in eine andere Richtung. Viele europäische Länder wie Schweden und Italien kennen gar keine Erbschaftsteuer. Andere Länder wie Frankreich, Österreich und Spanien diskutieren über die Abschaffung dieser Steuer. Aber die Linksfraktion im Landtag scheint das alles nicht zu interessieren.

Auch sonst scheinen Sie mit der Realität auf Kriegsfuß zu stehen. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Finanzkrise deutliche Spuren in der Realwirtschaft hinterlassen wird.

(Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Aber doch nicht in Niedersachsen! Das ha- ben wir doch heute schon gehört!)

Das wäre allemal Grund genug, die Reform für Wachstum und Beschäftigung energisch fortzusetzen. Was aber tut die Linksfraktion? - Mit dem Vokabular aus der ideologischen Mottenkiste des Klassenkampfes versucht man weiszumachen, dass man den Landeshaushalt durch Wiedererhebung der Vermögenssteuer, einer sogenannten

Großerbensteuer, und einer Andersgestaltung der Körperschaftsteuer konsolidieren kann. Tatsächlich aber haben CDU und FDP den Landeshaushalt seit ihrer Regierungsübernahme in hervorragender Weise konsolidiert.

(Beifall bei der CDU - Kreszentia Flauger [LINKE]: Ja, durch Kaputtspa- ren!)

2010 werden wir erstmals in der Geschichte dieses Landes einen Haushalt ohne Nettoneuverschuldung vorlegen.