Wilhelm Heidemann

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, als letzter Redner heute Abend zu dieser vorgerückten Stunde sollte ich und kann ich es kurz machen.
Herr Dr. Sohn, Ihren Antrag werden wir ablehnen,
weil substanziell nichts Neues dazugekommen ist - auch nicht in der Ausschussberatung; da ging es ja
auch sehr rasch. Deshalb werden wir ihn ablehnen.
Damit werden wir auch Ihren Antrag ablehnen, der heute noch wie Kai aus der Kiste kam, obwohl das Problem, das Sie darin umschreiben, schon länger bekannt ist, Frau Geuter.
Weil die Diskussion sich hier sehr stark an den Begriffen Überziehungskredit und Dispositionskredit entzündet hat, darf ich aber vielleicht noch ein paar Worte dazu sagen.
Der Überziehungskredit ist ein Kredit, den der Kunde letztendlich eigenverantwortlich in Anspruch nimmt; denn eine Kreditlinie ist ihm nicht eingeräumt worden. Die Kreditlinie wird ihm mit dem Dispositionskredit eingeräumt. Hier besteht auch eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Bank oder der Sparkasse und dem Kunden.
Immer dann, wenn etwas vertraglich vereinbart wird, hat der Kunde natürlich auch die Möglichkeit, nicht nur auf die Höhe eines Kredites Einfluss zu nehmen, sondern auch auf den Zinssatz. Ich kann allen Kunden nur empfehlen, auch über die Zinssätze, wenn sie ihnen zu hoch erscheinen - und 12 % sind eine stolze Summe, meine ich -,
mit der Bank noch einmal zu verhandeln und zu sagen: Das ist mir zu viel. Macht ihr es auch zu einem geringeren Zinssatz? - Er wird überrascht sein, wie schnell die Bank auf sein Ansinnen eingeht, wenn sie ihn als Kunde behalten will. Sonst geht er eben zu einer anderen Bank. Wir haben ja noch eine ganze Menge von Banken, die es dann sicherlich machen.
- Nein, das hat nichts mit Vermögen zu tun.
Da brauchen Sie nur ein vernünftiges Einkommen zu haben, Herr Adler - so wie Sie.
Das Problem des Überziehungskredites ist es aber - das gebe ich zu, auch aus meinen Erfahrungen -, dass es einige Kunden gibt, die mit ihrem Einkommen kein Auskommen haben und daher ihre Lebenshaltungskosten über das Girokonto finanzieren.
Dann nehmen sie natürlich einen Überziehungskredit in Anspruch. Das führt dazu, dass sie letztendlich erhöhte Zinsen zahlen müssen.
Gerne, Herr Adler.
Ich habe es als Frage aufgefasst und will es Herrn Adler auch gerne noch einmal erläutern.
Nach meinen Erfahrungen ist es so, dass jeder Kunde, der - ich sage es noch einmal - ein einigermaßen hohes Einkommen hat, eine Verhandlungsposition hat. Wenn ihm von einer Bank aufgrund seines Einkommens oder seines Vermögens ein Kredit eingeräumt wird, dann kann er auch über den Zinssatz verhandeln. Ich gebe Ihnen insofern recht, als dass viele Kunden ähnlich wie die Stromverbraucher monatlich lustig zahlen, ohne darüber nachzudenken, ob es anderswo billiger sein könnte. Wir befinden uns in einer sozi
alen Marktwirtschaft, und hier, meine ich, hat der Verbraucher die Aufgabe, seine Interessen gegenüber Banken oder anderen Instituten wahrzunehmen.
Aber gern.
Lieber Herr Aller, ich habe nicht gehört, was Frau Aigner gesagt hat. Ich habe aber gelesen, was Herr Busemann gesagt hat: Herr Busemann hat von Überziehungskrediten gesprochen. Das sind Kredite, die der Kunde eigenmächtig in Anspruch nimmt.
Als ich noch bei einer Sparkasse gearbeitet habe, war eine meiner Aufgaben, darauf zu achten, dass kein Kunde leichtfertig in eine Überziehung gerät, die er nicht wieder zurückführen kann; denn dann werden ihm entsprechende Zinsen abgenommen. Von daher finde ich die Forderung im Änderungsantrag der SPD-Fraktion, die Verbraucherzentrale mit einer Schuldnerberatung aufzuwerten, eigentlich recht gut. Dort könnten die Kunden beraten werden, was eine Kreditaufnahme bewirkt. Letztlich müssen Kredite stets zurückgeführt werden,
und dass sich die Bank dann in einer starken Stellung befindet und entsprechende Kreditzinsen nimmt, das ist leider so. Aber hier ist, wie gesagt, auch der Kunde gefordert, sich entsprechend zu verhalten.
Ich möchte jetzt noch ein zweites Thema aufgreifen, nämlich das Girokonto für alle. Hier kann der Gesetzgeber tätig werden, wenn denn alle Banken und Sparkassen davon betroffen sind. Eine einseitige Inanspruchnahme von Sparkassen oder Genossenschaftsbanken lehne ich aber ab. Es sollte dann aber auch so sein, dass die betreffenden Konten nur mit den Kosten belegt werden, die den Kreditinstituten tatsächlich entstehen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir haben das Thema jetzt so weit ausdiskutiert. Wir lehnen ab. Damit darf ich einen schönen Feierabend wünschen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE erweckt vordergründig den Eindruck, man wolle den deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken in Europa ein Sonderrecht einräumen. Liest man den Antrag aber aufmerksam, muss man feststellen, Herr Dr. Sohn, dass es der Linken um den Versuch geht, die Sparkassen und Genossenschaftsbanken nachhaltig zu schwächen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Deutschlands Bankenlandschaft wird gestaltet durch das Drei-Säulen-System. Neben Sparkassen und Genossenschaftsbanken gibt es die Privatbanken. Sparkassen haben einen öffentlichrechtlichen Auftrag, der von dem Träger - in der Regel die Kommunen - erfüllt wird. Die Genossenschaftsbanken sind nach dem Genossenschaftsrecht organisiert und gehören damit den Bürgerinnen und Bürgern, die in der Regel im näheren Umkreis der Bank wohnen und arbeiten. Das Spektrum bei Privatbanken reicht vom inhaberge
führten Bankhaus bis zur Großbank, die als Aktiengesellschaft organisiert ist. Dieses Bankensystem hat sich bewährt und sorgt für einen gesunden Wettbewerb zum Nutzen des Verbrauchers in unserem Land.
Meine Damen und Herren, Europa hat in der Vergangenheit versucht, dieses deutsche Bankensystem ins Wanken zu bringen. Ich vermute, es war eine Menge Unkenntnis und Unverständnis für die deutsche Situation vorhanden.
Die Sparkassen mussten auf ihre Sonderrechte, wie Gewährträgerhaftung und Anstaltslast, verzichten. Weitere Angriffe konnten jedoch durch Informationen der Europäer außerhalb Deutschlands und nicht zuletzt durch den Erfolg, den die Sparkassen und Genossenschaftsbanken beim Durchschiffen der Banken- und Wirtschaftskrise zu verzeichnen hatten, erfolgreich abgewehrt werden.
Dennoch muss die niedersächsische und deutsche Politik gegenüber Europa in diesen Fragen - ähnlich wie beim VW-Gesetz - sehr wachsam sein und jede Veränderungsmaßnahme, die Europa hier vornehmen will, im Keime ersticken.
Meine Damen und Herren, ich weiß, dass sowohl die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament als auch die Bundes- und Landesregierung hervorragend im Thema sind und sich mit allen Mitteln entsprechend einsetzen. Darum ist die Aufforderung an die Landesregierung, die mit Ihrem Antrag beschlossen werden soll, überflüssig und wird von der CDU-Fraktion so nicht geteilt.
Unsere Landesregierung, meine Damen und Herren, mit Ministerpräsident David McAllister und Finanzminister Hartmut Möllring leistet auch zu diesem Thema hervorragende Arbeit, Herr Dr. Sohn, und braucht dazu keine Aufforderung durch das Parlament.
Meine Damen und Herren, der zweite Teil des Antrags, den Herr Dr. Sohn eben eingebracht hat, lässt aber die Katze aus dem Sack. Sie wollen, dass sowohl Sparkassen als auch Genossen
schaftsbanken den Zinssatz für Dispositionskredite auf eine gesetzlich festgelegte Höhe begrenzen. Außerdem wird eine kostenlose Kontoführung für finanzschwache Menschen - darunter für Menschen, die Lohnersatzleistungen beziehen - gefordert.
Meine Damen und Herren, das wäre ein schwerer Wettbewerbsnachteil für Sparkassen und Genossenschaftsbanken gegenüber den Privatbanken. Die Begrenzung von Kreditzinsen und die zwangsweise gebührenfreie Führung von Girokonten bringen die Sparkassen und Genossenschaftsbanken unter Ertragsgesichtspunkten in Schwierigkeiten. Den Rahm der Kundschaft werden die Privatbanken abschöpfen, und für die Sparkassen und Genossenschaftsbanken bleibt nur noch die Magermilch.
Meine Lebenserfahrung lehrt, Herr Dr. Sohn, dass man defizitäre Geschäfte auch nicht durch Anhebung der Menge verbessern kann.
Und meine Berufserfahrung, meine Damen und Herren, lehrt, dass jede Sparkasse und Bank eine Ertragskalkulation der einzelnen Kundenverbindungen vornimmt und gerne zu Verhandlungen und Gesprächen über die Höhe von Zinssätzen und Gebühren bereit ist. Ich will damit sagen, dass hier individuell, selbstverständlich unter dem Regelzinssatz für Dispositionskredite, auch andere Kreditzinsen vereinbart werden können. Das weiß ich aus meiner Praxis.
Meine Damen und Herren, allerdings ist es ein Problem - das kann man auch nicht wegdiskutieren -, dass Banken Menschen, die in finanzielle Probleme geraten sind, das Girokonto kündigen und andere Banken die Eröffnung eines Girokontos ablehnen. Da aber Zahlungen fast nur noch bargeldlos erfolgen, brauchen auch diese Menschen ein Girokonto. Dieser Sachlage haben allerdings die Sparkassen und teilweise auch die Genossenschaftsbanken Rechnung getragen. So führen die Sparkassen aufgrund ihres öffentlichen Auftrags bereits jetzt ein Girokonto für diesen Personenkreis auf Guthabenbasis. Ich glaube, das ist eine Möglichkeit für alle Menschen, bei der Sparkasse ein Konto zu bekommen.
Darüber hinaus befasst sich zurzeit der Finanzausschuss des Bundestages mit diesem Problem und wird gegebenenfalls einen Gesetzentwurf
vorlegen. In jedem Fall muss es aber immer und überall zu einer Gleichbehandlung aller Institutsgruppen kommen. Ich glaube, Herr Dr. Sohn - wir werden ja noch im Ausschuss darüber reden -, wenn an Ihrem Antrag nicht substanziell etwas verbessert wird, wird die CDU-Fraktion ihn leider, wie so viele Anträge der Linken, ablehnen müssen.
Danke. - Herr Präsident! Frau Geuter, Sie haben eben im Zusammenhang mit dem kostenfreien Girokonto sinngemäß gesagt, ich hätte gesagt, man solle auf Europa warten. Das habe ich nicht gesagt. Ich habe wörtlich ausgeführt:
„Darüber hinaus befasst sich zurzeit der Finanzausschuss des Bundestages mit diesem Problem und wird gegebenenfalls einen Gesetzentwurf vorlegen.“
Ich meine also, das Problem muss auch angegangen werden - selbstverständlich -, aber hier ist der Bundesgesetzgeber am Zuge. Da er sich derzeit schon damit beschäftigt, bin ich, weil im Bund Scharz-Gelb regiert, ganz sicher, dass er genau das Richtige für uns alle tut.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Herr Minister, Sie haben ja schon eingangs erwähnt, dass die Niedrigzinsphase, in der wir uns befinden, für den Haushalt eine gewisse Erleichterung bringt. Vielleicht könnten Sie noch einmal ausführen, wie hoch die monetäre Belastung des Kapitaldienstes zurzeit ist und wie sie sich in Zahlen ausgedrückt verändern würde, wenn die Niedrigzinsen wieder so sein werden, wie sie in der Vergangenheit waren, nämlich entsprechend anziehen würden.
- Nein, er hat es nicht in Euro-Beträgen gesagt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der uns hier vorliegende Änderungsvorschlag, den wir gemeinsam mit den Fraktionen der SPD, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht haben, ist aufgrund von Eingaben und Petitionen von Erbbaurechtsnehmern der Klosterkammer an den Landtag zustande gekommen. Wir haben den Antrag der SPD-Fraktion intensiv im Ausschuss beraten und dazu eine Anhörung angeregt, die dann auch durchgeführt wurde, haben uns kundig gemacht und sind deshalb zu diesem gemeinsamen Änderungsantrag gekommen.
In einigen Fällen ist es zu Vertragsstörungen zwischen Klosterkammer und Erbbaurechtsnehmern gekommen, bei denen gerichtliche Verfahren ein
geleitet worden bzw. anhängig sind. Wir möchten mit unserem Entschließungsantrag das seit über 91 Jahren bestehende, zuletzt am 23. November 2007 überarbeitete Erbbaurecht, also das Recht, auf einem Grundstück im Eigentum Dritter ein Bauwerk zu errichten, in seiner Substanz allerdings nicht antasten. Denn das Erbbaurecht hat vielen Menschen die Möglichkeit eröffnet, Wohneigentum zu besitzen, und wird auch heute noch als Alternative zum Grunderwerb und dessen Finanzierung genutzt.
Meine Damen und Herren, der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages bedarf genau wie der Abschluss von Grundstückskaufverträgen der notariellen Beurkundung. Es sind also zumindest beim Vertragsabschluss beide Vertragspartner ausführlich - ich gehe davon aus, dass ein guter Notar dies auch macht - über ihre Rechte und Pflichten informiert worden. Da es sich aber bei Erbbaurechtsverträgen in der Regel um Verträge mit einer langen Laufzeit handelt, ist es aus meiner Sicht sinnvoll, dass die Klosterkammer auch zwischenzeitlich zu den Erbbaurechtsnehmern Kontakt hält und sie mit Informationen und, wenn möglich, auch mit Prognosen über die zukünftige Zinsbelastung versorgt. Wir wissen alle, dass Prognosen über zukünftige Zinsbelastungen sehr, sehr schwierig und sehr vage sind. Insbesondere bei Besitzerwechsel, sei es durch Erbschaft oder Verkauf, ist eine solche Information zwingend erforderlich.
Meine Damen und Herren, die Klosterkammer ist mit über 16 000 Erbbaurechtsverträgen der größte Erbbaurechtsgeber in Niedersachsen. Die daraus fließenden Erbbauzinse machen drei Viertel der jährlichen Einnahmen aus und sind damit die Haupteinnahmequelle der von der Klosterkammer verwalteten Stiftungen. Diese Stiftungen leisten für soziale und kulturelle Zwecke in unserem Land viel Gutes. Ich sage es hier sehr deutlich: Ohne die Einnahmen aus Erbbauzinsen wäre eine Erfüllung des Stiftungszweckes nicht oder nur in einem geringen Maße möglich.
Meine Damen und Herren, deshalb dürfen, können und wollen wir auch nicht die haushaltsrechtlichwirtschaftlichen Vorgaben für die Einnahmeseite mit dem Stiftungszweck für die Ausgabenseite vermischen. Wir können das auch gar nicht tun, weil diese Tatsache in einem Urteil des Verfassungsgerichts entsprechend festgezurrt ist.
Übrigens, meine Damen und Herren, hat dieser Grundsatz lange Tradition in diesem Haus, wie ein Zitat des damaligen Kultusministers Peter von Oertzen, der bekanntlich ein führender Sozialdemokrat war, aus seiner Rede vor dem Niedersächsischen Landtag am 10. Mai 1974 belegt. Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis.
- Es geht auch ohne? - Gut, dann mache ich es ohne.
„Die Klosterkammer hat nicht nur das Recht,“
- so sagte Peter von Oertzen -
„sondern auch die Pflicht, das ihr anvertraute Vermögen im Sinne des Stiftungszweckes zu wahren und, wenn möglich, zu mehren. Ich muss hier mit aller Härte sagen:“
- Peter von Oertzen: mit aller Härte! -
„Die Klosterkammer ist keine Einrichtung der Sozial-, der Grundstücks- oder der Wohnungsbaupolitik des Landes. Ich glaube, nach dem entsprechenden Verfassungsgerichtsurteil, das Sie alle kennen, ist das unwiderruflich festgestellt. Sie ist vielmehr ein Sondervermögen mit einem bestimmten Stiftungszweck, der eindeutig definiert ist und auch durch den die Rechtsaufsicht führenden Minister nicht abgeändert werden kann.“
Ich glaube, das ist eindeutig.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist die Aussage von Frau Heiligenstadt in ihrer Presseerklärung und ist der Änderungsantrag der LINKEN, der uns hier vorliegt, nicht richtig. Er ist irreführend, weil er versucht zu suggerieren, dass die Klosterkammer einen Ermessensspielraum hat. Sie hat ihn nicht. Das hat ein Verfassungsgerichtsurteil bestätigt.
Aber, meine Damen und Herren, wir möchten auch, dass sich die Klosterkammer dann, wenn durch die Anpassung des Erbbauzinses oder bei der Erneuerung von Erbbaurechten wirtschaftliche Notlagen oder soziale Härten beim Erbbaurechtsnehmer auftreten, bemüht, eine für beide Seiten
sachgerechte Lösung herbeizuführen. Das kann die Teilung des Grundstücks, die Berücksichtigung eines höchstmöglichen Erschließungskostenabschlags oder die Entschädigung für das Haus des Erbbaurechtsnehmers mit einer Weitervermietung an denselben sein. Darüber hinaus sollte die Klosterkammer zukünftig verstärkt prüfen, ob es nicht möglich ist, die Grundstücke an kaufwillige Erbbaurechtsnehmer zu veräußern und den Verkaufserlös im Sinne des Stiftungszweckes zu reinvestieren. Meiner Meinung nach könnten hier auch Landesliegenschaften einbezogen werden.
Die Klosterkammer steht als Erbbaurechtsgeber mit ihrer dominanten Stellung vor neuen Herausforderungen; denn der demografische Wandel wird die Nachfrage nach Bauland und Wohnungseigentum sinken lassen. Deshalb kann sie nur durch ein flexibles und serviceorientiertes Handeln unter selbstverständlicher Einbeziehung des Stiftungszwecks bestehen und damit die Herausforderungen, die in der Zukunft vor ihr liegen, und die bestehenden Herausforderungen bewältigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Adler, Sie haben die Formulierung betreffend die Ausweisung des Baulandes anscheinend nicht verstanden. Meine Erfahrung ist diese: Wenn ich die Erbbaurechtsnehmer frage, warum sie, wenn die Gegebenheiten so schlecht seien, überhaupt auf einem Grundstück der Klosterkammer mit Erbbaurecht gebaut haben, bekomme ich sehr häufig
die Antwort: Wir hatten gar keine Alternative, weil in unserem Dorf oder in unserer Stadt nur die Klosterkammer Grundstücke für Bauwillige zur Verfügung gestellt hat. - Herr Adler, eigentlich muss jede Kommune, wenn sie Bauland ausweist, darauf achten, dass nicht nur Erbbaurechtsgrundstücke, sondern auch Kaufgrundstücke ausgewiesen werden. Dann ist zumindest für die Zukunft gewährleistet, dass man einen gesunden Mix hat, dass der Bauwillige ein Grundstück kaufen kann.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es gleich vorweg zu sagen: Dem Antrag der SPD-Fraktion zur Organisation der Finanzverwaltung werden wir nicht folgen,
da er weder zielführend ist noch den Anforderungen einer modernen, leistungsfähigen Finanzverwaltung entspricht. Ihre Ausführungen, lieber Herr Siebels - das muss ich leider sagen -, waren so aneinandergereiht, dass ich auch zu einer Kartenlegerin gehen könnte, um mir die Zukunft voraussagen zu lassen. Sie haben das mit nichts unterlegen können. Das sind alles Vermutungen.
- Dazu werde ich gleich noch etwas sagen.
Meine Damen und Herren, das Projekt der Landesregierung unter dem Titel „Zukunft der Finanzverwaltung in Niedersachsen“ wird von der CDU-Fraktion grundsätzlich als sinnvoll und nachvollziehbar angesehen und daher auch positiv und konstruktiv begleitet. Wir haben es aktuell mit der Teilaufgabe der Zusammenführung des NLBV und der OFD Hannover zu der neuen OFD Hannover zu tun.
Am 24. Februar 2009, meine Damen und Herren, hat die Landesregierung beschlossen, das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung sowie den Liegenschaftsfonds Niedersachsen in die Oberfinanzdirektion Hannover zu integrieren. Die Aufgabenstellung war der Entwurf einer groben Aufbaustruktur, die die Integration von NLBV und LFN ermöglicht und darüber hinaus die Querschnittsbereiche Organisation, Haushalt, Personal sowie Informations- und Kommunikationstechnik in einem Zentralbereich zusammenfasst.
Meine Damen und Herren, das Ganze soll mit Wirkung vom 1. Januar 2010 umgesetzt werden. Das wäre dann auch der Termin der Auflösung des NLBV. Durch diese Neuorganisation soll ein leistungsstarker serviceorientierter zentraler Dienstleister der Finanzverwaltung für Niedersachsen geschaffen werden. Für mich ist einleuchtend, dass durch die Schaffung einer modernen Organisation mit kurzen Wegen und die Bündelung von Aufgaben Synergieeffekte gehoben werden.
Durch schlanke Geschäftsprozesse werden darüber hinaus die Dienstleistungsqualität erhöht und - was besonders wichtig ist - die beruflichen Entwicklungsperspektiven für jeden einzelnen Beschäftigten erheblich verbessert.
Liebe Frau Geuter, kurze Wege werden heute nicht mehr mit dem Fahrrad oder zu Fuß oder per Pferd zurückgelegt, sondern wir leben in einer Welt, die mit elektronischen Mitteln sehr schnell zueinander finden kann.
Meine Damen und Herren, wie aus dem Organisationsplan zu ersehen ist, sind alle Abteilungen in der OFD gleichrangig. Jede Abteilung hat auch den erforderlichen Gestaltungsspielraum für eine selbst gesteuerte kontinuierliche Weiterentwicklung.
Die regionale Gliederung wird beibehalten. Die Standorte Aurich, Braunschweig, Hannover und Lüneburg sind also auch weiterhin belegt. Insbesondere der Standort Aurich - das wird alle Freundinnen und Freunde aus Ostfriesland interessieren - wird von der Neuorganisation profitieren, da hier die Bearbeitung der Beihilfeanträge konzentriert werden wird.
- Nein, das war vorher nicht der Fall. Die Aufgabe wird jetzt überführt, und dadurch wird dieser Standort sukzessive gestärkt und aufgebaut.
Der ganze Prozess der Neu- und Selbstorganisation der OFD wird vom Finanzministerium begleitet und soll Ende 2012 evaluiert werden.
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang will ich auch auf die Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofs eingehen. Der LRH hat sich mit Teilbereichen der OFD beschäftigt, nämlich mit den Steuerabteilungen Hannover und Oldenburg ohne das Finanzrechenzentrum. Insbesondere hat er zur Serviceorientierung der OFD einige kritische Anmerkungen gemacht. Diese kann man nun teilen oder nicht. Sollten einzelne Hinweise richtig sein, so werden sie bei der Umsetzung der Neuorganisation sicherlich auch entsprechend berücksichtigt.
Allerdings, meine Damen und Herren: Die Grundrichtung der Landesregierung zur Zukunft der Finanzverwaltung in Niedersachsen ist richtig. Deshalb wird sie von der CDU-Fraktion auch unter
stützt. Folgerichtig, meine Damen und Herren von der SPD, werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, in eine generelle Steuervereinfachung auch eine Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes einzubauen?
Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen hat sie getätigt, damit das Geld möglichst schnell ankommt? Denn es ist sehr wichtig, dass zügig investiert wird.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, die Instrumente, die die Krise mit ausgelöst und befördert haben - wie Leerverkäufe und Transaktionen, die sehr undurchschaubar sind -, am Börsen- und Finanzmarkt einzudämmen oder auch zu verbieten?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Sohn, meine Einschätzung, die ich bereits in der ersten Beratung dieses Antrags Ihrer Fraktion zum Ausdruck gebracht habe, ist auch nach den Ausschussberatungen und nach dem, was Sie eben noch an Grün da herum drapiert haben, bestehen geblieben. Ihre Fraktion DIE LINKE spielt ein politisches Thema in die Landtagsberatung ein in der Gewissheit, keine Mehrheit dafür zu bekommen, aber in der Hoffnung, dafür eine gewisse Aufmerksamkeit zu erheischen. Die
ser Antrag reiht sich nahtlos in das ein, was wir in diesem Hause bisher an politischer Arbeit von der Linksfraktion erlebt haben: Populismus pur, gewürzt mit einem Schuss Demagogie.
Die Erhebung von Vermögenssteuer und einer sogenannten Großerbensteuer ist ein Thema, an dem sich schon Ihre Spitzengenossen Lafontaine und Gysi in vielen Talkshowauftritten abgearbeitet haben. Wir alle kennen die Methode der Linken. Es werden unrealistische Steuermehreinnahmen errechnet, denen doppelte und dreifache Ausgaben entgegenstehen. Nach dem Motto „Freibier für alle“ werden Wohltaten in fast allen Politikfeldern, insbesondere im Bildungs- und Sozialbereich versprochen. Hier lässt der legendäre Jäger 90 grüßen.
Meine Damen und Herren von den Linken, jeder, der sich mit dem Thema Steuer beschäftigt, weiß, dass es einen engen Zusammenhang zwischen der sozialen Marktwirtschaft, dem Privateigentum und einem moderaten Steuerrecht gibt. Unsere soziale Marktwirtschaft ist auf den Erwerb und Erhalt von privatem Eigentum aufgebaut, das natürlich soziale Verpflichtungen schafft, wie es auch im Grundgesetz steht. Wenn wir also unseren Wohlstand erhalten wollen, muss es den Menschen in unserem Lande auch zukünftig möglich sein, privates Eigentum zu bilden. Dieses Eigentum - ob Haus, Hof oder Betrieb - muss vor der schleichenden Enteignung durch überhöhte Bestandssteuern geschützt werden. Deshalb lehnt die CDU-Fraktion Ihren Antrag ab.
Wir wollen nicht, dass die Menschen in unserem Lande den Antrieb verlieren, privates Eigentum zu erwerben und zu erhalten. Durch Anträge wie diesen hier wird die Leistungsbereitschaft vieler Menschen bestraft und die Bereitschaft, privates Eigentum zu erwerben, ausgehöhlt.
Meine Damen und Herren, CDU und CSU haben in Berlin für eine mittelstandsfreundliche Neugestaltung der Erbschaftsteuer gestritten, weil wir ein Interesse daran haben, die Firmen, die Arbeitsplätze schaffen, nicht zu behindern, sondern zu stärken. Der ausgehandelte Regierungsentwurf ist eine gute Grundlage, weil in ihm die von CDU und CSU vertretene Richtung verankert ist.
Sie, meine Damen und Herren von der Linksfraktion hier im Landtag, formulieren in Ihrem Antrag
jedoch einen Horrorkatalog von Steuererhöhungen, der die Betriebe und damit auch die Arbeitsplätze förmlich aus dem Lande treiben würde. Aber ich vermute nach wie vor, dass Sie genau das auch beabsichtigen; denn Ihr Vorsitzender, Oskar Lafontaine, hat ja schon die Enteignung von Familienunternehmen angedroht. Meine Damen und Herren, Ihr Antrag zielt in diese Richtung, zwar nicht durch formelle Enteignung - mit Polizei vom Hof herunter -,
aber durch das Drehen an der Steuerschraube. So soll Privateigentum unattraktiv gemacht werden. Das ist Ihre Taktik, das ist Ihre Stoßrichtung.
Meine Damen und Herren, was daraus wird, konnten wir beim nicht mehr existierenden zweiten Staat auf deutschem Boden begutachten: eine völlig marode Bausubstanz in den Städten und Dörfern, viele umweltgefährdende Industriebrachen sowie eine nicht funktionsfähige Infrastruktur.
Trotzdem versucht die Linkspartei mit einem Vokabular aus der ideologischen Mottenkiste
des Klassenkampfes weiter, uns weiszumachen, durch die Wiedererhebung der Vermögensteuer, eine sogenannte Großerbensteuer und eine andere Gestaltung der Körperschaftsteuer sei der Haushalt des Landes zu konsolidieren.
Meine Damen und Herren, wie man einen Haushalt konsolidieren kann, das haben die Landesregierung und die sie tragenden Parteien, CDU und FDP, hier in Niedersachsen doch in hervorragender Weise gezeigt.
Nicht dadurch, dass der Staat dem Bürger immer tiefer in die Tasche greift, sondern durch strikte Ausgabendisziplin haben wir es erreicht, dass seit 2003 mehr als 35 Millionen Euro Schulden abgebaut wurden und die Neuverschuldung fast auf null zurückgeführt wurde.
Das, meine liebe Frau Flauger, ist der Königsweg einer erfolgreichen Sanierung der Staatsfinanzen.
Der Weg, den Sie gehen wollen, ist, den Menschen durch neue und erhöhte Steuern in die Tasche zu greifen und das so eingenommene Geld wieder zu verteilen - ein verhängnisvoller Irrweg, wie ich meine. Er schwächt die Leistungsbereitschaft und die Eigenverantwortung der Menschen. Er erfordert den Auf- und Ausbau einer riesigen Staatsbürokratie. Er führt aber nicht zu dringend notwendigen steuerlichen Entlastungen der Leistungsträger unserer Gesellschaft: der Mittelschicht, der Facharbeiter und unserer Familien.
Meine Damen und Herren, Ihnen muss doch klar sein: Wenn Sie mit einer Wiedereinführung der Vermögensteuer deutlich über 15,9 Milliarden Euro Steuereinnahmen für die Bundesrepublik realisieren wollen, dann muss die Bemessungsgrundlage schon bei mittleren Vermögen ansetzen. Dann ist der Eigentümer einer lastenfreien Immobilie betroffen; dann sind aber auch die Oma und der Opa betroffen, die ihr Leben lang gespart haben und dadurch im hohen Alter ein ordentliches Sparguthaben besitzen.
Mit Ihrem Vorschlag wären wir aber auch im europäischen Maßstab einsame Spitze. Viele Länder erheben gar keine Vermögensteuer. Länder wie Frankreich und die Schweiz, die eine solche Steuer noch kennen, würden wir im Steueraufkommen um das Sechs- bis Siebenfache übertreffen.
Meine Damen und Herren, sollten Sie aber die Bemessungsgrundlage höher ansetzen, dann haben Sie bei geringem Steueraufkommen einen hohen bürokratischen Aufwand. Dann geht sozusagen die Hitze mit dem Rauch auf. Gott sei Dank hat das Bundesverfassungsgericht bereits geurteilt, dass der Staat lediglich Vermögenserträge, nicht aber Vermögenssubstanz besteuern darf, und damit Ihrem Ansinnen ohnehin einen Riegel vorgeschoben.
Ich halte den Antrag der Linksfraktion für einen weiteren Beweis der Politikunfähigkeit dieser Gruppierung in unserem Landtag. Die CDU wird diesen Antrag - das wird Sie nicht wundern - ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die privaten Banken sind ja der Meinung, dass es keine öffentlichen Banken mehr geben sollte, also Banken in öffentlicher Trägerschaft. Teilt die Landesregierung diese Auffassung?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ursache der Finanzmarktkrise liegt ja an der völlig unzureichenden Praxis der Kreditvergabe, wie sie in den Vereinigten Staaten geübt worden ist. Anders als bei uns ist die Kreditvergabe dort ohne Bonitätsprüfung der - - -
Ich möchte das aber vorausschicken, damit es alle verstehen. Jetzt kommt meine Frage:
Ich möchte, dass die Landesregierung meine Frage versteht, nämlich: Hat sie Möglichkeiten, auf diese Kreditvergabepraxis in den Vereinigten Staaten Einfluss zu nehmen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es gleich vorweg zu sagen: Der uns hier vorliegende Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE ist ein Musterbeispiel dafür, wie man ein politisches Thema populistisch, ja demagogisch spielen kann, wenn man als Oppositionspartei keine Verantwortung zu tragen hat.
Dieser Antrag reiht sich nahtlos in das ein, was wir bisher an politischer Arbeit von der Linksfraktion hier in diesem Hause erlebt haben. Der Ruf nach Wiedererhebung der Vermögensteuer, meine Damen und Herren, und nach einer deutlich erhöhten Erbschaftsteuer zählt zu den Lieblingsforderungen der Linksfraktionen im Bund und in den Ländern
und wird in gebetsmühlenartigen Monologen Ihrer Spitzengenossen Lafontaine und Gysi in allen Talkshowauftritten zum Besten gegeben. Wir kennen das schon, das ist nichts Neues.
Liebe Freunde, dass auch die Linken in der SPD auf einem ähnlichen Trip sind, macht die Sache nicht besser, zeigt aber, welch harte Arbeit den
Herren Steinmeier, Steinbrück und Müntefering noch bevorsteht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die potenziellen Mehrausnahmen wollen die Linken dabei gleich doppelt und dreifach ausgeben. Die Bundestagsfraktion der Linken plant milliardenschwere Eingriffe in die Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, und die Landtagsfraktion hier in Niedersachsen verspricht nach dem Motto „Freibier für alle“ Wohltaten im Bildungsbereich. Da frag ich mich doch mit unserem Fußballkaiser Beckenbauer: Jo mai, ist denn heute schon wieder Weihnachten?
Meine Damen und Herren von den Linken, Sie wissen wie wir alle, dass das Bundesverfassungsgericht das Erbschaftsteuerrecht in seiner jetzigen Form als nicht verfassungskonform erklärt hat. Es hat gleichzeitig den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung vorzunehmen. Insbesondere der Beschluss der Karlsruher Richter, die Ungleichbehandlung verschiedener Vermögensarten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer als verfassungswidrig zu erklären, muss vom Gesetzgeber berücksichtigt werden.
Meine Damen und Herren, jeder, der sich mit diesem Thema beschäftigt, weiß, dass es einen engen Zusammenhang zwischen der sozialen Marktwirtschaft, dem Privateigentum und einem modernen Erbrecht gibt. Wer die soziale Marktwirtschaft will - meine Partei bekennt sich dazu, weil sie das beste Wirtschaftssystem ist, was es bisher gab und gibt -, der muss sich auch zu Privateigentum und damit zu einem entsprechend gestalteten Erbrecht bekennen.
Meine Damen und Herren, CDU und CSU streiten in Berlin für eine mittelstandsfreundliche Neugestaltung der Erbschaftsteuer.
Wir haben nämlich ein Interesse daran, die Firmen, die Arbeitsplätze schaffen, nicht zu behindern, sondern zu stärken.
Die Erbschaftsteuerreform wird im Antrag der Linken jedoch als ein Horrorkatalog von Steuererhöhungen dargestellt, die den Mittelstand förmlich aus dem Land treiben würden. Ihr Antrag, meine Damen und Herren, würde insbesondere den unsere Wirtschaft tragenden Mittelstand belasten und unter dem Strich Tausende von Arbeitsplätzen kosten. Vielleicht ist das aber auch genau das, was Sie beabsichtigen. Schließlich hat Ihr Parteioberer Oskar Lafontaine vorsorglich schon einmal über die Enteignung von Familienunternehmen fabuliert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihr Antrag kommt zwar mit weniger Polemik daher, ist aber nicht minder gefährlich für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land. Ich frage mich allerdings, woher die massiven Steuereinnahmen kommen sollen. Eigentlich sollte man doch gerade von Linkssozialisten und Kommunisten erwarten, dass sie ihren Marx gelesen haben. Der sagte doch einmal: Das Kapital ist ein scheues Reh, das sich stets die besten Plätze zum Äsen sucht. - Was sagt uns das, meine Damen und Herren von den Linken? - Wir leben in Deutschland nicht auf einer Insel, und die Zeiten des Mauerbaus sind Gott sei Dank auch vorbei.
Meine Damen und Herren, tatsächlich verläuft die Entwicklung in der Welt zum Thema Erbschaftsteuer genau in eine andere Richtung. Viele europäische Länder wie Schweden und Italien kennen gar keine Erbschaftsteuer. Andere Länder wie Frankreich, Österreich und Spanien diskutieren über die Abschaffung dieser Steuer. Aber die Linksfraktion im Landtag scheint das alles nicht zu interessieren.
Auch sonst scheinen Sie mit der Realität auf Kriegsfuß zu stehen. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Finanzkrise deutliche Spuren in der Realwirtschaft hinterlassen wird.
Das wäre allemal Grund genug, die Reform für Wachstum und Beschäftigung energisch fortzusetzen. Was aber tut die Linksfraktion? - Mit dem Vokabular aus der ideologischen Mottenkiste des Klassenkampfes versucht man weiszumachen, dass man den Landeshaushalt durch Wiedererhebung der Vermögenssteuer, einer sogenannten
Großerbensteuer, und einer Andersgestaltung der Körperschaftsteuer konsolidieren kann. Tatsächlich aber haben CDU und FDP den Landeshaushalt seit ihrer Regierungsübernahme in hervorragender Weise konsolidiert.
2010 werden wir erstmals in der Geschichte dieses Landes einen Haushalt ohne Nettoneuverschuldung vorlegen.
Mehr als 3 Milliarden Euro an Schulden sind seit 2003 abgebaut worden. Das, meine Damen und Herren von den Linken, ist der richtige Weg der Haushaltskonsolidierung.
Meine Damen und Herren, den Weg, den Sie gehen wollen, nämlich den Menschen durch neue und erhöhte Steuern in die Taschen zu greifen, um dann das so eingenommene Geld durch eine zwangsläufig erforderliche Staatsbürokratie zu verteilen, die ihrerseits natürlich auch wieder Geld des Steuerzahlers kostet, ist ein verhängnisvoller Irrweg. Das würde die Leistungsbereitschaft und die Eigenverantwortung der Menschen schwächen, aber nicht zur dringend notwendigen steuerlichen Entlastung der Leistungsträger, der Mittelschicht sowie der Facharbeiter und der Familien führen.
Denn eines ist klar, meine Damen und Herren: Wenn Sie - wie Sie es in Ihrem Antrag formuliert haben - nach Einführung der Vermögensteuer von zusätzlichen Steuereinnahmen für die Bundesrepublik von deutlich mehr als 15,9 Milliarden Euro ausgehen, dann muss die Bemessungsgrundlage aber auch schon bei mittleren Vermögen ansetzen, also auch bei dem Eigentümer einer lastenfreien Immobilie oder bei der Großmutter, die bis ins hohe Alter ein ordentliches Sparguthaben angesammelt hat. Das, Herr Dr. Sohn, wäre nun tatsächlich Blödsinn; da muss ich Ihnen Recht geben.
Meine Damen und Herren, Deutschland wäre dann im europäischen Maßstab einsame Spitze. Wir würden dann Länder wie Frankreich oder die Schweiz beim Steueraufkommen um das Sechs- bis Siebenfache übertreffen. Von den vielen Län
dern, die eine solche Steuer gar nicht kennen, ganz zu schweigen.
Meine Damen und Herren, wenn Sie die Bemessungsgrundlage höher ansetzen und die Einnahmen aus dieser Steuer damit verringern, dann stellt sich doch die Frage: Sind die Kosten für den bürokratischen Aufwand, den man betreiben muss, um eine solche Steuer zu erzielen, nicht höher als die damit erzielten Einnahmen?
Ich fasse zusammen: Dieser Antrag soll eine schleichende Enteignung von Privateigentum einleiten, um dadurch eine andere Republik entstehen zu lassen. Das ist der wahre Hintergrund der Anträge, die von der Linksfraktion immer wieder gestellt werden. Der vorliegende Antrag der Linksfraktion ist ein weiterer Beweis für die Politikunfähigkeit dieser Gruppierung. Diese Art von Umverteilung würde letztlich zu mehr Arbeitslosigkeit führen. Am Ende wären wir alle in Deutschland ärmer als je zuvor. Das aber wäre das Letzte, was wir gebrauchen könnten. Schließlich sind wir gewählt, um Schaden vom Volk abzuwenden. Die Steuererhöhungspläne der Linksfraktion sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt wurden.
Sie können sich vorstellen, dass wir diesen Antrag auch nach intensiver Beratung im Ausschuss ablehnen werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen in der Drucksache 431, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit wenigen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist einstimmig beschlossen worden; auch der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich dem einstimmig angeschlossen.
Der - direkt überwiesene - Gesetzentwurf dient allein der Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen der Unternehmen. Aufgrund der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen obliegt die Umsetzung dieser Richtlinie weitgehend dem Bund. Der vorliegende Gesetzentwurf beschränkt sich insoweit auf wenige neue Regelun
gen für Sparkassen und für den Sparkassenverband.
Für Sparkassen gilt die Richtlinie, wenn sie eigene Schuldtitel ausgeben; dann müssen sie einen Prüfungsausschuss einrichten, dessen Aufgaben und Zusammensetzung im neuen § 20 a geregelt werden sollen.
Für den Sparkassenverband gilt die Richtlinie, weil die dortige Prüfungsstelle die niedersächsischen Sparkassen prüft. Der neue § 28 Abs. 4 enthält die erforderlichen Regelungen zur Beaufsichtigung der Prüfungsstelle durch das Finanzministerium. In der Ergänzung des § 29 um einen weiteren Absatz werden bezüglich der Prüfungsstelle zusätzliche Anforderungen an die Satzung des Sparkassenverbandes festgelegt.
Über den Inhalt der vorgesehenen Regelungen und über die vom Haushaltsausschuss vorgeschlagenen Änderungen bestand in den Ausschussberatungen Einigkeit.
Der Ausschuss empfiehlt, das Gesetz alsbald in Kraft zu setzen, zumal die Umsetzungsfrist nach dem europäischen Recht bereits abgelaufen ist. Anhaltspunkte für eine abweichende Festlegung des Inkrafttretens haben sich nicht ergeben.
Namens des federführenden Ausschusses für Haushalt und Finanzen bitte ich um Zustimmung zu der hier vorgestellten Beschlussempfehlung. Die Erläuterungen zu den einzelnen Änderungsempfehlungen gebe ich - auch aufgrund der späten Zeit - zu Protokoll.
Im Einzelnen liegen den Änderungsempfehlungen des Ausschusses folgende Überlegungen zugrunde:
Zu Artikel 1 (Änderung des Sparkassengesetzes):
Zu Nr. 1 (Fußnote zur Überschrift):
Entsprechend der bisherigen niedersächsischen Praxis soll der üblicherweise in eine Fußnote aufgenommene Umsetzungshinweis, der die umgesetzte europäische Richtlinie genau bezeichnet, nicht der Überschrift des Sparkassengesetzes selbst, sondern der Überschrift des Änderungsgesetzes beigefügt werden. Diese Form der Bezugnahme lässt deutlicher hervortreten, welche Vorschriften des Sparkassengesetzes auf der Umsetzung der Richtlinie beruhen. Aus Sicht des Ausschusses ist es nicht erforderlich und auch europa
rechtlich nicht geboten, dem - durch die Richtlinie geforderten - Umsetzungshinweis durch seine Aufnahme ins „Stammgesetz“ Dauerwirkung zu verleihen.
Zu den Nrn. 1/1 bis 1/3 (§§ 1, 2 und 4 des Spar- kassengesetzes):
Zu Nr. 2 (§ 13):
Zu Nr. 3 (§ 20 a):
In der Regelung über den Prüfungsausschuss wird eine redaktionelle Straffung empfohlen, die durch Bezugnahme auf den neuen § 13 Abs. 1 Satz 2 möglich ist. Die Änderungsvorschläge zu Satz 2 Nrn. 2 und 3 haben lediglich sprachliche Gründe. Außerdem soll in Satz 2 der Einschub aus Artikel 41 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie („insbesonde- re die von diesen für das geprüfte Unternehmen erbrachten zusätzlichen Leistungen“) - in Anlehnung an § 107 des Aktiengesetzes in der Fassung des auf Bundesebene geplanten Bilanzmodernisierungsgesetzes - mit aufgenommen werden.
Der Änderungsvorschlag zu Absatz 3 macht deutlich, dass nur die Einrichtung des Prüfungsausschusses, nicht aber auch die Wahrnehmung der Aufgabe überhaupt, im Ermessen der Sparkasse und ihres Verwaltungsrates liegt.
Zu Nr. 4 (§ 23 Abs. 2):
Der redaktionelle Änderungsvorschlag beruht auf der Überlegung, dass nicht der Verband, sondern die Prüfungsstelle als Abschlussprüfer tätig wird. Dies lässt sich am einfachsten durch einen Klammerzusatz darstellen, der auf § 29 Abs. 3 (im Ent- wurf § 29 Abs. 4) verweist.
Zu Nr. 5 (§ 28 Abs. 4):
Der neue Absatz 4 regelt die Befugnisse der Sparkassenaufsichtsbehörde gegenüber der Prüfungsstelle. Dabei ist die Einengung der Aufsicht auf satzungsmäßig festgelegte Pflichten zu eng, zumal damit der genaue Umfang der Aufsicht von dem zu beaufsichtigenden Verband bestimmt würde. Die Aufsicht stellt eine Rechtsaufsicht dar. Eine gewisse fachliche Aufsicht über die Prüfungsstelle wird dadurch erreicht, dass die Prüfungsstelle durch den neuen § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 in die Pflichtenstellung gegenüber der berufsständischen Kammer gebracht werden soll.
In Satz 2 soll auf die in der Rechtssprache ungebräuchliche Wendung „bei Bedarf“, für deren Beibehaltung sich das Finanzministerium eingesetzt hatte, verzichtet werden, weil sich daraus keine hinreichend bestimmte Einschränkung der Aufsicht ergibt. Dass die Aufsicht nicht fortlaufend und gleichsam anlassunabhängig ausgeübt werden darf, folgt bereits aus dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und bedarf daher keiner Hervorhebung. Ähnlich wird auch der vergleichbare § 129 der Gemeindeordnung verstanden, der eine solche einschränkende Wendung nicht enthält.
Außerdem empfiehlt der Ausschuss, in Satz 2 die Wendung „Beteiligung Dritter“ zur Klarstellung auszuformulieren und den zweiten Satzteil (als neuen Satz 2/1) zu verselbstständigen.
Zu Satz 4 wird eine genauere Fassung empfohlen, die zugleich das eventuell erforderliche Durchsetzungsverfahren klarstellt und auch dem Rechtscharakter der Aufsicht eher entspricht. Die Entwurfsfassung („kann verlangen“) ließe offen, ob insoweit das Verwaltungsvollstreckungsrecht angewendet werden kann; sie könnte dahin missverstanden werden, als könnte die Aufsicht nur klageweise durchgesetzt werden.
Zu Nr. 6 (§ 29 Abs. 3):
Zur Vorschrift über die Prüfungsstelle schlägt der Ausschuss zunächst vor, diese wegen des sachlichen Zusammenhangs als neuen Absatz 3 einzu
ordnen; damit hängen die zu den §§ 1, 2, 4, 13, 30 und 31 empfohlenen Folgeänderungen zusammen.
Die redaktionelle Änderungsempfehlung zu Satz 1 regelt (konkludent) auch die Errichtungspflicht bezüglich der (bereits bestehenden) Prüfungsstelle.
Der Änderungsvorschlag zu Satz 2 Nr. 1 beruht auf der kompetenzrechtlichen Überlegung, dass die Verbandssatzung nur vorsehen kann, dass die Prüfungsstelle ihre Registrierung als Abschlussprüfer beantragen soll, nicht aber auch, ob und wie die Registrierung zu erfolgen hat, weil insoweit bundesrechtliche Vorschriften gelten.
In Satz 2 Nr. 2 entspricht der Ausdruck „Prüfungsstandards“ dem Wortlaut der Richtlinie (vgl. z. B. die dortigen Artikel 26 und 32 Abs. 4) und soll daher, obwohl er in der deutschen Rechtssprache kaum gebräuchlich ist, unverändert übernommen werden.
Ob die Verpflichtung zur Gewährleistung der organisationsrechtlichen Unabhängigkeit der Prüfungsstelle (Artikel 24 und Artikel 22 Abs. 2 der Richtli- nie) durch Satz 2 Nr. 4 ausreichend umgesetzt wird, ist in den Ausschussberatungen nicht abschließend geklärt worden. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat darauf hingewiesen, dass die Verbandssatzung hierzu bislang keine weiteren Vorschriften enthält, aber gerade die Entscheidung über die Anstellung des Vorsitzenden der Prüfungsstelle dem Verbandsvorsitzenden vorbehält.