So leid es mir tut, ich muss es hier genauso wie Herr Brinkmann zu Ende bringen: Sie müssen damit leben, dass auch dieser Ihrer Anträge leider im Archiv dieses Landtages
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte um Verständnis, dass ich zunächst ein paar grundsätzliche Bemerkungen zum Glücksspielstaatsvertrag machen werde, der hier verabschiedet worden ist, da ich in der Debatte den Eindruck hatte, dass einige meinen, er sei in der Praxis nicht erfolgreich. Ich meine, das, was wir eingeleitet haben, führt durchaus zum Erfolg.
Die Regelungen des Staatsvertrags setzen die vom Bundesverfassungsgericht vorgezeichneten Ziele im Bereich des Jugendschutzes und der Suchtprävention um. Das Staatsmonopol bei Sportwetten und Lotterien wird sichergestellt, und die Veranstaltung und Vermittlung anderer Glücksspiele werden unterbunden. Glücksspiele und die entsprechende Werbung im Internet sind verboten. Werbung im Fernsehen ist nur noch für die sogenannten Soziallotterien erlaubt. Ansonsten hat sich die Werbung auf reine Information zu erlaubten Spielen zu beschränken. Diese Bestimmungen werden in Niedersachsen und anderen Ländern derzeit umgesetzt.
In Hessen wurde hierfür eine gemeinsame Geschäftsstelle der Glücksspielaufsicht eingerichtet, die die Maßnahmen der Länder insbesondere gegen illegale Angebote im Internet koordiniert. So können z. B. Angebote im Internet und Einzahlungen auf Konten illegaler Anbieter gesperrt und die Auszahlung von Gewinnen verhindert werden. Die Ausführungsgesetze der Länder sehen neben den Möglichkeiten des Strafrechts auch hohe Bußgelder vor, um die Gewinne abzuschöpfen.
In Niedersachsen sind fast 700 illegale Vermittler von Sportwetten bekannt. Allein im Jahr 2008 wurden mehr als 120 Untersagungsverfahren eingeleitet. Seit 2005 sind knapp 400 Untersagungsverfügungen ergangen. Gegen praktisch alle Anbieter illegaler Sportwetten in Niedersachsen sind bisher Untersagungsverfügungen ergangen bzw. in Arbeit. Zusätzlich wurden konkrete Werbeaktivitäten in Zeitungen und im Internet untersagt. Erlaubnisse außerhalb des Monopols wurden nicht erteilt.
Meine Damen und Herren, das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat seit dem 8. Juli dieses Jahres die Untersagungs- und Zwangsgeldverfügungen des Ministeriums in 29 Fällen bestätigt. Diese Rechtsprechung wird von fünf niedersächsischen Verwaltungsgerichten geteilt und ist in den letzten Wochen in 39 Beschlüssen bestätigt worden. Lediglich das Verwaltungsgericht Osnabrück
vertritt eine abweichende Rechtsauffassung, gegen die wir Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen werden. In Niedersachsen wurden also in den letzten Wochen von den Gerichten ca. 70 Entscheidungen getroffen, die das neue Glücksspielrecht und seinen Vollzug bestätigen. Darüber hinaus liegen fünf weitere positive Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Hamburg vor.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 14. Oktober 2008 den Glücksspielstaatsvertrag und ausdrücklich auch das Niedersächsische Glücksspielgesetz für verfassungsgemäß erklärt. Es hat insbesondere das gesetzliche Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für alle Tätigkeiten beim Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen, das Internetverbot, die Werbebeschränkungen und Werbeverbote, das übergreifende Sperrsystem und die auf ein Jahr befristete Übergangsregelung für das Internetglücksspiel bestätigt. Diese Entscheidung zeigt, dass die Ausgestaltung des staatlichen Glücksspielmonopols durch die Länder den strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Damit wird die Rechtsauffassung aller Bundesländer bestätigt. Ein staatliches Glücksspielmonopol ist zulässig.
Auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verstößt das System des neuen Glücksspielrechts in Deutschland nicht gegen europäisches Recht. Dies wurde jüngst auch vom Juristischen Dienst der EU-Kommission in einem laufenden Verfahren bekräftigt. Die ablehnende Haltung der Kommission in den neuen Vertragsverletzungsverfahren stellt nach Einschätzung der Länder eine politische Position insbesondere der Generaldirektion Binnenmarkt dar. Dazu hat das Bundeswirtschaftsministerium Ende Mai in Brüssel umfangreich die Position der Länder vorgetragen. Die Grundhaltung der Länder wurde inzwischen in einem den Mitgliedstaat Portugal betreffenden Verfahren vom Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof bestätigt.
Meine Damen und Herren, meiner Ansicht nach ist es wichtig, dies einmal festzustellen, damit in der gesamten Diskussion, die sich darum dreht, dass dies auf europäischer Ebene nicht akzeptiert werde, klar wird, dass es hier auch Gerichtsentscheidungen gibt.
Zum Antrag der Linken ist eindeutig festgestellt worden, dass der dort vorgeschlagene Weg nicht beschritten werden kann, weil er nicht zielführend
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 288 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Beschlussempfehlung wurde gefolgt.
Zweite Beratung: Niedersachsens Schlusslichtposition verändern - Aktionsplan „frühkindliche Bildung“ jetzt - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/283 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 16/552
Wir treten in die Beratung ein. Herr Brammer von der SPD-Fraktion hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Brammer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte meinen Redebeitrag mit dem Hinweis beginnen, dass wir uns über die Zukunft - ich betone ausdrücklich: die Zukunft - der frühkindlichen Bildung unterhalten. Ich sage das deshalb, weil Sie unsere Redebeiträge, wenn Ihnen inhaltlich nichts mehr einfällt, immer nach dem gleichen Strickmuster kommentieren. Sie sagen beispielsweise „Herr Brammer, Sie sind neu in diesem Parlament, Sie können das nicht wissen“ oder, wenn jemand länger dabei ist: „Vor 2003 habt ihr das auch nicht anders gemacht.“
Das will hier auch niemand wissen. Wir dagegen thematisieren - ich sage es noch einmal - die Zukunft unserer Kinder. Die SPD-Fraktion hat diesen Antrag zum Aktionsplan „frühkindliche Bildung“ gestellt, weil Deutschland im internationalen Vergleich beim Thema der frühkindlichen Bildung zwischenzeitlich ganz hinten steht. Niedersachsen gehört dabei zu den Schlusslichtern dieser Nation.
Wir waren der Meinung, durch gemeinsame Anstrengungen aller Fraktionen könnte man vielleicht etwas bewegen. Seit der Sitzung des Kultusausschusses am vergangenen Freitag habe ich da aber meine Zweifel. Meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, Sie haben noch gar nicht registriert, in welch desolatem Zustand sich Ihre Bildungspolitik befindet. Sie bügeln unsere Anträge ohne inhaltliche Diskussion ab. Sie weigern sich sogar, Fachleute anzuhören.
Dabei brauchen Sie nur die Stellungnahme des Landesbeirats für Kinder- und Jugendhilfe, angesiedelt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, vom 27. Oktober 2008 zu lesen, um zu merken, wie richtig, wichtig und aktuell der Antrag der SPD-Fraktion ist.
Der Landesbeirat für Kinder- und Jugendhilfe hat sich mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz und dem Kinderförderungsgesetz befasst. Lassen Sie mich einige der deutlichen Anmerkungen des Landesbeirates vortragen:
Erstens. Der Ausbau der Tagesbetreuungsplätze muss mit einer Offensive zur Verbesserung der Qualität der angebotenen Plätze in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege einhergehen, so der Beirat.
Zweitens. Der Landesbeirat führt weiter aus, die Elternbeiträge sollten so gestaltet sein, dass sie keinen negativen Steuerungseffekt für die Familien haben und diese ihr Kind aus Kostengründen gar nicht anmelden. Sie dagegen wollen in den Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden einen Elternanteil von 25 % festschreiben,
bevor es zu einer Drittelung der Kosten zwischen Bund, Land und Kommunen kommt. Wir haben das einmal ausgerechnet. Das ist ein Elternbeitrag von durchschnittlich 200 bis 250 Euro pro Kind und Monat. Wissen Sie eigentlich, was das bedeutet? - Das wird den Eltern richtig wehtun! Das Ganze geschieht vor dem Hintergrund, dass Sie das KiFöG landesseitig sowohl bei den Investitionskosten als auch bei den Betriebskosten erheblich unterfinanzieren.
Drittens. Vom Landesbeirat gibt es auch eine Stellungnahme zum Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz. Hier einige Kernsätze: Die im Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz festgelegten pädagogischen Mindeststandards sind für die zunehmenden Aufgaben der Kindertageseinrichtungen nicht mehr hinreichend und müssen angehoben werden. - Sie, meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, wollen das nicht einmal diskutieren.
Unter den Stichwörtern „Personalschlüssel“ und „Verfügungszeit“ ist zu lesen: Die notwendige individuelle Entwicklungsbegleitung und Bildungsförderung der Kinder und die Erziehungspartnerschaft erfordern eine Erhöhung des Personalschlüssels und der Verfügungszeiten. Es ist in den Krippengruppen eine dritte geeignete Kraft, wünschenswerter Weise eine pädagogische Fachkraft, pro Gruppe erforderlich. - Sie, meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, wollen das nicht diskutieren.
Frau Vockert erwähnt ja immer so gerne im Zusammenhang mit dem Thema Qualität das Niedersächsische Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe). Wollen Sie wissen, was der Landesbeirat dazu sagt? - Aufgabe von nifbe ist es, zukünftig die Situation innerhalb der frühkindlichen Bildung zu verbessern. Kern seiner Arbeit ist dabei der Theorie- und Praxistransfer. Die Forschung wird im frühkindlichen Bereich intensiviert, und die Ergebnisse werden durch die enge Verzahnung stärker und zeitnah in die Aus- und Weiterbildung von pädagogischem Fachpersonal transportiert. - Das klingt gut.
Wie soll das aber funktionieren, meine Damen und Herren, wenn die Verfügungsstunden der Mitarbeiterinnen in den Einrichtungen schon jetzt nicht mehr zur Bewältigung der bereits aufgelaufenen Aufgaben ausreichen? Wo will man denn etwas
verzahnen, wenn die Zeit dafür nicht ausreicht? Das erinnert mich an die Häuslebauer, die die Türen und Fenster vergessen haben und hinterher das Licht in Körben hineintragen.