Protokoll der Sitzung vom 09.12.2008

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Niedersächsi- sches Nichtraucherschutzgesetz - Nds. NiRSG -) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/570 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/708 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/741 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/723

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Annahme mit Änderungen.

Wir kommen zur allgemeinen Aussprache. Zunächst hat sich Frau Mundlos von der CDUFraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohl kaum ein Thema ist in den letzten zwei Jahren so lebhaft und unter so breiter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger diskutiert worden wie das Thema Nichtraucherschutz. Auch die Spannbreite der Forderungen und Argumente ist riesig. Vom generellen Rauchverbot über mehr Rücksichtnahme bis hin zur Freiheit für Raucher werden alle Argumente genannt und alle möglichen Forderungen aufgestellt. Die Diskussion um Raucher oder Nichtraucher und mögliche Ausnahmen ist so heftig, dass ich mich nicht wundern würde, wenn das Wort „Nichtraucherschutz“ zum Wort des Jahres 2008 bestimmt würde.

Im Jahre 2007 haben wir mit einer sehr breiten Mehrheit das Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet. Ruhe ist danach aber nicht eingekehrt. Die Regelung 2007 besagte, dass das Rauchen in öffentlich zugänglichen Räumen, wie z. B. Behörden, Krankenhäusern, Schulen, Sport- und Kultureinrichtungen sowie Gaststätten, verboten ist. Zugleich räumte es die Möglichkeit ein, in einem vollständig umschlossenen Nebenraum das Rauchen zu erlauben. Da dieser Weg bisher denjenigen Gaststätten versperrt war, die wegen ihrer geringen Größe keinen Raucherraum einrichten konnten, haben zwei Betreiber von sogenannten Einraumgaststätten - sicherlich stellvertretend für viele andere - geklagt. In der fehlenden Sonderre

gelung für Kleinstgastronomie sahen sie eine Verletzung ihrer Grundrechte, weil die Ausnahmeregelungen für Mehrraumgaststätten wettbewerbsverletzend wirken würden und sie ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet sahen. Am 30. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht den Klagen stattgegeben und den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Die Forderung lautete, entweder ein ausnahmsloses Rauchverbot zu erlassen oder die getränkegeprägte Kleingastronomie mit zu erfassen. Wohlgemerkt, das Urteil lautete: entweder - oder. Beide Möglichkeiten sind rechtens.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat sich im August sehr zügig darauf verständigt, beim bisherigen Schutzkonzept - Verbot mit Ausnahmen - zu bleiben. Zunächst gab es eine Erlasslösung. Jetzt gibt es einen entsprechenden Gesetzentwurf, der sehr zügig im Ausschuss beraten wurde. Deshalb gab es eine schriftliche Anhörung. Man höre und staune, das Ergebnis der Anhörung war, dass die allermeisten Angehörten diesen Entwurf begrüßt haben. Der Anregung des DEHOGA und der kommunalen Spitzenverbände, den Begriff Gastfläche zu präzisieren, wurde anschließend Folge geleistet.

Wenn wir den Gesetzentwurf heute so verabschieden, gilt ab dem 1. Januar 2009 das Rauchverbot nicht, wenn erstens die Gaststätte keinen vollständig umschlossenen Nebenraum hat, der als Raucherraum genutzt werden kann, zweitens die Grundfläche des Gastraumes, die für den Aufenthalt von Gästen bestimmt ist, weniger als 75 m

2 beträgt und drittens in der Gaststätte keine zubereiteten Speisen verabreicht werden. Viertens soll Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, der Zutritt zu der Gaststätte verwehrt sein und darauf auch am Eingang hingewiesen werden, und fünftens soll die Gaststätte am Eingang deutlich sichtbar als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein.

Nicht nur ich finde, das ist eine gute und vernünftige Lösung.

(Beifall bei der CDU)

Ruhe an der Raucherfront wird es vermutlich trotzdem nicht geben - da bin ich sehr realistisch -, weil einige jetzt schon nach Europa schielen, auf ein absolutes Rauchverbot hoffen und weitere Forderungen stellen. Vielleicht bringt die in einiger Zeit anstehende Evaluation eine Lösung, die die erhitzten Gemüter beruhigt. Für heute stellen wir auf der Basis des Bundesverfassungsgerichtsurteils Rechtsklarheit her, nicht mehr und nicht weniger.

Dass wir den gestellten Änderungsantrag ablehnen, dürfte nicht verwunderlich sein.

In den nächsten Wochen werden viele von uns und aus der Bevölkerung Gaststätten aufsuchen. Es ist Adventszeit, Weihnachten steht bevor. Ich glaube, viele werden Gelegenheit haben, in der Tat ganz persönliche Erfahrungen mit dem Nichtraucherschutzgesetz in Gaststätten mit und ohne Nebenraum zu sammeln. Ich hoffe sehr, dass am Ende die Nichtraucher ebenso zu ihrem Recht kommen und geschützt sind, wie Raucher toleriert werden - zumindest dort, wo es möglich sein soll und darf. In diesem Sinne bitte ich heute um Zustimmung.

(Beifall bei der CDU)

Nächster Redner ist Herr Schwarz von der SPDFraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben vor gut einem Jahr das Gesetz hier in diesem Hause einstimmig verabschiedet. Wir haben damals eine intensive Debatte geführt. Ich denke, das muss nicht alles wiederholt werden. Ich erspare mir deshalb, auf die lange Vorgeschichte einzugehen. Wir wissen allzu gut, wie der Ministerpräsident sich damals als Fähnchen im Wind bewegt hat. Ich bin mir auch nach wie vor sicher, dass dieses Gesetz ohne den damals nahenden Landtagswahltermin so nicht zustande gekommen wäre. Wir halten es nach wie vor für problematisch und für provinziell, dass wir keine bundesweite Regelung erzielt haben, sondern dass jedes Land seine eigenständige Regelung trifft.

(Zustimmung von Miriam Staudte [GRÜNE])

Trotzdem war es ein wichtiger Teilerfolg, dass auch in Deutschland, einer der letzten Hochburgen der internationalen und nationalen Tabaklobby, die Gefahren des Tabakrauchs und des Nikotins nicht mehr weiter verharmlost und verniedlicht werden können. In den meisten europäischen Ländern gilt zwischenzeitlich ein uneingeschränktes Rauchverbot. Von den Bürgerinnen und Bürgern wird es weitgehend akzeptiert.

(Zustimmung von Christa Reichwaldt [LINKE])

In Wirklichkeit wurde es auch in Deutschland nach Inkrafttreten der Gesetze von den meisten Rau

chern akzeptiert. Für die meisten war es kein Problem, vor die Tür gehen zu müssen. Die Einsicht bei den Betroffenen war jedenfalls deutlich größer, als uns einige Gaststättenfunktionäre glauben machen wollen.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Nicht umsonst ist die Volksinitiative des DEHOGA gescheitert. Ich füge für mich hinzu: zum Glück!

Die tödlichen Folgen des Nikotinkonsums sind seit Jahrzehnten bekannt. Jährlich sterben in Deutschland mehr als 140 000 Menschen an den Folgen des Rauchens und - noch viel schlimmer - 3 300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30. Juli festgestellt, dass der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ein überragendes Gemeinschaftsgut darstellt - ein Gemeinschaftsgut, das verfassungsrechtlich Vorrang hat vor der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit von Rauchern. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich die zahlreichen Ausnahmen kritisiert, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Die Landesregierung weist in der Begründung ihres Gesetzentwurfes zu Recht darauf hin - auch Frau Mundlos hat das eben getan -, dass der Gesetzgeber im Sinne des Verfassungsgerichtes auch ein ausnahmsloses Rauchverbot hätte erlassen können.

(Heidemarie Mundlos [CDU]: Ich war eben sehr sachlich!)

Die Landesregierung hat sich allerdings genau wie die CDU und die FDP dafür entschieden, den scheinbaren Interessen der Gastwirte Vorrang einzuräumen. Das ist meines Erachtens auch kein Wunder. Während die Sozialministerin den Schutz der Gesundheit in den Vordergrund stellte, plädierte fast zeitgleich der Wirtschaftsminister in der Presse für eine weitere Lockerung des Rauchverbots. Wer im Kabinett gewonnen hat, steht, glaube ich, angesichts des Ergebnisses außer Frage.

Meine Damen und Herren, darüber kann auch nicht hinwegtäuschen, wenn Frau Ross-Luttmann am 28. Oktober in der Braunschweiger Zeitung den Bund auffordert, das Arbeitsschutzgesetz im Sinne eines verbesserten Nichtraucherschutzes anzupassen. Das ist zwar in der Sache richtig, aber an dieser Stelle wenig glaubwürdig, weil ein gleichlautender Antrag von SPD und Grünen bei der ursprünglichen Verabschiedung des Gesetzes von der Mehrheit des Hauses - mit der Stimme der Gesundheitsministerin - abgelehnt worden ist. Frau

Mundlos hat darauf hingewiesen, dass der Antrag der Grünen heute erneut abgelehnt wird.

Ich bin mir sicher, dass der zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf nicht im Sinne der Gastwirte sein kann.

(Beifall bei der SPD)

In der Praxis tragen die jetzt vorgesehenen Regelungen weder zu mehr Rechtssicherheit noch zu mehr Chancengleichheit der Gastwirte bei.

(Ralf Briese [GRÜNE]: Absolut rich- tig!)

Das schon beim ursprünglichen Gesetz klar vorhandene Vollzugsdefizit wird noch vergrößert. Im Kern kann jetzt in fast allen Kneipen wieder geraucht werden, mit Ausnahme der Einraumkneipe, die mehr als 75 m² Grundfläche hat. Das wird zwischenzeitlich vielerorts auch wieder ungeniert so praktiziert.

Meine Damen und Herren, das mag sicherlich zur Freude einiger Gastwirte sein. Aber der volkswirtschaftliche Schaden durch Tabakkonsum wird in Deutschland auf fast 50 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Bei der Abwägung zwischen Gewinnmaximierung einzelner Betriebe auf der einen Seite und dem gesamtwirtschaftlichen Schaden auf der anderen Seite darf nach unserer festen Überzeugung die Gewinnmaximierung auf Dauer nicht im Vordergrund stehen.

Deutschland ist auf dem besten Wege, sich in Sachen Nichtraucherschutz ins europäische Abseits zu manövrieren. Dies stellte erst gestern wieder das Krebsforschungsinstitut fest. Passivrauchen gilt weltweit als die drittwichtigste vermeidbare Todesursache. Anders als Frau Mundlos es gerade dargestellt hat, schließen sich die meisten, die an der schriftlichen Anhörung teilgenommen haben, dem medizinischen Sachverstand an, der deutlich auf die Folgen des Passivrauchens hinweist.

Meine Damen und Herren, man kann das Urteil des Bundesverfassungsgerichts populistisch auslegen, wie Sie und die meisten Bundesländer es tun - oder man widersteht endlich einmal einzelnen Interessengruppen, weil Gesundheit tatsächlich unser höchstes Gut ist.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir brauchen einen umfassenden Nichtraucherschutz, der Menschen endlich davor bewahrt, sich

unfreiwillig den Gesundheitsschädigungen des Tabakrauches aussetzen zu müssen.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der LINKEN)

Das gilt in besonderem Maße für Kinder, Jugendliche und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen.

Wir haben uns nicht für den Populismus, sondern für den umfassenden Gesundheitsschutz entschieden. Deshalb lehnen wir den vorgelegten Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der LINKEN)

Nächste Rednerin ist Frau Helmhold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kaum hatte das Bundesverfassungsgericht im Juli das Urteil in Sachen Nichtraucherschutz verkündet, bekundete die niedersächsische Sozialministerin große Sympathie für eine konsequente Lösung im Sinne des Gesundheitsschutzes. Da aber hatte sie die Rechnung ohne den Wirt respektive ohne den Ministerpräsidenten gemacht. Der hatte sich ja bereits im ersten Durchgang als Schutzpatron der Eckkneipen geriert und war erst unter massiven Protesten davon abgerückt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mit dem geltenden Gesetz, das wir trotz Bedenken mitgetragen haben, konnte der Spagat zwischen den unterschiedlichen Interessen halbwegs gehalten werden. Wir haben uns schon damals stark für eine bundeseinheitliche Linie beim Arbeitsschutz eingesetzt. Die hatte auch die Ministerin jetzt gefordert. Aber auch da hat sie ihren Chef nicht an ihrer Seite. Noch bevor sich die Debatte richtig entfalten konnte, beschloss das Kabinett Anfang August - schwups! - die Marschrichtung: Alleingang und noch mehr Ausnahmen, und zwar sofort.

(Unruhe)