- Eierdiebe, das ist richtig. Wissen Sie, ich kann nicht sagen, dass Sie lügen. Das wäre unparlamentarisch. Das sage ich auch nicht. Aber Sie sagen wissentlich die Unwahrheit, und das ist mindestens genauso schlimm.
verliert. Sie sind unwillig. Sie sind unfähig. Sie versündigen sich insbesondere an mittelständischen und vor allem an heimischen Unternehmen, meine Damen und Herren.
(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Das ist doch Unsinn! - Björn Thümler [CDU]: Unsinn und reinste Polemik!)
Sie peitschen heute ein grottenschlechtes Gesetz mit Ihrer Mehrheit durch. Sie werden erleben, dass wir Ihnen immer dann, wenn die Missstände auffallen, zeigen, wo es langgeht. Wir werden dieses Thema wieder hierher bringen.
Ich zeige Ihnen heute deutlich die Rote Karte; denn nichts anderes haben Sie mit dem, was Sie hier angerichtet haben, verdient.
Danke schön, Herr Schminke. - Für die CDUFraktion haben Sie, Herr Kollege Matthiesen, für anderthalb Minuten das Wort zu einer Kurzintervention.
Lieber Herr Kollege Schminke, Sie haben ja in Hannoversch Münden einen guten Ruf, aber haben es nicht ganz zum Bürgermeister geschafft. Auch das hier hat jetzt nicht so ganz hingehauen.
(Ronald Schminke [SPD]: Das war nicht ich, das war mein Cousin! - Gro- ße Heiterkeit und Beifall bei der SPD)
Jedenfalls haben Sie der CDU unterstellt, sie wolle das Gesetz nicht. An uns liegt es, dass es kommt. Es ist gut vorbereitet. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass wir vor ein paar Wochen, bevor wir unseren Gesetzentwurf eingebracht haben, Hartmut Tölle in unsere Fraktion eingeladen haben. Wir haben sauber mit ihm darüber diskutiert. Wir haben ihm versprochen, das Gesetz zu bringen, und das tun wir heute.
Zur Handwerkerschaft: Wir werden gleich erleben, dass unser Handwerkerpräsident, Karl-Heinz Bley, sich melden wird.
Er ist maßgeblich daran beteiligt, dass wir Ihnen diesen sehr guten Gesetzentwurf vorlegen können. Damit zeigen wir, dass die Europäische Union eine gute Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik macht. Das werden wir am Freitag noch bekommen.
Deutschland und Niedersachsen schaffen es jetzt, dass wir hier Löhne bekommen, deren Niveau höher ist, als das Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Berlin vorgibt. Insofern können wir uns freuen, heute diesen Gesetzentwurf vorzulegen. Wir wollen ihn.
Frau Kollegin Weisser-Roelle, ich bitte um Nachsicht. Ihre Meldung zu einer Kurzintervention kam ein bisschen zu spät.
Jetzt kann aber noch Herr Kollege Schminke anderthalb Minuten antworten, wenn er möchte. - Er möchte nicht.
(Ronald Schminke [SPD]: Frau Präsi- dentin, das war so schwach, dass ich darauf gar nichts sagen muss!)
Jetzt kommt Herr Kollege Bley von der CDUFraktion zu Wort, der auch ordnungsgemäß eine Wortmeldung abgegeben hat. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesvergabegesetz vom 2. September 2002 mit seinen Veränderungen von 2005 und 2007 hat mit der Tariftreueregelung in § 3 eine wichtige Schutzfunktion für Arbeitnehmer sowie für kleine und mittelständische Unternehmen gehabt. Gemäß § 100 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist das Landesvergabegesetz die gesetzliche Grundlage für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge unterhalb des Schwellenwertes von 5 150 000 Euro und oberhalb eines Auftragswertes von 30 000 Euro. Mittelstand, Handwerk und Arbeitnehmer wurden weitestgehend vor Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping geschützt.
Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 3. April 2008 ist die im niedersächsischen Landesvergabegesetz verankerte Tariftreueregelung mit dem EU-Recht nicht vereinbar und musste aufgehoben werden. Wir haben dieses Urteil bedauert. Wir haben es aber zu akzeptieren.
- Herr Jüttner, das Gesetz wird länger gültig sein. Dann sitzen vielleicht schon Herr Duin und Frau Swantje Hartmann vorne auf Ihren Oppositionsplätzen.
Es gab Überlegungen, ohne ein Gesetz, sondern durch Verordnung die verbleibenden Punkte des Gesetzes zu regeln, wofür wir auch durchaus gute Gründe hatten.
Deshalb soll dies Anfang 2009 in der NGO geregelt werden, damit die VOB und VOL auch nach der Umstellung der kommunalen Haushalte auf die Doppik verbindlich sind.