Gemeinsam mit der FDP-Fraktion haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, obwohl die diesbezüglichen Interessen unter den Parteien, der Wirtschaft und den öffentlichen Auftraggebern sehr weit auseinander lagen. Es sind aber doch viele Forderungen - auch der Sozialpartner - übernommen worden. Die Anhörung, die wir zu dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Landesvergabegesetzes durchgeführt haben, hat uns bei der Entscheidungsfindung geholfen.
Auch wenn die Opposition kritisiert, dass der Gesetzentwurf der SPD vom April dieses Jahres erst nach der Anhörung weiter beraten wurde: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist viel Überzeugungsarbeit geleistet worden. Deshalb liegt uns jetzt ein sinnvoller und vernünftiger Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen vor, den wir heute beschließen wollen.
Die Vorlagen der Fraktionen der SPD und DIE LINKE mussten wir im Ausschuss ablehnen. Wir können und wollen weder einen Mindestlohn in das Vergabegesetz einführen, noch das Gesetz auf den ÖPNV und andere Dienstleistungen ausdehnen, wie es die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion forderten.
Auch wollen wir die Kommunen nicht grundsätzlich verpflichten, Kontrollen durchzuführen. Das werden sie schon freiwillig tun, aus eigenem Interesse. Wenn aber Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Voraussetzungen der Vergabe nicht eingehalten werden, dann sind die öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, Kontrollen durchzuführen. Auch die Bundeszollverwaltung wird stichprobenartig Prüfungen durchführen.
Es ist übrigens interessant, wenn Mitglieder der Oppositionsparteien fordern, den Wünschen der Kommunen zu folgen, die bekanntlich die untere Wertgrenze möglichst bei 100 000 Euro oder höher setzen möchten, uns aber sagen, die Wertgrenze von 30 000 Euro sei zu hoch und das Gesetz müsse ab 10 000 Euro greifen.
Auch wird uns von der Opposition vorgeworfen - wie eben wieder geschehen -, den Forderungen der Kreishandwerkerschaften werde nicht nachgekommen. Der vorliegende Gesetzentwurf stößt im Land auf große Zustimmung, auch wenn nicht alle Wünsche berücksichtigt werden konnten.
Schaut man sich die Presseberichte der SPD aus dem letzten halben Jahr zum Landesvergabegesetz an, so stellt man fest, dass viele Forderungen aufgenommen wurden. An einer Stelle wurde sogar gesagt, wir hätten Ihre Formulierungen kopiert.
Rede von einem Rumpfgesetz, einem Papiertiger ohne Wirkung und einer handwerklichen Schluderei. Herr Schminke hat diese Aussagen getroffen und weiter gesagt, dass die handwerklichen Leistungen beim Landesvergabegesetz nicht einmal die Gesellenprüfung überstanden hätten. - Herr Schminke, Ihnen muss die Gesellenprüfung wohl sehr schwer gefallen sein.
In meiner Presseerklärung vom 9. April 2008 habe ich verlangt, dass wir schnellstens eine europafeste Regelung brauchen, damit im Lande bei öffentlichen Aufträgen kein Wettbewerb entsteht, wer die niedrigsten Löhne zahlt und somit den Zuschlag erhält.
Die Unternehmerverbände und die Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsen, die bekanntlich sehr eng mit der Kreishandwerkerschaft zusammenarbeiten, erklären uns, dass sie den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP voll unterstützen. Herr Schminke, wo haben Sie die hier dargestellten Informationen überhaupt aufgesammelt?
„… mit diesem Brief möchten wir darauf aufmerksam machen, dass der vorgenannte Gesetzentwurf der CDU/FDP auf die volle Zustimmung der Handwerkskammer Hannover trifft.“
Das bestehende Landesvergabegesetz ist bis zum 31. Dezember 2008 befristet. Durch die heutige Verabschiedung kann das neue Gesetz am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Aus gutem Grund wird es bis Ende 2003 in Kraft bleiben.
Das neue Gesetz soll Wettbewerbsverzerrungen durch Lohndumping entgegenwirken. Wie das bisherige Gesetz wird es auf öffentliche Bauaufträge von 30 000 Euro bis 1 150 000 Euro anzuwenden sein.
Tarifverträge, die für allgemein verbindlich erklärt wurden, sind zu beachten. Eine Tariftreueerklärung muss der Angebotsabgabe beigefügt sein. Das Gesetz regelt den Nachunternehmereinsatz und die Wertung unangemessen niedriger Angebote arbeitnehmerfreundlich. Nachweise und Kontrollen werden vorgeschrieben. Die Sanktionen sind verschärft worden.
Ich kann sagen, dass dieses Gesetz auf Zustimmung trifft. Es ist ein gutes Gesetz für Niedersachsen. Stimmen Sie diesem Gesetz zu!
Ich habe unendlich viele Kommata gezählt! - Zu einer Kurzintervention auf die Rede von Herrn Kollegen Bley hat sich Frau Weisser-Roelle von der Fraktion DIE LINKE gemeldet. Bitte schön! Sie haben anderthalb Minuten Redezeit.
Schönen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Bley, Sie haben ausgeführt, Sie hätten mit Vertretern der Sozialpartner gesprochen. Vorhin fiel u. a. der Name von Hartmut Tölle als einem Ihrer Gesprächspartner aufseiten der Sozialpartner. Ich möchte Ihnen dazu nur sagen: Es mag sein, dass einige Ihrer Gesprächspartner diesem Gesetzentwurf zugestimmt haben - aber sicherlich nicht der DGB und auch nicht Hartmut Tölle.
Sie haben ebenso wie wir alle ein Papier bekommen, in dem der DGB alle Fraktionen aufgefordert hat, das Gesetz auf alle öffentlichen Aufträge auszuweiten, den ÖPNV einzubeziehen,
den Schwellenwert herabzusetzen und - was wir noch gar nicht gefordert haben - die Vergabe auch an das Vorhandensein von Ausbildungsplätzen zu knüpfen.
den uns allerdings enthalten, weil wir anerkennen, dass das Gesetz zumindest weitergeführt wird. Wir werden daran arbeiten, dass dieses Gesetz verbessert wird und nicht so bleibt, wie es jetzt ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau WeisserRoelle, wir haben sehr wohl mit Herrn Tölle diskutiert. Dort haben wir sehr viel aufnehmen können. Wir wissen, wo die Interessen der Arbeitnehmer liegen.
In meinem Redebeitrag habe ich eben ausgeführt, das Gesetz werde bis 2003 gültig sein. Natürlich ist 2013 die richtige Jahreszahl. Sonst wäre ja noch Herr Jüttner hier. Herr Jüttner, ich darf mich auch herzlich für Ihren Hinweis und die Möglichkeit zur Korrektur bedanken.
Auf jeden Fall muss bei der Angebotsabgabe eine Tariftreueerklärung vorgelegt werden, die auch tatsächlich eingehalten werden muss. Wenn die Tarifverträge für allgemein verbindlich erklärt worden sind - ob nun die in Niedersachsen oder die in Deutschland geltenden Tarifverträge -, werden sie nach der Allgemeinverbindlichkeitserklärung auch Anerkennung finden. Damit sind wir bei der Arbeitnehmerschaft. Übrigens war ich selbst auch lange Zeit Arbeitnehmer. An dieser Stelle nehmen wir die Interessen der Arbeitnehmerseite sehr stark wahr.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die von der FDP lange geforderte Abschaffung des Landesvergabegesetzes ist vom Tisch. Das ist immerhin ein Stück weit auch Ihr Verdienst, Herr Kollege Bley.