Protokoll der Sitzung vom 14.01.2009

einer dringenden Gefahr eingesetzt werden soll. Herr Adler, Sie haben das ja zitiert. Das ist genau die rechtstechnische Umsetzung, die das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat, und keine Formulierung der Landesregierung, sondern in diesem Punkt des GBD. Suggerieren Sie also nicht, dass wir hier etwas Verfassungswidriges tun. Wir setzen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 1 : 1 um. Das hat der GBD auch eindeutig dargelegt. Wenn Sie etwas anderes behaupten, ist das falsch. Das sollten Sie nicht tun!

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, neben dem Kernbereichsschutz bei der Wohnraumüberwachung führen wir den Kernbereichsschutz auch bei anderen nachrichtendienstlichen Mitteln ein, beispielsweise bei der akustischen Überwachung außerhalb von Wohnungen und bei dem Einsatz von V-Leuten. Hinzu kommt zur weiteren Absicherung von personenbezogenen Daten und zum Schutz der Betroffenen eine Kennzeichnungspflicht für alle Informationen, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln eingeholt wurden, und eine Benachrichtigungspflicht bei dem Einsatz spezieller nachrichtendienstlicher Mittel wie z. B. einer längerfristigen Observation. Mit all diesen Beispielen ist dargelegt worden, dass wir heute tatsächlich ein modernes Verfassungsschutzgesetz verabschieden.

Lassen Sie mich jetzt noch auf die von Bündnis 90/Die Grünen beantragten Änderungen zum G-10-Gesetz eingehen. Sie meinen, dass die Kontrolle des Verfassungsschutzes verbessert werden soll. Grundsätzlich ist eine gute Kontrolle notwendig; darüber sind wir uns ja absolut einig. Schauen wir uns aber einmal an, was Sie hier fordern. Sie führen zu Unrecht an, die Kontrolle müsse verstärkt werden, weil die Befugnisse des niedersächsischen Verfassungsschutzes erweitert worden seien. Wir haben gerade festgestellt: Das Verfassungsschutzgesetz nimmt gar keine Ausweitung vor. Also ist dieser Punkt schon einmal obsolet.

Zweitens führen Sie zu Unrecht an, dass ein regelmäßiger Sitzungsturnus die Arbeit verbessern würde. Sie wird dadurch aber nicht besser, da die Kommission bei notwendigen Beschränkungsmaßnahmen jeweils sofort oder sehr zeitnah zusammengerufen werden muss. Also dann, wenn etwas auf der Tagesordnung stehen muss, wird sofort eingeladen.

Drittens fordern Sie eine Vergrößerung der Kommission. Eine Begründung liefern Sie dafür aber nicht. Sie müssen hier einmal bedenken, dass die

Kommission in Niedersachsen nicht mehr und nicht weniger Mitglieder hat als die Kommissionen in den anderen Bundesländern.

Viertens fordern Sie die Ausweitung der Kontrollkompetenz des Datenschutzbeauftragten. Die G-10-Kommission ist aber eine spezielle Datenschutzinstanz, die diese Aufgabe auch wahrnimmt. Für den Fall, dass die niedersächsische Kommission darüber hinaus die Sachkunde des Datenschutzbeauftragten benötigt, hat sie bereits jetzt ein uneingeschränktes Recht, ihn jederzeit zu konsultieren, ihn mit Kontrollen zu beauftragen und Stellungnahmen anzufordern. Es gibt sogar Verfassungsschutzgesetze, die das Ausschließen und sagen, dass der Datenschutzbeauftragte gar nicht gehört werden darf.

Meine Damen und Herren, für mich wirkt der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nun wirklich reichlich aktionistisch. Vielleicht bieten die Ausschussberatungen aber noch ein paar Begründungen dafür, an welchen Stellen es eine Verbesserung geben soll. Dann schauen wir uns das an.

Fazit, meine Damen und Herren: Wir beschließen heute das, was notwendig ist. Der Verfassungsschutz braucht diese notwendigen Befugnisse. Wir alle hoffen, dass von ihnen nur sehr wenig Gebrauch gemacht werden muss. Wenn es aber eine Bedrohungslage gibt, müssen wir handlungsfähig sein. Dass wir handlungsfähig sein können, zeigt auch die breite Zustimmung heute hier im Parlament. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön, Herr Minister Schünemann. - Aufgrund der Redezeitüberschreitung hat nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung die Fraktion DIE LINKE um zusätzliche Redezeit gebeten. Herr Adler, Sie haben drei Minuten. Bitte schön!

(Heiner Bartling [SPD]: Jetzt sind wir schon wieder dabei, einen Tagesord- nungspunkt, der 46 Minuten dauern sollte, über eine Stunde zu behan- deln!)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schünemann, ich lasse mir nicht

sagen, dass ich falsch zitiert hätte. Ich lese es Ihnen aus der Vorlage 8 des GBD vor. Dort wird Artikel 13 Abs. 4 ausdrücklich zitiert. Dort ist die Rede von „dringender Gefahr“. Dann heißt es in der Vorlage des GBD weiter:

„Damit ist nach weit überwiegender, von uns geteilter Auffassung die Wohnraumüberwachung im Vorfeld konkreter Gefahren verfassungsrechtlich nicht zulässig.“

Am Ende zu diesem Punkt heißt es auf Seite 23 jener Vorlage:

„Nach unserer Auffassung ist angesichts dieser ungewissen Rechtslage die Beibehaltung des Instruments der Wohnraumüberwachung auch in der vorgeschlagenen Fassung nicht ohne verfassungsrechtliches Risiko.“

(Beifall bei der LINKEN)

Ich habe den GBD also korrekt zitiert.

Ich möchte Ihnen jetzt aber noch etwas Grundsätzliches sagen. Das Problem ist, dass Sie den Verfassungsschutz - bei diesem handelt es sich ja um einen Geheimdienst - mit weitgehenden Auskunftsansprüchen ausstatten, die er z. B. gegenüber Fluggesellschaften, Telemedien und anderen geltend machen kann. Er bekommt Auskunftsrechte, die über die Rechte der Polizei nach dem SOG hinausgehen. Wenn jemand nicht zu einer polizeilichen Vernehmung erscheinen will, dann geht er nicht dorthin. Erst, wenn er eine richterliche Vorladung bekommt, muss er aussagen. Hier aber ist es anders. Hier ist es so, dass die Rechte des Verfassungsschutzes weiter gehen als die Rechte der Polizei nach dem SOG, obwohl der Verfassungsschutz - ich bleibe jetzt einmal im Bereich der sicherlich unstrittigen Strafverfolgung von Spionen - nur im Vorfeld tätig wird. Die Verfolgung von Spionen ist ja auch eine polizeiliche Aufgabe und eine Aufgabe der Justiz. Warum - so frage ich mich - soll im Vorfeld ein stärkerer Eingriff in Freiheitsrechte stattfinden dürfen als dort, wo die originäre Aufgabe wahrgenommen wird, nämlich im Bereich der Polizei und später im Bereich der Justiz? - Sie lassen hier einen Systembruch zu. Das finde ich höchst bedenklich. Darauf wollte ich nur hinweisen.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, und zwar zunächst zur Einzelberatung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung unter Tagesordnungspunkt 4. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 834 vor. Wer möchte diesem Änderungsantrag folgen? - Gibt es Gegenstimmen? - Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Ich rufe jetzt die Änderungsempfehlung des Ausschusses auf. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Artikel 2. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung gefolgt worden.

Artikel 3. - Unverändert.

Artikel 4. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte sie beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung gefolgt worden.

Artikel 4/1. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung gefolgt worden.

Artikel 5. - Unverändert.

Artikel 6. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieser Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Artikel 7. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung gefolgt worden.

Artikel 8. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung gefolgt worden.

Gesetzesüberschrift. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. - Wer gegen den Gesetzentwurf stimmen möchte, der möge jetzt bitte aufstehen. - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden.

Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Tagesordnungspunkt 5.

Es wird empfohlen, mit der federführenden Beratung den Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und mit der Mitberatung den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zu beauftragen. Wer so beschließen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt ebenfalls abgearbeitet.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/815

(Unruhe)

- Bevor ich der Rednerin das Wort zur Einbringung erteile, warte ich erst einmal ab, bis hier etwas mehr Ruhe eingekehrt ist. - Herzlichen Dank.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin Staudte das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige von Ihnen werden sich sicherlich darüber gewundert haben, warum wir das Thema Spielplätze heute schon wieder auf der Agenda haben, nachdem doch die Regierungsmehrheiten im vergangenen Plenum das Niedersächsische Spielplatzgesetz abgeschafft haben. Es ist allerdings so, dass in der Debatte im Dezember etliche Aspekte nicht wirklich deutlich ge

worden sind. Niedersachsen hat sich durch die ersatzlose Abschaffung - ich möchte betonen: ersatzlos - des seit 35 Jahren bestehenden Niedersächsischen Spielplatzgesetzes von Platz 1 auf den letzten Platz unter den Bundesländern katapultiert. Alle anderen Bundesländer haben entsprechende Paragrafen in ihren spezifischen Landesbauordnungen. Nur wir in Niedersachsen stehen nun ohne Mindeststandards in diesem Bereich da. Ich denke, der Titel „Kinderland“ ist damit in Niedersachsen endgültig zur Farce geworden.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von der CDU: Das stimmt nicht!)

Im Dezember sind die Redner der Regierungsfraktionen ja nicht müde geworden zu betonen, dass die Kommunen im Wettstreit um das Prädikat „kinderfreundlich“ sicherlich alles tun werden, um sich um die Belange der Kinder zu kümmern. Es ist allerdings völlig außer Acht gelassen worden, dass die Pflicht nicht nur für die Kommunen, sondern auch für die privaten Bauherren wie z. B. für Wohnungsbaugesellschaften entfiel, die bisher beim Bau größerer Wohnungsanlagen verpflichtet waren, einen hausnahen Kleinkindspielplatz einzurichten. Im Übrigen hat der Zwischenbericht zum Modellkommunengesetz schwarz auf weiß gezeigt, dass bei den privaten Bauherren von Eigenverantwortung wirklich nichts zu spüren ist. Zwölf Kleinkindspielplätze wären in den fünf Modellkommunen vorgeschrieben gewesen. Alle zwölf sind nicht gebaut worden. Wenn Sie dies einmal auf Niedersachsen hochrechnen und eine Prognose für die nächsten drei Jahre wagen, ergibt sich, dass in den nächsten Jahren in Niedersachsen 100 Spielplätze weniger gebaut werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal an die Debatte über den Kinderlärm erinnern. Glauben Sie wirklich ernsthaft, dass Vermieter in einer solchen Situation künftig ohne Not zum Bau von Kinderspielplätzen schreiten werden, wenn sie befürchten müssen, dass Nachbarschaftsstreitigkeiten provoziert werden? Vielleicht steckt hinter der Dezimierung der Zahl der Spielplätze aber ein ganz anderer Ansatz. Vielleicht ist diese Dezimierung eine neue Maßnahme unseres Innenministers im Kampf gegen Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen. Schließlich sind diese ja immer auf den Spielplätzen anzutreffen. Ich denke, konsequenterweise müssten dann auch die Bushäuschen endlich zugenagelt werden.