Protokoll der Sitzung vom 16.01.2009

Dritter Punkt: Gebäudesanierung. Sie haben in der letzten Haushaltsdebatte gerade erst deutlich gemacht, dass diese Landesregierung ihren Anteil am Investitionspakt streichen wird. Das ist die Praxis Ihrer Politik. Gleichzeitig schreiben Sie aber solche Anträge und klopfen sich an die Brust. Da

zu kann nicht nur sagen: Klopfen Sie nicht zu doll. Sonst kommen Sie ins Husten.

(Beifall bei der LINKEN)

Um es ganz klar auf den Punkt zu bringen: Wir brauchen an dieser Stelle Macher statt Zögerer und Bedenkenträger.

(Glocke der Präsidentin)

- Ich bin gleich fertig. - Wir brauchen aber nicht die Aneinanderreihung Know-how vortäuschender Begriffsverwirrungen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Mit diesem Antrag soll sich der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz befassen. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Die sehe ich nicht. Dann ist so beschlossen worden.

Der nächste - der 11. - Tagungsabschnitt ist für die Zeit vom 18. bis 20. Februar 2009 vorgesehen. Der Landtagspräsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung bestimmen.

Ich bedanke mich bei Ihnen ganz herzlich für das angenehme Klima bei der Beratung des letzten Tagesordnungspunktes und für die gute Debattenkultur. Ich wünsche Ihnen einen guten Heimweg und freue mich auf ein gesundes Wiedersehen.

Ich schließe die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 12.34 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

noch:

Tagesordnungspunkt 23:

Mündliche Anfragen - Drs. 16/790

Anlage 1

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 2 der Abg. Christa Reichwaldt, Patrick Humke-Focks (LINKE)

Lässt das Land Hartz-IV-Abiturientinnen und -Abiturienten im Regen stehen?

Mit dem Inkrafttreten des geänderten Familienleistungsgesetzes (FamLeistG) zum 1. Januar 2009 bekommen Kinder von ArbeitslosengeldII-Bezieherinnen und -Beziehern pro Schuljahr eine „zusätzliche Leistung für die Schule“ in Höhe von 100 Euro. Diese zusätzliche Leistung wird jedoch nur bis zum Abschluss des 10. Schuljahrgangs erbracht. Schülerinnen oder Schüler aus Hartz-IV-Familien, die in der Sekundarstufe II sind und Abitur machen wollen, sind von dieser Leistung somit ausgeschlossen.

In einer Stellungnahme des Bundesrates zu der Novellierung des FamLeistG vom 8. November 2008 (BR-Drs. 753/08 (Beschluss)) fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, diese Beschränkung zu streichen und auch Schülerinnen und Schülern in den höheren Jahrgängen die 100 Euro zu gewähren. Bundesregierung und Bundestag sind diesem Anliegen nicht gefolgt, der gemeinsame Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich letztendlich auf eine Beibehaltung der Einschränkung verständigt.

Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass „im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland die Ausgestaltung der schulischen Rahmenbedingungen in der Zuständigkeit der Länder liegt. Dort müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass alle Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern einen adäquaten Schulabschluss erlangen können“ (BT-Drs. 16/11154, Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze u. a.).

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hat das Land Niedersachsen sowohl im Vermittlungsausschuss als auch in der abschließenden Sitzung des Bundesrates über das FamLeistG abgestimmt (bitte mit Begrün- dung)?

2. Welche Maßnahmen wird das Land Niedersachsen sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene unternehmen, um Schülerinnen und Schülern aus Hartz-IV-Familien, die in Klasse 11 oder höher sind, zusätzliche Leistun

gen zu ermöglichen, die den Leistungen, die bis Klasse 10 gewährt werden, entsprechen (wie es beispielsweise auf kommunaler Ebene der Landkreis Göttingen getan hat, der auf Antrag der Fraktion der LINKEN die Übernahme der Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler aus Haushalten, in denen ein Anspruch auf Leis- tungen nach dem SGB II besteht, beschlossen hat)?

3. Welche Ansicht vertritt die Landesregierung zu der Auffassung der Bundesregierung, dass es nicht die Aufgabe des Bundes sei, diese zusätzliche Leistung für Kinder in höheren Schulklassen zu gewähren?

Im Rahmen der Verabschiedung des Familienleistungsgesetzes hat der Bundestag für die Schülerinnen und Schüler bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 das sogenannte Schulbedarfspaket beschlossen: Jeweils zu Beginn eines Schuljahres erhalten Schülerinnen und Schüler im Rahmen des SGB II und XII eine zusätzliche Leistung für die Schule von 100 Euro. Diese Leistung, die eine Forderung der Länder aufgreift, begrüßen wir. Sowohl im Bundesrat als auch bei der 85. Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 13./14. November 2008 in Hamburg haben sich die Länder einschließlich Niedersachsen übereinstimmend dafür ausgesprochen, diese Leistung nicht nur auf die Jahrgangsstufen bis Klasse 10 zu beschränken. Bedauerlicherweise hat sich diese Forderung im Vermittlungsverfahren zum Familienleistungsgesetz nicht durchsetzen lassen. Wir halten jedoch an ihr fest.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Eine Länderabstimmung erfolgt im Vermittlungsausschuss nicht. Bei der Schlussabstimmung des Bundesrates über das Familienleistungsgesetz hat Niedersachsen dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zugestimmt, weil die Landesregierung die grundsätzliche Zielrichtung des Gesetzes begrüßt.

Zu 2: Da die Länderinitiative bislang nicht hinreichend berücksichtigt wurde, hält die Landesregierung daran fest, dass das Schulbedarfspaket für alle Jahrgangsstufen gilt.

Zu 3: Die Auffassung der Bundesregierung teilen wir nicht. Es ist kein Grund ersichtlich, die Zuständigkeit für diese Leistungen für Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgangsstufen anders zu sehen als für Schülerinnen und Schüler bis zum Abschluss der 10. Jahrgangsstufe.

Anlage 2

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 3 der Abg. Heidemarie Mundlos (CDU)

Brustkrebsfrüherkennung in Niedersachsen

Durch das Inkrafttreten der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie am 1. Januar 2004 ist der Ablauf des Mammographie-Screenings bundesweit vollständig und verbindlich vorgegeben. Seit April 2007 steht allen niedersächsischen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren ein flächendeckendes Programm zur Früherkennung von Brustkrebs durch ein qualitätsgesichertes Screening zur Verfügung

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Resonanz der Zielgruppe des Mammographie-Screenings bisher entwickelt?

2. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die bestehenden Kriterien, nach denen die Frauen ausgewählt werden, ausreichend und praxisgerecht sind, oder sollten diese verändert werden?

3. Liegen der Landesregierung Zahlen darüber vor, wie viele Fälle von Mammatumoren es in Niedersachsen gibt, die ohne das ScreeningProgramm unentdeckt geblieben wären?

Brustkrebs ist in Deutschland mit etwa 55 000 Neuerkrankungen jährlich nach wie vor die häufigste Krebserkrankung bei Frauen; jede Zehnte erkrankt leider daran. Knapp 19 000 Frauen sterben jedes Jahr, weil die Erkrankung vielfach immer noch zu spät entdeckt wird.

Aus dieser Erkenntnis heraus hat die Niedersächsische Landesregierung die flächendeckende Konzipierung des Mammographie-Screenings von Anfang an aktiv begleitet und unterstützt. Mammographie-Screening kann dank frühzeitiger Diagnose die Brustkrebssterblichkeit erheblich senken und damit Leben retten.

Internationale Studien belegen, dass die Mammographie derzeit die beste Methode ist, um auch kleine, noch beschwerdefreie Tumore zu diagnostizieren. Das Screening, also eine Röntgenreihenuntersuchung, stellt damit eine wichtige Ergänzung zur jährlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchung durch die Frauenärztinnen und Frauenärzte dar.

Ich bin stolz darauf, dass Niedersachsen und Bremen die ersten Bundesländer waren, in denen dieses Vorsorgeangebot eingeführt worden ist. Anspruchsberechtigt sind etwa 1 Million Einwohnerinnen. Mittlerweile konnten bereits Frauen des

ersten Durchgangs aufgrund des Zweijahresturnus das zweite Mal an einer Mammographie-Untersuchung teilnehmen. Hierzu haben neben den 20 stationären maßgeblich die 12 mobilen Mammographie-Einheiten, die sogenannten Mammobile, beigetragen.

Ohne das Engagement der programmverantwortlichen Ärzte und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Niedersachsen und Bremen wäre dies nicht möglich gewesen. Dank ihres vorbildlichen Einsatzes konnte in Niedersachsen die letzte Screening-Einheit im März 2007 ihre Arbeit aufnehmen - und das, obschon erst Ende Dezember letzten Jahres die letzte der insgesamt 94 Screening-Einheiten Deutschlands in Erfurt zertifiziert worden ist.