Protokoll der Sitzung vom 19.02.2009

Wir halten - das ist auch in diesem Hause der Unterschied - gesetzliche Mindestlöhne für beschäftigungspolitisch verfehlt. Sie sind ein Eingriff in das Wirtschafts- und Wettbewerbsgeschehen.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Dum- pingwettbewerb!)

Mindestlöhne gefährden die Arbeitsplätze ohnehin benachteiligter Gruppen am Arbeitsmarkt und führen zu verstärkten Rationalisierungs- und Verlagerungstendenzen gerade bei einfachen Tätigkeiten. Mein Vorgänger im Amt, Minister Walter Hirche außer Diensten, den Herr Lies gestern noch als Sozialliberalen tituliert hat, hat ebenfalls festgestellt, dass Mindestlöhne im Bereich der einfachen Dienstleistungen den Anreiz für Schwarzarbeit leider erhöhen. Sie erfordern bei der Festlegung einen hohen bürokratischen Aufwand und eine kostenintensive Aufstockung des zu ihrer Kontrolle notwendigen Personals der zuständigen Dienststellen. Wir halten also fest: Die beiden Gesetze führen am Ende zu mehr Bürokratie und zu weniger Arbeit. Sie führen zu einer Verschlechterung der Qualität in der Pflege.

Meine Damen und Herren, diese Kritikpunkte sind nicht nur für den Bereich der Pflege gültig, sondern trotz der Entscheidung des Bundesrates auch für andere Bereiche richtig. Ich gehe davon aus, dass wir in Zukunft noch das eine oder andere Mal in diesem Hause über diese Frage streiten werden.

Im Interesse der Beschäftigten in der Pflegebranche und derjenigen, die hier eine Chance auf einen Arbeitsplatz sehen, bleibt an dieser Stelle nur die Hoffnung, dass sich meine bzw. unsere beschäftigungspolitischen Befürchtungen nicht bewahrheiten. Ich fürchte allerdings, dass diese Hoffnung vergebens ist. Wir haben das schon beim Briefzustellungsmindestlohn gesehen. In diesem Sinne

befürchte ich, dass Ihre Gesetze die Qualität am Ende verschlechtern und statt zu mehr Arbeit zu weniger Arbeit führen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung entfernt sich inhaltlich am weitesten vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zunächst über die Beschlussempfehlung ab. Nur dann, wenn diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über den Änderungsantrag ab.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/404 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Damit ist dieser Punkt erledigt. Anders wäre es gewesen, wenn dies keine Mehrheit gefunden hätte, was eher unwahrscheinlich gewesen wäre.

Wir kommen dann zur Abstimmung über Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe 607 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch insoweit der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgewickelt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: 1. Wahleinspruch des Herrn R. H., Hildesheim, 2. Wahleinspruch des Herrn U. S., Hannover, 3. Wahleinspruch des Herrn T. D., Bleckede, 4. Wahleinspruch des Herrn U. W., Cuxhaven, 5. Wahleinspruch des Herrn W. M., Zetel, 6. Wahleinspruch des Herrn H. S., Weyhe, 7. Wahleinspruch des Herrn Dr. U. D., Borkum, 8. Wahleinspruch des Herrn D. B. und der Frau M. W., Goslar, 9. Wahleinspruch des Herrn W. H. Z., Burgwedel, 10. Wahleinspruch der Partei ‚Die Friesen’, vertreten durch Herrn RA Wilhelm Bosse, Osnabrück, 11. Wahleinspruch des

Herrn E.-D. R., Ronnenberg, 12. Wahleinspruch der Frau S. S., Landesverband ‚Die Weissen’, Leer, 13. Wahleinspruch des Herrn E. T., Barendorf, gegen die Gültigkeit der Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 27. Januar 2008 - Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses - Drs. 16/914

Die Einzelheiten zu den insgesamt 13 Wahleinsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 27. Januar 2008 können Sie der Tagesordnung entnehmen.

Über die Empfehlungen des Wahlprüfungsausschusses müssen wir getrennt nach den einzelnen Entscheidungsvorschlägen beraten und abstimmen; denn nach § 12 des Wahlprüfungsgesetzes sind bei der Beratung und Entscheidung jeweils diejenigen Abgeordneten von der Mitwirkung ausgeschlossen, deren Wahl zur Prüfung steht. Das gilt allerdings wiederum nicht für die Einsprüche, durch die die gesamte Wahl, die Wahl von mehr als zehn Abgeordneten oder ein Landeswahlvorschlag in seiner Gesamtheit betroffen wird.

Für unser Verfahren bedeutet dies, dass bei der Beratung und Abstimmung über die einzelnen Anlagen zur Drs. 16/914 diejenigen Abgeordneten nicht mitwirken dürfen, die ich beim Aufruf der einzelnen Wahleinsprüche jeweils benennen werde.

Wir kommen zur mündlichen Berichterstattung. Ich erteile der Kollegin Leuschner von der SPDFraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drs. 16/914 empfiehlt Ihnen der Wahlprüfungsausschuss einstimmig, die aus den Anlagen 1 bis 13 ersichtlichen Entscheidungen zu treffen.

Gegen die Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 27. Januar 2008 wurden 13 Einsprüche erhoben. Wie im Wahlprüfungsgesetz vorgesehen, wurden zu den einzelnen Einsprüchen zunächst jeweils Stellungnahmen des niedersächsischen Innenministeriums, des niedersächsischen Landeswahlleiters und, soweit erforderlich, der zuständigen Kreiswahlleiter eingeholt. Sodann sind den Wahleinspruchführern diese Stellungnahmen - dies ist gegenüber den vorangegangenen Wahlperioden eine Neuerung - im vollen Wortlaut zur Kenntnis gegeben worden, worauf einige Wahlein

spruchführer ergänzend vorgetragen haben. Bis auf vier haben die Wahleinspruchführer auf eine mündliche Verhandlung ihrer Wahleinsprüche verzichtet.

In einer vertraulichen Sitzung am 16. Dezember 2008 hat der Wahlprüfungsausschuss die ihm vorliegenden Wahleinsprüche alsdann beraten. In sechs Fällen gelangte der Wahlprüfungsausschuss zu der Auffassung, dass die Wahleinsprüche als unzulässig zurückzuweisen seien. In diesen Fällen sah er aufgrund eines einstimmigen Votums von einer mündlichen Verhandlung ab. Die übrigen sieben Einsprüche hält der Ausschuss dagegen für zulässig, aber für unbegründet.

In der öffentlichen Sitzung am 2. Februar 2009 wurden sodann vier der zulässigen Wahleinsprüche nach den Vorschriften des § 5 des Wahlprüfungsgesetzes mündlich verhandelt. Die übrigen Einspruchführer hatten nach Übersendung der Stellungnahmen auf die Anberaumung eines Verhandlungstermins verzichtet.

In der sich anschließenden vertraulichen Sitzung des Wahlprüfungsausschusses verständigten sich die Ausschussmitglieder, wie bereits erwähnt, einstimmig auf die in der Drs. 16/914 vorliegenden Beschlussempfehlungen, denen zuzustimmen ich Sie nun im Namen des Ausschusses bitte.

Vielen Dank.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. - Wir treten jetzt in die Einzelberatung und Abstimmungen ein.

Wir kommen zunächst zur Beratung und Abstimmung über den Wahleinspruch des Herrn R. H. aus Hildesheim, Anlage 1 der Drs. 16/914. Hier ist der Abgeordnete Möllring von der Mitwirkung ausgeschlossen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 1 der Drs. 16/914 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt. Ich stelle fest, dass an der Beratung und Abstimmung der Abgeordnete Möllring nicht mitgewirkt hat.

Wir kommen nun zur Beratung und Abstimmung über den Wahleinspruch des Herrn U. S. aus Hannover, Anlage 2 der Drs. 16/914. Hier ist die Abgeordnete Lorberg von der Mitwirkung ausgeschlossen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 2 der Drs. 16/914 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt. Ich stelle fest, dass an der Beratung und Abstimmung die Abgeordnete Lorberg nicht mitgewirkt hat.

Beratung und Abstimmung über den Wahleinspruch des Herrn T. D. aus Bleckede, Anlage 3 der Drs. 16/914: Hier ist die Abgeordnete BertholdesSandrock von der Mitwirkung ausgeschlossen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 3 der Drs. 16/914 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt. Ich stelle fest, dass an der Beratung und Abstimmung die Abgeordnete Bertholdes-Sandrock nicht mitgewirkt hat.

Beratung und Abstimmung über den Wahleinspruch des Herrn U. W. aus Cuxhaven, Anlage 4 der Drs. 16/914: Hier ist der Abgeordnete Biallas von der Mitwirkung ausgeschlossen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 4 der Drs. 16/914 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt. Ich stelle fest, dass an der Beratung und Abstimmung der Abgeordnete Biallas nicht mitgewirkt hat.

Beratung und Abstimmung über den Wahleinspruch des Herrn W. M. aus Zetel, Anlage 5 der Drs. 16/914: Hier ist der Abgeordnete Lies von der Mitwirkung ausgeschlossen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 5 der Drs. 16/914 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt. Ich stelle fest, dass an der Beratung und Abstimmung der Abgeordnete Lies nicht mitgewirkt hat.

Beratung und Abstimmung über den Wahleinspruch des Herrn H. S. aus Weyhe, Anlage 6 der Drs. 16/914: Hier ist der Abgeordnete Bley von der Mitwirkung ausgeschlossen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 6 der Drs. 16/914 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt. Ich stelle

fest, dass an der Beratung und Abstimmung der Abgeordnete Bley nicht mitgewirkt hat.

Beratung und Abstimmung über den Wahleinspruch des Herrn Dr. U. D. aus Borkum, Anlage 7 der Drs. 16/914: Hier ist die Abgeordnete Modder von der Mitwirkung ausgeschlossen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 7 der Drs. 16/914 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt. Ich stelle fest, dass an der Beratung und Abstimmung die Abgeordnete Modder nicht mitgewirkt hat.

Beratung und Abstimmung über den Wahleinspruch des Herrn D. B. und der Frau M. W. aus Goslar, Anlage 8 der Drs. 16/914: Hier ist die Abgeordnete Prüssner von der Mitwirkung ausgeschlossen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 8 der Drs. 16/914 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt. Ich stelle fest, dass an der Beratung und Abstimmung die Abgeordnete Prüssner nicht mitgewirkt hat.

Beratung und Abstimmung über den Wahleinspruch des Herrn W. H. Z. aus Burgwedel, Anlage 9 der Drs. 16/914: Hier ist der Abgeordnete Professor Dr. Brockstedt von der Mitwirkung ausgeschlossen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 9 der Drs. 16/914 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt. Ich stelle fest, dass an der Beratung und Abstimmung der Abgeordnete Professor Dr. Brockstedt nicht mitgewirkt hat.

Beratung und Abstimmung über den Wahleinspruch der Partei „Die Friesen“, Anlage 10 der Drs. 16/914: Bei diesem Wahleinspruch handelt es sich um einen allgemeinen Einspruch im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 2 des Wahlprüfungsgesetzes, der nicht einzelne Abgeordnete betrifft.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 10 der Drs. 16/914 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt.