Protokoll der Sitzung vom 20.02.2009

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/428 in geänderter Fassung annehmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.

(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Was, dem Antrag der SPD? - Unruhe)

- Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen - ich wiederhole mich gern, falls das unklar war - und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/428 in geänderter Fassung annehmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN - Gegenruf von Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Nein, das war ei- ne komische Formulierung!)

- Manchmal ist ein Aufruf zur Abstimmung schwer zu verstehen, wenn hier so viele Zwischengeräusche sind.

Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Wir sind uns einig: Das Erste war die Mehrheit.

Ich rufe nunmehr vereinbarungsgemäß die Tagesordnungspunkte 35 bis 42 zusammen auf, wobei die SPD-Fraktion den unter Tagesordnungspunkt 41 aufgeführten Antrag in der Drs. 16/814 - das liegt Ihnen in der Drs. 16/955 vor - inzwischen zurückgezogen hat:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2009 (Nachtragshaushalts- gesetz 2009) und zur Umsetzung des Konjunkturpakets II - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/870 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/916

- Schriftlicher Bericht - Drs. 16/949 - Änderungsantrag der Fraktion die LINKE - Drs. 16/954 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/956 - Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/958

Einzige (abschließende) Beratung: Nachtragshaushalt für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung - Niedersachsens Zukunft in schwierigen Zeiten sichern - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/865 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/917 - Änderungsantrag der Fraktion der Grünen - Drs. 16/957

Einzige (abschließende) Beratung: Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Realwirtschaft minimieren - Schutzschirm für Arbeitsplätze in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/626 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/918

Einzige (abschließende) Beratung: Finanzmarktstabilisierungsgesetz - schnelle, staatliche Krisenbewältigung ohne Alternative - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/614 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/919

Einzige (abschließende) Beratung: Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des Finanzmarktes nachbessern - Finanzmärkte ordnen und reformieren - besserer Verbraucherschutz für Kleinanleger - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/596 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/920

Einzige (abschließende) Beratung: Jetzt nachhaltig investieren: Kommunalen Investitionsstau überwinden und Klima schützen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/801 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/921

Einzige (abschließende) Beratung: Konjunkturprogramm gegen die drohende Wirtschaftskrise in Niedersachsen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/601 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/923 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/924

Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 35 lautet auf Annahme mit Änderung.

Da ein schriftlicher Bericht vorliegt, ist eine mündliche Berichterstattung nicht vorgesehen.

Die Änderungsanträge zu Tagesordnungspunkt 35 zielen auf Änderungen im Gesamtplan und zu den Einzelplänen.

Außerdem liegt in der Drs. 16/953 ein Antrag der Fraktion DIE LINKE vor, der auf die Annahme einer Entschließung unter dem Titel „Mit dem Nachtragshaushalt 2009 und einer zügigen, kommunalfreundlichen Umsetzung des Konjunkturpakets II die entfaltete Wirtschaftskrise in Niedersachsen bekämpfen“ zielt. Der Sache nach gehört dieser Antrag eindeutig zum Nachtragshaushaltsgesetz. Daher halte ich Sie damit für einverstanden, dass wir diesen Antrag nach § 23 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung behandeln und über ihn im Anschluss an die Entscheidung über das Nachtragshaushaltsgesetz abstimmen.

Zu Tagesordnungspunkt 38 lautet die Empfehlung auf Annahme in geänderter Fassung, zu den Tagesordnungspunkten 36, 37, 39, 40 und 42 lauten die Empfehlungen jeweils auf Ablehnung.

Ich öffne die Beratung zur allgemeinen Aussprache.

Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Möllring zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Stärkung des Finanzmarktes in Deutschland haben der Bundestag und inzwischen auch der Bundesrat mit dem Konjunkturpaket II ein umfangreiches Maßnahmenbündel beschlossen. Das Konjunkturpaket umfasst steuerliche Entlastungen, einen Kinderbonus, die Umweltprämie und zahlreiche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Ein ganz wesentlicher und wichtiger Bestandteil des Konjunkturpakets II ist das Zukunftsinvestitionsprogramm der öffentlichen Hand.

Die Landesregierung hat die sich aus dem Investitionsprogramm ergebenden Chancen erkannt. Wir wollen sie gemeinsam nutzen. Es muss allerdings schnell und konsequent gehandelt werden. Der von der Landesregierung beschlossenen „Initiative Niedersachsen“ ist wie ein roter Faden zu entnehmen, wie die die Konjunktur ankurbelnden Maßnahmen entschlossen umgesetzt werden.

Auch bei den kommunalen Spitzenverbänden darf ich mich herzlich bedanken. Im Einvernehmen ist es uns gelungen, schnell und unkompliziert ein Verfahren zur Verteilung der Mittel abzustimmen. Es war und ist uns wichtig, an einem Strang zu ziehen, und zwar in die richtige Richtung. Ich freue mich, Ihnen sagen zu können, dass das zur Zufriedenheit gelungen ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir haben gemeinsam keine Zeit verloren. Als erstes Bundesland behandelt Niedersachsen hier heute im Landtag einen Nachtragshaushaltsplanentwurf zur Umsetzung des Konjunkturprogramms. Ich darf deshalb dem Landtag und den Ausschüssen, insbesondere dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen, danken, die diese Schnelligkeit erst ermöglicht haben.

Niedersachsen ist also vorbereitet, und es kann damit losgehen. Energetische Sanierungen können starten, große Bauvorhaben können realisiert werden. Vertreter der Verbände der Bauwirtschaft haben uns, der Landesregierung, gegenüber Unterstützung bei Planung und Entwicklung zugesagt. So wird es uns gelingen, den größtmöglichen Profit für Niedersachsen aus diesem Programm zu erzielen.

Nun zu dem Konjunkturpaket II im Einzelnen. Die Finanzierung des Konjunkturpakets II übernimmt zu großen Teilen der Bund. Das ist auch logisch, dies folgt nämlich der bundesstaatlichen Aufgabenverteilung. Die Ländergesamtheit ist an zwei Stellen unmittelbar betroffen - selbstverständlich neben den angestrebten positiven Effekten -: Die Länder sind an den Steuermindereinnahmen beteiligt, die aus den beschlossenen Steuerentlastungen wie der Anhebung des Grundfreibetrages, der Senkung des Eingangsteuersatzes und der Verschiebung der Eckwerte resultieren. Zum anderen finanzieren die Länder das Investitionsprogramm nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz direkt mit. Dieses Investitionsprogramm umfasst 10 Milliarden Euro. Länder und Kommunen tragen gemeinsam 25 % Eigenanteil. Für Niedersachsen stehen Bundesmittel in Höhe von 920 Millionen Euro bereit. Davon erhalten die Kommunen 723 Millionen Euro; das sind etwa 78 %. Damit haben wir die vom Bund geforderte Weiterreichung von 70 % deutlich übertroffen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nach den Vorgaben des Bundes werden Investitionen der Länder und der Kommunen in Einrich

tungen der frühkindlichen Infrastruktur - also Kindergärten, Kinderbetreuungsmaßnahmen -, Schulinfrastruktur, Hochschulen, Forschung sowie kommunale und gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung mit 65 % der Mittel gefördert. Das entspricht für Niedersachsen knapp 800 Millionen Euro. Die restlichen 35 % sollen für Investitionen in Krankenhäuser, für den Städtebau, in die Informationstechnologie und für sonstige Infrastrukturinvestitionen genutzt werden; das sind etwa 430 Millionen Euro.

Die ausgewählten Investitionen müssen nachhaltig sein; das ist klar. Sie müssen schnell umsetzbar sein; das ist logisch. Denn wenn man ein Konjunkturprogramm macht, muss es schnell wirken. Maßnahmen in drei oder fünf Jahren beeinflussen ja nicht die Konjunktur heute. Sie müssen eine breite wirtschaftliche Wirkung erzielen und sollen soweit wie möglich Folgelasten, z. B. Betriebskosten, vermeiden. Soweit es energetische Sanierungen sind, werden Betriebskosten sogar reduziert und nicht gesteigert.

450 Millionen Euro und damit fast die Hälfte der Bundesmittel werden den Kommunen pauschal zugewiesen. Die „Initiative Niedersachsen“ ist dabei so gestaltet, dass jede Kommune die Möglichkeit der Förderung erhält. Die Kommunen haben sich nur an die Vorgaben des Bundes zu halten. Wir haben also nicht noch irgendetwas draufgesattelt. Die Landesregierung gibt der kommunalen Ebene damit weite Freiräume für eigene Gewichtungen.

Ich darf darauf hinweisen, dass nach unseren Informationen nur drei Bundesländer planen, Bundesmittel pauschal an die Kommunen weiterzugeben, nämlich das Land Nordrhein-Westfalen, der Freisaat Thüringen und das Land Niedersachsen. Alle anderen 13 Bundesländer, soweit sie als Stadtstaat nicht automatisch auch Kommune sind, wollen nach Einzelanträgen vorgehen und dann einzeln entscheiden, welche Vorhaben gefördert werden. Wir glauben einfach, dass die Kommunen besser wissen, wo bei ihnen Sanierungsbedarf besteht,

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

und haben deshalb diesen Weg gewählt. Wir glauben auch, dass wir dadurch schneller sind. Wir trauen unseren Kommunalpolitikern. Wir wissen, dass sie verantwortungsbewusst damit umgehen.

273 Millionen Euro werden nach bestimmten Förderschwerpunkten zugewiesen. Darauf hat eben

schon der Kollege Stratmann hingewiesen. Herr Jüttner hat ja vorgeschlagen, auch diese Mittel den Kommunen zu geben. Dann wären aber alle anderen Förderungen, z. B. die Förderung der Universitäten, der Studentenwerke usw., gar nicht möglich. Deshalb haben wir einen kleinen Betrag - auch in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden - für spezielle Förderungen vorgesehen.

Diese 273 Millionen Euro sollen in folgenden Förderschwerpunkten verwendet werden: Schulinfrastruktur, Breitbandverkabelung, kommunale Sportstätten und Krankenhäuser. In diesem Bereich haben sich Land und Kommunen auf eine jeweils unterschiedliche Mitfinanzierung verständigt. Die restlichen 197 Millionen Euro wird das Land für Investitionen in Hochschulen und Forschung sowie für Einzelmaßnahmen verwenden. Hierbei übernimmt selbstverständlich das Land die Drittelfinanzierung bzw. 25-%-Finanzierung. Es kommt immer darauf an, wie man rechnet: Ausgehend von 100 % sind es 25 %. Rechnet man es hingegen vom Nettobetrag hoch, der vom Bund zur Verfügung gestellt wird, sind es 33 %.

Neben den 920 Millionen Euro vom Bund stellt das Land Niedersachsen 307 Millionen Euro, und die Kommunen erbringen 163 Millionen Euro. Somit erbringen das Land und die Kommunen deutlich mehr als der eigentlich nur notwendige Finanzierungsbeitrag von 307 Millionen Euro. Wir haben aber den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden gesagt, dass wir es anders als andere Bundesländer machen wollen; denn der Bund erwartet, dass die 25 % von der Gesamtheit des Landes und der Kommunen erbracht werden. Damit aber niemand bei den Kommunen denkt, dass jeder Euro, den wir erbringen, zur Sanierung des Landeshaushalts dient, haben wir gesagt: Diese 163 Millionen Euro werden wir außerhalb des Konjunkturprogramms noch oben drauflegen, damit wir gemeinsam noch mehr erbringen können. Somit erbringen das Land und die Kommunen zusammen deutlich mehr als den eigentlich nur notwendigen Finanzierungsbeitrag von 307 Millionen Euro. Das Land wird die „Initiative Niedersachsen“ nämlich in der dargestellten Höhe aufstocken. Im Ergebnis stehen damit knapp 1,4 Milliarden Euro - genau 1,39 Milliarden Euro - zur Verfügung.

Der zur Beschlussfassung anstehende Nachtragshaushaltsplanentwurf 2009 ist angesichts des vor zwei Monaten beschlossenen Grundhaushaltes für dieses Jahr allein auf einen Zweck ausgerichtet, nämlich die notwendige haushalterische Ermächtigung zur Umsetzung des Konjunkturprogramms

des Bundes. Aufgrund unserer soliden Haushaltspolitik in der vergangenen Zeit ist die von Niedersachsen zu leistende Finanzierung ohne Änderung der Nettokreditaufnahme möglich. Der Nachtragshaushaltsplanentwurf sieht daher weiterhin eine Nettokreditaufnahmeermächtigung für 2009 in Höhe von 250 Millionen Euro vor, also wie im Grundhaushalt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Mir ist bewusst, meine Damen und Herren - ich habe mich dafür auch schon bedankt -, dass wir Ihnen in den letzten Wochen angesichts des engen Terminplans einiges an Mehrarbeit und zeitlicher Belastung haben zumuten müssen. Das Ergebnis kann sich aber unseres Erachtens sehen lassen. Gerade erst hat sich der Bundesrat abschließend mit den bundesgesetzlichen Umsetzungen des Konjunkturpakets II befasst und es verabschiedet. Zeitgleich können wir heute ebenfalls den Nachtragshaushaltsplan beschließen, der hier in Niedersachsen die sofortige Umsetzung ermöglicht. Schneller kann es eigentlich nicht gehen. Ich möchte mich daher für die gute Zusammenarbeit mit dem gesamten Plenum, insbesondere mit dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen, bedanken und bitte um Zustimmung zu diesem Nachtragshaushaltsplanentwurf.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Für die SPDFraktion hat nun Frau Kollegin Geuter das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stabile und funktionsfähige Finanzmärkte sind Voraussetzungen für eine funktionierende Wirtschaft, damit Betriebe und Unternehmen innovative Investitionen, die öffentliche Hand die notwendige Infrastruktur und Bürgerinnen und Bürger z. B. ihr Eigenheim finanzieren oder auch Vorsorge für ihr Alter treffen können. Die derzeitige Finanzmarktkrise und der damit verbundene weltweite konjunkturelle Einbruch stellen Deutschland vor eine große Herausforderung.

Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat bereits in ihrem Antrag vom 5. November 2008, den wir heute mitberaten, darauf hingewiesen, dass über das Finanzmarktstabilisierungsgesetz hinaus zielgenaue, schnell wirkende Maßnahme

pakete von Bund und Ländern erforderlich sind, mit denen die Auswirkungen auf die Realwirtschaft und damit auf die Konjunktur- und Wachstumsentwicklung abgemildert werden. Mit einer vorgezogenen Realisierung von Infrastrukturprojekten auf Landesebene und auf kommunaler Ebene müsse auch Niedersachsen seinen Beitrag zur Konjunkturbelebung leisten, war unsere Forderung.

(Beifall bei der SPD)