Protokoll der Sitzung vom 20.02.2009

Uferschnepfe: Der niedersächsische Bestand dieser stark gefährdeten Art lag 2005 bei 3 000 Brutpaaren. Mehr als 70 % der Vorkommen befinden sich innerhalb der gemeldeten Vogelschutzgebiete. Die Art hat in 17 Vogelschutzgebieten wertbestimmende Vorkommen. Bisher wurde in 13 dieser 17 Gebiete der Erhaltungszustand der Art bewertet. Gegenwärtig zeigt sich ein mittlerer bis schlechter Erhaltungszustand.

Bekassine: Der niedersächsische Bestand dieser stark gefährdeten Art lag 2005 bei 2 200 Brutpaaren. Mehr als 50 % der Vorkommen befinden sich innerhalb der gemeldeten Vogelschutzgebiete. Die Art hat in 12 Vogelschutzgebieten wertbestimmende Vorkommen. Für acht dieser zwölf Gebiete liegt jeweils eine Beurteilung des Erhaltungszustandes vor, welcher insgesamt als gut eingestuft wird.

Rotschenkel: Der niedersächsische Bestand dieser stark gefährdeten Art lag 2005 bei 5 800 Brutpaaren. Mehr als 70 % der Vorkommen befinden sich innerhalb der gemeldeten Vogelschutzgebiete. Die Art hat in 13 Vogelschutzgebieten wertbestimmende Vorkommen. Der Erhaltungszustand des Rotschenkels wurde in 11 von diesen 13 Gebieten bewertet. Gegenwärtig zeigt sich ein überwiegend mittlerer bis schlechter Erhaltungszustand.

Großer Brachvogel: Der niedersächsische Bestand dieser stark gefährdeten Art lag 2005 bei 1 700 Brutpaaren. Ca. 40 % der Vorkommen befinden sich innerhalb der gemeldeten Vogelschutzgebiete. Die Art hat in zwölf Vogelschutzgebieten wertbestimmende Vorkommen. Der Erhaltungszustand des Großen Brachvogels wurde inzwischen in zehn der zwölf Gebiete eingestuft. Dabei wurde in fünf Gebieten der Erhaltungszustand als gut bewertet. In fünf anderen Gebieten wird ein mittlerer bis schlechter Erhaltungszustand konstatiert.

Zu 2: Statistische Daten zum Grünlandrückgang liegen nur auf Landesebene vor.

Die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 verpflichtet die Mitgliedstaaten, Dauergrünland zu erhalten. In Deutschland gilt diese Verpflichtung auf Länderebene. Dabei wird jährlich auf der Grundlage der von den Landwirten zu stellenden Anträge auf Direktzahlungen der Anteil des Dauergrünlands an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche ermittelt. Dieser Wert wird mit einem Basiswert verglichen, der sich aus dem Quotienten „Dauergrünland 2003 zuzüglich der Flächen, die 2005 im Antrag erstmals als Dauergrünland angegeben wurden, durch landwirtschaftliche Fläche der Anträge 2005“ ergibt.

Für Niedersachsen zeigt das Ergebnis dieses Vergleichs, dass sich der Dauergrünlandanteil 2008 um 4,97 % bzw. unter Berücksichtigung der neu hinzugekommenen Obstbaum- und Baumschulkulturen um 4,62 % im Vergleich zum Basiswert verringert hat. Niedersachsen ist somit dicht an der Schwelle von 5 %, die das Land ermächtigt, eine Verordnung zu erlassen, nach der der Umbruch von Dauergrünland einer vorherigen Genehmigung bedarf.

Der Erhalt des Grünlands ist in Niedersachsen sowohl für den Naturschutz als auch für den Klima- und für den Wasserschutz von hoher Bedeutung. Grünland gehört zu den artenreichsten Biotoptypen Mitteleuropas. Zudem kann der Umbruch von Dauergrünland zu klimaschädlichem Humusabbau sowie zu Nitratauswaschungen führen und ist damit aus Umweltsicht möglichst zu vermeiden.

Zu 3: Die EU-Vogelschutzgebiete Niedersachsens haben eine herausragende Bedeutung als Lebensraum für Brut- und Gastvögel. Sie stellen die wichtigste Säule zur langfristigen Erhaltung der niedersächsischen Wiesenvogelpopulationen dar. Das Land Niedersachsen kommt damit seinen internationalen und nationalen Schutzverpflichtungen nach. Schwerpunkte des Wiesenvogelschutzes sind insbesondere die Sicherung und Verbesserung der vorhandenen, weiträumigen Grünlandgebiete und -lebensräume, um Bestände hoch spezialisierter Arten des Grünlandes stabilisieren, positiv entwickeln und Fortpflanzungserfolge verbessern zu können.

Mit dem erfolgreichen Vertragsnaturschutz, der Ausweisung von Landschafts- oder Naturschutzgebieten, der Sicherung wertvoller Flächen über investive Maßnahmen und der Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen setzt die Landesregierung wirkungsvolle und zielgerichtete Instrumente für den Schutz der Wiesenvögel ein.

Dem auch überregional feststellbarem Trend des Rückgangs der Wiesenvögel soll in erster Linie mit einer wiesenvogelgerechten Bewirtschaftung von Grünland über den freiwilligen Vertragsnaturschutz mit Landwirten im Rahmen PROFIL (Kooperati- onsprogramm Naturschutz, Teilbereich Dauergrün- land) entgegengewirkt werden. An die jeweiligen Lebensraumansprüche angepasste Mähtermine und Weidetierdichten sowie die Verbesserung des Wasserhaushalts stehen im Mittelpunkt der Schutzbemühungen.

Flankierend zum Vertragsnaturschutz werden regional Gelege- und Kükenschutzmaßnahmen in

Zusammenarbeit von Naturschützern und Landwirten umgesetzt.

Im Wiesenvogelschutz setzt die Landesregierung auf eine enge Kooperation zwischen Naturschutz, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Jagd. Die Zusammenarbeit mit der Jägerschaft ist wichtig, weil es gesicherte Erkenntnisse darüber gibt, dass sich ohne flankierende jagdliche Maßnahmen auch bei intaktem Grünland und bei Umsetzung des Vertragsnaturschutzes Bestände von Wiesenvogelarten nicht halten können, weil die insbesondere von Fuchs und Rabenkrähe verursachten Gelege- und Kükenverluste zu hoch sind.

Ergänzt werden können die verschiedenen Schutzinstrumente durch eine Integration von Kompensationsmaßnahmen mit der Zielrichtung Wiesenvogelschutz.

Auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen, der Ergebnisse von Bestandserfassungen im Rahmen des Vogelartenerfassungsprogramms und von Wirkungskontrollen werden von der Landesnaturschutzverwaltung regelmäßig erforderliche Anpassungen von Schutzinstrumenten und -maßnahmen geprüft mit dem Ziel einer Verbesserung des naturschutzfachlichen Wirkungsgrades.

Der NLWKN als Fachbehörde für Naturschutz steht in diesem Zusammenhang für die Fachberatung der zuständigen Stellen zur Verfügung und beobachtet auch weiterhin die Bestandsentwicklung der für die Gebiete wertbestimmenden Arten.

Anlage 22

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 24 der Abg. Sigrid Rakow (SPD)

Nitrat im Trinkwasser - Welche Konsequenzen hat das?

In meiner Kleinen Anfrage „Zu hohe Nitratbelastung im Trinkwasser in Oldenburg und Delmenhorst“ hat das Ministerium für Umwelt- und Klimaschutz ausführlich dargestellt, dass die Trinkwasserüberwachung in Niedersachsen umfassend erfolgt, sodass eine Gesundheitsgefährdung der Verbraucher ausgeschlossen werden kann.

Dennoch ist es irritierend, wenn es heißt, dass die Ergebnisse der Bestandsaufnahme gemäß Wasserrahmenrichtlinie für den Parameter Nitrat gezeigt haben, dass 58,6 % der Landesfläche in schlechtem Zustand sind, dass eine deutliche und großräumige Belastung vor allem des oberflächennahen Grundwassers besteht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich die regionale Verteilung der 7 700 km², auf denen Stickstoffreduzierungen erfolgen müssen, dar, welche der Region angepassten Maßnahmen zur Stickstoffreduzierung sind ergriffen worden bzw. werden wann ergriffen werden, und welche Kosten entstehen dem Land Niedersachsen, den Grundbesitzern bzw. den Landkreisen, und nach welchen Zuständigkeiten entstehen diese?

2. In welchen Gebieten ist die Trinkwasserversorgung aufgegeben worden, bzw. wo musste Grundwasser wegen zu hoher Nitratbelastung aufbereitet werden, oder wo wurden in diesem Zusammenhang beispielsweise tiefer liegende Filter eingesetzt und, wenn ja, wie tief?

3. Das Kooperationsprogramm Trinkwasserschutz gleicht den höheren Aufwand der Landwirtschaft aus. Welche Mittel wurden hier bisher eingesetzt, und welche Ergebnisse bezüglich der Entwicklung der Nitratkonzentration liegen vor?

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie geht von dem Ziel eines flächendeckenden Grundwasserschutzes aus und kennt insofern keine Unterscheidung zwischen Grundwasser und Trinkwasser. Für den guten chemischen Grundwasserzustand setzt die Wasserrahmenrichtlinie einen Zielwert von 50 mg/l Nitrat fest. Das deckt sich mit den Vorgaben der Trinkwasserverordnung und der Nitratrichtlinie, die in die neue Düngeverordnung übernommen worden sind. Damit soll sichergestellt werden, dass das Grundwasser in einem qualitativ hochwertigen Zustand erhalten wird und somit grundsätzlich für die Gewinnung von Trinkwasser geeignet bleibt, ohne dass eine weitere Aufbereitung aufgrund lebensmittelrechtlicher Anforderungen erfolgen muss.

Die festgestellten, zum Teil erhöhten Nitratgehalte im Grundwasser beziehen sich in aller Regel auf das oberflächennahe Grundwasser. Grundwasser, das zu Zwecken der Trinkwasserversorgung (Rohwasser) aus tieferen Grundwasserstockwerken mit ausreichend schützenden Deckschichten entnommen wird, weist nur selten höhere Belastungen auf. Soweit Rohwasser einzelner Brunnen höher belastet ist, kann der Grenzwert auch durch Mischung mit gering nitrathaltigen Rohwässern, z. B. aus Waldeinzugsgebieten, eingehalten werden. Weiterhin haben sich Wasserversorgungsunternehmen in der Vergangenheit häufig dadurch geholfen, dass mit Brunnenneubauten auf geringer belastete Standorte ausgewichen wurde oder indem tiefere Grundwasserschichten erschlossen wurden. Dort, wo diese Maßnahmen nicht möglich oder eine geeignete Aufbereitung zu kostspielig

wären, muss im Extremfall die Entnahme eingestellt und eine alternative Versorgungsmöglichkeit gefunden werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Als Ergebnis der Zustandsbewertung gemäß Wasserrahmenrichtlinie ist in Niedersachsen auf ca. 7 700 km² landwirtschaftlicher Nutzfläche eine Verringerung des Stickstoffeintrags erforderlich. Die Reduzierung soll zum einen durch die Einhaltung der Bestimmungen der neuen Düngeverordnung erreicht werden. Hierbei handelt es sich um eine grundlegende Maßnahme, die der Umsetzung einer bestehenden EU-Vorschrift, der Nitratrichtlinie, dient. Dem Vollzug der Düngeverordnung kommt damit eine große Bedeutung zu. Zum anderen werden darüber hinausgehende ergänzende Maßnahmen erforderlich sein. Hierfür ist die Aufstockung des bestehenden niedersächsischen Agrarumweltprogramms (ELER) in der Zielkulisse ab 2010 vorgesehen. Die Maßnahmen decken die Bereiche Begrünung, Bodenbearbeitung und umweltgerechter Einsatz von Düngemitteln, stets in Verbindung mit einer begleitenden Beratung, ab. Die Maßnahmenentwicklung erfolgte im Rahmen des europäischen Pilotprojektes WAgriCo (Water Resources Management in Cooperation with Agri- culture) regional angepasst in drei niedersächsischen Pilotgebieten, die bezüglich der Standortverhältnisse und Betriebsstruktur die betroffenen Regionen der Zielkulissen abbilden.

Die regionale Verteilung der Zielkulisse und die Maßnahmenschwerpunkte sind der Abbildung 1 zu entnehmen.

Abbildung 1: Maßnahmenkulisse für den Grundwasserschutz, Maßnahmenschwerpunkte

Die Ergebnisse der Zustandsbewertung lassen einen Stickstoffreduzierungsbedarf von insgesamt rund 19 000 t N/a erkennen. Ein Großteil dieser

Reduzierung wird dem Erfolg der künftigen Umsetzung der Düngeverordnung zugeschrieben. Für die Einhaltung der Regelungen der Düngeverordnung tragen die Landwirte gemäß dem Verursacherprinzip die Kosten.

Für darüber hinaus erforderliche Stickstoffreduzierungen könnten zusätzliche Maßnahmen aus Agrarumweltprogrammen umgesetzt werden. Da diese den Landwirten gegenüber der „guten fachlichen Praxis“ erhöhte Anforderungen aufgeben, ist hier eine Entschädigung in Anlehnung an die Vorgehensweise in Trinkwassereinzugsgebieten zu prüfen. Derzeit wird hierzu zwischen MU und ML über eine mögliche Aufstockung der dortigen Agrarumweltprogramme beraten. Zur Finanzierung könnten gegebenenfalls EU-Mittel aus der zusätzlichen Modulation in Anspruch genommen werden.

Genaueres lässt sich erst im Zuge des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens für 2010 angeben.

Zu 2: Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Trinkwasserversorgungsanlage ist nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) verpflichtet, dem Verbraucher Trinkwasser in der vorgegebenen Qualität (für Nitrat ≤ 50 mg/l) zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung schließt die Verantwortung für eine gegebenenfalls durchzuführende Aufbereitung von Roh- oder Grundwasser mit ein. Bei zu hohen Nitratwerten im Grund- oder Rohwasser kann eine Aufbereitung z. B. durch Mischen mit unbelastetem Wasser, Umkehrosmose oder Ionenaustauscher erfolgen. Beispielhaft sei hier die Umkehrosmose-Membran-Aufbereitungsanlage des Wasserwerks Düstrup der Stadtwerke Osnabrück genannt, in der seit 2004 in einem Teilstrom Nitrat aus dem Rohwasser entfernt wird. Eine weitere Möglichkeit der Verringerung von Rohwasserbelastungen ist das Verlagern der Förderung auf weniger belastete Standorte oder das Tiefersetzen der Brunnen in unbelastete Förderhorizonte. Hier kann exemplarisch auf das Vorgehen in den Trinkwassergewinnungsgebieten Holdorf, Ahausen und Wittefeld im Landkreis Cloppenburg hingewiesen werden.

Die Trinkwasserüberwachung setzt grundsätzlich am Ort der Übergabe in das Verteilernetz an. Den zuständigen Überwachungsbehörden stehen deshalb regelmäßig nur Daten gegebenenfalls gemischten oder aufbereiteten Roh- oder Grundwassers zur Verfügung. Bei Kleinanlagen (Hausbrun- nen) ist neben der Qualität des Trinkwassers die gesamte Anlage hinsichtlich der technischen und hygienischen Anforderungen zu begutachten, so

dass bei minderer Qualität des geförderten Wassers die Überwachungsbehörde in der Lage ist, über Art und Umfang der erforderlichen Aufbereitung zu entscheiden.

In Niedersachsen sind zurzeit insgesamt 544 Wasserversorgungsgebiete registriert, die jeweils mehr als 1 000 m

3 Trinkwasser pro Jahr abgeben (öf- fentliche Wasserversorgung). Hierdurch werden nahezu 100 % der niedersächsischen Bevölkerung versorgt. Wie bereits in der Antwort zur Bezugsanfrage dargelegt, wurde im Jahr 2007 bei keiner der durchgeführten Überwachungsuntersuchungen zum Parameter Nitrat eine Grenzwertüberschreitung festgestellt. Die entsprechenden Daten der kommunalen Überwachungsbehörden für das Jahr 2008 werden zurzeit zentral elektronisch im Niedersächsischen Landesgesundheitsamt gesammelt und stehen nach dem 15. März 2009 zur Verfügung.

Bezüglich vorwiegend für den privaten Gebrauch genutzter Kleinanlagen (Hausbrunnen) zur Trinkwasserversorgung verweise ich auf die Antwort zur Bezugsanfrage. Zulassungen einer ersten Abweichung von Grenzwerten der TrinkwV erteilen die Landkreise und kreisfreien Städte in eigener Zuständigkeit. Diese Zulassungen müssen dem Land nicht gemeldet werden. Eine entsprechende landesweite Erhebung dieser Daten würde den zeitlichen Rahmen für die Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage überdehnen und wäre darüber hinaus auch nicht geeignet, einen repräsentativen Überblick über die Belastung der Grundwasserkörper in Niedersachsen mit Nitrat zu erhalten. Zweite Ausnahmegenehmigungen, für die die Zustimmung des MS einzuholen ist, liegen für Nitrat dort derzeit nicht vor.

Zu 3: Für das Kooperationsprogramm Trinkwasserschutz stellt das Land derzeit jährlich rund 18 Millionen Euro für Trinkwasserschutzmaßnahmen zur Verfügung. Davon entfallen rund 10 Millionen Euro auf freiwillige Vereinbarungen und Ausgleichszahlungen, mit denen der höhere Aufwand der Landwirte gegenüber der „guten fachlichen Praxis“ ausgeglichen wird. Zusätzlich zu den Ausgaben an Landesmitteln wurden im Zeitraum 2000 bis 2006 jährlich rund 1,2 Millionen Euro an EU-Mitteln aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft (EAGFL) für Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen verausgabt. Die Gesamtausgaben für Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen an die Landwirtschaft betragen für die Jahre 1994 bis einschließlich 2007 rund 131 Millionen Euro.

Über die Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen hinaus werden eine gewässerschutzorientierte zusätzliche Beratung der Bodenbewirtschafter, Modell- und Pilotprojekte, Zuschüssen zu Flächenerwerb oder Pacht und landesweite Auftragsleistungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Bereich der Trinkwasserschutzkooperationen finanziert. Für Trinkwasserschutz insgesamt wurden in dem Zeitraum 1994 bis 2007 rund 263 Millionen Euro bereitgestellt.

Das Kooperationsprogramm Trinkwasserschutz soll einerseits sicherstellen, dass keine weitere Verschlechterung eintritt, andererseits aber auch eingetretene Schäden zurückführen und die weitere Nutzbarkeit des Grundwassers zur Trinkwassergewinnung ermöglichen. Die mit den Gewässerschutzmaßnahmen bisher erzielten Ergebnisse müssen unter Berücksichtigung der jeweiligen Standortverhältnisse betrachtet werden. In vielen Fällen werden Jahrzehnte alte Grundwässer gefördert, sodass die Auswirkungen der in den vergangenen zehn Jahren durchgeführten Maßnahmen nur in flachen Grundwasserleitern, dem Sickerwasser oder in einer veränderten Düngepraxis nachgewiesen werden können. Auch ist es nicht möglich, Veränderungen in der Grundwasserbeschaffenheit einzelnen Schutzmaßnahmen zuzuordnen. Vielmehr handelt es sich um die Wirkungen der Trinkwasserschutzmaßnahmen insgesamt, die vor Ort ergriffen werden. Nicht alle diese Maßnahmen lösen Ausgleichs- oder Entschädigungszahlungen an die Landwirtschaft aus.

Die Betrachtung der Nitratgehalte im Grundwasser ergibt aufgrund der sehr unterschiedlichen Standortverhältnisse kein einheitliches Bild. Die in Tabelle 1 beispielhaft dargestellten Rohwasserdaten aus Wassergewinnungsgebieten Südniedersachsens lassen nur für einzelne Brunnen einen Trend erkennen.

Tabelle 1: Nitratgehalte im Rohwasser verschiedener Trinkwasserbrunnen in Südniedersachsen; Jahresmittelwerte berechnet für die Jahre 20002006

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006

Brunnen Barterode 38 36 38 40 38