Protokoll der Sitzung vom 20.02.2009

Brunnen Barterode 38 36 38 40 38

Brunnen Gelliehausen 44 43 45 45 43 42 44

Brunnen Springmühle 6 30 33 32 32 31 32 28

Brunnen Hemeln 45 44 44 44 44 43 43

Brunnen Rhüden 7 7 8 8 8 8 8

Brunnen Trennecke 13 12 12 11 12 12 12

Brunnen Herrhausen 23 22 25 21 22 21 21

Brunnen Kreienborn I 22 21 22 21 20 19 19

Brunnen Kreienborn II 33 31 30 32 30 29 28

Brunnen Kreienborn III 21 23 24 23 22 23 22

Brunnen Lenglern 39 40 40 40 39 39 38

An flachen Grundwassermessstellen in ostfriesischen Wasserschutzgebieten dagegen ist eine langjährig positive Entwicklung zu verzeichnen (s. Abbildung 2). Eine deutliche Verringerung der Nitratbelastung des Grundwassers wird auch aus Wassergewinnungsgebieten anderer Landesteile berichtet (z. B. Börßum, Thülsfelde, Großenwie- den). Der NLWKN wurde mit Zielvereinbarung für das Jahr 2009 beauftragt, eine landesweite Evaluierung der bisher umgesetzten Trinkwasserschutzmaßnahmen durchzuführen. Dabei gilt es die Auswirkungen der Trinkwasserschutzmaßnehmen unter Berücksichtigung aller relevanten Einflussgrößen zu beurteilen.

NO3 - mg/l

Abbildung 2: Nitratgehalte flacher Grundwassermessstellen (max. 25 m) in Wasserschutzgebieten Ostfrieslands (>100 Analysen/Jahr); Mittelwerte und Trend berechnet für die Jahre 1992 bis 2007

Bei der Beurteilung der Auswirkungen der Trinkwasserschutzmaßnahmen allein anhand der Entwicklung der Nitratbelastung des Grundwassers sind Fehlinterpretationen möglich, da ein solches Vorgehen wichtige Einflussgrößen unberücksichtigt lässt. Insbesondere haben geänderte Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft erhebliche Bedeutung für den Grundwasserschutz. So wurden

mit Aufhebung der Stilllegungsverpflichtung vielfach Flächen mit geringem Schutzpotenzial, die als „Verdünnungsflächen“ dienten, wieder in Kultur genommen, und für den Grundwasserschutz problematische Kulturen wie Mais und Raps haben in den vergangenen Jahren durch die Bioenergieförderung eine deutliche Flächenausweitung erfahren. Andererseits dürften die im langjährigen Vergleich stark gestiegenen Düngemittelkosten wie auch die neue Düngeverordnung einen Anreiz zur Verbesserung der Stickstoffeffizienz geben. Für etliche Standorte mag gelten, dass ohne die begleitenden Trinkwasserschutzmaßnahmen durch die agrarpolitischen Randbedingungen eine Verschlechterung unvermeidbar gewesen wäre.

Anlage 23

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 25 des Abg. Ralf Briese (GRÜNE)

Nimmt die Gewalt gegen Polizisten zu?!

Der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 2. Februar 2009 ist zu entnehmen, dass die Gewalt gegenüber Polizeibeamten zunehme. Die Gewerkschaft der Polizei rechne für das Jahr 2008 mit ca. 2 500 Gewalttaten gegen Vollzugsbeamte, wobei die Anzahl schon in den davorliegenden Jahren stetig zugenommen habe. Beklagt wird, dass sich die verletzten Polizeibeamten von den Gerichten nicht ernst genommen fühlten, wenn Jugendliche und Heranwachsende für die gegen Polizeibeamte ausgeübte Gewalt nicht verurteilt würden. So fordert die GdP, das Erwachsenenstrafrecht schon bei 18-Jährigen anzuwenden, eine schnellere Bestrafung und bessere Prävention in den Schulen, damit Jugendliche erkennen, welche Sanktionen oder Strafen sie erwarten, wenn sie Gewalt anwenden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es wissenschaftlich-empirische Daten, die objektiv belegen, dass die Gewalt gegen Polizisten zugenommen hat, und, wenn ja, seit wann hat sie zugenommen, und von wem werden die Gewalttaten verübt?

2. Hat die Anzahl der Strafverfahren aufgrund von Körperverletzung oder anderweitigen Straftaten gegenüber Polizeibeamten in den vergangenen fünf Jahren zugenommen, wenn ja, in welchem Ausmaß?

3. Hat die Landesregierung wissenschaftliche Beweise oder Hinweise dafür, dass die niedersächsischen Gerichte das Strafmaß bei Verfahren, in denen Polizeibeamte die Opfer sind, nicht angemessen ausschöpfen?

Die Niedersächsische Landesregierung beobachtet die Entwicklung der Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamtinnen und -beamte sowie sonstige Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte mit großer Aufmerksamkeit.

Unter Berücksichtigung der Entwicklung hat die niedersächsische Polizei in den vergangenen Jahren stetig ihre taktischen Vorgehensweisen überprüft und insbesondere die Fortbildungsangebote angepasst. So wurden spezielle Situationen wie z. B. der Umgang mit psychisch Kranken im Kontext des polizeilichen Einzeldienstes in das Systemische Einsatztraining (SET) integriert.

Die Tatsache, dass weit mehr als die Hälfte aller Widerstandshandlungen unter Alkoholeinfluss begangen wird, belegt auch die Notwendigkeit eines entschlossenen Vorgehens gegen exzessiven Alkoholkonsum. Zur Bekämpfung von Straftaten unter Alkoholeinfluss haben wir u. a. eine spezielle Konzeption für Minderjährige erstellt. In enger Kooperation mit weiteren staatlichen Verantwortungsträgern sind während der vergangenen Monate im Zusammenhang mit Veranstaltungen intensive Kontrollmaßnahmen durchgeführt worden.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die aktuellste hier bekannte wissenschaftlich-empirische Studie zur Gewalt gegen Polizeibeamte wurde im Jahr 2003 veröffentlicht. Die vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) durchgeführte Studie „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte“1 untersuchte den Zeitraum von 1985 bis 2000. Im Ergebnis konnte für diesen Zeitraum kein Anstieg festgestellt werden. Besonders schwerwiegende Angriffe mit Tötungsabsicht schwankten jährlich teilweise stark.

Eine systematische Befragung von insgesamt mehr als 1 000 im Betrachtungszeitraum angegriffenen Beamten ergab, dass diese hauptsächlich bei Dunkelheit, im öffentlichen Raum und in eher als ungefährlich geltenden Quartieren stattfanden. Die angegriffenen Polizeibeamtinnen und -beamte waren zum Zeitpunkt des Angriffs in der Regel als Besatzung eines Funkstreifenwagens eingesetzt. Die Täter waren oft alkoholisiert und handelten spontan und überraschend. Sie waren zu etwa 90 % männlich und besaßen überwiegend die

1Ohlemacher, T. et al. (2003): Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte 1985-2000 - eine kriminologische Analyse, Baden-Baden

deutsche Staatsangehörigkeit. Eine persönliche Bekanntschaft zu den angegriffenen Beamten lag in den meisten Fällen nicht vor.

Zu 2: Zur Darstellung der Straftaten aufgrund von Körperverletzung oder anderweitiger Straftaten gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten in den letzten fünf Jahren liegt hier als Datenquelle die Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vor. Als eine Kenngröße für das Ausmaß der Gewalttaten gegen diesen Personenkreis kann der in der PKS abgebildete Tatbestand des § 113 StGB (Wider- stand gegen Vollstreckungsbeamte) herangezogen werden. Aufgrund der bundesweit geltenden Erfassungskriterien für die PKS ergeben sich allerdings Einschränkungen hinsichtlich der Aussagekraft zur Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte. Unter diesem PKS-Schlüssel werden auch Taten erfasst, die keine Gewalttaten gegen Polizeibeamtinnen und -beamte im Sinn der Anfrage darstellen, wie z. B.

- Gewaltausübung gegen andere hoheitlich handelnde Personen mit Amtsträgereigenschaft,

- Widerstandshandlungen ohne Zufügens eines körperlichen Schadens,

- im Einzelfall Drohung mit Gewalt oder bloßes passives Verhalten.

Darüber hinaus fehlen in diesem Schlüssel bestimmte Fallkonstellationen, die an anderen Stellen in die PKS einfließen. Bei Vorliegen mehrerer Straftaten innerhalb eines Lebenssachverhalts wird in der PKS lediglich die schwerwiegendste Straftat gezählt. Das hat zur Folge, dass Widerstandshandlungen gegebenenfalls im Kontext anderer, parallel begangener schwerwiegenderer Straftaten (z. B. Versuchter Totschlag, gefährliche oder schwere Körperverletzung) registriert werden. Vor diesem Hintergrund sind die in der PKS ausgewiesenen Zahlen zu relativieren und differenziert zu betrachten.

Gemessen an den PKS-Werten zu § 113 StGB - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte -, haben die Straftaten in den vergangenen Jahren zugenommen. 2004 wurden in Niedersachsen 1 884 Straftaten dieser Art registriert, im Jahr 2008 waren es 2 499 Fälle. Analog zur Entwicklung in Niedersachsen sind auch auf Bundesebene steigende Fallzahlen zu verzeichnen. Vergleichbare Daten für das Bundesgebiet liegen für 2008 noch nicht vor.

Zu 3: Nein.

Anlage 24

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 26 des Abg. Gerd Ludwig Will (SPD)

Beteiligung der Volkswagen AG an Dead Sea Magnesium in Israel

Im Jahre 1996 gründeten die Volkswagen AG und das israelische Unternehmen Israel Chemicals Ltd. als Joint Venture die Dead Sea Magnesium Ltd. Die Anteile an der Firma mit Sitz in Beer Sheva (Israel) hielten VW mit 35 % und Israel Chemicals Ltd. mit 65 %.

Unternehmensgegenstand der Firma Dead Sea Magnesium Ltd. ist die Förderung von Magnesium im Toten Meer. Die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens erfolgte in Anwesenheit und unter Schirmherrschaft des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl und des damaligen israelischen Premierministers Jitzchak Rabin und galt als Meilenstein der israelischdeutschen Wirtschaftsbeziehungen.

Der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens litt in jüngster Zeit massiv unter den, in Anbetracht der stark angestiegenen Magnesiumproduktion in China, gefallenen Weltmarktpreisen.

Am 1. Dezember 2008 hat Volkswagen das Joint Venture aufgekündigt und das Aktienpaket dem bisherigen Partner Israel Chemicals Ltd. angedient und sogleich die Überweisung des Gegenwertes verlangt.

Dies ist vom israelischen Partner abgelehnt worden. Nach Auffassung der Israelis verstößt das Vorgehen von VW gegen die vertraglichen Vereinbarungen. Gleichzeitig ist Volkswagen von den kreditierenden israelischen Banken aufgefordert worden, zu seinen Verpflichtungen zu stehen. Das Gemeinschaftsunternehmen soll Bankverbindlichkeiten im Gegenwert von ca. 176 Millionen US-Dollar haben, von denen ein erheblicher Teil am 31. Dezember 2008 fällig war und nun von den Banken gestundet wurde. Gleichzeitig sollen Cashflowdefizite in Höhe von 30 Millionen US-Dollar aufgelaufen sein. Der von Volkswagen zu tragende Anteil an den Verbindlichkeiten des Unternehmens soll ca. 80 Millionen US Dollar betragen.

Versuche der Israelis zu einer einvernehmlichen Einigung sollen gescheitert sein. Auch ein Anschreiben der Israel Chemicals Ltd. an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten in seiner Eigenschaft als Mitglied des Aufsichtsrates der Volkswagen AG mit der Bitte um Unterstützung hat augenscheinlich zu keiner Lösung geführt.

Sollte es zu keiner Einigung kommen, drohen die Insolvenz des bisherigen Gemeinschaftsunternehmens und der Verlust von 400 direkt betroffenen Arbeitsplätzen sowie der Wegfall von 1 000 weiteren Arbeitsplätzen in der weiterverarbeitenden Industrie in Israel. Pressemeldungen zufolge drohen der Volkswagen AG in Isra