Die Änderung des niedersächsischen Waldgesetzes sehen wir aber auch als Chance im Hinblick auf die Vielzahl der degenerierten niedersächsischen Moore. Die Renaturierung eines entwässerten Moores ist in der Regel mit einer Wiedervernässung verbunden. Dabei sterben Teile des bestehenden Waldes ab und werden durch Hochmoorverlandungsbereiche abgelöst.
Noch einmal zum Verständnis unseres Kollegen Schminke: Was unter der Erde ist, ist Moor. Was über der Erde ist und grünt, ist Wald.
Wir sehen es als sehr wichtig an - auch um das niedersächsische Moorschutzprogramm nicht ins Leere laufen zu lassen -, für die Renaturierung von Mooren keine Ersatzmaßnahmen zu fordern. Im Verlauf der Diskussion wurde deutlich, dass die Verbesserung bei der Waldumwandlung dazu führt, dass eine Waldumwandlung hinsichtlich des bürokratischen Aufwands einer Erstaufforstung nahezu gleichgestellt ist. Das ist eindeutig nicht in unserem Sinne. Daher haben wir für Erstaufforstungen entsprechende Erleichterungen aufgenommen. Unsere Neukonzeption der Erstaufforstungsgenehmigung vereinfacht das Verfahren. Künftig wird die Genehmigung nur für die Erstaufforstung erforderlich sein, die einer Prüfung bzw. Vorprüfung hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit zu unterziehen ist. Für alle übrigen reicht uns künftig die rechtzeitige Anzeige bei der Waldbehörde aus, die weiterhin eine Versagungsmöglichkeit aus besonderem Grunde hat.
Abschließend noch einige Worte zum Betretensrecht: Die Nutzung und das Interesse an unserer Landschaft sollten wir positiv betrachten und fördern.
Das sollte jeder Einzelne für sich tun. Dennoch muss auch dieses Recht seine Grenzen haben. Neben öffentlichen Veranstaltungen und gewerbsmäßigen Nutzungen gehört für uns eine über das normale Maß hinausgehende, für die Grundbesitzer unzumutbare Nutzung dazu. Wir halten es daher für angebracht, die Möglichkeit von kurzfristigen Sperrungen auch der Privatwälder zu flexibilisieren. Nur bei Sperrungen der Wälder, die über eine Woche hinausgehen, sollen künftig die Behörden einzuschalten sein.
Sicherlich gibt es noch zahlreiche Punkte, die wir hier anführen müssten. Diese haben wir aber in unseren Ausschusssitzungen intensiv diskutiert. Nach der Anhörung wurden mittlerweile viele strittige Punkte ausgeräumt, und es wurden fachlich korrekte Formulierungen eingesetzt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das niedersächsische Waldgesetz geändert. Es wird rechtlich vereinfacht, und es wird aktualisiert. Das niedersächsische Waldgesetz ist damit zukunftsweisend. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Danke schön, Frau Kollegin Klopp. - Für die SPDFraktion hat sich Herr Schminke zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme oberirdisch. - Bei allem Wohlwollen, Frau Klopp: Der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf hat im Kern kontraproduktive Zielsetzungen. Er ist inhaltlich als ein Lobbygesetz zusammengeschustert worden. Wenn man sich die chaotische Beratung im Ausschuss vor Augen führt, muss man sich um unseren Wald wirklich
Jawohl, so ist es. Im Oktober 2008 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung durch CDU und FDP eingebracht und direkt in den Ausschuss überwiesen. Mitberatend war der Rechtsausschuss.
Meine Damen und Herren, allein der von Ihnen angedachte ursprüngliche Zeitablauf ist eigentlich schon entlarvend. Am 24. Oktober 2008 wurden die Verbände und Organisationen angehört. Fast alle haben sich damals über die Kurzfristigkeit beklagt, einige haben sogar überhaupt keine Stellungnahme mehr abgeben können. Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald konnte an der Anhörung nicht teilnehmen. Sie beklagte die extrem knappe Frist und teilte ferner schriftlich mit, man habe den Eindruck, hier solle etwas im Hauruckverfahren durchgesetzt werden. Herr Oesterhelweg,
herzlichen Glückwunsch, Sie stehen, glaube ich, dieser Organisation vor. Sie sind Vorsitzender. Ihre Organisation beklagte weiter, dass sich das Land Niedersachsen nicht die Zeit und die Sorgfalt nehme, auch andere Naturschutzverbände über die Gesetzesänderung zu informieren. Herr Oesterhelweg, so viel dazu.
Meine Damen und Herren, noch besser hätte ich diesen Prozess gar nicht beschreiben können. Ihre Ansage war es doch, die Beratung bis zum 21. November 2008 im Ausschuss abzuschließen und die Sache dann noch im Dezemberplenum über die Bühne zu bringen. Wir schreiben heute, meine Damen und Herren, den 25. März, und zwar 2009. Da ist bei Ihnen im Verfahren wohl einiges schiefgegangen. Was, das möchte ich Ihnen nun gerne sagen.
Er hatte sehr viel Geduld im Umgang mit Ihnen; denn er hatte Ihnen mehrfach bescheinigt, dass Sie schludrig, sogar mit umgangssprachlichen Formulierungen, gearbeitet haben. Trotz der Weihnachtsferien hat der GDB den Entwurf sehr schnell bearbeitet und umformuliert.
muss selbst hartgesottene Mitstreiter nachdenklich stimmen. Da blieb kaum ein Satz ohne Korrekturempfehlung. Richtig schlimm ist auch, dass die Damen und Herren der CDU und der FDP - eine Waldexpertenriege, so muss man sagen - diese vielen guten Ratschläge des GDB nur selten angenommen haben.
Nur ein Beispiel: Während Herr McAllister in Wildeshausen beim Schaffermahl erklärt hat, alle Menschen müssten in die Lage versetzt werden, Gesetze zu verstehen, vertritt Herr Minister Ehlen offensichtlich eine völlig andere Auffassung. In der Stellungnahme des GDB wird vermerkt - - -
Entschuldigung, Herr Schminke: Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. G-B-D. Mit Gustav Berta. - Sie haben das Wort.
(Clemens Große Macke [CDU]: So haben Sie auch bei der Beratung ge- arbeitet, Herr Schminke: kaum etwas richtig gemacht!)
sonen verständlich ist, die mit der Forstsprache vertraut sind. So ernst nehmen Sie die Menschen an dieser Stelle, und so ernsthaft formulieren Sie Gesetze.
Meine Damen und Herren, mögen auch viele Menschen buchstäblich im Wald stehen. Aber die Forstfachleute finden immer noch etwas Licht. Diese Experten täuschen Sie nicht; sie haben nämlich festgestellt, dass es zukünftig sehr viel einfacher wird, sich von Waldflächen zu trennen, weil Flächen bis zu 2 500 m² durch einfache Genehmigungen umgewandelt werden können, dass dieses Gesetz deshalb die Umwandlung von Waldflächen in Flächen mit anderer Nutzung erleichtert, dass allein wirtschaftliche Gründe für eine Umwandlung ausreichend sind und ökologische Gründe ohne Bedeutung bleiben, dass zukünftig kein Wert mehr darauf gelegt wird, wie alt und wie wertvoll ein Wald in seinem Bestand ist, wie es Frau Klopp auch gesagt hat, und somit das Ökosystem insgesamt geschädigt wird. Das hat sie nicht gesagt. Die Funktion des Waldes insbesondere für den Klimaschutz, Frau Klopp, wird rein wirtschaftlichen Interessen preisgegeben. Sie legen außerdem die Fachberatung in die Hände landwirtschaftlicher Interessenvertretungen, indem Sie die Landwirtschaftskammer als Beratungsforstamt aufnehmen. Auch das machen Sie ganz bewusst, weil Sie damit den politischen Willen dieser Landesregierung manifestieren und unseren Wald zugunsten weniger Lobbyisten in der Landwirtschaft entwerten.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Widerspruch von Ingrid Klopp [CDU] und Jan-Christoph Oet- jen [FDP])
Die SPD-Fraktion kann die Gesetzesänderungen auch deshalb nicht mittragen, weil sie Bedenken und Rechtsunsicherheiten in Bezug auf das Bundeswaldgesetz sieht, die wir auch vorgetragen haben. - So viel dazu.
Am Ende möchte ich Ihnen noch ein Highlight aus den Beratungen nicht vorenthalten. Etwa 45 Minuten lang erforderte die Klärung, ob ein Wald gemäß § 8 besser umgewandelt, überführt oder umgestaltet wird, unsere Aufmerksamkeit. Es gab drei Meinungen: die fachliche Meinung des Ministeriums, die juristische Auslegung des GDB