Ingrid Klopp
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie hoch ist die aktuelle EEG-Umlage, wie hoch wird sie 2013 ausfallen,
und wie ist die Steigerung der EEG-Umlage für 2013 zu erklären?
Ich frage die Landesregierung: Kann durch eine möglichst dezentrale regenerative Energieversorgung der Ausbau der Verteilernetze vermieden werden?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die Unwissenden ist ein kleiner Garten wie ein Wald. Das muss ich hier einfach einmal so sagen, Herr Meyer.
Rund ein Drittel der Bundesrepublik, mehr als 11 Millionen ha, sind mit Wald bedeckt. Laut Bundeswaldinventur 2002 sind innerhalb von nur 15
Jahren allein in Niedersachsen 12 000 ha Wald neu entstanden.
Die Struktur der Waldflächen hat sich seit Jahrzehnten verbessert. Seit Jahren wird eine naturnahe, multifunktionale und nachhaltige Waldwirtschaft in Niedersachsen praktiziert. Sie bringt drei wesentliche Aspekte nachhaltiger Forstwirtschaft in Einklang: Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft. Der Wald soll diese drei Funktionen als Holzlieferant, lebenswichtiger Naturraum für unzählige Arten und Erholungsort für Menschen gleichzeitig bedienen.
Das heutige Nachhaltigkeitsprinzip ist allerdings bei Weitem nicht neu, sondern Ergebnis einer mehr als 300-jährigen Entwicklung. Der Begriff der nachhaltigen Nutzung der Wälder bedeutet, aus der Natur zu lernen und verantwortungsvoll und mit Blick auf künftige Generationen zu wirtschaften.
Bundes-, Landes- und Privatwald werden seit Jahrzehnten gleichermaßen gut und nachhaltig bewirtschaftet.
- Privatwald auch, Frau König.
Dies erfolgt durch forstliche Erhebungen, Kataster und auch durch wissenschaftlichen Sachverstand und die forstfachliche Betreuung.
Meine Damen und Herren von der Linken, das Privatisierungsverbot muss ich, denke ich, nicht noch einmal diskutieren. Ihre Worte in der vergangenen Plenarsitzung, Frau König - ich zitiere -:
„Der Wald soll nicht Privateigentum und nur für manche Menschen nutzbar sein. Das ist soziale Gerechtigkeit, und dafür treten wir ein. Privateigentum von allen Bürgerinnen und Bürgern!“
Dies kann man auch nachträglich nicht wegreden, Frau König. Die Waldbesitzer sind zu Recht empört.
Wie Waldbewirtschaftung wirklich aussieht
und was es heißt, sich für die nachfolgenden Generationen verantwortlich zu fühlen, davon haben Sie keine Ahnung.
Noch einmal für alle: Das Land hat nicht nur Waldflächen, überwiegend zur Arrondierung, verkauft, sondern auch große Flächen, 2 000 ha, dazugekauft. Gerade für Herrn Schminke, der alle möglichen Verdächtigungen in den Raum stellt: Das MU hat FFH- und Naturschutzwald im Land, auch in meiner Region, aus naturschutzfachlicher Sicht erworben. Das ML hat, gute Angebote nutzend, große Flächen hinzugekauft.
Die Ausdehnung der Neuwaldflächen habe ich bereits erwähnt. Dieser Aspekt wird wie vieles andere einfach ignoriert.
Zu Ihren Szenarien in Bezug auf mechanische Waldbewirtschaftungstechniken: Der Fortschritt scheint wirklich an Ihnen vorbeigegangen zu sein.
Das Positionspapier „Wälder für Niedersachsen - Wald- und Holzwirtschaft im Wandel“ haben 36 Institutionen und Verbände unterzeichnet - zwei nicht. Da müssen wir nicht lange überlegen, wer sich da so ideologisch geprägt und die Fakten ausblendend verweigert hat.
Aber wenn Sie dieses Papier schon infrage stellen, dann hätten Sie vielleicht die von der Bundesregierung jüngst vorgestellte Waldstrategie 2020 verfolgen sollen. Im Bundestag haben gerade Experten in der öffentlichen Anhörung mehrheitlich bestätigt, dass unsere naturschonende und nachhaltige Waldbewirtschaftung weltweit vorbildlich ist. Sie bestätigen auch, dass naturschonend und nachhaltig bewirtschaftete Flächen in der Regel artenreicher als stillgelegte Flächen sind.
Weitere Flächenstilllegungen im Wald hält die Mehrheit der Experten deshalb für falsch, auch aus Gründen der Kohlenstoffspeicherung. Die Forderung der Linken nach 5 % mehr Naturwäldern ist diesbezüglich belegbar falsch.
Aber all das Expertenwissen wird von den Grünen und den Linken einfach ausgeblendet. Ihre Darstellungen in dem Antrag sind nämlich durch wissenschaftliche Studien der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt widerlegt. Die Resultate sprechen ihre eigene Sprache. Das können auch Sie, Herr Meyer von den Grünen, nicht weiterhin ignorieren.
Denn gerade im Hinblick auf die umweltgerechte Waldnutzung gibt es genügend unabhängige wissenschaftliche Studien, die die Vorteile der multifunktionalen und nachhaltigen Waldnutzung eindeutig belegen.
Für uns alle ist, denke ich, wichtig, die Waldstrategie 2020 wie bisher mit Erfolg in die Praxis umzusetzen. Hierzu ist aber ein konstruktives Miteinander aller gesellschaftlichen Gruppen nötig.
In Anbetracht all der von mir angeführten Punkte und der Selbstverständlichkeit einer nachhaltig praktizierten Waldnutzung aller, auch privater, Waldbesitzer ist der Antrag der Linken rundheraus abzulehnen. Das war auch die Meinung von Meyer I im Ausschuss, der wir folgen.
Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren! Niedersachsen hat eine Waldfläche von rund 1,2 Millionen ha. Das sind 24 % der Landesfläche. Somit ist der Wald ein bedeutender Landschaftsbestandteil, der für den Schutz der Lebensgrundlagen und für die Erholung der Bevölkerung eine wichtige Aufgabe erfüllt.
Dabei trägt die multifunktionale Forstwirtschaft erheblich zur Entwicklung der ländlichen Räume bei und fördert sie durch den Erhalt der Biodiversität, die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, die stoffliche und energetische Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz sowie den Schutz
des Wassers, des Bodens, der Tier- und Pflanzenwelt und vor allen Dingen des Klimas.
Der letzte Punkt ist hier von besonderer Bedeutung. Denn die Klimaveränderung durch den erhöhten CO2-Ausstoß in den vergangenen rund 120 Jahren spielt dabei offensichtlich eine große Rolle. Sie wird sie auch weiterspielen; denken Sie an aufstrebende Industrieländer wie z. B. China und Indien.
Wälder haben in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung. Denn in ihnen wird das schädliche Klimagas CO2 in Sauerstoff und in den wertvollen Bau- und Werkstoff Holz umgesetzt. Wer also Wälder bewirtschaftet und Holz verbaut und nutzt, tut aktiv etwas für den Klimaschutz.
Das hat die im letzten Jahr veröffentlichte Kohlenstoffstudie unserer Landesregierung deutlich gezeigt. Die Speicherung von Kohlenstoff im Wald ist ein klimapolitisch hochaktuelles Thema, das die Niedersächsische Landesregierung mit der Kohlenstoffstudie aufgegriffen hat. Die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt wurde beauftragt, die Mengen an Kohlenstoff herzuleiten, die heute bzw. künftig in niedersächsischen Wäldern und in den aus niedersächsischem Holz hergestellten Produkten gespeichert werden. Zu diesem Zweck wurden die aktuell lebende und die tote Baumbiomasse, der Boden sowie die Holzprodukte als C-Speicher untersucht. Die Entwicklung einzelner Speicher wurde unter Zugrundelegung von drei verschiedenen Szenarien - ertragsorientierter, naturnaher und naturschutzorientierter Waldbau - betrachtet. Die Simulation baut auf der niedersächsischen Clusterstudie Forst und Holz auf und umfasst den 30-jährigen Zeitraum von 2006 bis 2036.
Diese Studie liefert belastbare Daten über den derzeitigen Stand und die zukünftige Entwicklung der Kohlenstoffspeicherung in den Bestandsvorräten und in den Böden der niedersächsischen Wälder und schätzt zusätzlich die darüber hinausgehenden Speicherungs- und Substitutionseffekte in Holzprodukten ab, die durch die heimischen Holzwirtschaft erzeugt wurden. In dieser Hinsicht zeigt die Studie aus 2011 erstmalig auf der Ebene eines Bundeslandes das Zusammenwirken von Forst- und Holzwirtschaft.
Diese Art von Klimaschutz funktioniert allerdings nur dann allumfassend, wenn wir unsere Wälder auch nutzen. Nur wachsende Wälder speichern CO2.
Dies muss im Rahmen einer multifunktionalen Waldbehandlung geschehen, die im niedersächsischen Waldgesetz als Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion beschrieben wird. Die in § 11 des Waldgesetzes geforderte ordnungsgemäße Forstwirtschaft ist die Grundlage für dieses nachhaltige, ökonomische, ökologisch und sozial verträgliche Behandeln unserer Wälder.
Um dies nachdrücklich festzuhalten und forstpolitisch zu untermauern, bringen heute die beiden Regierungsfraktionen der CDU und der FDP folgenden Entschließungsantrag ein:
„Der Niedersächsische Landtag bekennt sich zu einer ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung. Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung sichert die vielfältigen Funktionen der Wälder, einschließlich der Speicherung von Kohlenstoff im Wald und in Holzprodukten als Beitrag zum Klimaschutz.
Der Landtag bittet deshalb die Landesregierung,“
„1. zur Sicherung bzw. Vergrößerung der Kohlenstoffspeicherung im Wald und in Holzprodukten optimierte Waldbewirtschaftungs- und Holzverwertungskonzepte, mit dem Verzicht auf pauschale Flächenstilllegungen, einzuführen,
2. sich für die Entwicklung eines CO2-Labels für Holzprodukte auf Landes- und Bundesebene einzusetzen,“
„3. Forschungsprodukte zur Substitution von energieintensiv produzierten Roh- und Baustoffen so
wie von fossilen Energieträgern durch Holz und Demonstrationsvorhaben zur klimaschutzorientierten Verwendung von Rohholz zu unterstützen,
4. Marketingmaßnahmen zur verstärkten Verwendung von Holzprodukten … zu unterstützen,“
- einfach noch einmal als Gedächtnisstütze, damit ihr es tatsächlich wisst -
5. sich für die Weiterentwicklung der Charta für Holz und Umsetzung ihrer Ziele auf Bundesebene einzusetzen.“
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat im Jahr 2010 durch ihr Strategiepapier „Wälder für Niedersachsen“ bereits die ersten Ansätze zur Realisierung dieser Punkte aufgegriffen. Es gilt nun, die notwendigen Schritte zur Vertiefung und Konkretisierung vorzunehmen. Hierzu soll der vorliegende Entschließungsantrag dienen. Ich bitte Sie deshalb, diesen zu unterstützen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bleibe sachlich, auch wenn es schwerfällt.
Die Bundesrepublik gehört zu den waldreichsten Ländern der Europäischen Union. Rund ein Drittel des gesamten Landes, also mehr als 11 Millionen ha, sind mit Wald bedeckt. Laut Bundeswaldinventur 2 sind innerhalb von nur 15 Jahren allein in Niedersachsen 12 000 ha Wald neu entstanden.
Die Strukturen der Waldflächen haben sich seit Jahrzehnten verbessert. Mit 68 % Laub- und Mischwald ist ein strukturreiches Waldgefüge entstanden, in dem ein Drittel der Bestände älter als 80 Jahre ist. Bereits in den vergangenen 20 Jahren ist der Mischanteil von 45 % auf 70 % gestiegen.
Seit Jahren wird in Niedersachsen eine naturnahe, multifunktionale und nachhaltige Waldwirtschaft praktiziert.
Sie bringt drei wesentliche Aspekte nachhaltiger Forstwirtschaft in Einklang: Ökonomie, Ökologie und soziale Interessen der Gesellschaft. Mit dem LÖWE-Programm ist Niedersachsen erfolgreicher Vorreiter. Der Wald soll die drei Funktionen als Holzlieferant, als lebenswichtiger Naturraum für unzählige Arten und als Erholungsort für Menschen gleichzeitig bedienen. Das heutige Nachhaltigkeitsprinzip ist allerdings bei Weitem nicht neu, sondern Ergebnis einer 300-jährigen Entwicklung und einer kulturellen Aufbauleistung unserer Väter.
Bundes-, Landes- und Privatwald werden seit Jahrzehnten gleichermaßen gut und nachhaltig bewirtschaftet. Das gilt auch - und das wird von den Linken ja infrage gestellt - für die Privatforsten. Dies erfolgt durch forstfachliche Erhebungen, Kataster, Sachverstand und auch durch die forstfachliche Betreuung.
Meine Damen und Herren von den Linken, das Privatisierungsverbot muss ich an dieser Stelle, denke ich, nicht mehr diskutieren. Das ist ja Ihrem Grunddenken und Ihrer politischen Vergangenheit geschuldet. Sie wollen absolut keinen Privatbesitz.
Aber - das muss ich Ihnen hier noch einmal sagen - Sie haben überhaupt keine Ahnung, wie Waldbewirtschaftung wirklich aussieht
und was es heißt, sich für die nachfolgenden Generationen verantwortlich zu fühlen.
Warum verschweigen Sie, dass das Land Waldflächen nicht nur verkauft, sondern zur Arrondierung auch große Flächen, nämlich rund 2 000 ha, dazugekauft hat?
- Ja, Herr Schminke, so sieht es aus. Das MU hat FFH-Flächen und Naturschutzwald im Land aus naturschutzfachlicher Sicht erworben. Die Niedersächsischen Landesforsten haben gute Angebote genutzt und große Flächen dazugekauft.
Ich habe bereits die Ausdehnung der Neuwaldflächen erwähnt. Auch hier sollten Sie sich in Zukunft besser informieren.
Nun zu den Szenarien in Bezug auf mechanische Waldbewirtschaftung. Wo leben Sie eigentlich? - Umpflügen ist seit 20 Jahren vorbei! Der Fortschritt scheint an Ihnen vorbeigegangen zu sein.
Nie hat es waldschonendere Arbeitsabläufe gegeben. Das Positionspapier „Wälder für Niedersach
sen“ haben 36 Institutionen und Verbände unterzeichnet. Zwei haben das nicht getan. Wir müssen nicht lange überlegen, wer sich da so ideologisch geprägt verweigert hat.
Wenn Sie aber schon das Papier infrage stellen, hätten Sie vielleicht die von der Bundesregierung jüngst vorgestellte „Waldstrategie 2020“ verfolgen sollen. Im Bundestag haben Experten in der öffentlichen Anhörung vor zwei Wochen mehrheitlich bestätigt, dass unsere naturschonende und nachhaltige Waldbewirtschaftung weltweit vorbildlich ist. Sie bestätigen auch, dass naturschonend und nachhaltig bewirtschaftete Flächen in der Regel artenreicher als stillgelegte Flächen sind. Weitere Flächenstilllegungen im Wald hält die Mehrheit der Experten deshalb für falsch, aber auch aus Gründen der Kohlenstoffspeicherung. Die Forderung der Linken nach 5 % mehr Naturwäldern sind diesbezüglich belegbar falsch.
Hier muss ich Sie jetzt fragen: Wo waren die forstpolitischen Sprecher der Opposition, als die „Kohlenstoffstudie Holz und Forst Niedersachsen“ von der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt im vergangenen Jahr vorgestellt worden ist? Sie wurde einmal hier in Hannover im ML und einmal in Göttingen vorgestellt. Auch Sie, Herr Schminke waren nicht dabei, sonst hätten Sie mehr Sachverstand.
Ihre Darstellungen im Antrag sind nämlich durch wissenschaftliche Studien widerlegt. Es wird allerhöchste Zeit, dass Sie sich mit dem Thema Kohlenstoffspeicherung auseinandersetzen. Die NFV wurde mit der Kohlenstoffstudie beauftragt, um die Mengen an Kohlenstoff herzuleiten, die künftig in niedersächsischen Wäldern und bei der Verwendung von Holz gespeichert werden.
Aus dieser Studie möchte ich nur kurz ein Resultat vortragen: Eine Gegenüberstellung ergab, dass die lebende Biomasse in Kieferbeständen 22,16 Millionen t C gespeichert hatte. Die Kohlenstoffspeicherung bei Totholz betrug nur 2,5 Millionen t. - Dies ist ein deutliches Ergebnis und Signal für die nachhaltige forstfachliche Waldbewirtschaftung.
Ich will hier nicht die gesamte Studie vorstellen. Die sollte sich jeder, der über Waldszenarien spricht, sehr genau ansehen - ja, Herr Meyer! - und erst danach Forderungen aufstellen. Wichtig ist, die „Waldstrategie 2020“ wie bisher mit Erfolg in der Praxis umzusetzen.
Hierzu ist aber ein konstruktives Miteinander aller gesellschaftlichen Gruppen nötig. Ich lade Sie, liebe Frau König, gerne in unseren Wald ein, damit Sie sich ein wahres Bild der guten privaten Waldbewirtschaftung machen können.
In Anbetracht aller der von mir angeführten Punkte und der Selbstverständlichkeit einer nachhaltig praktizierten Waldnutzung durch alle - auch privaten - Waldbesitzer ist der Antrag der Linken rundheraus abzulehnen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine folgenden Ausführungen resultieren einerseits aus vielen Gesprächen mit Imkern, aus wissenschaftlichen Erfahrungen und Berichten sowie andererseits aus der Tatsache, dass Bienen aus sozialen, ökologischen und ökonomischen Gründen unersetzlich sind.
Darüber sind wir uns wohl alle im Klaren. Spätestens seit 2006, als die ersten Schlagzeilen zum Bienensterben aus den USA über den Großen Teich schwappten, arbeiten Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen auf der ganzen Welt an der Abwehr dieser ökologischen Gefahr. Wissenschaftler des EU-Forschungsprojekts ALARM, zu dem auch das Bieneninstitut Celle gehört, gehen einer Yorker Forschungsstudie nach, die besagt, dass Bienenrückgänge automatisch Rückgänge
der Pflanzen verursachen, dass beide miteinander verwoben sind und sich gegenseitig negativ beeinflussen können. Das Forschungsprojekt ALARM beschäftigt sich mit den wesentlichen Ursachen des Rückgangs der biologischen Vielfalt: Klimawandel, Verlust an Bestäubern, Schadstoffe, Pflanzenschutzmittel, Invasionen gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten sowie deren gegenseitige Abhängigkeit.
2010 erschien der Atlas der Biodiversitätsrisiken. Der Atlas richtet sich gleichermaßen an Naturschützer und politische Entscheidungsträger in der Hoffnung, dass diese Ergebnisse in die politischen Entscheidungen einfließen.
Dies vorausgeschickt, haben wir alle eine Verantwortung für einen nachhaltigen Erhalt einer biologischen Vielfalt. Dazu leisten die deutschen Imker einen wesentlichen Beitrag, der von unbezahlbarem Nutzen auch oder gerade für die Landwirtschaft ist. Landwirte und Imker sind über die Bienen aufs Engste miteinander verbunden.
Herr Meyer, zu Ihrem Antrag: Landwirte sägen nicht an dem Ast, auf dem sie sitzen.
Die konsequente Einhaltung der Bienenschutzverordnung ist auch für uns von großer Wichtigkeit. Der Einsatz Bienen gefährdender Neonikotinoide, wie sie in der Saatgutbeize vorkam, ist seit 2009 verboten. Dazu gibt es eine Bundesverordnung, Herr Meyer; das richtet sich auch an Sie, Herr Meyer.
Bei den Aussaaten werden jährlich Kontrollen durchgeführt und bei Verstößen Direktzahlungen zurückgefordert. Hinzu kommt, meine Damen und Herren, dass im Zulassungsverfahren für ein Pflanzenschutzmittel durch Vorlage entsprechender Studien nun zu belegen ist, dass das beantragte Mittel die Zulassungsvoraussetzungen auch und gerade in Bezug auf die Bienenschutzverordnung erfüllt. Andernfalls gibt es nämlich keine Zulassung. Der Antrag der Grünen erweckt hier - ich weiß nicht, ob unwissend oder vorsätzlich - einen völlig anderen Eindruck.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch Gentechnik ist in diesem Zusammenhang immer wieder ein Diskussionspunkt. Zur Gentechnik gibt es in Deutschland ein umfangreiches gesetzliches
Regelwerk. Zudem war in Deutschland nur der Anbau der Maissorte MON 810 vorübergehend zugelassen, deren Anbauerlaubnis aber 2009 ausgesetzt wurde. Seither werden so gut wie keine gentechnisch veränderten Pflanzen in unserem Land angebaut.
Diese Tatsache wird in Ihren Beiträgen leider immer wieder infrage gestellt, Herr Meyer. Sie fokussieren nur darauf. Aber als Hauptanliegen formulierten die 19 Imkerlandesverbände im vergangenen Jahr in einem Positionspapier eine Forderung an die Gesellschaft zur Verbesserung der Umweltsituation und schlugen folgende Maßnahmen vor, die wir in unserem Umweltantrag zu diesem Thema bereits aufgenommen hatten: Umsetzung bestehender Programme, Blühstreifen, Blüh- und Ausgleichsflächenprogramme innerhalb der GAP, Übernahme erfolgreicher Landesprogramme in allen Bundesländern, öffentliches Bunt statt öffentlichem Grün, Förderung der Bienenweidepflanzung auf öffentlichen Flächen, Förderung von Zwischenfruchtsaaten nach der Getreideernte, Vor-, Zwischen- und Nachkulturen, Landschaftspflegemaßnahmen sowie Verwendung von alternativen Blühpflanzen in der Biogasgewinnung. Dies alles wird bereits praktiziert.
Sie sehen, es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, Äcker zu reanimieren. Alle Möglichkeiten tragen zur Artenvielfalt und dadurch zur Bienenstabilisierung bei. Wie Letzteres aussehen kann, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, haben die Landwirte bei uns bereits im vergangenen Jahr erfolgreich praktiziert. Dies ist nämlich gute landwirtschaftliche Praxis.
Dies habe ich, lieber Stefan Wenzel, bereits durch Bilder für Sie dokumentiert. Biodiversität ist nämlich eine Gesellschaftsaufgabe. Jeder muss seinen Beitrag leisten: Landwirte, Imker, Naturschützer, Landschaftspfleger und Kommunen. Alle müssen eng für eine nachhaltige, vielfältige und artenreiche Kulturlandschaft zusammenwirken.
Herr Meyer, in Ihrem Wahlkreis befindet sich das Bieneninstitut. Von daher weiß ich nicht, warum Sie über das schmunzeln müssen, was wir bereits auf den Weg gebracht haben. Was das betrifft, was uns das Institut aus Celle vorgegeben hat, so muss unser aller Anliegen sein - auch im Interesse
nachfolgender Generationen -, dass wir auf diesem Weg weiter vorangehen. Alle Punkte aus dem Antrag der Grünen sind somit bereits durch unseren Umweltantrag in der Drs. 16/3217 positiv abgearbeitet. Damit ist der Antrag der Grünen eigentlich entbehrlich.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag „Kompensations- und Grünflächen zum Wohle der Bienen“ ist nicht kompatibel mit dem Antrag der Grünen vom August 2010.
Uns geht es um ein schnelles Handeln für die ganzjährige Nahrungsbereitstellung unserer Bienen, um den Biodiversitätserhalt und um die Stärkung unserer Bienenvölker.
Für die Biodiversität, aber auch für das gesamte Ökosystem ist eine Bestäubung durch Bienen und andere Schwebfliegen unersetzlich. Je nach Kultur ist das Ergebnis des gezielten Bestäubungseinsatzes mit Bienenvölkern nicht nur ein höherer Ertrag, sondern auch eine qualitative Steigerung, ein hö
heres Aufkommen an Samenkörnern, eine gleichmäßige Fruchtausbildung und eine bessere Ernte landwirtschaftlicher Produkte.
Wissenschaftler des EU-Forschungsprojektes ALARM beschäftigen sich mit den wesentlichen Ursachen des Rückgangs der biologischen Vielfalt. 2010 erschien von ALARM der Atlas der Biodiversitätsrisiken. Dieser Atlas zeigt uns Wege zur Erhaltung bzw. Stärkung der Biodiversität, die wir in politische Entscheidungsprozesse einfließen lassen können.
Unser Antrag ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er zeigt uns aber auch, dass wir alle eine Verantwortung gegenüber dem Erhalt einer nachhaltigen biologischen Vielfalt haben.
Unsere Imker leisten mit ihren unzähligen Völkern dazu einen wesentlichen Beitrag. Ihr Beitrag ist, wie bereits erläutert, von unbezahlbarem Nutzen auch oder gerade für die Landwirtschaft. Landwirte und Imker sind über die Honigbienen auf das Engste miteinander verknüpft.
Weil ich weiß, dass die Argumente des GrünenAntrags aus dem Landwirtschaftsausschuss hier wieder vorgetragen werden, nochmals: Hierzu gibt es eine Anhörung.
Die Forschungsgruppe des LAVES-Instituts Celle sowie das Deutsche Bienenmonitoring haben hierzu zahlreiche Forschungen durchgeführt.
Die konsequente Einhaltung der Bienenschutzverordnung ist auch bei uns von großer Wichtigkeit. Der Einsatz bienengefährdender Neonicotinoide, wie sie in der Saatgutbeizung vorkamen, ist schon seit 2008 verboten.
Es werden bei den Aussaaten jährliche Kontrollen durchgeführt und Direktzahlungen bei Verstößen zurückgefordert. Über alle diese Fragen werden wir in der Anhörung sicherlich ausführlich informiert.
Dies ist, wie ich glaube, besonders wichtig für unseren netten Kollegen Schminke. Wie sagen meine Kollegen seit der letzten Sitzung? - Der Rote mit dem schwarzen Pinsel.
Er braucht dann nicht mehr über Gammelfleisch zu reden, sondern ist nach der Anhörung hoffentlich auch mittendrin in diesem wichtigen Thema.
Denn Ernsthaftigkeit haben unsere Imker verdient.
Das Thema der Imker auf ihrer vergangenen Klausurtagung des Deutschen Imkerbundes war, dass die nachhaltige ganzjährige Nahrungsgrundlage nicht mehr gewährleistet ist. Besonders in den Sommermonaten müssen Imker ihre Bienen zufüttern, denn die Trachtarmut wirkt sich negativ auf die Widerstandskraft der Bienen gegen bakterielle Erkrankungen, Mykosen, Befall mit Parasiten, Infektionen, Umweltsmog, z. B. die Handys, Varroamilben aus, die auch eine Ursache des Bienensterbens sind.
Noch einmal: Ein wichtiger Faktor gegen alle Anfechtungen der Bienen ist eine gute, nachhaltige, ganzjährige Nahrungsgrundlage. Genau das ist das Ziel unseres Antrages.
Dieser Aufgabe müssen wir uns stellen. Als Hauptanliegen schlugen die 19 Landesverbände der Imker in einem Positionspapier Maßnahmen vor, die wir in unserem Antrag mit aufgenommen haben, auch Maßnahmen zur Förderung der Bienenfreundlichkeit landwirtschaftlich genutzter Flächen, wie z. B. die Umsetzung bestehender Programme. Ich werde nicht alle Maßnahmen nennen. Sie stehen in unserem Antrag und wurden von mir in der Plenarsitzung im Januar ausführlich dargestellt.
Eine Maßnahme greife ich heraus: Blühstreifen. Hier eignen sich spezielle Saatmischungen von Wildackersamenbanken, wie sie die Jäger verwenden, das NAU/BAU-Programm z. B., das bereits getätigt worden ist, sowie Lärchenfelder und Heckenanpflanzungen. Ersatzgeld für Kompensationsflächen könnte gezielt für geeignete Aussaaten sowie für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern zum Nutzen der Bienen und Insekten eingesetzt werden.
Auch Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen bieten noch großes Potenzial für die dauerhafte Etablierung bienenfreundlicher Artenvielfalt, wo Eingriffsplanungen durchgeführt werden.
Auch die landwirtschaftliche Akzeptanz ist grundsätzlich gegeben, ihren Teil zur Artenvielfalt beizutragen. Die Aussaat mit speziellen Blühmischungen ist eine Erfolg versprechende Möglichkeit und seit Jahren in Pilotprojekten erprobt. Mischfruchtanbau, Vor-, Zwischen- und Nachkulturen sind eine denkbare Lösung. Beim Mischfruchtanbau werden verschiedene Feldfrüchte auf dem gleichen Feld in der gleichen Vegetationsperiode angebaut. Im Futterbau sind es alle Kleegrasmischungen, Raps, Rübsen, Senf und Ölrettich.
Potenzial für die Spättracht ist der Anbau blühender Zwischenfrüchte. Zwischenfrüchte sind schnellwüchsige Feldkulturen, die zwischen der Ernte, der Hauptfrucht und der Folgefrucht angebaut werden. Sie dienen auch dem Boden- und Gewässerschutz. Zwischenfrüchte können erheblich zur Steigerung der Vielfalt in der Feldflur und zur Biodiversität beitragen.
Im Maisanbau können als Ausgleich Mulchsaaten, Winter- bzw. Grünroggen und Wicken, Sonnenblumen, Maiswiesen als Bodendecker und vieles mehr eingesät werden. Außerdem sind Raps, Rübsen, Senf und Ölrettich sehr schnell in ihrem Wachstum und kommen noch im August ausgesät zur Blüte. Darüber hinaus können Winterrüben, Winterroggen, Phacelia, Wicken, Buchweizen als Spättracht dienen.
Sie sehen: Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, einerseits Äcker wieder zu reanimieren, andererseits tragen alle Möglichkeiten, die ich aufgeführt habe, zur ganzjährigen Artenvielfalt bei.
Aber auch hier gilt, dass der finanzielle Rahmen stimmen muss. Denn nachhaltige Biodiversität und der Erhalt von Bienen sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Genau das ist nur möglich in der Zusammenarbeit aller: in der Zusammenarbeit der Landwirte, Jäger, Imker, Naturschützer, Landschaftspfleger sowie der Behörden.
Weil ALARM nicht nur eine EU-Forschungsgruppe ist, sondern ein Alarm auch von den Imkern ausgeht, sollten wir schnell handeln und die Landes
regierung bitten, geeignete Maßnahmen gemeinsam mit allen ohne Verzögerung auf den Weg zu bringen. Mit dem Agrarumweltprogramm NAU/BAU 2011, das gerade auf den Weg gebracht worden ist, wird ein Teil unserer Forderungen für eine nachhaltige artenreiche Kulturlandschaft auf den Weg gebracht.
Für eine schnellstmögliche Umsetzung bitte ich um Unterstützung unseres Antrags.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag „Kompensations- und Grünflächen zum Wohle der Bienen“ resultiert einerseits aus Gesprächen mit Imkern, wissenschaftlichen Erkenntnissen und Berichten sowie andererseits aus der Tatsache, dass Bienen aus sozialen, ökologischen und ökonomischen Gründen unersetzlich sind. Darüber sind wir alle uns, denke ich, im Klaren.
Schon Einstein sagte einmal: „Wenn die Bienen verschwinden, hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben; keine Bienen mehr, keine Pflanzen, keine Tiere, keine Menschen mehr.“ Dieser Satz zeigt uns deutlich den natürlichen Kreislauf und die Bedeutung der Biene und anderer Schwebfliegen im Zusammenwirken mit der Natur und den Pflanzen. Bienen sind die weltweit wichtigsten Bestäuber von Pflanzen. Der ökonomische Wert der Bestäubung wird auf weltweit jährlich 50 bis 60 Milliarden Euro geschätzt.
Fast ein Drittel der menschlichen Nahrung hängt unmittelbar von diesem nützlichen Insekt ab. Spätestens seit 2006, als die ersten Schlagzeilen zum Bienensterben aus den USA über den großen Teich schwappten, arbeiten Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen auf der ganzen Welt an der Bekämpfung dieser ökologischen Gefahr. Wissenschaftler des EU-Forschungsprojektes ALARM gehen einer Yorker Forschungsstudie nach, die
aussagt, dass Bienenrückgänge die Rückgänge der Pflanzen verursachen und umgekehrt, dass beide miteinander verstrickt sind und sich gegenseitig negativ beeinflussen können. Das Forschungsprojekt ALARM beschäftigt sich mit wesentlichen Ursachen des Rückgangs der biologischen Vielfalt: Klimawandel, Verlust an Bestäubern, Invasion gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten sowie deren gegenseitige Abhängigkeiten. An ALARM sind über 180 Institutionen und 43 Länder, wie auch unser Institut in Celle mit Sitz im Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle, beteiligt.
2010 erschien im Rahmen dieses Projektes der Atlas der Biodiversitätenrisiken. Dieser Atlas richtet sich gleichermaßen an Naturschützer und politische Entscheidungsträger in der Hoffnung, dass die Ergebnisse in die politischen Entscheidungsprozesse einfließen.
Dies vorausgeschickt, stelle ich fest: Wir alle haben eine Verantwortung zum Erhalt einer nachhaltigen biologischen Vielfalt. Dazu leisten die deutschen Imker mit über 750 000 Bienenvölkern einen wesentlichen Beitrag.
Ihr Beitrag ist, wie bereits erläutert, von unbezahlbarem Nutzen auch bzw. gerade für die Landwirtschaft.
Nun noch kurz zu dem Antrag der Fraktion der Grünen „Bienen vor Pestiziden, Gentechnik und Nahrungsverlust schützen - Imkerei fördern“ vom August 2010: Herr Meyer, Landwirte sägen nicht den Ast ab, auf dem sie sitzen.
Ich denke, in der Plenarsitzung am 19. August 2010 wurde geklärt, dass Beizmittel bei Mais bereits 2009 verboten und entsprechende Kontrollen durchgeführt wurden und dass Pflanzenschutzmittel, die bienenschädlich sind, gar nicht erst zugelassen werden.
Aber dies ist nicht das Thema der Imker. Ein Hauptthema der vergangenen Klausurtagung des Deutschen Imkerbundes war, dass die nachhaltige ganzjährige Nahrungsgrundlage nicht mehr gewährleistet ist.
Besonders in den Sommermonaten müssen Imker ihre Bienen zufüttern; denn die Trachtarmut begünstigt dann die vorhandenen Varroamilben, die
als Hauptursache für das Bienensterben angesehen werden. Vor vier Tagen habe ich eine Mitteilung in DLZ Agrar gelesen, dass ein neues Mittel gegen diese Milben 2012 in Deutschland und schon 2011 in den USA eingesetzt wird. Das ist ein großer Fortschritt.
Als Hauptanliegen formulierten die deutschen Imkerlandesverbände in einem Positionspapier eine Forderung an die Gesellschaft zur Verbesserung der Umweltsituation und schlugen folgende Maßnahmen vor, die wir in unseren Antrag mit aufgenommen haben: Umsetzung bestehender Programme, z. B. Blühstreifen, Blüh- und Ausgleichsflächenprogramme, innerhalb der GAP; Eingriffsregelungen durch Ersatzgeld - Letzteres ist ein wichtiges Thema, weil dadurch zielgerichtete Flächenmaßnahmen für Bienen möglich sind -; Übernahme erfolgreicher Landesprogramme in allen Bundesländern; öffentliches Bunt statt öffentliches Grün; Förderung der Bienenweidepflanzung auf öffentlichen Flächen - das praktiziert unser Kollege Schönecke gerade privat -; Förderung von Zwischenfruchtsaaten nach der Getreideernte; finanzieller Ausgleich für Landwirte bei Landschaftspflegemaßnahmen sowie Verwendung von alternativen Blühpflanzen in der Biogasgewinnung.
Wie Letzteres aussehen kann, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, haben die Landwirte bei uns bereits im vergangenen Jahr erfolgreich praktiziert. Das ist nämlich gute landwirtschaftliche Praxis.
Monokultur oder Glaubensfrage?
Diese Bilder, lieber Herr Meyer, sind für Ihr Büro zur ständigen Vergegenwärtigung. Eigentlich sollte Herr Wenzel sie bekommen, aber er ist bei diesem wichtigen Thema ja leider nicht dabei. So sehen die Felder im Kreis Gifhorn und auch in anderen Regionen aus. Sie zeigen die wirklich vernünftige landwirtschaftliche Praxis.
Biodiversität ist nämlich eine Gesellschaftsaufgabe. Jeder muss seinen Beitrag dazu leisten, ob Jäger - in diesem Zusammenhang erwähne ich die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, die in allen
Bundesländern mit Jugendlichen Holzhotels für Wildbienen gebaut hat; auch das ist ein guter Beitrag -,
Landwirte, Imker, Naturschützer, Landschaftspfleger oder Kommunen. Alle müssen eng zusammenwirken für eine nachhaltige, vielfältige und artenreiche Kulturlandschaft. Das muss unser aller Anliegen sein, auch für nachfolgende Generationen. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Altlasten, Altlastenrevitalisierung und Altlastenfonds sind seit vielen Jahren hier im Landtag ein Thema. In diesem Zusammenhang gehören Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft nun einmal zu einer Problemlösung. Deshalb für die Kolleginnen und Kollegen, die sich mit diesem Thema nicht so auseinandergesetzt haben, Folgendes:
Hätte man 1990 die Gesellschaft zur Finanzierung der Altlastenbehandlung weiterverfolgt, wäre dieses Kooperationsmodell sicherlich ein Erfolgsmodell geworden. Leider wurde nach dem Regierungswechsel 1990 dieses fest vereinbarte Kooperationsmodell nicht weiterverfolgt.
Stattdessen hat die SPD-geführte Landesregierung entgegen dem Votum der Fachleute eine Abfallabgabe eingeführt,
die vom Bundesverfassungsgericht prompt kassiert wurde. Damit ist in den 90er-Jahren die Chance auf einen kooperativen Ansatz für einen Altlastenfonds völlig verspielt worden.
Aus diesem Grund müssen wir uns jetzt, 2010, mit dem Thema Altlastenfonds und der Lösungssuche noch immer auseinandersetzen.
Die geltende Rechtslage zur Verantwortlichkeit für die Beseitigung von Altlasten ist eindeutig. Hieran könnte, liebe Frau Rakow, auch die von der SPD gewünschte Arbeitsgruppe nichts ändern, und die Fehler der Vergangenheit könnte sie nicht rückgängig machen.
Ich zitiere Ihren Parteigenossen, den ehemaligen Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, zu einer
Anfrage der Grünen im Deutschen Bundestag, Drs. 16/11547, am 5. Januar 2009:
„Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Praxis der Altlastensanierung in Deutschland eines Altlastenfonds nicht bedarf.“
Ich denke, dass das, was Herr Gabriel hier gesagt hat, für Sie, liebe SPD-Kolleginnen und -Kollegen, eine überdimensionale fachliche Qualität hat und keiner weiteren Worte bedarf.
Nun zum Antrag der Fraktion der Linken. Nur so viel zu Ihren Vorwürfen der Sanierungsverschleppung und zu weiteren Unterstellungen: Ich weise hier noch einmal auf die bereits genannte Bundestagsdrucksache hin und darauf, dass Altlastensanierung eine Daueraufgabe der Umweltverwaltung ist, auch in ständiger Kooperation mit den Landkreisen. Dafür, wie diese Aufgabe wahrzunehmen ist, gibt es klare rechtliche Verpflichtungen.
Liebe Frau Reichwaldt, wollen Sie wirklich mal eben 1 Million Euro außerplanmäßig aus dem Haushalt nehmen, um Altlastensanierung an einem Ort zu finanzieren? - Sie haben in Ihrem Antrag doch viele Standorte beziffert. Wenn wir das umsetzen, was Sie hier fordern, würden alle 80 000, 100 000 Sanierungsfälle eine Gleichbehandlung von uns erwarten. Alle Landkreise und Städte in Niedersachsen stünden sofort bereit, die Forderung auf Finanzierung durch das Land zu stellen.
Ich weiß, dass Einzelfälle wie hier in Hannover zum Teil schwerwiegend sind. Dennoch rechtfertigt das nicht, dass wir die Altlastensanierung als Land komplett eigenverantwortlich übernehmen und aus Landesgeldern finanzieren. Es kann nicht Aufgabe des Landes sein, die nach dem BundesBodenschutzgesetz verpflichteten Personen bzw. Kommunen von ihrer Verantwortung zu entlasten. Dennoch hat sich das Land hier eingebracht.
Durch die Förderung aus Landes- und aus EU-Mitteln konnten seit 2007 bis 2009 bereits mehr als 7 Millionen Euro für die Unterstützung konkreter Sanierungsprojekte bewilligt werden. Strukturfördergelder wie z. B. aus dem EFRE-Programm unterstützen die Altlastensanierung mit 50 % bis 75 % z. B. im Raum Lüneburg, Frau SchröderEhlers.
Dafür standen in 2008 und in 2009 Kofinanzierungsmittel des Landes in Höhe von je 1 Million Euro zur Verfügung. Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat das Land mit dem Schwerpunkt der Altlastensanierung Tätigkeiten der Kommunen in diesem Bereich mit Fördermitteln in Höhe von 5,6 Millionen Euro bezuschusst; bei 80-prozentiger Förderung. So viel zur Verantwortung des Landes.
Dies alles vorausgeschickt, denke ich, wir hatten und haben ein gemeinsames Ziel, aber grundsätzlich unterschiedliche Rechtsauffassungen. Wünsche sind das eine, klare Rechtsvorgaben und Zuständigkeiten sind das andere. Das müssen auch Sie akzeptieren.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach rund sechs Jahren haben sowohl CDU-Fraktion als auch FDPFraktion Anlass gesehen, einige Regelungen des niedersächsischen Waldgesetzes einer vorgezogenen Überarbeitung zu unterziehen. Wir haben uns bei unserem Entwurf auf die wesentlichen Themen, die im Argen lagen, konzentriert. Im Rahmen der Anhörung ist durch die Verbände eine Reihe von Anregungen an uns herangetragen worden. Diese haben wir intensiv diskutiert. Einige Vorschläge haben wir angenommen. Einige haben wir verworfen, weil sie zu der geplanten Weiterentwicklung des Gesetzes nicht passten.
Da ist zunächst der Waldbegriff selbst. Nach dem bestehenden Gesetz gibt es Flächen, die dem Wald zugerechnet werden, aber auch einzelne, die bewusst aus dem Waldbegriff herausgenommen wurden. Schnellwuchsplantagen sowie die Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen schließen wir durch die Herausnahme aus dem Waldbegriff aus. Es sollen jedoch nicht alle Weihnachtsbäume, die auf Waldböden stocken, aus dem Waldbegriff herausfallen. Hier haben wir im Interesse des Bestandschutzes Übergangsbestimmungen vorgesehen.
Im Mittelpunkt der Änderungen stehen die Regelungen zur Waldumwandlung. Wir räumen der Walderhaltung hohe Priorität ein.
Sie wissen es: Alle niedersächsischen Wälder erfüllen grundsätzlich Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Die Waldfunktionen treten jedoch nicht überall in gleicher Weise und mit gleicher Intensität auf. So ist im Einzelfall durchaus eine Abwägung zugunsten der Belange der Allgemeinheit oder der erheblichen wirtschaftlichen Interessen der Waldbesitzenden möglich. Wir haben für dieses Verfahren mehr Kompetenzen auf die örtliche Ebene verlagert. Darunter fällt auch die Neuregelung bei Waldinseln im Innenbereich mit maximal 2 500 m
2 Größe - das ist ein halbes Fußballfeld -, im eigenen Ermessen unter erleichterter Abwägung Umwandlungen zu genehmigen.
Eine Waldumwandlung soll wie bisher im Regelfall mit einer Ersatzmaßnahme verbunden sein. Wich
tiger als ein überkompensierender Flächenausgleich scheint uns jedoch zu sein, auf einen Ausgleich der Waldfunktionen hinzuwirken. Daher sehen wir das Bestandsalter auch nicht mehr als entscheidenden Faktor an. In der Forstwirtschaft ist es ein normaler Vorgang, dass alter Wald nach ordnungsgemäßer Nutzung durch jungen Wald ersetzt wird. Dabei wird, dem Zweck des Gesetzes folgend, der Wald in seiner Substanz erhalten.
Wir schaffen auch ein breites Handlungsfeld in den Landkreisen. Flächen, die unabhängig von einer Waldumwandlung aufgeforstet worden sind, erkennen wir als Ersatzaufforstung an. Im Ausnahmefall kann ein Ersatz in Form einer Walderhaltungsabgabe geleistet werden. Diese im Naturschutz schon länger genutzte Möglichkeit wurde auf das Waldrecht übertragen. Dazu wurde die Zahlungsoption an die Voraussetzung geknüpft, andere waldbauliche Maßnahmen zur Stärkung des Naturhaushalts umzusetzen.
Die Änderung des niedersächsischen Waldgesetzes sehen wir aber auch als Chance im Hinblick auf die Vielzahl der degenerierten niedersächsischen Moore. Die Renaturierung eines entwässerten Moores ist in der Regel mit einer Wiedervernässung verbunden. Dabei sterben Teile des bestehenden Waldes ab und werden durch Hochmoorverlandungsbereiche abgelöst.
Noch einmal zum Verständnis unseres Kollegen Schminke: Was unter der Erde ist, ist Moor. Was über der Erde ist und grünt, ist Wald.
Wir sehen es als sehr wichtig an - auch um das niedersächsische Moorschutzprogramm nicht ins Leere laufen zu lassen -, für die Renaturierung von Mooren keine Ersatzmaßnahmen zu fordern. Im Verlauf der Diskussion wurde deutlich, dass die Verbesserung bei der Waldumwandlung dazu führt, dass eine Waldumwandlung hinsichtlich des bürokratischen Aufwands einer Erstaufforstung nahezu gleichgestellt ist. Das ist eindeutig nicht in unserem Sinne. Daher haben wir für Erstaufforstungen entsprechende Erleichterungen aufgenommen. Unsere Neukonzeption der Erstaufforstungsgenehmigung vereinfacht das Verfahren. Künftig wird die Genehmigung nur für die Erstaufforstung erforderlich sein, die einer Prüfung bzw. Vorprüfung hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit zu unterziehen ist. Für alle übrigen reicht uns künftig die rechtzeitige Anzeige bei der Waldbehörde aus, die weiterhin eine Versagungsmöglichkeit aus besonderem Grunde hat.
Abschließend noch einige Worte zum Betretensrecht: Die Nutzung und das Interesse an unserer Landschaft sollten wir positiv betrachten und fördern.
Das sollte jeder Einzelne für sich tun. Dennoch muss auch dieses Recht seine Grenzen haben. Neben öffentlichen Veranstaltungen und gewerbsmäßigen Nutzungen gehört für uns eine über das normale Maß hinausgehende, für die Grundbesitzer unzumutbare Nutzung dazu. Wir halten es daher für angebracht, die Möglichkeit von kurzfristigen Sperrungen auch der Privatwälder zu flexibilisieren. Nur bei Sperrungen der Wälder, die über eine Woche hinausgehen, sollen künftig die Behörden einzuschalten sein.
Sicherlich gibt es noch zahlreiche Punkte, die wir hier anführen müssten. Diese haben wir aber in unseren Ausschusssitzungen intensiv diskutiert. Nach der Anhörung wurden mittlerweile viele strittige Punkte ausgeräumt, und es wurden fachlich korrekte Formulierungen eingesetzt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das niedersächsische Waldgesetz geändert. Es wird rechtlich vereinfacht, und es wird aktualisiert. Das niedersächsische Waldgesetz ist damit zukunftsweisend. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, gemeinsam mit FDP, SPD und den Grünen bringen wir einen Entschließungsantrag auf den Weg, der das gemeinsame Ziel hat, die Salzbelastung von Werra und Weser im Einverne
Dieses Thema beschäftigt uns im Umweltausschuss schon jahrelang. Schon in der Drs. 15/4146 vom 18. Oktober 2007 hat der Landtag auf Beschlussempfehlung des Umweltausschusses eine Entschließung mit folgendem Wortlaut angenommen:
„Der Niedersächsische Landtag bittet die Landesregierung, sich bei der Hessischen Landesreg einzusetzen,
- dass die betroffenen Unterlieger, Kommunen, … beim Genehmigungsverfahren beteiligt werden,
- dass Niedersachsen an dem vom Hessischen Landtag geforderten
Strategie und Zeitplan zur Verringerung der Salzbelastung erarbeitet werden sollen,
- ab 20
gel Gerstungen nicht zu verlängern, sondern in fest zu vereinbarenden Schritten den Salzgehalt so zu verringern, dass Werra und Weser sich zu natu ckeln können.“
„Darüber hinaus bittet der Landtag die Landesregierung, bei der Beratung zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie alle Möglichkeiten zu nutzen, in Zusammenarbeit
007. Seit 2008 hat sich das niedersächsische nd in unzäh ekretären ch geme serbund, den Flussge
ltverbänden. Alle gemeinsam haben sich zwar mit konkreten, nachhaltigen rbesserung der Wasserqualität unter ökonomis en zur Entwicklung einer Gesamtstrategie zur Verminderung von Umweltbe
indeutig aus den Niederschriften des runden Tisches hervor, an dem die Anrainere zu erarbei
Hier sind alle Optionen kung von Salzlaugen in
Mitten in all diese Bemühungen hinein ist jetzt zu unser vorbei - fentlich-rechtliche Vereinbarung über
des runden
die Zusage, bis zum Jahre 2015 die Menge der Salzabwässer auf
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Wir w bend mache
Das war 2
Umweltministerium am runden Tisch u ligen Gesprächen mit Ministern, Staatss und Flussgemeinschaften eingebracht, au insam mit dem We
bietsgemeinschaften und den Weseranrainern und Umwe eingesetzt, und Vorschlägen zur Ve
Berücksichtigung von ökologischen und chen Gesichtspunkt
lastungen.
Dies geht auch e
länder beteiligt sind, um eine Strategi ten, wie die Umweltbelastungen der Kaliproduktion verringert werden können. zu hinterfragen: die Versen tiefe Gesteinsschichten, die Einleitung in die Werra wie auch die Option einer Abwasserleitung bzw. -pipeline in Richtung Norden.
em Bedauern - völlig am runden Tisch eine öf
einen Gesamtrahmen für eine nachhaltige Kaliproduktion von Hessen, Thüringen und K + S unterschrieben worden. In einer Erklärung aus den Umweltministerien Hessens und Thüringens heißt es:
„Die Vertragsparteien werden die jeweiligen Stellungnahmen Tisches in ihre Abwägung einbeziehen.“
Natürlich gab es daraufhin heftige Kritik nicht nur aus dem niedersächsischen Umweltministerium, sondern von allen Teilen des runden Tisches, und dies mit Recht!
Meine Damen und Herren, laut Erklärung von K + S vom 9. Februar gibt es nun
7 Millionen m3 pro Jahr zu halbieren. Dafür sollen bis zu 360 Millionen Euro investiert werden. K + S verpflichtet sich nunmehr, bis Ende Oktober 2009 ein Gesamtkonzept vorzulegen, das auf den Erkenntnissen des runden Tisches aufbaut.
Hoffen wir nun auf die Durchsetzungskraft des runden Tisches! Hier müssen wir alle uns als Hauptanlieger und Anrainer jetzt ganz massiv einbringen, damit unsere Landesinteressen gewahrt werden.
Ich bitte um sofortige Abstimmung über den Antrag.
Danke schön.