Protokoll der Sitzung vom 27.03.2009

Wir brauchen eine Weiterentwicklung des Lissabon-Vertrages, um verbindliche Regelungen für soziale Grundrechte - und da ist der Unterschied zur Fraktion DIE LINKE - gleichberechtigt mit wirtschaftlichen Grundfreiheiten und mit der Dienstleistungsfreiheit aufzustellen.

Meine Damen und Herren, das heißt nicht, dass wir den Lissabon-Vertrag infrage stellen wollen. Auch Herr Aller hat das betont. Im Gegenteil: Wir brauchen ganz schnell die noch ausstehende Zustimmung der vier EU-Mitgliedstaaten Polen, Deutschland, Tschechien und Irland - die aktuellen Entwicklungen in Tschechien haben Sie mitbekommen -; denn der Vertrag ist die dringend notwendige Grundlage für ein starkes Europäisches Parlament, eine handlungsfähige Kommission und einen entscheidungsfähigen Europäischen Rat.

Die Erweiterung des Lissabon-Vertrages ist eine politische Aufgabe der nahen Zukunft. So ist auch der Beschluss des Europäischen Parlaments vom Oktober vergangenen Jahres, den wir explizit in unserem Änderungsantrag zitieren, zu verstehen.

Meine Damen und Herren von der CDU, ich verstehe allerdings nicht, wie Sie in Ihrem Ände

rungsantrag behaupten können, die sozialen Grundrechte seien bereits ausreichend im bestehenden europäischen Vertragswerk abgesichert. Sie stellen sich mit dieser Interpretation der politischen Situation auf die Seite marktradikaler Kräfte, die allenfalls noch von der FDP vertreten werden, die dem Anspruch einer christlichen und sozialen Partei aber nicht gerecht werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dem Antrag der SPD-Fraktion können wir im Grundsatz folgen. Allerdings haben Sie die Diskussion um die Arbeitszeitrichtlinie ausgespart. Bundesarbeitsminister Scholz gibt wirklich keine gute Figur auf dem Brüsseler Parkett ab, wenn er für wöchentliche Regelarbeitszeiten jenseits der 60 Stunden eintritt. Man reibt sich die Augen und fragt sich: Wurde vor gar nicht langer Zeit nicht der Konflikt um die Bereitschaftszeiten in den Krankenhäusern zur Zufriedenheit beider Seiten beigelegt? Warum wird diese Debatte wieder losgetreten, und warum werden Ausnahmeregelungen gefordert? - Ich sehe hier einen Erklärungsbedarf, den die SPD zu decken hat.

Wir sitzen hier zwar zwischen den Fraktionen der Linken und der CDU, aber nicht bei diesem Spiel.

Frau Kollegin, ich muss Sie bitten, zum Schluss zu kommen; denn Sie haben schon Ihre Redezeit überzogen.

Bei diesem Possenspiel werden wir nicht mehr mitmachen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Ich erteile dem Kollegen Dr. Matthiesen von der CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Polat, die CDU und die FDP haben keine Phobie, was die Linke angeht. Im Januar 1990 war ich mit dem damaligen Sozialminister Hermann Schnipkoweit in der damaligen DDR unterwegs. Wenn Sie mit dabei gewesen wären und mit angesehen hätten, was in der ehemaligen DDR - Herr Sohn hat ja eine DKP-Vergangenheit -

in der Psychiatrie, in den Krankenhäusern und in der Pflege los war, dann hätten Ihnen die Haare zu Berge gestanden. Das war menschenunwürdig.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

CDU und FDP rücken mit ihrem Änderungsantrag in den Blick, dass wirtschaftlicher Erfolg die Grundlage für die soziale Dimension Europas ist. Für uns gehören in der EU und auf EU-Ebene Marktwirtschaft, Arbeitnehmerrechte und sozialer Ausgleich untrennbar zusammen. Wir sind für die europäische soziale Marktwirtschaft.

Das bedeutet zweierlei: Erstens bejahen wir den Binnenmarkt mit seinen wirtschaftlichen Grundfreiheiten und lassen uns deswegen nicht von Teilen der Opposition als neoliberale Ideologen beschimpfen;

(Beifall bei der CDU)

denn Binnenmarkt und Euro haben den EUStaaten - gerade den jüngeren Mitgliedern - nie da gewesenen Wohlstand gebracht. Heute ist die EU mit weit über 10 Billionen Euro Wirtschaftsleistung die größte Wirtschaftsmacht der Erde noch vor den USA. Niedersachsen ist deshalb so erfolgreich im Export, weil ca. zwei Drittel seiner Exporte in die übrigen EU-Staaten fließen.

Zweitens setzen wir uns für die soziale Dimension der EU ein. Der Leiter des Europabüros der deutschen Sozialversicherung, Dr. Terwey, hat es Anfang des Monats in Brüssel vor Mitgliedern des Sozialausschusses des Landtages treffend gesagt: Europa hat als einzige Region der Welt ein soziales Antlitz. Wie verteidigenswert dies ist, zeigt ein Vergleich sogar mit den USA. Dort leben 53 Millionen Menschen ohne Krankenversicherungsschutz. Nun ist auch noch für viele Amerikaner die kapitalgedeckte Altersvorsorge als Folge der Finanzkrise futsch. In Deutschland hingegen erhöhen wir in diesem Jahr die gesetzlichen Renten um 2,4 %, trotz der Krise. In der EU wollen wir Solidarität in einer kohärenten Gesellschaftsordnung. Wir wollen aber keine Sozialunion, lieber Kollege Aller; denn das würde für Deutschland den Abbau sozialer Standards z. B. bei der Rentenversicherung bedeuten. Das sage ich wegen der notwendigen Übertragung von Kompetenzen an die EU. Das haben wir auch in unserem Antrag dargelegt.

Es ist gut, dass die europäische Marktwirtschaft bereits jetzt eine soziale Marktwirtschaft ist. Das haben wir in unserem Antrag, was die Verbindlichkeit von Grundrechten betrifft, auch so ausgeführt.

Der Maastrichter Vertrag zur Begründung der EU zielt auf die Vertiefung des sozialen Zusammenschlusses der Mitgliedstaaten. Artikel II des Lissabonner Vertrages fügt erstmals ausdrücklich den Begriff der sozialen Marktwirtschaft in den EUVertrag ein und verpflichtet die Union, auf eine in einem hohen Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft mit Vollbeschäftigung und sozialem Fortschritt hinzuwirken.

Jetzt ein Wort zu dem Einwand der Linken, dass in dem AEU-Vertrag die Begriffe der offenen Marktwirtschaft und des freien Wettbewerbes verwendet wird. Diese Begriffe sind aber eingebunden in Artikel 120 des AEU-Vertrages. Danach haben die Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitik an der sozialen Marktwirtschaft auszurichten.

Die vier EuGH-Entscheidungen in den Einzelfällen Viking, Laval, Rüffert und Luxemburg sind unbestritten diskussionsbedürftig. Sie dürfen aber nicht zum Anlass genommen werden, im EUPrimärrecht eine soziale Fortschrittsklausel zu verankern; denn dann wäre der Vorrang der sozialen Grundrechte vor den Binnenmarktfreiheiten festgelegt. Dies aber widerspricht dem notwendigen Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Grundfreiheiten einschließlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit und dem sozialen Ausgleich in der europäischen sozialen Marktwirtschaft. Es ist eine Falschmeinung der Opposition, dass Streikrecht, Tarifautonomie und Arbeitnehmerschutzrecht in Europa hinter den Binnenmarktfreiheiten zurückstehen müssen.

Dazu sagt der Präsident des EuGH, Vassilios Skouris, dass kein Hierarchieverhältnis zwischen wirtschaftlichen Grundfreiheiten und sozialen Grundrechten besteht, wie Sie es unterstellen. Ihm ist beizupflichten, dass ein GegeneinanderAusspielen von Grundrechten und Grundfreiheiten von vornherein verfehlt ist.

Nun macht der Lissabonner Vertrag in Artikel 151 AEU-Vertrag - das ist jetzt der Vorteil - die Grundrechte der Arbeitnehmer aus der Gemeinschaftscharta von 1989 rechtsverbindlich und einklagbar. Wir haben im Antrag dargelegt, dass schon jetzt aufgrund der Auslegung des EU-Rechts so gearbeitet werden kann. Es ist aber besser, den Lissabonner Vertrag zu haben, wodurch die sozialen Grundrechte rechtsverbindlich verankert und einklagbar sind. Das Ganze haben wir auch schon in Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes verbrieft.

(Zustimmung von der CDU)

Herr Kollege Aller, außerdem ist es so, dass auch Artikel 152 AEU-Vertrag diese Grundrechte festlegt. Die zentrale Rolle der Sozialpartner auf EUPrimärrechtsebene können Sie nicht wegdiskutieren. Insgesamt haben wir in Europa Streikrecht, Tarifautonomie, angemessene Löhne, Mitbestimmung und Arbeitnehmerschutzrechte. Diese Dinge stehen nicht hinter den wirtschaftlichen Grundfreiheiten zurück. Das sieht übrigens auch der SPDnahe Böckler-Impuls so. Danach bedeuten die EuGH-Urteile keinen Eingriff in die Europäischen Verträge, sondern das ist Richterrecht. Die Europäischen Verträge sind in Ordnung, und diese vier Urteile sind auch nicht verallgemeinerungsfähig.

Wir müssen also daran arbeiten - darüber sind wir uns einig -, dass der Lissabonner Vertrag trotz der tschechischen Turbulenzen in Kraft tritt und dass der EuGH von seiner zum Teil problematischen Rechtsprechung abkommt und das Gleichgewicht zwischen den Grundfreiheiten und den sozialen Rechten beachtet.

Wir haben uns auch zum Thema Entsenderichtlinie geäußert. Es ist gut, dass die Entsenderichtlinie aufgrund des Beschlusses des Europäischen Parlamentes überarbeitet werden soll. Insofern haben wir hier auch die mit dem Rüffert-Urteil verbundene Problematik zu lösen. Wir haben im Zusammenhang mit dem niedersächsischen Vergabegesetz alter Fassung die Entsenderichtlinie vom EuGH leider noch so ausgelegt bekommen, dass nur ein Kernbestand, der im Vertrag vorgesehen ist, gesichert werden soll, nicht aber weitergehende Standards wie in Niedersachsen. Das ist das Ziel, wieder zu diesem Punkt hinzukommen. Deshalb werden wir die Überarbeitung der Entsenderichtlinie sehr positiv begleiten.

Jetzt werde ich das Wort an meine Kollegin Gudrun Pieper weitergeben, die sich noch zur Wahlbeteiligung äußern wird.

Herr Kollege, das Wort wird immer noch vom Präsidium erteilt. - Ich erteile jetzt der Kollegin Pieper das Wort, allerdings mit dem Hinweis auf die Restredezeit ihrer Fraktion von 1:01 Minuten.

Danke schön, Herr Präsident. - Ich will mich ganz kurzfassen. Nur eine kurze Anmerkung zu Frau

Polat: Ich denke, wir springen erst dann über unseren Schatten, wenn demokratische Regeln eingehalten werden, nicht früher und nicht später.

(Beifall bei der CDU - Kreszentia Flauger [LINKE]: Welche Regeln wur- den nicht eingehalten?)

Zweitens zu Ihrer CD. Possen erleben wir hier im Landtag genug. Wir halten es lieber mit der Gruppe Karat: Über sieben Brücken musst du gehn. - Ich glaube, dass ist besser.

(Beifall bei der CDU)

Aber es geht um die Wahlbeteiligung und darum, dass wir alle sie erhöhen wollen.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Es geht um demokratische Gemeinsamkeit!)

Das ist, glaube ich, hier bei uns in den Fraktionen unstreitig. Gerade deswegen haben wir uns sehr über die Nachricht gefreut, dass der NDRHörfunkchef unsere Bestrebungen hier im Lande unterstützt.

(Zustimmung bei der CDU)

Diese und weitere positive Nachrichten haben uns natürlich veranlasst, Ihnen heute einen aktualisierten Änderungsantrag vorzulegen. Mit unserem Änderungsantrag betonen wir das gemeinsame Engagement des Landes Niedersachsen, die in Niedersachsen lebenden Bürgerinnen und Bürger aus den anderen Mitgliedstaaten in besonderer Weise anzusprechen. Ich kann hier nur appellieren: Bitte unterstützen Sie diesen Antrag! Dann sind wir auf einem sehr guten Wege.

Ich könnte noch eine ganze Menge mehr dazu sagen, aber leider habe ich nicht mehr Zeit. Aber die Zustimmung wäre schon ein gutes Signal.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Ich erteile der Kollegin Flauger von der Fraktion DIE LINKE das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute werden mehrere Anträge zusammen beraten. Ich würde gerne darauf hinweisen, dass ich das, gelinde gesagt, schwierig finde. Das Thema „Wahlbeteiligung bei der EU-Wahl“ und das Thema „sozialer Fortschritt in der EU“ gemeinsam zu behandeln, nur weil es bei beiden um Europa geht, ist ungefähr so, als wenn man die Argenstruktur und die

Krankenhausfinanzierung unter einem Punkt behandeln würde, weil die Zuständigkeit für beides zufällig in den Sozialausschuss fällt. Ich denke, wir sollten alle zusammen darauf achten, dass das Thema EU in Zukunft nicht so abgefrühstückt wird, sondern mit dem der Sache angemessenen Stellenwert hier behandelt wird.

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir haben im Dezember einen Antrag eingereicht, bei dem es uns darum geht, auf Basis eines DGBVorschlags eine soziale Fortschrittsklausel im EU-Primärrecht zu verankern. Ich möchte zwei Punkte daraus wiedergeben: Es geht zum einen darum,

„dass die Mitgliedstaaten respektive Sozialpartner ungehindert strengere Schutzmaßnahmen … vereinbaren können“.