Die Feststellung der Identität dieser Personen wurde, um Eskalationen zu vermeiden, nicht unmittelbar im Fanblock durchgeführt, sondern sollte nach Ende des Spieles am Stadionausgang erfolgen. Noch während des Spieles entschuldigte sich einer dieser Tatverdächtigen bei den Beamten.
Nach Ende des Spieles wurde versucht, die Identität der zweiten Person durch Vorlage eines Lichtbildes zu ermitteln. Sowohl den SKB aus Jena, dem Leiter des Jenaer Fanprojektes, als auch dem
Nachdem bereits ein Großteil der Gästefans das Stadion verlassen hatte, näherte sich der Tatverdächtige mit weiteren Personen, darunter Angehörigen der Ultragruppierung „Horda Azzuro“, dem Ausgang.
Bei Verlassen des Stadions wurde der Tatverdächtige durch Einsatzkräfte angesprochen. Die umstehenden Personen solidarisierten sich sofort und nahmen ihn in ihre Mitte. Dabei wurde ein Beamter zur Seite gestoßen, sodass in dieser Situation die Identitätsfeststellung unmöglich war.
Auch nach Erläuterung der beabsichtigten Personalienfeststellung zeigte sich die Personengruppe nicht kooperativ. Daraufhin kündigte der Hundertschaftsführer gegenüber den Personen an, dass die Identitätsfeststellung gegebenenfalls auch mit Zwang erfolgen würde.
Im Bereich des Gästeparkplatzes in der Nähe des Ausganges wurde der Täter zur Feststellung seiner Personalien vorläufig festgenommen. Dabei haben die Beamten nach entsprechender Androhung situationsbedingt auch unmittelbaren Zwang in Form körperlicher Gewalt angewandt.
Durch die Gegenwehr aus der Gruppe erlitten drei Polizeibeamte Prellungen, ein Beamter war einen Tag nicht dienstfähig.
Im Zusammenhang mit diesem Einschreiten sind neun Strafanzeigen gegen Anhänger des FC Carl Zeiss Jena gefertigt worden. Diese haben zum Gegenstand: einmal Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, zweimal Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, dreimal gefährliche Körperverletzung bzw. Körperverletzung und dreimal Beleidigung zum Nachteil von Polizeibeamten.
Bis zum 10. März 2009 wurden insgesamt sieben Strafanzeigen durch Angehörige der Jenaer Fanszene gegen eingesetzte Polizeibeamte erstattet.
Zu 2: Bei der Staatsanwaltschaft Aurich sind am 23. und 24. Februar 2009 zwei Strafanzeigen des Fanprojekts Jena e. V. sowie des Mitglieds des Präsidiums des FC Carl Zeiss Jena, Herrn Rechtsanwalt Andreas Wiese, eingegangen. Weitere fünf Strafanzeigen gingen am 10. März 2009 ein. Diese
hat Rechtsanwalt Wiese im Auftrag von Personen erstattet, die behaupten, im Verlauf des Polizeieinsatzes verletzt worden zu sein.
Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen den namentlich bekannten Führer der Einsatzhundertschaft eingeleitet. Zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Identifizierung weiterer am Einsatz beteiligter Personen sind dazu von der Zentralen Polizeidirektion Einsatzberichte und Stellungnahmen der eingesetzten Beamten angefordert worden. Nach deren Eingang und Auswertung wird die Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen, namentlich auch über die Ausweitung der Ermittlungen auf weitere beteiligte Polizeibeamte, entscheiden.
Zu 3: Eine Bewertung der vorliegenden Beschwerden ist erst nach Abschluss der Ermittlungen bzw. Überprüfungen möglich.
Landesregierung verlagert Finanzierung der erfolgreichen Sprachförderung für drei- und vierjährige Kinder mit nicht deutscher Herkunftssprache zunehmend auf die Landkreise
Noch in der Antwort auf meine Kleine Mündliche Anfrage im Monat Februar zur Wirkung der Sprachförderung in Kindertagesstätten in Niedersachsen rühmt sich die Landesregierung mit Aussagen, dass dieses Instrument in Niedersachsen, z. B. im Gegensatz zu der Förderung in Baden-Württemberg, sehr erfolgreich sei: „Die Richtlinie zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache bietet örtlichen Trägern Handlungsspielraum, die hierfür geeigneten regionalen Sprachförderkonzepte zu entwickeln.“ Und weiter: „Insgesamt setzt die Landesregierung jährlich über 20 Millionen Euro für die zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen ein.“
Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Landesschulbehörde für den Förderbereich in den Jahren 2009/2010 die gewährten Zuschüsse trotz gestiegener Fallzahlen zumindest im Landkreis Soltau-Fallingbostel auf das Niveau von 2008/2009 deckeln will. Es ist davon auszugehen, dass es sich um eine landesweite Entwicklung handelt.
Dabei legt der finanzschwache Landkreis Soltau-Fallingbostel schon heute, beginnend im Jahr 2007/2008, 40 000 Euro für die Sprachför
derung dazu. Dieser Betrag wird sich über 60 000 Euro im Vorjahr nun in 2009/2010 auf 80 000 Euro steigern. Daraus ergibt sich, dass sich das Land trotz gestiegener Anzahl der berechtigten Kinder von 256 auf 394 Kinder mit dem gedeckelten Betrag von 75 000 Euro zunehmend aus der Verantwortung für eine in der Öffentlichkeit gern für das eigene erfolgreiche Engagement lobend dargestellten Maßnahme zulasten des Landkreises finanziell zurückzieht. Die Sprachförderung von Kindern mit Schwächen der deutschen Sprache aus deutschen Familien überlässt das Land schon den Landkreisen.
1. In welchem zeitlichen Umfang soll die sprachliche Förderung von Kindern nicht deutscher Herkunftssprache durch die Landesförderung sichergestellt werden, und wie hat sie sich, bezogen auf die Anzahl der geförderten Kinder in Niedersachsen, seit 2006/2007 zeitlich und finanziell entwickelt?
- die zusätzliche Sprachförderung für drei- bis vierjährige Kinder durch Sprachförderkräfte im Kindergarten und
seit 2003 für die Träger der Kitas, die Kommunen und das Land entwickelt, und wie stellt sich diese Entwicklung grundsätzlich bundesweit dar?
3. Mit welcher politischen Begründung hat das Land aktuell die Sprachförderung gedeckelt, wenn doch im Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich Sprachförderung als zentraler Bildungsauftrag beschrieben wird?
Der Erwerb von Sprach- und Sprechkompetenz ist eines der zentralen Felder frühkindlicher Entwicklung. Deshalb nehmen Kindertageseinrichtungen diese Aufgabe ergänzend zum Elternhaus in den letzten Jahren mit zunehmender Intensität wahr.
Aufgrund der hohen Bedeutung für eine gelingende Sozialisation und Bildung gerade auch im Hinblick auf einen wachsenden Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund hat das Land Niedersachsen trotz schwieriger Haushaltslage seit 2003 zusätzliche Förderprogramme zur Sprachförderung im Elementarbereich aufgelegt.
Diese Förderung ist eine freiwillige Leistung des Landes. Das Land unterstützt damit die zuständigen Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei dieser wichtigen Aufgabe. Deshalb ist das Land der falsche Adressat, wenn behauptet wird, dass die
Aufgaben der Sprachförderung mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht geleistet werden können. Sprachförderung ist der ständige pädagogische Auftrag von Kindertageseinrichtungen und nicht nur Aufgabe der zusätzlich vom Land geförderten Sprachförderkräfte für die besonderen Bedarfe von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund.
Zu 1: Mit der Umstellung von Quoten auf eine ProKopf-Förderung im Jahr 2006 wurden in den Haushalten 2006 bis 2009 jeweils 6 Millionen Euro eingestellt. Dieser Betrag wird in der Mipla bis 2012 fortgeschrieben. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der deutschen Sprache im Elementarbereich (Erl. MK vom 1. Februar 2006).
Die Höhe der Zuwendung wird unter Zugrundelegung der zuletzt ausgewerteten Statistik zu der Personal- und Platzzahlmeldung ermittelt. Die Richtlinie ist unabhängig von der Anzahl der zu fördernden Kinder, sodass auch bei sich verändernden Bedarfszahlen die Mittel in Höhe von 6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
gefördert. Die veränderte Anzahl der berechtigten Kinder kann dabei nur im Rahmen der landesweiten Auswertung berücksichtigt werden. Eine Deckelung wird nicht vorgenommen.
Zu 2: Die Landesregierung finanziert keine in den Kindergartenalltag integrierte, sondern nur eine zusätzliche Sprachförderung für Kinder mit besonderem Bedarf.
Die Frage des Aufwands kann nur allgemein für Niedersachsen beantwortet werden, weil spezielle Auswertungen zu Trägern, Kommunen und Bund nicht bekannt sind.
Ab 2003 wurden in Niedersachsen Kindertagesstätten mit mindestens zwei Kindergartengruppen, in denen der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund einschließlich von Spätaussiedlerkindern und Kindern aus besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen mindestens 40 v. H. betrug, gefördert. Die Höhe des Quorums war von den jährlichen Haushaltsmitteln abhängig war. Dies zeigt folgende Übersicht: