Protokoll der Sitzung vom 14.05.2009

Wie mir mitgeteilt wurde, sind alle Fraktionen bereit, dem Wunsch der Antragstellerin nach sofortiger Abstimmung über den Antrag und somit auch über den Änderungsantrag in der Drs. 16/1278 zu folgen.

Der guten Ordnung halber frage ich unter Hinweis auf die soeben von mir zitierte Geschäftsordnungsbestimmung gleichwohl, ob eine Ausschussüberweisung mit dem nach § 27 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung erforderlichen Quorum von 30 Mitgliedern des Landtages verlangt wird. - Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Entsprechend § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, SPD, FDP und Grünen in der Drs. 16/1278 ab. Nur im Falle der Ablehnung dieses Änderungsantrags stimmen wir dann über den Antrag der Fraktion der Grünen in der Drs. 16/1213 ab.

Wer dem Änderungsantrag in der Drs. 16/1278 zu dem Antrag in der Drs. 16/1213 annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das war einstimmig.

Wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung. Der nächste, der 14. Tagungsabschnitt ist von Dienstag, dem 16. Juni, bis Donnerstag, dem 18. Juni, vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung bestimmen.

Ich wünsche Ihnen eine gute Heimreise und schließe die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 14.46 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

noch:

Tagesordnungspunkt 32:

Mündliche Anfragen - Drs. 16/1195

Anlage 1

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 2 der Abg. Jörg Bode und Björn Försterling (FDP)

Auswirkungen der Bad-Bank-Debatte und der Bestrebungen zur Neuordnung der Landesbanken auf die NORD/LB

Trotz hoher Abschreibungen wegen der Finanzkrise hat die Norddeutsche Landesbank (NORD/LB) das vergangene Jahr mit einem Millionengewinn abgeschlossen. Nach eigenen Aussagen sei die NORD/LB in der Lage, die Finanzkrise aus eigener Kraft zu bewältigen. Dabei werde die NORD/LB voraussichtlich auch keine Kapitalspritze von den Trägern - dies sind vor allem das Land Niedersachsen und der Sparkassenverband Niedersachsen - brauchen.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat angekündigt, dass sich das Bundeskabinett mit einem Bad-Bank-Modell befassen werde. Im weiteren Verfahren würden die Länder eingebunden. Eine abschließende Klärung, ob auf Bundesebene ein Bad-Bank-Modell eingeführt werde, ist bis zum Sommer zu erwarten.

Gleichzeitig soll Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) auf eine Fusion der sieben Landesbanken drängen. Ohne Zusammenschlüsse wolle der Bund nach Presseberichten den Ländern keine Hilfen aus dem Rettungsplan der Regierung zur Entsorgung der Giftpapiere aus den Landesbankbilanzen geben. Deshalb soll derzeit die Zusammenführung der Landesbanken zu nur noch einer Holding oder zu drei Instituten im Gespräch sein.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die aktuelle wirtschaftliche Situation der NORD/LB nach dem aktuellen Jahresabschluss?

2. Wie bewertet sie die derzeitigen Planungen der Bundesregierung zur Einführung eines BadBank-Modells?

3. Wie bewertet sie die Überlegungen zu einer Zwangszusammenfassung von Landesbanken durch den Bund, und welche Auswirkungen hätte dies auf die NORD/LB?

Die NORD/LB hat das Geschäftsjahr 2008 trotz Finanzkrise und des Umstandes, dass aus dem Bereich der Landes- und Geschäftsbanken in der Regel nur Rekordverluste zu vernehmen sind, mit

einem Konzerngewinn von 151 Millionen Euro nach Steuern abgeschlossen. Insoweit nimmt die NORD/LB sowohl im Kreis der Landesbanken als auch im Vergleich zu den großen Geschäftsbanken eine Sonderstellung ein. Es hat sich gezeigt, dass das Geschäftsmodell der NORD/LB krisenfest und auf nachhaltige Erträge ausgelegt ist. Sie ist deshalb in der Lage, auf eigenen Füßen zu stehen. Die NORD/LB kann sich dennoch nicht dem Markt- und Konjunkturentwicklungen entziehen, und zumindest im laufenden, aber wohl auch im folgenden Geschäftsjahr wird sie - wie die gesamte Branche - mit erhöhten Risiken im Kreditportfolio leben müssen.

Durch die Garantien der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt auf Basis des besicherten GMTN-Programms ist die NORD/LB im Gegensatz zu vielen anderen Banken nicht auf die Hilfe des Bundes angewiesen. Unser Garantieprogramm wäre nicht erforderlich gewesen, wenn nicht durch den SoFFin, also den Sonderfonds des Bundes, garantierte Emissionen der anderen Banken den Markt verzerrt hätten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Abgeordneten Jörg Bode und Björn Försterling im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung ist mit der wirtschaftlichen Situation der NORD/LB in Anbetracht der Rahmenbedingungen zufrieden, zumal die NORD/LB für das abgelaufene Geschäftsjahr neben der Helaba zu den Landesbanken gehört, die eine Dividende an die Träger ausgeschüttet haben. Die Träger der NORD/LB haben eine Dividende von 7 % auf das Stammkapital erhalten. Die Helaba hat 3 % ausgeschüttet. Alle Eigenkapitalbestandteile wie z. B. Perpetuals oder Genussrechte wurden von der NORD/LB verzinst.

Zu 2: Die Initiative der Bundesregierung zur Einführung eines Bad-Bank-Modells wird von der Landesregierung konstruktiv begleitet. In Zeiten wirtschaftlicher Krisen müssen alle Lösungsmodelle gründlich durchdacht werden. Dieses Instrument, das die Bereinigung belasteter Bankbilanzen von „toxischen“ Wertpapieren zum Inhalt hat, könnte ein Weg sein, die Vertrauenskrise zwischen den Kreditinstituten zu beenden und einzelne Banken zu stützen. Denn wir halten es für unabdingbar, dass die mittelständische Wirtschaft mit Krediten versorgt wird. Das ist nur möglich, wenn die kreditgebenden Banken sich ihrerseits refinanzieren können.

Zu 3: Die NORD/LB ist eine auf Landesrecht beruhende Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Gesetzgebungskompetenz über die NORD/LB liegt bei den Ländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, also für Niedersachsen in diesem hohen Hause.

Eine Zwangszusammenfassung durch den Bund ist nicht möglich. Sollten die Träger und Aktionäre der übrigen Landesbanken an dem Konsolidierungsbankmodell nur unter der durch den Bund gestellten Bedingung teilnehmen können, dass sie sich neu ausrichten, würde die Landesregierung die Chancen ausloten, die dadurch für die NORD/LB entstehen könnten, und den Prozess konstruktiv begleiten.

Anlage 2

Antwort

der Niedersächsischen Staatskanzlei auf die Frage 3 der Abg. Stefan Wenzel, Ursula Helmhold und Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)

Sponsoring, Spenden und Belohnungen: Regelungen im Ministergesetz auf dem Prüfstand I

Das Ministergesetz ist eindeutig formuliert: Geschenke und Belohnungen dürfen nicht angenommen werden. Diese Intention wird auch in weiteren Formulierungen des Gesetzes deutlich gemacht. Minister dürfen in keiner Phase ihrer Amtszeit und selbst nach Ausscheiden aus dem Amt nicht den Anschein erwecken, dass sie sich durch materielle Zuwendungen beeinflussen oder zu bestimmten Handlungen verleiten lassen. Diese Bestimmungen sollen das Vertrauen in die Amtsführung einer Ministerin/eines Ministers wahren und sicherstellen, dass Gerechtigkeit gegen jedermann geübt wird. Dem entspricht auch der Amtseid.

Finanzminister Hartmut Möllring hat kürzlich auf Kosten der Gronauer Firma Funke Heat Exchange eine Reise nach China unternommen, um dort an der Eröffnung einer Filiale in Changhzou teilzunehmen. Seine dortige Funktion beschreibt der Minister selbst als „Türöffner.“ Dank seiner Anwesenheit habe es „mediale Aufmerksamkeit“ gegeben. „Das war es der Firma offenbar wert“, sagt der Minister laut Presseberichten. Unklar bleibt jedoch, ob die Reise in erster Linie im Interesse des Landes, im Interesse der Firma oder im Interesse des Ministers lag. Zu klären ist, ob eine solche Reise eines eigentlich nicht zuständigen Ministers privater Natur oder eine Dienstreise ist. Beobachterinnen und Beobachtern drängt sich der Eindruck auf, dass der dienstliche Anlass und eine Kostenübernahme des Landes eher schwer zu begründen gewesen wären, zumal andere niedersächsische Firmen bei ähnlichen

Events auf Gleichbehandlung drängen könnten. Nach Medienberichten hat die Staatskanzlei der Niedersächsischen Landesregierung die Reise des Finanzministers und die Übernahme der Reisekosten durch die Firma Funke für „absolut zulässig“ erklärt. Diese Einschätzung erscheint vor dem Hintergrund des Ministergesetzes zumindest als fragwürdig.

Unklar ist auch die rechtliche Einordnung des Sponsorings von Landesministerien. Während die direkte Übertragung von Geschenken und Belohnungen vom Ministergesetz ausgeschlossen wird, erschließt das Sponsoring Möglichkeiten einer indirekten Unterstützung einzelner Minister oder einzelner Aktivitäten der Landesregierung. Das Sponsoring ist im Ministergesetz nicht erwähnt, ermöglicht einer Regierung aber, weit jenseits des vom Haushaltsgesetzgeber vorgesehenen Rahmens Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben oder Projekte zu finanzieren. Dabei bleibt im Einzelnen unklar, welche Vorteile sich wechselseitig für den Sponsor bzw. die gesponsorte Institution, Behörde oder Person ergeben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. In welchen Fällen ist nach Ansicht der Landesregierung die Übernahme der Reisekosten für ministerielle Reisen durch Privatfirmen mit dem niedersächsischen Ministergesetz vereinbar?

2. Gibt es eine interne Richtlinie oder Verordnung zur Regelung der Kostenübernahme bei Ministerreisen?

3. Hat es in anderen Fällen Kostenübernahmen bei Reisen, Dienstreisen oder Fahrten von Bediensteten des Landes gegeben (z. B. Gewer- beaufsicht, Atomaufsicht o. a.)?

Vorab stelle ich fest, dass die Inhalte dieser und der Kleinen Anfragen zur mündlichen Beantwortung zu den laufenden Nrn. 8 und 33 durch die Abgeordneten Wenzel, Helmhold und Klein (GRÜ- NE) zunächst vor ein paar Tagen inhaltsgleich als Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (LT-Az.: II/72-291) an die Landesregierung gestellt worden sind. Diese sind dann aber vor ihrer Beantwortung zurückgezogen worden.

Zu allen drei Mündlichen Anfragen bemerke ich einleitend Folgendes:

Eine wichtige Kernaussage lautet: Eine Annahme von Belohnungen und Geschenken ist den Bediensteten des Landes Niedersachsen ebenso wie den Mitgliedern der Landesregierung nur in Ausnahmefällen gestattet. Jede unmittelbare Verbindung von Amtsgeschäft und Belohnung bzw. Geschenk ist a priori zu vermeiden. Besonders wichtig ist die Wertgrenze von 10 Euro, bei deren

Überschreiten sofort besondere Aufmerksamkeit und Sensibilität gefordert sind.

Belohnungen und Geschenke sind insbesondere dann kritisch zu bewerten, wenn sie das persönliche Vermögen des Beschenkten erhöhen könnten. Deswegen ist z. B. die Annahme eines wertvollen Gastgeschenkes durch ein Mitglied der Landesregierung, wenn es ihm etwa von einem ausländischen Gast überreicht wird und nach den Umständen des Falles ohne Zurücksetzung des Schenkenden nicht abgelehnt werden kann, zwar zulässig. Letztlich aber geht in solchen Fällen der Wert des Geschenkes in Landesvermögen über und gerade nicht in das persönliche Vermögen des betreffenden Regierungsmitgliedes.

Aber auch bei Zuwendungen, die letztlich dem Land und nicht dem Einzelnen zugute kommen, ist Vorsicht geboten. Denn auch hier muss ausgeschlossen werden, dass durch die Zuwendung in irgendeiner Weise Einfluss genommen werden kann auf amtliches oder Regierungshandeln oder ein solcher Eindruck entsteht. Auch beim Sponsoring bedarf es daher großer Sensibilität und Aufmerksamkeit.

Diesen grundsätzlichen Anforderungen werden die aktuellen Regelungen des Landes gerecht. Sie stellen einen wohldurchdachten Kompromiss dar zwischen einerseits vollständigem Verbot und andererseits ungeregelter Offenheit.

Dagegen waren die „alten“, vor 2007 geltenden Regelungen von (vielleicht damals verständlicher) Ängstlichkeit und überzogener Rigorosität bestimmt - als Folge der sogenannten GlogowskiAffäre von 1999. Eine Übernahme von Kosten für Reisen und dienstliche Tätigkeiten von Regierungsmitgliedern war danach aus Sorge vor Missbrauch und Umgehung etwaiger Erlaubnistatbestände ausgeschlossen. Etwaige, durch mögliche Finanzierungsalternativen eigentlich guten Gewissens „vermeidbare“ Mehrkosten des Landes wurden dabei bewusst hingenommen und ausnahmslos dem niedersächsischen Steuerzahler auferlegt.

Diese Rigorosität bei den Regeln zum Sponsoring zeigte sich insbesondere in der Fassung des Ministergesetzes vom 15. Dezember 2000 (Nds. GVBl. S. 364), mit der u. a. die Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Einfügung von § 5 Abs. 4 und die Entschädigung für Reisekosten bei amtlicher Tätigkeit der Mitglieder der Landesregierung durch Änderung von § 10 neu geregelt wurden, weiterhin im Entwurf von Verwaltungsvorschriften zum Ministergesetz vom Juni 2000 sowie