- Noch nicht. - Letztendlich ist aber klar: Unsere Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass entweder die berechtigten Forderungen, die wir in diesem Antrag niedergeschrieben haben, umgesetzt werden oder dass dieser Punkt bei der morgigen Sitzung des Bundesrates nicht beschlossen
Deswegen sind wir auch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehr dankbar dafür, dass sie diesen Antrag auf die Tagesordnung gebracht hat; denn damit wird deutlich, dass wir in dieser Frage alle gemeinsam an einem Strang ziehen, und zwar in die gleiche Richtung. Das ist nämlich eine ganz wichtige Sache.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Zielkonflikt habe ich herausgearbeitet und dargestellt, worum es geht. Gerade bei mir als Vertreter des ländlichen Raumes schlagen wahrhaftig zwei Herzen in einer Brust. Lassen Sie uns hoffen, dass die beiden Herzen durch kluge Beschlüsse im Bundesrat und in Berlin bald wieder zusammenfinden und dass alles so laufen kann.
Es ist aber gleichermaßen wichtig, dass wir - wenn wir eine Lösung finden, die ja auch dahin gehen könnte, dass den Funkmikrofonen und ähnlichen Anlagen eine andere Frequenz zugewiesen wird - auch Folgendes deutlich machen: Wenn der Bund mit dem Verkauf von Frequenzen die digitale Dividende abschöpft, ist natürlich auch der Bund in der Pflicht, diejenigen, die - auch wenn kein rechtlicher Anspruch entstanden ist - die Leidtragenden sind, finanziell zu unterstützen. Das gebietet die Vernunft. Lassen Sie uns hoffen, dass das Ganze auch entsprechend umgesetzt wird.
Abschließend darf ich mich recht herzlich insbesondere für die hervorragenden zwischen uns geführten Diskussionen bedanken, die auch darin münden, dass wir hier einen gemeinsamen Entschließungsantrag vorgelegt haben. Lassen Sie uns hoffen, dass unsere Landesregierung mit diesem Entschließungsantrag im Rücken in Berlin das notwendige Glück und auch die notwendige Überzeugungskraft hat, um in unserem Sinne zu handeln. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dort etwas gelingen wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese unausgegorene und schlechte Idee darf morgen im Bundesrat natürlich nicht durchkommen. Das ist völlig klar. Ich brauche jetzt aber nicht alles zu wiederholen, was hier bereits - mal verständlich, mal nicht ganz so verständlich; sorry -
Insofern freue ich mich ganz gewaltig, dass es hier in diesem Landtag einen einstimmigen Beschluss geben wird. Das ist für die Kulturschaffenden gut - und an der Seite der Kulturschaffenden steht ganz klar die Linke.
Ich möchte aber auch betonen: Es liegt nicht an uns, dass dies kein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen sein kann. Wir hätten ihn gerne mit unterzeichnet. Das liegt einfach an der albernen Sturheit der CDU und an dem Grundsatzbeschluss, den sie getroffen hat.
Sie haben entschieden, gar nichts mit uns machen zu wollen, egal, wie exakt wir inhaltlich übereinstimmen.
Uns geht es um die Sache. Deswegen werden wir diesem Antrag natürlich zustimmen, weil wir ihn inhaltlich für völlig richtig halten. Daran sehen Sie, wem es wirklich um die Sache geht.
Wir hatten kürzlich unsere Klausurtagung im „Hahnenkleer Hof“. Die Eigentümerin ist Frau Lattemann-Meyer. Sie ist Mitglied der CDU. Sie war die erste Frau, die in Niedersachsen das Amt einer Oberbürgermeisterin innegehabt hat. Sie war lange kommunalpolitisch aktiv. Diese Frau hat uns
Sie hat eine Runde Schierker Feuerstein ausgegeben und mit uns angestoßen. Sie hat mir im persönlichen Gespräch gesagt, dass wir alle demokratisch gewählte Vertreter seien.
Wissen Sie was? - Ich möchte Ihnen ein klein bisschen, nur einen Hauch der Souveränität, der Gelassenheit und der Professionalität wünschen, mit der diese Frau mit uns umgegangen ist. Dann lässt vielleicht einmal diese bizarre Situation nach, dass sich Anhängerinnen und Anhänger Ihrer Partei bei mir dafür entschuldigen, wie Sie als Fraktion hier im Landtag mit uns umgehen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke schon einmal vorab im Namen der Landesregierung allen Fraktionen für diesen Antrag, der voraussichtlich gleich mit großer Mehrheit verabschiedet werden wird.
Ich möchte aber zumindest auf zwei Punkte hinweisen, zunächst einmal auf die jetzige Nutzung. Schon jetzt ist es so: Wenn im privaten Bereich die Funkfrequenzen von 790 MHz bis 862 MHz - - -
- Ich vermittle gerne, kein Problem. Es ist ja Aufgabe der Landesregierung, an dieser Stelle allen Fraktionen zusammenzuhelfen.
Die jetzige private Nutzung der Funkfrequenzen von 790 MHz bis 862 MHz läuft im Jahr 2015 aus, unabhängig von der Frequenzbereichszuweisungsverordnung. Darauf möchte ich nur hinwei
Ebenfalls wurde bereits zu Recht darauf hingewiesen, wie wichtig die Breitbandanbindung im ländlichen Raum ist und wie wichtig deshalb die schnellstmögliche Nutzung der sogenannten digitalen Dividende ist. Dies darf man nicht unterschätzen. Deswegen stehen wir ein bisschen unter Zeitdruck, dass diese Frequenzbereichszuweisungsverordnung schnellstmöglich in unserem Sinne verabschiedet wird, weil wir sonst nicht zu einer Versteigerung kommen können. Solange keine Versteigerung stattgefunden hat, können wir unsere ländlichen Räume nicht anschließen. Aber das wollen wir ja alle.
Ich danke dem Haus, wenn Sie diesen Antrag gleich verabschieden, für diesen Antrag. Ich möchte aber der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, weil sich mehrere Kolleginnen und Kollegen bei der Fraktion der Grünen bedankt haben, dass der Text wortgleich einer Entschließung des Bundesrates aus dem Wirtschaftsausschuss und dem Ausschuss für Kulturfragen entspricht - nur um der Urheberschaft Rechnung zu tragen.
Dieser Antrag stammt ursprünglich aus dem Land Rheinland-Pfalz. Wir sind an dieser Stelle inhaltlich eher von den Sozialdemokraten getrieben.
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass dies schon Beschlusslage des Bundesrates ist. Jetzt geht es in der Tat darum, inwieweit die Bundesregierung bereit ist, diesem einzelnen Punkt nachzukommen, damit wir womöglich einen finanziellen Ausgleich bekommen. Die Diskussion gibt es momentan. Insofern hoffen wir sehr, dass wir heute Abend bei den Gesprächen oder gegebenenfalls morgen im Bundesrat zu einem vernünftigen Ergebnis kommen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat für ihren Antrag in der Drs. 16/1213 beantragt, die zweite Beratung und damit die Entscheidung über den
Wie mir mitgeteilt wurde, sind alle Fraktionen bereit, dem Wunsch der Antragstellerin nach sofortiger Abstimmung über den Antrag und somit auch über den Änderungsantrag in der Drs. 16/1278 zu folgen.