Wittich Schobert

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Sache: Eigentlich passt es wunderbar, dass ich heute voraussichtlich zum letzten Mal hier zu einem medienpolitischen Thema reden darf. Medienpolitik ist auch Wirtschaftspolitik. Als wir vor zweieinhalb Jahren diese Thematik zum ersten Mal beraten haben, war es Medienpolitik. In diesem Punkt ist es jetzt Wirtschaftspolitik. So ist das im Leben; vieles hängt zusammen.
Wichtig ist - und das möchte ich betonen -, dass wir wieder einmal in ganz wichtigen Dingen hier als Landtag gemeinsam stehen, gemeinsam für die Interessen unseres Landes eintreten und damit im Grunde genommen den Boden bereiten, dass wir auch bei diesem Thema, über das wir alle gleich gemeinsam abstimmen, als Land Niedersachsen im Bundesrat ein wichtiges Wörtchen mitzureden haben.
Lassen Sie mich jetzt noch den letzten Satz zur Sache, also zu diesem Antrag, sagen. Es ist unheimlich wichtig, dass man beim Bund in Bewegung kommt; denn unsere Verbände warten auf die Entschädigungszahlungen. Das muss jetzt endlich einmal über die Bühne gehen.
So viel dazu. - Jetzt möchte ich mich, weil wir gerade noch beim Themenkomplex Medien und Wirtschaft sind, zuallererst einmal insbesondere bei allen Medienpolitikerinnen und Medienpolitikern dieses Landtages herzlich bedanken. Es ist für uns in den vergangenen neun Jahren ja nicht einfach gewesen, die Medienpolitik stärker zu verankern. Ich denke aber, wir können uns alle ein bisschen zu Recht auf die Schulter klopfen, dass wir es geschafft haben, insbesondere in unserem Ausschuss die Medienpolitik zu stärken, und dass wir es geschafft haben, in diesem Bereich auch wichtige, wertvolle Akzente zu setzen.
Wenn ich mich bei Ihnen allen, bei euch allen bedanke, dann möchte ich in diesen Dank ganz ausdrücklich das Medienreferat der Staatskanzlei und natürlich auch unseren Landeschef, Herrn McAllister, sowie die Chefin der Staatskanzlei herzlich mit einbinden; denn dort ist die Medienpolitik angesiedelt, und ich kann zumindest für mich feststellen, dass die Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei in diesem Themenbereich immer höchst angenehm war. Herzlichen Dank dafür! - Vielleicht kann man diesen Dank auch einmal im Hause weitergeben, weil es wirklich eine fantastische Zusammenarbeit war.
Man kann sich anstrengen, so sehr man will - wenn man nicht eine tolle Fraktion hat, die einen trägt und die einem auch manches Mal etwas verzeiht, wenn man vielleicht ein bisschen über die Stränge schlägt oder Ähnliches, kommt man nicht weiter. Aber ich kann für mich sagen, dass ich die ganz tolle Möglichkeit und die ganz tolle Chance hatte, in einer ganz tollen Fraktion, nämlich in der Fraktion der CDU, hier im Land Politik mitgestalten zu dürfen.
Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Herzlichen Dank für die vielen schönen arbeitsreichen und produktiven Jahre, aber auch die vielen Jahre, in denen wir schöne Freundschaften geschlossen haben! Ich bedanke mich ausdrücklich dafür.
In diesen Dank möchte ich natürlich auch unsere Freunde und Partner von der FDP mit einbeziehen. Seht es mir nach, wenn ich gleich auch noch einen weiteren Bogen schlage, und zwar in alle Fraktionen dieses Hauses hinein! Es hat mir hier nämlich einfach Spaß gemacht; denn wenn man gemeinsam Politik macht, wenn man sich gemeinsam unterhält und wenn man, wenn die Mikrofone aus
sind, auch mal einen Kaffee trinken geht - wir trinken ja alle keinen Alkohol -,
ist das eine schöne Sache. So funktioniert Politik auf der kommunalen Ebene. Und so funktioniert eine gute Politik auch hier bei uns im Land Niedersachsen. Deswegen an Sie alle ein herzliches Dankeschön!
Zum Abschluss darf natürlich auch eines nicht fehlen.
- Nun wartet einmal ab! So schnell kommt der Abschluss noch nicht. Frau Präsidentin, ich bin aber gleich fertig.
Von meinem geschätzten Kollegen Matthias Nerlich ist schon ein Wort in Richtung einer Betriebssportgemeinschaft unseres Hauses gefallen. So würde man den FC Landtag ja eigentlich nennen. Der FC Landtag, der hier während der Sitzungen normalerweise keine Rolle spielt, ist eine sehr schöne Einrichtung, weil dort Männer und Frauen aus allen Fraktionen Fußball spielen, aber seit dem 17. Juni 2007 auch - das ist sehr wichtig - Mitarbeiter unserer Landtagsverwaltung. Seit diesem Tag haben wir es geschafft, dass sich unser Landtag, was zumindest den Sport angeht, als Einheit sieht und wir alle - Abgeordnete und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung - zusammen Fußball spielen. Wolfgang Jüttner hatte gegenüber der Braunschweiger Zeitung einmal gesagt: Wir haben auch einen Fußballklub, den FC Landtag, der dauernd eine Klatsche kriegt und immer nur verliert. - Diesen Zeitungsausschnitt habe ich aufgehoben. Das mit dem Verlieren hat sich geändert; denn wie Sie alle erfahren haben, haben wir seit dem 17. Juni, wenn ich mich richtig erinnere, sieben Siege, zwei Unentschieden und drei Niederlagen auf dem Konto. Insbesondere, liebe Landespressekonferenz, werden wir alle den 16. Oktober 2007, einen historischen Tag, nicht vergessen: Damals haben wir das erste Mal gegen die Landespressekonferenz gewonnen, und zwar mit 4 : 1.
Weitere Siege wie z. B. auch in diesem Jahr folgten. Von daher möchte ich allen Sportbegeisterten hier im Landtag weiterhin viel Erfolg bei den Spielen wünschen. Das gilt aber auch - hier haben wir ja nicht nur aktive Fußballspieler, sondern auch weitere Fußballbegeisterte - auch allen hiesigen
Fanclubs. Meiner Landtagsraute wünsche ich ganz besonders, dass unser HSV allmählich wieder nach oben steigt.
Das soll es von mir für heute gewesen sein. Es wäre schön gewesen, wenn drei von mir und von uns allen sehr geschätzte Menschen heute mit dabei gewesen wären. Wir wissen, wie der Kreislauf des Lebens aussieht. Aber im Gedanken sind wir bei ihnen, und ich weiß, dass sie auch bei uns sind.
Zum Abschluss - auch das gehört zur ganzen Geschichte dazu - möchte ich für die Insider sagen - die anderen mögen es mir nachsehen -: „Auto brumm brumm!“ werden Sie hier jetzt nicht mehr hören.
Es war eine schöne Zeit! Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Helmhold, in einem stimme ich Ihnen zu: Dieser Antrag ist sehr pauschal gehalten und geht bei diesem wichtigen Thema auch nicht in die erforderliche Tiefe.
Es ist richtig und wichtig, dass Blinde, Menschen mit Sehbehinderungen oder gehörlose Menschen
barrierefrei die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzen können. Daher ist der Ansatz des vorliegenden Antrages vom Grundsatz her zu begrüßen.
Dennoch gibt es zwei wesentliche Forderungen, die in dieser Form von der CDU nicht mitgetragen werden können.
Zum einen zielen die Forderungen der SPD darauf ab, dass der Finanzrahmen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch die KEF erhöht wird. Dies würde am Ende des Weges zu Steigerungen der Rundfunkgebühren führen, die wir als CDU entschieden ablehnen.
Zum anderen soll das definierte Ziel eine Quote von 60 % barrierefreier Angebote bis 2020 sein, und zwar ohne jegliche Differenzierung. Das halten wir in dieser Form nicht für richtig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns als CDU ist die Qualität und nicht die Quote wichtig.
Für die Menschen mit Behinderungen ist es doch wesentlich besser, wenn anstelle eines willkürlich festlegten Prozentsatzes für alle Programme eine Schwerpunktbildung bei den Programmen mit dem stärksten Zuschaueraufkommen vorgenommen wird. Ich glaube nicht, dass viele der gehörlosen Fernsehzuschauer nachts um 3 Uhr vor dem Fernseher sitzen. Aber der „Tatort“, der am Sonntag um 20.15 Uhr ausgestrahlt wird, muss auch für Menschen mit Behinderungen erlebbar sein. Dafür brauchen wir keine Quote, meine Damen, meine Herren, dafür brauchen wir Qualität!
Unser Norddeutscher Rundfunk bietet bereits eine Menge barrierefreier Angebote, die weiter konsequent ausgebaut werden. Nehmen wir als Beispiel die vorproduzierten Filme mit Untertitelung auf Videotext: Im Jahr 2010 waren durchschnittlich 24 % aller gesendeten Minuten mit Untertiteln versehen. Durch eine neue technische Infrastruktur, die der NDR im Herbst 2010 aus Bordmitteln finanziert hat, war eine Steigerung der Untertitelung von Oktober bis Dezember 2010 auf bereits 30 % möglich. Im Monat März dieses Jahres wurden bereits 37 % der Sendeminuten im Norddeutschen Rundfunk untertitelt. Wir sind der Meinung: ein tolles Ergebnis und der richtige Weg!
In Ihrem Antrag haben Sie formuliert:
„So ist es zu begrüßen, dass sich der Norddeutsche Rundfunk (NDR) zum Ziel gesetzt hat, bis Ende 2011 eine
Untertitelungsquote von 30 % zu erreichen.“
Warum sollten wir diesem Antrag zustimmen, wenn der NDR mittlerweile bereits bei 37 % ist?
Ein weiteres Beispiel für die vorbildliche Arbeit des Norddeutschen Rundfunks: Im NDR-Videotext gibt es die Rubrik „Lesen statt hören“. Dort gibt es Auskunft über untertitelte Sendungen sowie über besondere Angebote und Veranstaltungen. Im vergangenen Jahr nutzten bundesweit über 500 000 Menschen dieses Angebot. Wir finden: Das ist ein tolles Ergebnis.
Im Bereich der Audiodeskription sind die Herausforderungen besonders groß, weil hier Spielfilme in Hörfilme umgewandelt werden. Zentrale Handlungselemente, Gesten, Mimik und der jeweilige Ort des Geschehens werden verbal beschrieben, was sehr zeit- und kostenintensiv ist. Im Jahr 2010 wurden 47 Hörfilme mit 4 300 Sendeminuten erstellt, was eine deutliche Steigerung zu den Vorjahren bedeutet. Insgesamt gibt es bereits über 800 Hörfilme. Jährlich kommen neue hinzu.
Immerhin - das können wir hier sicherlich auch mit ein bisschen Stolz sagen - hat der Norddeutsche Rundfunk mit der Hörfilmproduktion „Ganz nah bei Dir“ in diesem Jahr den 9. Deutschen Hörfilmpreis erhalten.
Gänzlich barrierefrei - aber das versteht sich von der Sache her von selbst - sind die acht Hörfunkangebote des NDR, die auch von Blinden oder Menschen mit starken Sehbeeinträchtigungen sehr stark genutzt werden: acht Programme randvoll mit Bildung, Unterhaltung und Information!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vollständigkeit halber muss man sagen, dass die entscheidenden ersten beiden Anhörungen erst am 1. April dieses Jahres stattgefunden haben, obwohl der Antrag im November des vorigen Jahres eingebracht worden ist. Wir haben im Ausschuss darauf hingewiesen, dass dieses Thema so vielschichtig ist, dass es Sinn macht, sich weiter intensiv mit der Thematik zu beschäftigen.
Es geht eben nicht, dass man - ich sage es einmal ein bisschen flapsig - irgendetwas locker als Antrag in die Welt setzt, sich aber nicht intensiv mit den verschiedenen barrierefreien Zugängen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschäftigt - was ja nicht bloß Fernsehen ist, sondern auch das Radio sowie das Internet beinhaltet.
Hinzu kommt, dass wir hier zwar in der glücklichen Lage sind, dass der Norddeutsche Rundfunk in den Länderanstalten der ARD und, wenn ich einmal das ZDF mit einbeziehe, auch beim ZDF federführend ist. Wir haben aber auch die Problematik, dass andere Länderanstalten einen wesentlich geringeren Anteil haben und dadurch zwangsläufig eine breite Diskussion notwendig ist, um diese - ich sage einmal - Probleme zu lösen und alle Länderanstalten auf das Niveau unseres Norddeutschen Rundfunks heben zu können.
Ich fasse zusammen: Der NDR ist Vorbild für den barrierefreien Zugang im Rundfunkbereich Deutschlands. Wir würden uns sehr freuen, wenn andere Rundfunkanbieter - sowohl bei den Öffentlich-Rechtlichen als auch bei den Privaten - diesem Beispiel folgen würden. Wir stehen dazu: Wir wollen eine Gebührenstabilität. In den 7,6 Milliarden Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind genügend Mittel vorhanden, um die barrierefreien Zugänge weiter ausbauen zu können.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, das passiert öfter. Ich danke Ihnen herzlich. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines ist meiner Meinung nach sehr wichtig: Die Unterstellung, die CDU-Landtagsfraktion oder auch meine Person trete nicht für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen ein, ist nicht richtig. Ich glaube, wenn Sie meine persönliche Vita kennen - bei einigen ist das der Fall -, werden Sie so etwas hoffentlich auch nicht wieder behaupten.
Wir haben uns in vielen Punkten der Argumentationen der Vortragenden, insbesondere denen des
Norddeutschen Rundfunks, angeschlossen. Der Norddeutsche Rundfunk und auch der Vertreter von RTL haben vorgetragen, eine Quote sei überflüssig. Beide haben gesagt - bei dieser Anhörung haben wir alle fleißig mit den Köpfen genickt -, ein Hauptproblem sei der technische Bereich, weil eben nicht nur eigene Produktionen gesendet werden, bei denen die Untertitelung einfacher ist, sondern weil auch beispielsweise im Privatfernsehen Bereiche vorhanden sind, in denen nachts eine andere, längere Fassung gesendet wird als es tagsüber nach dem Jugendschutzrecht möglich ist.
All diese guten Argumente wischen Sie einfach beiseite, tun so, als hätte diese Anhörung nie stattgefunden. Das ist in meinen Augen, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht nicht ganz so der richtige politische Stil - - -
Sehr geehrter Herr Kollege Tanke, hat irgendein Landtagsabgeordneter der CDU bei einer Versammlung des Großraumverbandes für Ihren Antrag gesprochen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „In der ARD reden neun Anstalten mit. Erstaunlich, dass sie überhaupt sendet.“ Überträgt man nun dieses Zitat des früheren MDR-Intendanten Udo Reiter auf diesen Staatsvertrag, dann
könnte der Ausspruch lauten: Beim Rundfunkstaatsvertrag reden 16 Länder mit. Erstaunlich, was auch dieses Mal wieder als positives Ergebnis herausgekommen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag setzt Meilensteine in Deutschland; denn die im Verlauf der Jahrzehnte in die Jahre gekommene Rundfunkgebühr ist ab dem 1. Januar 2013 Geschichte. An die Stelle dieser Gebühr tritt eine moderne Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Die Regelungen werden transparenter und einfacher. Die Belastungen für die privaten Haushalte werden nicht erhöht. Auch das ist in der heutigen Zeit ein gutes Zeichen.
Es ist künftig nicht mehr relevant, wie viele Menschen in einer Wohnung leben oder wie viele Radios, Fernseher oder internetfähige Endgeräte vorhanden sind. Eine Wohnung, eine Gebühr - das ist Klarheit, das ist Transparenz, und das ist Bürgerfreundlichkeit. Das ist Politik der CDU, meine Damen und Herren!
Über die Geschichte der Rundfunkgebühren wäre sicherlich viel Interessantes zu berichten, z. B. dass sie in Deutschland zum ersten Mal im Jahre 1923 erhoben wurden. Seinerzeit waren es im ersten Jahr 467 Menschen, die bei einer Jahresgebühr von 25 Mark zusammen 11 675 Mark zahlten. Bis heute ist diese Zahl merklich gestiegen: 7,6 Milliarden Euro an Gebühren stehen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk jährlich für seine vielfältigen Aufgaben zur Verfügung. Darüber hinaus werden mit den Gebühren u. a. auch die Bürgermedien in Niedersachsen sowie die Arbeit der Niedersächsischen Landesmedienanstalt finanziert.
Nun ein Blick auf die Betriebsstättenabgabe: Rund 70 % der kleineren und mittleren Unternehmen werden künftig entlastet. Für 20 % der Unternehmen gibt es keine Mehrbelastung. Leider verbleiben aber auch 10 % der Firmen, die künftig einen höheren Anteil an der Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu tragen haben. Insbesondere Firmen mit einer großen Anzahl an Verkaufsstellen und Fahrzeugen, wie z. B. große Bäckereibetriebe, werden stärker als bisher belastet. Daher setzt sich die CDU dafür ein, dass die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge bei Unternehmen langfris
tig entfällt. Als positiver Nebeneffekt könnte so auch der verwaltungstechnische Aufwand weiter reduziert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zusammengefasst gilt:
Erstens. Die CDU begrüßt den Modellwechsel von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr hin zum Haushaltsbeitrag als zukunftsfähige Sicherung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das neue System senkt die Zahl der Schwarzhörerinnen und Schwarzhörer und reduziert gleichzeitig den Kontrollaufwand durch die Gebührenbeauftragten. Zu Deutsch: Die bekannten „GEZ-Schnüffler“ entfallen zukünftig.
Zweitens. Die CDU spricht sich gegen eine weitere Erhöhung der Rundfunkgebühren bzw. gegen eine weitere Erhöhung der Rundfunkabgaben aus.
Drittens. Die CDU fordert die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf, durch sparsamsten Mitteleinsatz den Bedarf stabil zu halten. Entstehende Mehreinnahmen sollen für eine Reduzierung der Belastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen genutzt werden.
Viertens. Die CDU unterstützt alle Bestrebungen, die Qualität der Sendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erhöhen, sich stärker auf den Kernauftrag zu fokussieren und den Bürgerinnen und Bürgern einen erkennbaren Mehrwert für ihr Geld zu liefern. Ein solcher Mehrwert ist z. B. die Erhöhung der Zahl barrierefreier Rundfunkangebote.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Zustimmung zu diesem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird auch der Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD überflüssig. Wir haben das im Ausschuss bereits erläutert. Wir würden uns sehr freuen, wenn eine ganz große Mehrheit dieses Hauses diesem so guten und so wichtigen Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen würde.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin Flauger, sehr geehrte Kollegin Helmhold, es soll Menschen geben, die sich nicht bei Einwohnermeldeämtern um- oder anmelden. Es soll in größeren Städten außerhalb von Niedersachsen - vielleicht in Berlin, vielleicht auch anderswo - Stadtteile geben, in denen zwar an jeder Wohnung eine Empfangsschüssel hängt, in denen der Anteil der dort Wohnenden, die Rundfunkgebühren zahlen, aber unter 30 % liegt. Wissen Sie, was das Schlimme ist? - Das ist ungerecht. Es ist ungerecht, dass wir in Deutschland eine Kultur von Schwarzsehern ha
ben, die zwar die Vorteile des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzen, die aber nicht wie viele andere - vor allem hier in Niedersachsen - ihre Gebühren zahlen, damit diese Angebote auch finanziert werden können.
Mit diesem Weg, den wir im Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag aufzeigen, nutzt man alle gesetzlich möglichen Wege, um an diese Daten zu kommen und die Wohnungsinhaber zu ermitteln. Deswegen ist es wichtig, diese Möglichkeiten auszuschöpfen. Allein aus diesem Grunde ist der von Ihnen vorgelegte Änderungsantrag überflüssig.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Medienland Niedersachsen wird im kommenden Jahr nachhaltig durch die Einführung des hier vor Kurzem beschlossenen lokalen kommerziellen Rundfunks belebt. Wir setzen dabei künftig auf die neuen Angebote, basierend auf guten journalistischen Fähigkeiten. Wir setzen dabei auf wirtschaftlich durchdachte Konzepte und auf eine große Vielfalt der Anbieter. Schon jetzt, einige Wochen bevor dieses neue Gesetz in Kraft tritt, können wir feststellen, dass dieses Gesetz zu einem großen Erfolg werden wird.
Wir haben eine Vielzahl von Interessenten für kommerzielle Radioangebote im Land Niedersachsen. Die Bundesnetzagentur sucht zurzeit freie Frequenzen. Ich nenne nur einige Beispiele für Suchräume: Braunschweig, Hannover, Osnabrück, die Ostfriesischen Inseln, Nienburg, Neustadt am Rübenberge, Springe, Bad Nenndorf, Wunstorf, Coppenbrügge. Das zeigt, wie erfolgreich wir jetzt schon mit diesem neuen Mediengesetz sind.
Dazu kommen - dafür muss man sich einmal ganz ausdrücklich bei der Landesmedienanstalt bedanken - bereits genehmigte Anträge für drei lokale kommerzielle Fernsehangebote.
Die Medienvielfalt in unserem Land nimmt zu, die Angebotspalette für unsere Bürgerinnen und Bürger wird vergrößert. Ein zusätzlicher Effekt ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze in dieser zukunftsträchtigen Branche hier in unserem Medienland
Niedersachsen. Das ist ein großer Erfolg für Niedersachsen.
Dieser Erfolg wird ermöglicht durch die hervorragende Arbeit unseres Ministerpräsidenten, der im Bereich der Medienpolitik zu Hause ist. Dieser große Erfolg wird aber auch erreicht durch die Fraktionen von CDU und FDP, die alles daransetzen, um das Medienland Niedersachsen weiterzuentwickeln.
Genauso wichtig wie die Einführung des lokalen kommerziellen Rundfunks sind uns der Bestand und die Pflege der existierenden 15 Bürgermedien im Land Niedersachsen, die eine hervorragende Arbeit leisten. Sie qualifizieren junge Menschen für diesen Berufsweg und vermitteln Medienkompetenz. Die Anteile aus der Rundfunkgebühr, die in die Finanzierung der Bürgermedien fließen, sind wahrlich gut angelegte Mittel; denn dadurch erreichen wir Information und Ausbildung sowie Medienkompetenz und -vielfalt in Niedersachsen. Gerade die Vermittlung von Medienkompetenz ist ein wichtiges Thema für uns alle, nicht nur in diesem fast vergangenen Jahr und im kommenden Jahr, sondern auch für die Zukunft.
Besonders hervorzuheben ist die aktuelle Initiative der Landesmedienanstalt zusammen mit unserem Kultusminister Dr. Bernd Althusmann. Sie haben vor Kurzem vereinbart, dass im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern der Bereich Medienkompetenz künftig einen ganz wichtigen Stellenwert bekommen wird. An dieser Stelle möchte ich mich dafür noch einmal herzlich bedanken. Damit wird ein Vorzeigeobjekt in Niedersachsen geschaffen, das sicherlich zu einem großen Erfolg führen wird.
Trotz der unbestritten angespannten Haushaltslage setzen wir die Förderung der Film- und Medienwirtschaft fort. Die Nordmedia leistet im zehnten Jahr ihres Bestehens in Zusammenarbeit mit dem Norddeutschen Rundfunk und unserer Staatskanzlei hervorragende Arbeit.
Für uns in Niedersachsen ist es unheimlich wichtig, dass diese Arbeit fortgeführt wird. Es geht nicht nur
darum, dass die Ergebnisse sich im wahrsten Sinne des Wortes sehen lassen können und dass viele dieser Ergebnisse auch preisgekrönt sind und ausgezeichnet werden, sondern es geht auch darum - das sage ich jetzt in Richtung der Wirtschaftspolitiker -, dass jeder Euro, den wir für die Filmförderung einsetzen, bis zu drei weitere Euros hier in Niedersachsen generiert. Das heißt also: Medienpolitik ist auch Wirtschaftspolitik für unser Land.
Zu dieser Förderung gehört auch ein Förderprogramm für die Digitalisierung unserer Kinos. Damit nimmt Niedersachsen übrigens bundesweit einen Spitzenplatz ein. Dieses Programm gilt es fortzusetzen, damit unsere Kinos das, was produziert wird, auch in neuester Technik zeigen können.
Zum Abschluss möchte ich auf einen ganz wichtigen Punkt eingehen: Wir setzen uns dafür ein, dass die Betreiber von Kinder-Webseiten ihre Angebote grundsätzlich werbefrei gestalten.
Wir möchten nicht, dass unsere Kinder mit Werbung zugeschüttet oder abgezockt werden - auch diese Angebote gibt es ja -, wenn sie im World Wide Web Kinderseiten aufrufen. Unsere klare Aussage lautet: Werbung gehört in die Zeitungen und in die lokalen kommerziellen Sender, aber nicht in die Kinderzimmer. Damit schließe ich.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unbestritten tritt die Diskussion über die Neuordnung der Rundfunkgebühren in diesem Monat in eine neue, entscheidende Phase. Wir haben insbesondere in den letzten Tagen verfolgen können, dass die Diskussion, die wir im Ausschuss für Medienfragen sehr intensiv geführt ha
ben, auch in anderen Ländern in Deutschland sehr intensiv geführt wird. Ich halte es für unser Land für gut, dass wir es geschafft haben, heute zu diesem Thema einen gemeinsamen Antrag von CDU, FDP, SPD und Grünen auf den Weg zu bringen, weil das ein Ausdruck dessen ist, dass wir für unsere Bürgerinnen und Bürger - über Nuancen kann man sicherlich immer streiten und diskutieren - das Bestmögliche erreichen wollen.
Für die CDU-Fraktion möchte ich vier Punkte noch einmal kurz hervorheben. Ich betone das Wort „kurz“; mal schauen, ob es gelingt.
Der erste für uns ganz wichtige Punkt ist die Gebührenstabilität. Wir sind übereinstimmend der Auffassung, dass Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen nicht stärker als bisher belastet werden dürfen. Auch die genannte Obergrenze - ich nenne sie noch einmal - von 17,98 Euro für eine Rundfunkgebühr ist deutschlandweit unstrittig und auch das erklärte Ziel, das wir halten wollen. Wir dürfen nicht aus dem Auge verlieren, dass wir dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stellen müssen und wollen, damit der Handlungsauftrag der ÖffentlichRechtlichen umgesetzt werden kann. Wir möchten dadurch auch die Qualität der Programme gewährleisten. Schließlich möchten wir dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in eine gute, planbare mediale Zukunft gehen kann.
Trotzdem werden wir uns in den nächsten Monaten mit der Frage beschäftigen müssen, wie wir den Auftrag der Grundversorgung im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks definieren. Wir haben in verschiedenen anderen Diskussionen festgestellt, dass wir immer wieder an die Frage stoßen, die da lautet: Was bedeutet der Grundversorgungsauftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Der zweite ganz wichtige hervorzuhebende Punkt betrifft die Einfachheit des neuen Systems. Die Reform der Rundfunkgebühren wird im Ergebnis zu einer geräteunabhängigen Gebühr führen. Der Aufwand für die Erhebung wird dadurch erheblich verringert. Auch der sogenannte GEZ-Schnüffler - Frau Helmhold sagte es bereits - wird dann der Vergangenheit angehören, der ja auch in unserem schönen Land Niedersachsen immer wieder für Unruhe gesorgt hat.
Gerade mit dem Hinweis auf ein einfaches System müssen wir z. B. auch noch einmal - die Diskussionen haben schon begonnen - über die Berücksichtigung nicht privater Kraftfahrzeuge diskutie
ren; denn die bisher vorgesehene Planungsgröße zieht wieder einen etwas größeren Planungsaufwand nach sich. Deshalb müssen wir schauen, ob es noch andere Möglichkeiten gibt, um dort zu dem gewünschten Erfolg zu kommen.
Drittens wollen wir Mittelstandsfreundlichkeit. Für uns als CDU ist ganz wichtig, dass wir die Belastung der mittelständischen Unternehmen insgesamt nicht vergrößern wollen. Ich glaube, wir alle sind uns darüber einig, dass es sinnvoll ist, dass wir nicht auf einmal zu unbilligen Härten kommen, weil es zu massiven Steigerungen von mehreren Hundert Prozent kommt. Ich glaube, das wollen wir alle nicht. In diesem Zusammenhang werden wir darüber diskutieren müssen, wie wir mit Bildungseinrichtungen z. B. aus dem Bereich des Handwerks künftig umgehen. Auch das sind offene Diskussionspunkte; auch wirklich offen im Ergebnis. Diese Diskussion wollen wir in Niedersachsen aber durchaus führen.
Der vierte Punkt betrifft die soziale Gerechtigkeit. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Möglichkeiten von Beitragsbefreiungen für Menschen mit geringem Einkommen oder mit geringen Einnahmen erhalten bleiben. Ja, sie werden sogar ausgebaut. Es ist vielleicht bekannt, dass es bei der Grenze eine Verschiebung gibt, sodass der soziale Bereich noch weiter mit berücksichtigt werden kann. Wir sollten in der Diskussion aber auch nicht vergessen - das ist, wie ich bereits im Ausschuss gesagt habe, einer der Hauptgründe dafür, dass wir den Antrag der Linken ablehnen -, dass Gebührenbefreiungen automatisch dazu führen, dass im gesamten Gebührenaufkommen Gelder fehlen.
Allein jetzt fehlen nach dem alten System rund 570 Millionen Euro, die aufgrund von Gebührenbefreiungen nicht im Gebührenfinanzsystem enthalten sind. Das bedeutet übrigens auch, dass nach dem jetzigen Stand jeder, der Gebühren zahlt, 1,65 Euro pro Monat mehr aufwenden muss, um diejenigen mitzufinanzieren, die keine Gebühren zahlen. Schon mit den beschlossenen Änderungen des Eckpunktepapiers wird dieser Betrag natürlich noch einmal steigen. Deswegen wollen wir nicht in die Diskussion über die Frage eintreten, wann sich die Schere schließen soll. Wir haben reagiert. Wir haben dafür gesorgt, dass wir die ganz großen Härten, die wir erkannt haben, in Zukunft nicht mehr haben werden. Das ist, denke ich, gerade im
Bereich der sozialen Gerechtigkeit ein großer Schritt nach vorn und ein sehr positives Signal.
Ich darf mich für die guten Beratungen bedanken. Ich bedanke mich auch für die Geduld, die man manchmal aufbringen muss, um zu einem guten gemeinsamen Ergebnis zu kommen. Ich freue mich schon darauf, dass wir - auch wenn wir jetzt erst einmal diesen Antrag gemeinsam auf die Reise schicken - über dieses Thema ganz sicher auch in den nächsten Ausschusssitzungen immer wieder sprechen werden, sodass wir in Niedersachsen auch weiter am Ball bleiben werden.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die moderne Gesellschaft ist in einem ständigen Wandel begriffen. - Wie trefflich passt dieser Satz des Altkanzlers Helmut Kohl auf unsere heutige mediale Gesellschaft!
Er passt übrigens auch ganz hervorragend zur deutschen Einheit, die wir ja vorgestern gefeiert haben.
Vor rund 25 Jahren wurde in diesem Hause die Entscheidung gefällt, in Niedersachsen private Radiosender zuzulassen. ffn ging als erster landesweiter Sender 1986 an den Start, Hit-Radio Antenne folgte 1990, zehn Jahre später dann Radio 21. Um die zahlreichen niedersächsischen Tageszeitungsverlage zu schützen, die das mediale Bild Niedersachsens prägen, wurde zu dieser Zeit eine Art Käseglocke über unser Land gelegt. Innerhalb dieser Glocke war lokale kommerzielle Werbung im Rundfunkbereich verboten.
Doch wie eingangs gesagt, ist die moderne Gesellschaft in einem ständigen Wandel begriffen. Was in den 80er-Jahren des vergangenen Jahrtausends noch notwendig war, erscheint heute als unnötiges Hindernis für unsere großen Tageszeitungsverlage und für interessierte Unternehmen der Medienbranche.
Wir als CDU möchten unser Medienland Niedersachsen weiterentwickeln. Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnen, im Rundfunk stärker über regionale Themen informiert zu werden, und wir möchten unseren Verlagen die Chance geben, sich auch in Zukunft als gut aufge
stellte Medienhäuser in dieser schnelllebigen medialen Zeit zu behaupten. Dieses sind die Hauptgründe dafür, dass wir mit diesem Gesetz die Möglichkeit von lokalem kommerziellem Rundfunk schaffen, indem wir die 25 Jahre alte Käseglocke wegnehmen. Es ist gut für Niedersachsen, die Beteiligungsmöglichkeiten von Zeitungsverlagen an Rundfunkunternehmen von bisher 24,9 % auf künftig 49,9 % zu erhöhen.
Es ist ein Wunsch von CDU und FDP, dass sich unsere Verlage künftig noch stärker in die niedersächsische Medienlandschaft einbringen können; denn unsere Zeitungsverlage garantieren auf der einen Seite einen hohen journalistischen Standard, auf der anderen Seite bringen sie aber auch große wirtschaftliche Erfahrungen mit, die für das Gelingen von lokalen Rundfunkunternehmen wichtig sind.
Der vorliegende Gesetzentwurf regelt die notwendigen vielfältigen Maßnahmen, die wirkungsvoll verhindern werden, dass es zu Meinungsmonopolen kommt. Es ist gut für Niedersachsen, dass wir einen Weg beschreiten, der den künftigen Veranstaltern von lokalem kommerziellen Rundfunk eine Wahlfreiheit bei den Maßnahmen lässt; denn damit verhindern wir zu starre Regelungen, die neue wirtschaftliche Aktivitäten nur erschweren.
Auf der anderen Seiten haben wir durch die gute Arbeit unserer Landesmedienanstalt - ihr Direktor, Herr Fischer, folgt der heutigen Diskussion -, die für die Lizenzierung zuständig ist, die Sicherheit, dass es in diesem Bereich nicht zu Meinungsmonopolen kommt.
Als zusätzliche große Veränderungen lassen wir erstmalig Rundfunkveranstalter zu, an denen die Kommunen mittelbar mehrheitlich beteiligt sind. Um das Gebot der Staatsferne nicht infrage zu stellen und um auf die aktuelle Diskussion in unserem Land einzugehen, sind diese Beteiligungen derzeit aber klar auf 24,9 % beschränkt.
Während der Beratungen haben wir auch die Hinweise der Bürgermedien sehr ernst genommen. Das vorliegende Mediengesetz stellt sicher, dass unsere Bürgermedien auf den bisher belegten Frequenzen Vorrang vor lokalen kommerziellen Angeboten erhalten; denn es ist nicht gewollt, dass kommerzielle lokale Sender unsere gut funktionierenden Bürgermedien verdrängen.
Mit den so eingebrachten Regelungen haben wir auch noch den Bereich des sogenannten CampusTV berücksichtigt. Hier wird unseren Hochschulen
die Möglichkeit gegeben, dass sich unser studierender Nachwuchs noch stärker als bisher mit den Möglichkeiten der neuen Medien auseinandersetzt.
Danke, Herr Präsident. Das ist auch darauf zurückzuführen, dass meine Fraktion das Vorhaben voll und ganz unterstützt. Bei der Opposition aber wird es sich erst noch zeigen.
Um keine Konkurrenz zu den Bürgermedien oder kommerziellen Sendern zu schaffen - es geht immer noch um das Campus-TV -, sind die Inhalte des sogenannten Campus-TV mit einem Verbot von Werbung, Sponsoring, Gewinnspiel und Ähnlichem belegt, um auch ganz deutlich zu machen, wo hier die Hauptzielsetzung liegt.
Auf Ihren Tischen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, finden Sie einen Änderungsantrag von CDU und FDP, den ich jetzt kurz erläutern möchte. Für unsere Bürgermedien wird eine Übergangsregelung geschaffen, damit nicht aufgrund des neuen Gesetzes bereits im nächsten Jahr eine neue Ausschreibung der Frequenzen erfolgen muss. Damit zeigen wir deutlich, dass wir hinter der guten Arbeit der Bürgermedien stehen.
Ferner erhöhen wir den Mindestwortanteil von 5 auf 7 %. Wir folgen damit einer Anregung unserer Kirchen, modifizieren in gleichem Maße aber auch die Hauptsendezeiten, um sie den Gegebenheiten anderer Länder anzupassen.
Zum Abschluss dieser Beratung möchte ich Dank sagen. Wir haben uns seit rund zwei Jahren mit dem neuen Niedersächsischen Mediengesetz beschäftigt. Es sind sehr viele Diskussionen gewesen. Es wurden auch im Gesetzgebungsverfahren viele Hinweise aufgegriffen und geprüft. Manche
Hinweise wurden wieder verworfen, andere finden sich in diesem Gesetz wieder.
Besonders häufig - und dafür möchte ich mich herzlich bedanken - waren die Gedankenaustausche mit dem Verband Nordwestdeutscher Zeitungsverlage, mit dem Landesverband der Bürgermedien, mit der Konföderation Evangelischer Kirchen, mit dem Katholischen Büro Niedersachsen sowie mit unserer Landesmedienanstalt. Natürlich fehlen auch - das macht die Bandbreite dieses Gesetzes klar - die Gespräche mit den Unternehmerverbänden nicht, die Gespräche mit dem Deutschen Journalistenverband, mit dem DGB, mit den landesweiten Rundfunksendern, und natürlich sind wir auch mit unseren kommunalen Spitzenverbänden in der Diskussion gewesen.
Letztendlich haben wir hier einen Gesetzentwurf, der zwar von der Landesregierung eingebracht worden ist, der in einer hervorragenden Art und Weise aber auch vom Medienreferat der Staatskanzlei vorbereitet worden ist. Dafür möchten wir recht herzlich danken.
Dieser Gesetzentwurf - ich will das einmal so deutlich sagen, weil es relativ selten ist - wird schon jetzt von Medienexperten auch außerhalb unseres Landes gelobt: ob seiner Klarheit, seiner Lesbarkeit, seiner Kompaktheit. Die medienpolitisch Eingeweihten wissen, dass dieses Lob aus dem Munde von Professor Bernd Holznagel durchaus einen sehr positiven Bestand hat.
Ich bedanke mich aber auch recht herzlich bei unserem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der in einer sehr guten und sehr schnellen Art und Weise dieses Gesetz mit begleitet hat.
Zuletzt bedanke ich mich bei Ihnen allen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch wenn wir hier und dort vielleicht unterschiedliche Auffassungen haben, möchte ich doch festhalten, dass sämtliche Diskussionen zum Mediengesetz höchst konstruktiv gewesen sind. Ich bin mir sicher, dass wir hier einen Gesetzentwurf haben, dem alle zustimmen können, wenn sie es denn wollen. Auf jeden Fall ist das, was wir gleich beschließen werden, gut für Niedersachsen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kollegin Behrens, nur damit diese zwei Punkte nicht so im Raum stehen bleiben:
Bei Veranstaltern lokalen kommerziellen Rundfunks haben wir die Mindestvoraussetzung von drei Gesellschaftern; das bedeutet, kein Gesellschafter kann mehr als 49,9 % der Anteile erwerben. Das ist bei der Bewertung der Frage nach Meinungsmonopolen und Ähnlichem sehr wichtig. Denn selbst wenn der örtliche Tageszeitungsverleger sich beteiligt, hat er nicht die Mehrheit von über 50 % am lokalen kommerziellen Rundfunkveranstalter. Diesbezüglich Ängste zu schüren, ist in unseren Augen nicht richtig.
Der zweite Punkt betrifft den Bereich Campus-TV. Ich hatte ausgeführt, dass es hier nicht darum geht, in Konkurrenz zu den existierenden Bürgermedien oder zu lokalen kommerziellen Anbietern zu treten. Vielmehr geht es darum, den jungen Studierenden die Möglichkeit zu geben, Rundfunk praktisch zu erleben, auszuführen, zu erforschen usw. Es geht vielleicht auch darum, innerhalb eines Hochschulgeländes z. B. Inhalte aus dem Hörsaal zu übertragen, die sicherlich nicht das Interesse eines großen Publikums außerhalb des Geländes finden werden. Wir sollten das auf jeden Fall ermöglichen, damit wir in Niedersachsen im Bereich der Medienforschung weiter an Boden gewinnen und dort weiter Kompetenzen erwerben und auch vermitteln können.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Frau Flauger, Sie verkennen in Ihrer Argumentation zum einen, dass Niedersachsen das letzte Bundesland in Deutschland ist, in dem es keinen lokalen kommerziellen Rundfunk gibt.
Sie tun geradezu so, als würden wir den lokalen kommerziellen Rundfunk hier in Niedersachsen erfinden. Leider ist das nicht der Fall.
Zum anderen - das ist mir sehr wichtig - schätzen wir die Arbeit der Bürgermedien über alle Gebühr. Das ist nicht das Thema. Aber Sie müssen der Fairness halber dann auch sagen, wie der Hauptteil der Arbeit der Bürgermedien finanziert wird, nämlich durch einen Anteil an den Rundfunkgebühren, die wir alle zahlen. Das heißt, ein Teil der 17,98 Euro, die wir morgen Abend hier wieder diskutieren werden, ist für die Arbeit der Bürgermedien reserviert. Sie stehen nicht in einer unmittelbaren Konkurrenzsituation. Die Bürgermedien werden durch einen Anteil an den Rundfunkgebühren und durch das, was private Gönner dazugeben - was sehr positiv ist -, getragen. Diejenigen, die im Bereich der lokalen kommerziellen Wirtschaft tätig werden wollen, müssen das, was sie zum Sendebetrieb brauchen, hingegen frei erwirtschaften.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Behrens, ich finde es schön, dass Sie sich um unseren Ministerpräsidenten sorgen. Man kann es aber nicht oft genug sagen, dass wir wissen, dass unser Ministerpräsident David McAllister uns auch in Medienfragen in Deutschland im Konzert mit den anderen Bundesländern hervorragend vertritt und weiß, was für Niedersachsen wichtig ist,
und dass er diese Position auch zukünftig natürlich mit unserer vollsten Unterstützung so vertreten wird und vertreten kann.
Weil wir hier im Landtag bereits in den vergangenen Jahren intensiv darüber diskutiert haben, ist uns nicht verborgen geblieben, dass wir in der Frage des Gebühreneinzugs und in der Frage des Gebührenmodells im Bereich der GEZ endlich vor einer entscheidenden Änderung stehen. Wenn man bedenkt, dass dieser Wechsel nach Jahrzehnten stattfindet, dann bedeutet das für uns, dass wir auch vor neuen Herausforderungen und neuen Diskussionen stehen. Da wir die Tragweite der Diskussion kennen, ist es für uns als CDUFraktion wichtig, dass wir in unserer Fraktion diese Diskussion zu Ende führen, bevor wir uns hier im Landtag abschließend zu diesem neuen Rundfunkmodell äußern.
Es ist bereits klar, dass insbesondere die Verbraucher die Gewinner bei der Diskussion sind, die wir über die Neuordnung der Rundfunkgebühren führen. Warum? - Weil wir mehr Gerechtigkeit bekommen, weil wir keine GEZ-Schnüffler mehr haben und weil viele Dinge, die immer wieder dafür gesorgt haben, dass wir Petitionen von aufgebrachten Bürgerinnen und Bürgern bekommen haben, nach dieser Reform der Vergangenheit angehören werden. Das ist ein großes gemeinsames Ziel, das wir alle zusammen erreicht haben.
Diesen grundsätzlichen Systemwechsel haben die Ministerpräsidenten der Länder am 10. Juni dieses Jahres eingeleitet. Dabei wurden folgende Eckpunkte festgelegt: der grundsätzliche Wechsel des Gebührenmodells. Es wurde festgelegt, dass die finanziellen Belastungen für die privaten Haushalte nicht steigen sollen. Und es wurde festgelegt - ich erwähnte es; dies ist ganz wichtig -, dass die GEZSchnüffelei aufhört.
- Das ist wahr!
- Doch!
Darüber hinaus gibt es - auch dazu haben wir Petitionen erhalten - Änderungen z. B. dahin gehend, dass künftig eine GEZ-Gebühr nur für eine Wohnung fällig wird ganz egal, wie viele Personen in dieser Wohnung leben. Das würde beispielsweise bedeuten, dass ein Kind, das noch bei seinen Eltern in einer gemeinsamen Wohnung wohnt, aber bereits über ein eigenes Einkommen verfügt, eben nicht, wie bisher, Rundfunkgebühren zahlen muss, sondern im Grunde genommen an der Zahlung der Eltern für die Rundfunkgebühr in der gemeinsamen Wohnung partizipiert.
Wir haben eine Regelung in Bezug auf die Arbeitszimmer - Sie erinnern sich; auch das hatten Petitionen, die wir im Medienausschuss behandelt haben, zum Inhalt -, dass die beruflich genutzten Arbeitszimmer in einer Wohnung nicht mehr einer gesonderten Gebühr unterliegen. Und wir haben die notwendige Regelung, dass es bei sozialen Härtefällen nach wie vor die Möglichkeit einer Befreiung von den Rundfunkgebühren gibt - ganz wichtig -, aber - das ist neu - dass diese Befreiung acht Wochen rückwirkend ausgesprochen werden kann. Sie wissen das. Bisher war die Situation so, dass die Befreiung erst wirksam gewesen ist, nachdem der Antrag gestellt worden ist. Künftig kann die Befreiung acht Wochen zurückdatiert erfolgen. Das ist gerade für den sozialen Bereich unheimlich wichtig.
Nun zu den anderen Fällen. Man kann sagen, dass 7 % nicht viel sind. Wir halten es schon für wichtig, wie sich die 7 % Gebührenaufkommen im Bereich der Wirtschaft staffeln; denn wir haben es hier mit Wirtschaftsunternehmen zu tun, die wahrhaftig zum Teil mit jedem Euro rechnen müssen.
Auf der einen Seite haben wir zwar den Vorteil, dass wir das Arbeitszimmer - ich erwähnte es - in der privaten Wohnung nicht mehr zur Gebührenpflicht zählen, und auch den Vorteil, dass die Kleinstbetriebe merklich entlastet werden. Ein Kleinstbetrieb mit weniger als vier Beschäftigten zahlt zukünftig nur noch ein Drittel Rundfunkgebühr. Auf der anderen Seite haben wir aber auch andere Bereiche wie z. B. das Kfz-Handwerk und Autovermietungen - diese Beispiele konnten wir ja lesen -, und es sind auch Baugeräte betroffen, wie z. B. Bagger und Kräne, die mit so großem Lärm verbunden sind, dass dort garantiert niemand mehr Radio hören kann. Natürlich sind wir dem Handwerk sehr dankbar dafür, dass es uns darauf auf
merksam macht. Wir haben Berechnungsbeispiele, nach denen z. B. ein kleiner Bäckereibetrieb mit drei, vier oder fünf Filialen und vier Autos auf einmal anstatt 215 Euro Rundfunkgebühr im Jahr 600 Euro und vielleicht noch mehr bezahlen muss. Wir wissen: Wir haben dort eine Schieflage, über die wir intensiv diskutieren müssen, damit diese Belastung nicht so groß wird, dass wir nachher ganz andere Dinge haben, die wir politisch nicht wollen, nämlich letztendlich eine zu große Belastung für unsere mittelständischen Unternehmen.
Auch wenn wir heute keinen Antrag verabschieden werden, heißt das nicht, dass wir nicht weiterhin in intensiven Gesprächen bleiben; das wissen Sie. Ich habe vorhin schon erwähnt, dass gerade in diesen Punkten die Zusammenarbeit mit unserer Staatskanzlei, mit unserem Ministerpräsidenten, aber auch im Ausschuss sehr gut ist.
Ich freue mich darauf, dass wir in den nächsten Wochen intensiv über die Unwuchten diskutieren werden, die ich gerade genannt habe, nämlich die Beispiele im Bereich des Handwerks, und dass dann am Ende des Weges eine Rundfunkgebühr da ist, die endlich wieder transparent ist, die von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert wird und die die Qualität unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichert, sodass wir dann alle gemeinsam sagen können, ganz egal, von welcher Seite wir uns genähert haben: Das haben wir gut gemacht!
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Frau Helmhold! Wir sind sehr gerne bereit, diesen Antrag erneut im Ausschuss zu beraten.
Verehrte Frau Präsidentin! Die Behindertenverbände und die Verbände, die sich mit der Thematik beschäftigen, begrüßen es, dass Menschen mit Behinderungen, wenn sie über das entsprechende Einkommen verfügen, auch ihren Beitrag dazu leisten, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren. Warum ist das so? - Es ist so, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk - fast als einziger, wie ich glaube - viele barrierefreie Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen bietet. Das Drittel der Gebühr, das von Menschen mit Behinderungen als Rundfunkgebühr erhoben wird, die sich dies auch leisten können, soll auch dazu verwendet werden, die barrierefreien Zugänge noch zu erweitern. Wir halten das für richtig.
Man kann im Grunde genommen vielleicht auch nicht richtig vermitteln, wenn Menschen, die über ein entsprechend hohes Einkommen verfügen, nicht an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks teilnehmen. Die Verbände, die mit uns Kontakt aufgenommen haben, haben uns allesamt gesagt: Wenn es vor dem Hintergrund des zur Verfügung stehenden Einkommens auch weiterhin die bisherigen Befreiungstatbestände gibt, ist es vollkommen in Ordnung, dass man die Gebühr von einem Drittel auch für Behinderte einführt.
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich in das Thema einstei
ge, möchte ich zunächst allen Verfassern und Mitwirkenden für diese Antwort herzlich danken.
Im Gegensatz zu Frau Flauger bin ich der Auffassung, dass hier eine gute, solide und ordentliche Arbeit geleistet worden ist, die wahrhaft den Umfang einer Doktorarbeit erreicht.
Aufgrund der Einlassungen der fragenden Fraktion sollten wir uns durchaus überlegen - das werden wir vonseiten der Unionsfraktion auch tun -, ob man nicht einmal in Erfahrung bringen sollte, was die Beantwortung dieser Großen Anfrage tatsächlich gekostet hat. - Dies wollte ich zunächst einmal vorwegschicken. Nun möchte ich auch ins Thema einsteigen.
Es wurde bereits von dem Wandel in der Medienwelt berichtet. Für die CDU kann ich aber feststellen: Ganz gleich, welche neuen Finessen die moderne Medienwelt noch für uns bereithält - es gibt keinen Ersatz für die gedruckte Tageszeitung.
Nichts kann das Gefühl ersetzen, wenn die Zeitungsseiten umgeblättert werden, das Papier leise raschelt und sich nach der Lektüre der Zeitung - wie ja auch einige hier im Plenarsaal merken - leichte Druckerschwärze an den Fingern befindet. Ich sage noch etwas: Kein noch so aufwendiges E-Book kann das liebevolle Layout einer modernen oder klassisch-konservativen Zeitungsseite wiedergeben. In der handfesten Realität der gedruckten Ausgabe entscheiden das Auge und die Aufmachung des Artikels, was zuerst gelesen wird.
- Ganz genau, Frau Kollegin.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Zeitungen sind seit Jahrhunderten - das ist unbestritten - der Inbegriff des freien Journalismus. Kein anderes Medium kommt an die Vielfalt und die Glaubwürdigkeit von Tageszeitungen heran. Wo sonst findet man auf engstem Raum verbunden die Weltnachrichten
aus China genauso wie die Berichterstattung über die Versammlung des Kleingartenvereins, wo sonst werden Hintergründe für politische Entscheidungen recherchiert und dargestellt, und wo sonst sind Sportnachrichten mehr als nur ein paar flüchtig eingefangene Bilder?
Die Antwort unserer Landesregierung auf die Große Anfrage zeigt eine intakte und vielfältige Zeitungslandschaft in Niedersachsen. Damit unterscheiden wir Niedersachsen uns von anderen Bundesländern. Unsere Zeitungslandschaft ist geprägt von kleineren und mittelgroßen Verlagen, die die Meinungs- und Pressevielfalt in Niedersachsen erhalten und sichern.
Zugegebenerweise gab es in den vergangenen zwei Jahrzehnten eine leichte Abnahme von 53 auf 48 Tageszeitungsverlage in Niedersachsen. Die Anzahl der einzelnen Ausgaben hingegen ist von 121 auf 130 gestiegen. Dies zeigt, dass eine leichte Konzentration die Vielfalt im Zeitungswesen eher stärkt und nicht einschränkt.
Immerhin muss man bedenken, welchen enormen Wandel die Medienlandschaft in den vergangenen 20 Jahren genommen hat. In den späten 1980erJahren fanden sich in den Redaktionen noch Schreibmaschinen. Heute ist der Ganzseitenumbruch am Bildschirm Standard. Die Druckmaschinen produzieren heute in einer Geschwindigkeit, die eine starke Zusammenarbeit zwischen den Verlagen zwingend erforderlich macht, um die Möglichkeiten von modernen Druckstraßen wirtschaftlich ausnutzen zu können.
Gäbe es eine umfassende Zusammenarbeit und Kooperationen nicht, wie sie im Zeitungswesen zu finden sind, dann wäre die Anzahl der Verlage heute wahrscheinlich wesentlich geringer, als dies der Fall ist. Der wirtschaftliche Druck ist groß. Die Kostenfaktoren, die auch die Verlage belasten, sind aus den allgemeinen wirtschaftlichen Debatten bekannt.
Gerade weil sich unsere Verlage in nicht einfachen wirtschaftlichen Zeiten befinden, müssen wir auch einmal über den Tellerrand dieser Großen Anfrage hinaus schauen und mit Skepsis auf die Pläne der ARD blicken, z. B. im Bereich des TagesschauApps. Wir haben in Deutschland 165 Radioprogramme und 23 Fernsehprogramme, die über die Rundfunkgebühren finanziert werden. Dafür werden jährlich 7,6 Milliarden Euro ausgegeben. Jetzt möchte die ARD kostenlose Applikationen für Mo
biltelefone herausgeben. Diese Aktion wurde gestartet, nachdem Tageszeitungen begonnen haben, vergleichbare Apps kostenpflichtig anzubieten. Da fragen wir uns, ob dies wirklich noch zum Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender gehört.
Wieder einmal tritt damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Konkurrenz zu unseren Zeitungsverlagen. Ich sage Ihnen: Das ist ein ungleicher Kampf; denn Rundfunkgebühren kommen so sicher wie das Amen in der Kirche.
Auf der anderen Seite haben unsere Zeitungsverlage immer mehr Schwierigkeiten, den sich so einseitig verändernden Markt zu beherrschen und dort mitzuhalten; denn sie haben letztendlich nur die Möglichkeit von Personalabbau und Auslagerungen, um dem neuen wirtschaftlichen Druck entgegentreten zu können.
Dies ist kein Weg, den die CDU möchte; denn wir sehen in unseren Zeitungen nicht nur den wichtigen Garanten für die Meinungsvielfalt, sondern auch einen sehr wertvollen und wichtigen Wirtschaftsfaktor in Niedersachsen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz dieser Debatte und trotz der fortschreitenden technischen Möglichkeiten steht immer der Redakteur im Mittelpunkt, der seine Arbeit frei gestaltet, dem Pressecodex verpflichtet ist und mit seinen Kolleginnen und Kollegen die sogenannte vierte Macht im Staat darstellt, der seine Leser mit witzigen Glossen, interessanten Features und spannenden Reportagen versorgt, der Kommentar und Bericht trennt und bei dem sauber recherchierte Nachrichten im Vordergrund stehen.
Wir als CDU möchten uns heute an dieser Stelle bei allen Redakteuren der Tageszeitungsverlage und Verlage in Niedersachsen recht herzlich für ihre Arbeit bedanken.
Auch die wirtschaftliche Bedeutung - dies ist aus der Beantwortung der Anfrage deutlich hervorgegangen - ist wichtig. Auf der einen Seite stehen die Zeitungsverlage als wichtige Arbeitgeber sowohl für Vollzeitstellen als auch für Nebenerwerbsstellen, was auch ganz wichtig ist. Auf der anderen Seite erhalten unsere Firmen und Dienstleistungsunternehmen die Möglichkeit, in einem seriösen Umfeld auf ihre Produkte und Leistungen aufmerksam zu machen. Uns ist wichtig, dass unseren
Bürgerinnen und Bürgern das Zusammenspiel von sauber recherchierten redaktionellen Inhalten und informativen Anzeigen geboten wird; denn dadurch haben sie die Gelegenheit, sich über diese Dinge des Lebens praktisch und gut zu informieren.
Zum Abschluss ein Ausblick: Wir werden in Niedersachsen in diesem Jahr über eine Veränderung unseres Mediengesetzes diskutieren. Wir möchten u. a. unseren Tageszeitungsverlagen die Möglichkeit geben, sich mit am kommerziellen lokalen Rundfunk, der voraussichtlich - die Zustimmung des Landtages vorausgesetzt - eingeführt wird, zu beteiligen, damit sie die Möglichkeit haben, sich zu modernen Medienhäusern zu entwickeln.
Gleichermaßen ist es aber auch wichtig, darauf hinzuweisen - das ist ein Märchen, das von den Linken immer wieder erzählt wird -, dass der Bestand unserer Bürgermedien gesichert ist und dass es keinen Verdrängungswettbewerb geben kann.
Denn wir wollen in Niedersachsen eine Meinungsvielfalt von Tageszeitungen, von lokalem kommerziellen Rundfunk, von Bürgermedien und auch von öffentlich-rechtlichem Rundfunk sowie privaten Radiosendern haben, damit wir wirklich zu Recht sagen können: unser Medienland Niedersachsen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unbestritten ist die Grundidee, die hinter diesem Antrag steckt, die Informationsmöglichkeiten für unsere Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, gut.
Bei allen sinnvollen Ansätzen müssen wir aber auch darüber diskutieren, welchen Nutzen die Nutzer eines solchen Angebotes daraus ziehen können. Um in die Diskussion einzusteigen, möchte ich Rudolf Augstein, bis zu seinem Tode Herausgeber des Spiegel, zitieren, der einmal folgerichtig festgestellt hat: „Die Zahl derer, die durch zu viele Informationen nicht mehr informiert sind, wächst.“
Denn was bringt eine stumpfe Übertragung des gesprochenen Wortes einer Plenardebatte ohne Kommentierung eines Redakteurs? Was bringt es, wenn Hintergründe nicht vermittelt werden? Was bringt die zeitgleiche Vermittlung im Internet, wenn der Nutzer nicht gleichzeitig die Möglichkeit hat, die Wege der Entscheidungsfindung nachvollziehen zu können?
Nein. - Man könnte meinen, da seien die Wortprotokolle unseres Stenografischen Dienstes, die bereits seit Langem im Internet frei abrufbar sind,
vielleicht sogar wesentlich informativer, weil darin auch Zwischenrufe und sonstige Vorfälle vermerkt sind. Dort hat man mit ein bisschen Phantasie eine bessere Möglichkeit, auch die Stimmungen und die Emotionen in einer Landtagsdebatte zu erfassen, als wenn man nur hört, was hier am Pult geredet wird.
Lediglich mit der jetzt von den Linken geforderten Einrichtung eines Internetradios würden wir wesentlich zu kurz springen. Aus aktuellem Anlass kann man auch sagen, dass die derzeitige Übertragung der Landtagsfraktion der Grünen nicht ernsthaft hilfreich ist.
Bisher gab es in Bezug auf die technische Übertragung der Landtagsdebatten einen Konsens zwischen den Fraktionen im Landtag, und ich halte es auch nicht für richtig, wenn irgendjemand an technischen Geräten des Landtages herumschraubt, wie es hier passiert ist. Da wurde im Grunde genommen ein Lautsprecher abgeschraubt und dann wieder neu verkabelt. - Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das kann es einfach nicht sein.
Drittens - das muss man sich auch einmal vor Augen halten - ist die Übertragungsqualität, die jetzt angeboten und beworben wird, sicherlich keine Auszeichnung für die Arbeit dieses Landtages; denn auch das muss man sich vor Augen halten, wenn man über eine Außenwirkung und den Bereich Marketing nachdenkt. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, nachdem Sie nun Ihren Aufschlag gehabt haben, könnten wir morgen vielleicht wieder zu einem geordneten und abgesprochenen Verfahren zurückkehren. Das aber ist letztendlich Ihre Entscheidung. Sie werden darüber sicherlich in Ruhe noch einmal positiv nachdenken.
Wir müssen in der nächsten Zeit darüber diskutieren - wir sind dazu als CDU-Fraktion bereit -, wie wir mit einer Kombination aus Angeboten von Wort, Bild und neuen technischen Möglichkeiten sachgerecht und informativ über die Arbeit des Plenums unseres Landtages berichten können. Wir
wollen - es ist wichtig, das zu sagen - keinen eigenen Nachrichtensender eröffnen, sondern wir wollen vielmehr - das ist unstrittig - die Informationsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit erhöhen. An dieser Stelle - es ist bereits erwähnt worden - muss ich einmal - nicht nur einmal; man kann ihn öfter loben - unseren Landtagspräsidenten Hermann Dinkla loben,
der schon frühzeitig seine Vorstellungen geäußert hat, wie wir im Bereich der technischen Übertragungsmöglichkeiten, aber auch der möglicherweise künftigen technischen Möglichkeiten im neuen Landtag arbeiten können. Mein lieber Herr Präsident, wir stehen da ganz an Ihrer Seite. Ich freue mich, dass wir dann, wenn die Entscheidung gefallen ist, wie der Um- oder Neubau des Landtages aussehen soll, auch die Diskussion über die notwendige Infrastruktur führen werden; denn genau da gehört dieses Thema hin.
Weitere wichtige Aspekte werden in dem Antrag der LINKEN überhaupt nicht erwähnt. Auch darüber muss man sprechen, weil das zur Klarheit einfach mit dazu gehört. So wird z. B. die Frage aufgeworfen: Wer trägt die Verantwortung für die gesendeten Inhalte, insbesondere wenn - - -
- Sie haben nicht viel Ahnung von Medienpolitik. Das ist nun klar.
Deswegen hören Sie vielleicht zu! Ich bin auch bereit, Ihnen ein bisschen Nachhilfe zu erteilen.
- Nein, ich glaube nicht! Hören Sie mir einfach nur zu! - Wer trägt denn die rechtliche Verantwortung, wenn dieses Medienangebot von Drittanbietern übernommen wird? - Das ist eine völlig legitime Frage, die übrigens auch in Berlin diskutiert wird. Das ist gar nicht so abwegig, wenn man sich mit der Materie beschäftigt.
Wie soll dieser neue Service finanziert werden? - Auch das ist die Frage: Wie finanzieren wir gute Angebote? Sollen sie aus Rundfunkgebühren finanziert werden, oder sollen sie nachher aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden? - Auch das ist ein Thema. Und, eingangs erwähnt: Wie und was wollen wir den Nutzern an Informationen bieten? - Es ist völlig legitim, dass wir uns darüber unterhalten und nachdenken, was wir bieten und damit letztendlich erreichen wollen.
Abschließend noch etwas, was uns überhaupt nicht gefallen hat. Wenn man die Zwischentöne dieses Antrags liest, dann liest man da - ich will es einmal so sagen -
auch eine Kritik der LINKEN daran heraus, dass z. B. der Norddeutsche Rundfunk - das wird indirekt vorgeworfen - nicht ordentlich aus dem Landtag berichtet.
Man kann zum Norddeutschen Rundfunk und zu anderen Nachrichtensendern stehen, wie man will: Wir sind der Auffassung, dass über die Landespolitik - das wird in Umfragen und Ähnlichem auch bestätigt - gut berichtet wird. - Natürlich kann man immer streiten. Das ist immer so im Leben. Aber die Berichterstattung als solche und auch die Vielfältigkeit des Norddeutschen Rundfunks mit seinen verschiedenen Sendemöglichkeiten - Fernsehen, Radio, aber auch der Bereich des Internets - sind in Ordnung. Da sind wir gut aufgehoben.
Ich komme zum Schluss. Ich freue mich, dass ich zu dieser sich wahrscheinlich noch fortsetzenden regen Diskussion beigetragen habe. Wenn man einmal andere Gedanken vorträgt, kann man darüber auch einmal diskutieren, statt immer wieder irgendetwas gebetsmühlenartig zu wiederholen nach dem Motto, dass das für alles das Allheilmittel ist.
Ich habe mit dem Satz von Rudolf Augstein begonnen. Im Grunde genommen war in der Kurzfassung die Intention des Satzes: Zu viele Informationen bringen keine wirklichen Informationen. - Zum Abschluss lassen Sie mich, weil das ganz gut zu dem, was man zu dem Thema sagen kann, passt, noch ein Zitat des deutschen Schriftstellers Hans Kasper sagen - auch das gehört zur Informationspolitik dazu -: „Bildung im 20. Jahrhundert erfordert vor allem und zunächst die instinktsichere Abwehr überzähliger Informationen.“
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Lieber Kollege Briese! Unser Ministerpräsident Christian Wulff hat sich in der Diskussion, die gerade erwähnt wurde, höchst erfolgreich für unser Bundesland eingesetzt.
Es war richtig, gerade in dieser Zeit darauf hinzuweisen, dass wir Niedersachsen - wir Niedersachsen zahlen mit Abstand den größten Anteil an der Rundfunkgebühr, die beim NDR landet - der Größe unseres Bundeslandes angemessen berücksichtigt werden wollen.
Lassen Sie mich zu unserem schönen Bundesland Niedersachsen und zur Berichterstattung darüber hinzufügen: Unser Bundesland ist mehr als nur die Berichterstattung aus dem Landtag. Ich bin mir ganz sicher, dass wir dann, wenn wir nachher in Ruhe darüber nachdenken, wie erfolgreich die Diskussion im Bereich des Norddeutschen Rundfunks in Bezug auf die Berichterstattung über Niedersachsen gelaufen ist, zu der Erkenntnis gelangen werden, dass unser Ministerpräsident dort den richtigen Weg gezeigt hat. Wir haben ihn letztendlich alle mit unterstützt.
Zum Schluss noch zu den Äußerungen von Herrn Adler. Ich verstehe gut, dass Sie die Feinheiten von Zitaten nicht verstehen.
Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Vorlage des Medienhaushalts 2010 setzen unsere Niedersächsische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP den erfolgreichen medienpolitischen Kurs der vergangenen Jahre fort.
Medienkompetenz, Medienförderung und Medienwirtschaft sind drei Säulen, die unser Medienland Niedersachsen auszeichnen. Wirtschaftlich gesehen setzt Niedersachsen mit seinem eigenen Förderprogramm im Rahmen des EFRE auf das richtige Pferd. Als erstes Bundesland gehen wir einen Weg, um unsere Kinos auf dem Weg in das digitale Zeitalter zu begleiten, um Filmfestivals noch besser zu unterstützen oder Netzwerkprojekte zu großem Erfolg zu führen. Die Verdopplung des Förderfonds für Medienwirtschaft auf künftig 1,6 Millionen Euro zeigt den hohen Stellenwert, den CDU und FDP der Unterstützung der Medienwirtschaft einräumen.
Der Schritt zur nächsten Säule, zur Filmförderung, ist leicht; denn neben der künstlerischen und kulturellen Bedeutung ist auch hier der wirtschaftliche Aspekt durchaus erkennbar. So lösten in diesem Jahr 9,5 Millionen Euro Fördermittel zusätzlich 23,75 Millionen Euro aus, die in Niedersachsen verblieben sind - eine Gewinnersituation für alle Beteiligten, für die Filmschaffenden genauso wie für die niedersächsische Wirtschaft.
Einige der Produktionen wurden sogar ausgezeichnet. Sie sehen mir nach, wenn ich nur zwei Produktionen besonders hervorhebe, weil sie in einem besonderen Bezug zum Braunschweiger Land stehen. Zum einen möchte ich den Film „66/67 - Fairplay war gestern“ erwähnen, und zum anderen möchte ich auf die absolut hohe und geniale Einschaltquote des Films „Böseckendorf - Die
Nacht, in der ein Dorf verschwand“ hinweisen. Warum? - Dieser Film wurde im Landkreis Helmstedt gedreht, deswegen war er auch so erfolgreich.
Die Landesmittel für Filmförderung sind bei der nordmedia gut angelegt. Erwähnenswert sind auch die Fachveranstaltungen der nordmedia, die als medienpolitische Drehscheibe dienen. Trotz der erfolgreichen Arbeit von nordmedia würde ich mir wünschen, dass in den nächsten Jahren verstärkt der filmerische Nachwuchs sowie freie Filmemacher unterstützt werden. In unseren Augen ist es wichtig, dass neben den großen Produktionen auch die kleineren, aber nicht minder wertvollen Projekte gefördert und von der nordmedia unterstützt werden.