Protokoll der Sitzung vom 14.05.2009

2002 63 251

2003 804 924

2004 541 520

2005 590 240

2006 553 291

2007 721 573

2008 760 124

Zu 3: Die Masterpläne sind die strategischen Grundlagen für den Einsatz von Fördermitteln für touristische Maßnahmen in diesen Destinationen. Da andere Förderbereiche andere Hauptzielrichtungen verfolgen, ist die Einbindung aller Bereiche in ein touristisches Gesamtkonzept nicht möglich. Zur Sicherstellung von Effizienz und Transparenz finden jedoch mit den betroffenen Ressorts regelmäßig interministerielle Gespräche statt.

Anlage 18

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 19 der Abg. Andrea Schröder-Ehlers, Marcus Bosse, Petra Emmerich-Kopatsch, Rolf Meyer, Sigrid Rakow und Brigitte Somfleth (SPD)

Warum lehnt Umweltminister Sander seine eigene Vorgabe für die Umweltzone jetzt ab?

Das Umweltministerium hat bereits im Jahr 2006 einen Entwurf zum Luftreinhalteaktionsplan erarbeitet, in dem neben einer Reihe von verkehrlichen Maßnahmen die Einrichtung einer Umweltzone explizit vorgeschlagen wurde. Im Juli 2006 wurde dieser Entwurf auf Vorschlag der Stadt Hannover zur Stellungnahme an alle betroffenen Interessengruppen versandt. In einem Schreiben vom 14. März 2007 teilt das Umweltministerium bekräftigend mit, die Notwendigkeit der Aufstellung von Luftreinhalteplänen - und somit auch der Umweltzone - sei durch die zu hohen Stickstoffdioxidbelastungen in den Städten begründet. Die Landesregierung

2001 (ab 15.06.2001) /2002

4 500 000,00 DM = 2 300 813,47 Euro

2003 1 812 047,60 Euro

2004 1 380 600,00 Euro

2005 1 340 000,00 Euro

2006 1 500 000,00 Euro

2007 1 534 000,00 Euro

2008 2 034 000,00 Euro

2009 2 400 000,00 Euro

hat dann mit einem am 27. März 2007 veröffentlichten Erlass die Zuständigkeit für die Pläne zum 1. April 2007 allein auf die Kommunen übertragen.

Die Stadt Hannover hat umgehend mit einem Luftreinhalteaktionsplan reagiert und die vom Umweltministerium vorgeschlagene Umweltzone eingerichtet. Der Umweltminister hat dieses dann öffentlich kritisiert und abgelehnt. Auch nach dem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 22. April 2009 verkündete Sander (HAZ, 22. April 2009, NP, 22. April 2009): „Ich bleibe dabei.“ Umweltzonen seien nicht zielführend und schränkten die Mobilität der Bürger ein. Er fordere daher ein Aussetzen der Umweltzone, bis ein Berufungsverfahren durchgeführt sei.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen genau hat der Umweltminister Sander jetzt die Arbeit der Kommunen entgegen seinen eigenen vorangegangenen Vorgaben - insbesondere die Vorreiterfunktion der Stadt Hannover - öffentlich kritisiert?

2. Inwieweit kann die Landesregierung den offenkundigen Sinneswandel durch die Leitung des Umweltministeriums erklären, wie schätzt sie die Vorgaben der EU hierzu ein, und welche Pläne/Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung hält sie aufgrund der verkehrsbedingten Emissionen für angemessen?

3. In niedersächsischen Ballungsräumen sind die Menschen zum Teil sehr hohen Belastungen durch Luftschadstoffe ausgesetzt. Inwieweit und mit welchen Mitteln wird sich die Landesregierung zukünftig für deren Schutz einsetzen und die Kommunen bei ihrer Arbeit unterstützen bzw. mit eigenen Maßnahmen flankierend begleiten?

Das Umweltministerium war als seinerzeit für den Erlass von Luftreinhalteplänen in Niedersachsen zuständige Behörde bei den Vorarbeiten für den Luftreinhalteplan Hannover aufgrund des § 47 Abs. 4 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet, seinen Entwurf eines Luftreinhalteplanes im Einvernehmen mit den zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden der Stadt Hannover festzulegen. Das Umweltministerium hat daher die entsprechenden Pläne der Stadt Hannover akzeptieren müssen, sie sich aber nie zu eigen gemacht.

Es ist daher nicht richtig, dass die Stadt Hannover eine vom Umweltministerium vorgeschlagene Umweltzone eingerichtet hat. Die Übertragung der Zuständigkeiten für das Aufstellen von Luftreinhalteplänen und Aktionsplänen auf die Landkreise, kreisfreien Städte, großen selbstständigen Städte und selbstständigen Gemeinden galt ab dem 30. März 2007. Die Stadt Hannover hat danach in

eigener Zuständigkeit eine von ihr gegenüber dem Umweltministerium vorgeschlagene Umweltzone eingerichtet. Die Randbedingungen der Umweltzone wurden durch Ratsbeschluss vom 12. Juli 2007 sogar noch bundesweit einzigartig verschärft.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Es ist nicht richtig, dass Minister Sander die Arbeit der Kommunen kritisiert hat. Die bisherigen Ergebnisse über die Wirkung der Umweltzone Hannover zeigen aber, dass die Umweltzone als großräumige und permanente Fahrverbotszone weder verhältnismäßig noch zielführend ist. Die Umweltzone in Hannover schränkt die Mobilität der Bürger und Gewerbetreibenden ein und führt zu Wettbewerbsverzerrungen. Das ist angesichts der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise nicht akzeptabel; denn durch diese Maßnahme geraten mittelständische Unternehmen in eine existenzbedrohende und wirtschaftliche Schieflage.

Bei der Umsetzung der Luftreinhaltepläne sind mehr Augenmaß und Praktikabilität erforderlich. Eine wesentliche Verbesserung der Luftqualität ist nur langfristig durch Abgasminderungstechniken oder Ausschluss des Schwerlastverkehrs sowie alternative Verkehrskonzepte zu erzielen. Für die Reduzierung der Feinstaubbelastung hingegen sind die meteorologischen Bedingungen entscheidend. Örtliche Verkehrsbeschränkungen können nur eine geringe Feinstaub- und Stickstoffdioxidentlastung zur Folge haben.

Zu 2: Für die Landesregierung ist kein offenkundiger Sinneswandel durch die Leitung des Umweltministeriums erkennbar.

Mit der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie und deren Tochterrichtlinien wurden Luftqualitätsziele zur Vermeidung bzw. Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt in allen Mitgliedstaaten der EU festgelegt. Durch Novellierung des BImSchG und der 22. Verordnung zur Durchführung des BImSchG wurden diese Richtlinien in nationales Recht umgesetzt.

Die neue Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und sauberere Luft für Europa vom 21. Mai 2008 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (ABl. L 152 vom 11. Juni.2008) und trat am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten, d. h. bis spätestens 11. Juni 2010, in nationales Recht umsetzen. Die neue Richtlinie ist

ein entscheidender Schritt der Europäischen Union hin zu einer dauerhaften und nachhaltigen Bekämpfung der immer noch zu hohen Luftverschmutzung. Ihre Ziele sind die Vermeidung und, wo das nicht möglich ist, die Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Neu ist, dass in dieser Richtlinie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Beantragung einer Fristverlängerung für die Einhaltung einiger Grenzwerte unter bestimmten Randbedingungen eingeräumt wird. Die Randbedingungen sind u. a. das Vorliegen eines aktualisierten Luftreinhalteplans und bezüglich PM10 der Nachweis darüber, dass alle geeigneten Maßnahmen getroffen wurden um die Fristen einzuhalten. Die Fristverlängerungen betragen für die für Niedersachsen relevanten Stoffe

- M10 höchstens drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie und

- NO2 fünf Jahre ab Inkrafttreten des Grenzwertes.

Niedersachsen hat dem Bundesumweltministerium für PM10 mitgeteilt, dass es derzeit keine Grenzwertverletzungen gibt. Nachmeldungen sind im Bedarfsfall jederzeit möglich. Fristverlängerungen für NO2 müssen bis spätestens zum 30. September 2011 erfolgen. Die erforderliche Inanspruchnahme einer Fristverlängerung für Stickstoffdioxid macht automatisch eine inhaltliche Überprüfung bestehender Luftreinhaltepläne gemäß Anhang XV der novellierten Luftqualitätsrichtlinie erforderlich. Zur Vorbereitung wurden bereits entsprechende Vorgespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden und den betroffenen Kommunen geführt. Dies sind im Einzelnen: Burgdorf, Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Göttingen, Osnabrück, Hameln, Bad Lauterberg bzw. Landkreis Osterode am Harz. Die EU hat mit der Möglichkeit der Fristverlängerung deutliche Hinweise darauf gegeben, dass mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen bei Grenzwertüberschreitungen von Stickstoffdioxid, die ab 2010 gelten, nicht als so gravierend zu bewerten sind, dass unmittelbare Maßnahmen durch die Landesregierung zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu ergreifen wären.

Zu 3: Die Luftqualität hat sich in den letzten Jahren in Niedersachsen kontinuierlich verbessert. Das Umweltministerium hat im März 2009 die Daten des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim über die Luftqualität in Niedersachsen für das Jahr 2008 vorgestellt. Die bisher vorliegende tabellarische Zusammenstellung der Messergebnisse des Jah

res 2008 zeigt, dass sich die positive Entwicklung der letzten Jahre im Jahre 2008 fortgesetzt hat. Dies veranschaulicht insbesondere die Feinstaubbilanz des Jahres 2008. Sowohl für Partikel (PM10) als auch für die erstmals gemessenen Partikel (PM2, 5) werden die Grenzwerte deutlich unterschritten. In Bezug auf Stickstoffdioxid traten Grenzwertüberschreitungen ausschließlich an verkehrlich hoch belasteten Orten auf. Für die Grenzwertüberschreitung war in diesen Fällen der Schadstoffanteil des lokalen Verkehrs ausschlaggebend.

Das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim betreibt im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz ein flächendeckendes Luftqualitätsüberwachungssystem. Das Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN) mit 29 Messcontainern misst den Zustand der Luft in Niedersachsen seit über 30 Jahren. Es gibt derzeit 20 Stationen im ländlichen, vorstädtischen oder städtischen Hintergrund, 7 Verkehrsstationen und 2 Industriestationen. Nach europaweiten Vorgaben und entsprechenden nationalen Regelwerken (BImSchG, 22. und 33. BImSchV) werden durch das LÜN Messungen zur Konzentration von beispielsweise Feinstaub, Stickoxiden und Ozon durchgeführt und der Öffentlichkeit zeitnah zur Verfügung gestellt. Die Messergebnisse haben eine hohe Bedeutung und dienen u. a. der Information und Warnung der Öffentlichkeit sowie der Berichterstattung an die Europäische Union. Ferner sind sie eine Grundlage für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen. Nach intensiven Prüfungen im Rahmen einer sogenannten Reakkreditierung durch externe Gutachter sind dem LÜN im Februar 2009 durch den Deutschen Akkreditierungsrat erneut eine hohe fachliche Kompetenz und eine einwandfreie Vorgehensweise bei der Ermittlung der Messergebnisse bescheinigt worden.

Zur Beurteilung der Luftqualität, insbesondere im Hinblick auf die Ermittlung möglicher Grenzwertüberschreitungen, wird für das Gebiet einer Kommune ein mehrstufiges Untersuchungskonzept eingesetzt. Dazu wird in einem ersten Schritt eine sogenannte Modellierung zur Verteilung der Luftschadstoffbelastung auf der Basis der neuen Emissionsfaktoren für den Straßenverkehr und unter Berücksichtigung der Bebauungsstruktur durchgeführt. In diese Berechnung der Immissionssituation fließen außer den verkehrlichen Emissionen auch der großräumige Hintergrund sowie der städtische Anteil ein. In einer zweiten Stufe, dem Detailgebietsszenario, erfolgt eine genauere, detaillierte

Betrachtung der Immissionssituation. Dazu wird eine kleinräumige Modellierung und Berechnung der Gebäudeeinflusse mit einem dreidimensionalen Strömungs- und Ausbreitungsmodell durchgeführt. Auf der Basis dieser Voruntersuchungen kann dann unter Umständen auch über die Durchführung von Messungen entschieden werden. Ergänzend werden auf Wunsch der Kommunen auch Berechnungen über die Minderungswirkungen verschiedener Maßnahmen erstellt. Darüber hinaus stellt das Land im Rahmen des Projektes PROLUN Dreitagesprognosen für die Luftqualität in Niedersachsen über das Internet zur Verfügung.

Die Erkenntnisse aus den Messungen, Modellrechnungen und sonstigen Untersuchungen bilden die Grundlage für die Erstellung von Luftreinhalteplänen (neu: Luftqualitätspläne) durch die Kommunen. Für diese unterstützenden Arbeiten durch das Land werden seit 2003 jährlich Haushaltsmittel für Betrieb, Personal, Investitionen und die Durchführung von Modellrechnungen von ca. 2,5 Millionen Euro im Jahr aufgewendet. Damit unterstützt das Land die Kommunen erheblich bei ihrer Arbeit und verbessert dieses Beratungsangebot in qualitativer Hinsicht kontinuierlich.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 20 der Abg. Klaus-Peter Bachmann, Claus Peter Poppe und Karin Stief-Kreihe (SPD)