damit wieder auf die bewährten und verfassungsfesten bundesgesetzlichen Regelungen zurückgegriffen werden kann.
Nun zum Stichwort „Überbelegung“. Wenn man die Ausführungen der Niedersächsischen Landesregierung zu diesem Thema hört, muss diese Landesregierung in den letzten fünf Jahren wahre Wunder vollbracht haben: Steigerung der Zahl der Haftplätze, Verringerung der Überbelegung und Investitionen in die Anstalten.
Das klingt wie eine unglaubliche Erfolgsgeschichte. All das in fünf Jahren? - Ich glaube, hier wäre ein wenig mehr Ehrlichkeit angebracht.
Lassen Sie uns einmal auf die Fakten zu sprechen kommen. Die Regierung hat in den letzten Jahren die Früchte der erfolgreichen Arbeit der SPD ernten dürfen.
JVA Oldenburg: Inbetriebnahme 2001, 317 moderne Haftplätze. JVA Sehnde: beschlossen 1998, Grundsteinlegung 2001, 534 zusätzliche Haftplätze. JVA Rosdorf: Abschluss der Baupläne 2001, erster Spatenstich 2002, 318 Haftplätze.
Nein, er kann danach fragen. - Diese Neubauten haben zu einer deutlichen Entlastung im Vollzug geführt. Diese Neubauten sind aber kein Verdienst der Regierung Christian Wulff. Sie sind unter der SPD-Regierung geplant und begonnen worden. Die neue Landesregierung musste sie dann lediglich fertigstellen und in Betrieb nehmen. Dafür danken wir herzlich.
An diesen Neubauten zeigt sich auch, warum Niedersachsen die Anzahl an Einzelhaftplätzen im geschlossenen Männervollzug deutlich auf 78 % steigern konnte. Durch Ihre Regierung ist kein einziger Haftplatz entstanden. Hier gilt scheinbar: Nachts werfen die Zwerge große Schatten.
Dies soll aber nicht das Ende der Entwicklung sein. Es muss das Ziel im niedersächsischen Vollzug sein, jeden Inhaftierten in einer Einzelzelle unterbringen zu können; denn das Recht auf Einzelunterbringung ist ein internationaler Grundsatz, der berücksichtigt, dass auch ein Gefangener menschenwürdig untergebracht wird. Dies kann das Vollzugsziel der Resozialisierung deutlich fördern und Tendenzen der Subkultur entgegenwirken. Investieren Sie endlich ausreichend in marode
Anstalten wie Achim, Wolfenbüttel und Hannover, und stellen Sie mehr Mittel für die soziale Infrastruktur in den Anstalten zur Verfügung!
Stattdessen wird die Resozialisierung in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten durch verschärfte Regelungen zur Vollzugslockerung und eine erleichterte Mehrfachbelegung der Zellen verschlechtert. Für uns steht Resozialisierung als Haftziel im Vordergrund.
Hier hat sich durch eine falsche Prioritätensetzung eine erhebliche Verschiebung ergeben. Anstatt für ausreichende Behandlungs- und Therapieplätze zu sorgen, wird in zusätzliche Mauerkronen investiert, um noch mehr Sicherheit zu produzieren. Aus Sicht des Hildesheimer Psychologieprofessors Werner Greve wird das Niedersächsische Justizvollzugsgesetz gefährliche Entlassene produzieren, mehr als wir je hatten. Auch Ihr ehemaliger Justizminister Hans-Dieter Schwind hat in der Süddeutschen Zeitung vom 28. Juni 2006 erklärt:
„Aus dem Strafvollzug darf aber kein bloßer Verwahrvollzug werden. Zum Behandlungsvollzug … gibt es keine Alternative. Wenn jemand aus dem Verwahrvollzug herauskommt, wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit rückfällig. Rückfalltäter kosten den Steuerzahler viel Geld.“
Viel Geld werden den niedersächsischen Steuerzahler auch Ihre Pläne zum PPP-Modell Bremervörde kosten. Herr Busemann, ich empfehle Ihnen, einmal Kontakt mit dem Hessischen Ministerpräsidenten aufzunehmen und mit ihm über sein Projekt Hünfeld zu sprechen. Dieses Projekt verursacht entgegen allen Beteuerungen im Vorfeld deutliche Mehrkosten. Anstatt Einsparungen zu generieren, legt das Land Hessen - dies ergibt ein Vergleich mit Landesanstalten - für 500 Haftplätze jedes Jahr 700 000 Euro drauf. Das ist keine Erfolgsgeschichte.
Über die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen will ich hier erst gar nicht sprechen. Stoppen Sie dieses Projekt!
Herr Minister, Sie setzen die falschen Prioritäten. Ein moderner Strafvollzug im 21. Jahrhundert braucht nicht nur ein gutes Justizvollzugsgesetz - das ja auch noch fehlt -, sondern er muss auch
neue Antworten geben. Wir fordern Sie auf, endlich neue Strategien zur Haftvermeidung zu entwickeln und mehr Mittel für Prävention und Bildung zur Verfügung zu stellen.
Dann könnten wir uns den Bau teurer neuer Haftplätze sparen. Hier muss das Motto gelten „Schwitzen statt sitzen“. Stellen Sie den Menschen mit all seinen Bedürfnissen in den Vordergrund! Wir brauchen weniger Geld für Stacheldraht und Mauern und mehr Geld für Prävention. Zeigen Sie, dass Sie an eine erfolgreiche Resozialisierung glauben!
In diesem Sinne freuen wir uns auf eine intensive Beratung des Antrages der Grünen und können an dieser Stelle Zustimmung signalisieren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Brunotte. - Für die FDPFraktion hat sich Herr Professor Dr. Zielke zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag der Grünen vermischt drei im Grunde voneinander unabhängige Fragenkomplexe. Erstens. Mit der Föderalismusreform ist die Zuständigkeit für den Strafvollzug auf die Länder übergegangen. Schließt das die Regelung der Untersuchungshaft ein?
Zweitens gibt es durch die Neuregelung der Untersuchungshaft Probleme z. B. bei der Kontrolle der Post und von Besuchern für Untersuchungsgefangene.
Lassen Sie mich mit der Zuständigkeitsfrage anfangen. Nachdem das OLG Oldenburg die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hat, braucht man hier jetzt nicht mehr zu meinen oder zu glauben, sondern die Sache wird von denen entschieden, die dafür vorgesehen sind. Der Ball liegt jetzt in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht, und es wäre töricht, der Entscheidung vorgreifen zu wollen. Es besteht nicht der geringste Anlass, den U-Haft-Teil des nieder
Damit komme ich zu den inkriminierten angeblichen handwerklichen Mängeln. In der Tat hat der GBD zu einem relativ fortgeschrittenen Zeitpunkt der Ausschussberatungen massive verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelungen erhoben, die bis dahin für den Post- und Besuchsverkehr geplant waren und die deswegen kurzfristig modifiziert wurden. Wir haben damals dazu geraten, den Teil des Justizvollzugsgesetzes, der die Untersuchungshaft regeln sollte, abzutrennen und noch einmal ohne Zeitdruck zu beraten und zunächst nur die Teile zum Erwachsenenvollzug und zum Jugendvollzug zu beschließen.
Jetzt gilt es, nach vorn zu schauen. Wir werden uns einen Überblick darüber verschaffen, wie groß die Probleme tatsächlich sind, und dann kurzfristig für geeignete Abhilfe sorgen. Möglicherweise wird auch das Gesetz zu ändern sein. Aber das dauert natürlich etwas länger.
Nun kurz zur Mehrfachbelegung. Kurz deshalb, weil ich dazu schon gestern in der Aktuellen Stunde einiges gesagt habe. Nach dem Willen der Antragsteller sollen Mehrfachbelegungen nur noch bei Eigengefährdung oder - ich zitiere jetzt wörtlich - „auf nachdrücklichen Wunsch der Gefangenen“ erlaubt sein. Das, Herr Limburg, ist genau das Gegenteil von dem, was Sie eben gesagt haben. Außerdem wäre es auch schlicht Unfug; denn einerseits gibt es neben der Selbstgefährdung noch einige andere Fallkonstellationen, bei denen eine freiwillige Mehrfachunterbringung durchaus angebracht sein kann; ich habe das gestern ausgeführt. Andererseits wäre es höchst naiv, den Gefangenen Mehrfachunterbringung nach Wunsch zu gestatten, auch wenn es sich um einen nachdrücklichen Wunsch handelt. Man denke nur an Mitglieder ein und derselben Bande, von denen man wirklich nicht möchte, dass sie in Ruhe ihre Subkultur pflegen und neue Taten austüfteln.
Da ist die bisherige Formulierung in § 20 - „wenn eine schädliche Beeinflussung nicht zu befürchten ist“ - viel offener und sachgerechter.
rung des Justizvollzugsgesetzes auch § 20 mit einbezogen würde und der Ausnahmecharakter der Mehrfachbelegung von Hafträumen noch deutlicher als bisher herausgestellt würde, etwa in Anlehnung an die Regelung im Jugendstrafvollzug.
Zum Schluss vielleicht noch eine Bemerkung zu Herrn Brunotte und seinem Wort von dem „mit heißer Nadel gestrickten Schnellschuss“.