Die Situation der ärztlichen Versorgung in Niedersachsen hat in den letzten Monaten angesichts von Diskussionen über einen drohenden Ärztemangel und von Protestaktionen der Ärzteschaft verstärkte Aufmerksamkeit gefunden. Insbesondere der ländliche Raum ist von einer Unterversorgung bedroht, weil sich dort der Ärztemangel zunehmend bemerkbar macht. Gerade Hausarztpraxen finden häufig keinen Nachfolger, die bisher tätigen Ärzte erreichen die vorgegebene Altersgrenze, müssen ihre Kassenzulassung zurückgeben und dürfen Kassenpatienten nicht weiter behandeln.
Die Belastung der Ärzte durch zunehmende Bürokratie, Notdienste und eine schwierige wirtschaftliche Situation hat so zugenommen, dass die Attraktivität des Arztberufes in Deutschland stark nachgelassen hat. In den nächsten fünf Jahren werden nach Feststellung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 41 000 Ärzte ausscheiden, ohne dass in ausreichendem Maße Nachwuchs da ist. Stattdessen arbeiten derzeit 16 000 meist junge Mediziner im Ausland.
1. Wie viele Vertragsärzte werden voraussichtlich in Niedersachsen in den nächsten zehn Jahren ihre Zulassung aus Altersgründen zurückgeben?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung des Versorgungsgrades im hausärztlichen Bereich in den nächsten zehn Jahren?
3. Wie beurteilt die Landesregierung regionale Unterschiede in der hausärztlichen Versorgung zwischen Ober- und Mittelzentren einerseits und dem ländlichen Raum andererseits gerade auch innerhalb eines Versorgungsbezirkes?
Für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung hat das Land Niedersachsen keine Kompetenzen. Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung, zu der auch die hausärztliche Versorgung zählt, ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN). Die Rolle des
Landes beschränkt sich auf die Funktion der Rechtsaufsicht über die KVN, die landesunmittelbaren Krankenkassen und deren Verbände. Diese Rechtsaufsicht umfasst u. a. die Prüfung, ob die KVN den Sicherstellungsauftrag nach den rechtlichen Vorgaben erfüllt. Vor diesem Hintergrund werde ich im Wesentlichen auch auf die Aufgaben der KVN eingehen.
Sie hat ein Versorgungsangebot bereitzustellen, das qualitativ angemessen und den regionalen Gegebenheiten entsprechend jederzeit bedarfsdeckend und wirtschaftlich ist. Hierbei wirken die KVN, die niedersächsischen Krankenkassen und deren Landesverbände als Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung zusammen. Sie nehmen die zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung gehörenden Aufgaben in den paritätisch besetzten Zulassungs- und Berufungsausschüssen sowie im Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen wahr.
Grundlage für die Sicherstellung ist der sogenannte Bedarfsplan. Hierbei handelt es sich um eine Planungsunterlage. Nach bundesweit einheitlichen rechtlichen Vorgaben wird der allgemeine Versorgungsgrad für die jeweilige Facharztgruppe in den einzelnen Planungsbereichen ermittelt. Diese entsprechen weitestgehend den Landkreisen.
Das Land verfügt aus den dargestellten Gründen nicht über eigene Daten zur vertragsärztlichen Versorgungssituation. Zur Beantwortung Ihrer Fragen greife ich daher auf die letzte Prognose der KVN aus dem Jahr 2005 zur Entwicklung der Arztzahlen für das Jahr 2015 zurück. Dort sind auch mögliche Ab- und Zugänge aus der vertragsärztlichen Versorgung berücksichtigt.
Zu 1: Nimmt man ein Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit mit 65 Jahren an, geht die KVN über alle Arztgruppen von 3 679 Abgängen bis zum Jahr 2015 aus. Bei einem Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit mit 68 Jahren beträgt dieser Wert über alle Arztgruppen 2 452.
Die KVN bereitet derzeit die Fortschreibung der Prognose für das Jahr 2020 vor. Die Veröffentlichung ist für Mai 2008 geplant. Somit wird relativ zeitnah aktuelles Datenmaterial zur Entwicklung der vertragsärztlichen Versorgung vorliegen.
Zu 2: Nach der Prognose der KVN stehen im hausärztlichen Bereich 1 128 Abgängen im Alter von 68 Jahren 1 640 Zugänge gegenüber. Bei
einem Altersansatz von 65 Jahren wären es 1 745 Abgänge. Es wird aber eine Versorgung zu einem Versorgungsgrad in Höhe von 100 % durch die KVN prognostiziert. Es bleibt die Aufgabe der KVN, diese Entwicklung zu beurteilen und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Wir dürfen aber auch eines nicht vergessen: Bei der Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit handelt es sich um einen freien Beruf. Losgelöst von einer gewünschten bzw. benötigten Anzahl an Ärzten in einem bestimmten Gebiet hängt es zunächst von der individuellen Entscheidung einer jeden Ärztin und eines jeden Arztes ab, das Risiko einer freiberuflichen Tätigkeit in einem bestimmten Fachgebiet und einer bestimmten Region einzugehen. Um die individuellen Entscheidungen zu beeinflussen hat die KVN im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Förderung der Niederlassung ein Dreistufenkonzept beschlossen:
Des Weiteren wiederholt die KVN in diesem Jahr eine Anzeigenkampagne vom Jahr 2006 unter dem Motto „Werden Sie Hausarzt in Niedersachsen“.
der KVN auch die Organisation des Notfalldienstes. Die Vertreterversammlung der KVN hat am 17. Februar 2007 die Neufassung der Notfalldienstordnung beschlossen. Mit dieser bis 2010 umzusetzenden Neuregelung soll eine gleichmäßigere und gerechtere Dienstbelastung unter den Ärzten erreicht werden. Auf Einzelheiten möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen. Die KVN hat ihre Überlegungen hierzu bereits ausführlich in einer Unterrichtung des Sozialausschusses vorgestellt.
Seien Sie versichert, dass das Land sowohl diese Aktivitäten der KVN als auch die Entwicklung der Ärztezahl, insbesondere im hausärztlichen Bereich, mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Wir haben ein hohes Interesse daran, dass die Maßnahmen zum gewünschten Erfolg führen. Deshalb werden wir die Wirksamkeit und den Erfolg der Maßnahmen aufmerksam beobachten.
Darüber hinaus wurde auf Initiative der Gesundheitsministerkonferenz eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die einen Konzeptentwurf für die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Deutschland im Jahr 2020 erarbeitet. In dieser Arbeitsgruppe arbeitet Niedersachsen mit.
Zu 3: Nach den abstrakten planerischen Vorgaben der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erfolgt für die konkrete Bedarfsplanung in den einzelnen Planungsbereichen keine Differenzierung nach Ober- und Mittelzentren bzw. ländlichem Raum. Deshalb ist eine Beurteilung der Versorgungssituation regional abgegrenzt nach Ober- und Mittelzentren und ländlichem Raum nicht möglich. Eine städtische und/oder ländliche Prägung der Planungsbereiche ist jedoch im Arzt-Einwohner-Verhältnis, auf das nach der Bedarfsplanungsrichtlinie abzustellen ist, enthalten. Aus diesem Arzt-Einwohner-Verhältnis wird der konkrete Bedarf an Ärzten im einzelnen Planungsbereich errechnet.
Nach Angaben im Internet ist in der Zeit vom 22. bis 25. Mai 2008 von Motorsportfreunden ein Powerboottreffen in Dömitz an der Elbe geplant. In diesem Rahmen soll am 24. Mai 2008 eine als „Poker-Run-Germany 2008“ bezeichnete Motorbootsternfahrt zwischen Dömitz (Elbkilometer 504) und Geesthacht (Elbkilome- ter 584) und zurück durchgeführt werden. Außer diesen beiden Häfen sollen auf der Strecke die Stationen Lauenburg und Bleckede mit den Booten angefahren werden. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg hat dieses Motorbootrennen mit schifffahrtspolizeilicher Erlaubnis Nr. 001/2008 genehmigt.
Der „Poker-Run-Germany“ wurde in den vergangenen Jahren auf dem Rhein ausgetragen. Nach meinen Informationen hat die für den Rhein zuständige Genehmigungsbehörde die Austragung dieses Rennens für 2008 nicht mehr genehmigt. Die Veranstalter sind deshalb an die Elbe ausgewichen. Ihrer Internetseite ist zu entnehmen, dass inzwischen 64 Motorboote für dieses Rennen gemeldet sind und die Teilnehmerliste geschlossen wurde. Die bei solchen Rennen eingesetzten Powerboote oder Speedboote sind besonders stark motorisiert und erreichen Geschwindigkeiten von über 120 km/h. Dabei geht von diesen Booten eine hohe Lärmbelastung aus. Lärm und Wellenschlag können zu erheblichen Störungen des Naturraums, insbesondere der Avifauna in der Brut- und Aufzuchtzeit, führen. Mit Beeinträchtigungen für Elbanwohner- und -besucher, nichtmotorisierte Wassersportler, Angler und Erholungssuchende durch dieses Bootsrennen und weitere Privatrennen während des viertägigen Treffens ist sicher zu rechnen. Die Elbe wird auf diesem Abschnitt auf beiden Seiten von Schutzgebieten nationaler und internationaler Bedeutung gesäumt. Die Elbtalaue ist auf niedersächsischer Seite als Biosphärenreservat gesetzlich geschützt; die Flächen sind bei der EU-Kommission als Vogelschutz- und als FFHGebiete gemeldet.
1. Wie beurteilt sie die Auswirkungen von Powerbootrennen auf der mittleren Elbe auf die Anwohner, Erholungssuchende und andere Nutzer sowie auf den national und international geschützten Naturraum der Elbtalaue?
2. Ist für das im Mai 2008 geplante Powerbootrennen auf der Elbe eine naturschutzrechtliche Genehmigung bzw. die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich, weil Natura-2000-Gebiete bzw. der niedersächsische Teil des Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe betroffen sind?
3. Mit welchen Maßnahmen und Instrumenten beabsichtigt die Landesregierung, künftig Powerbootrennen und Hochgeschwindigkeitsfahrten von Sportbooten auf der Elbe zu unterbinden, bzw. welche Initiativen wird sie gegenüber der Bundesregierung ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen?
Das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg hat unter der Nr. 001/2008 eine schifffahrtspolizeiliche Erlaubnis nach § 1.23 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung für die Sportbootsternfahrt „PokerRun-Germany 2008“ auf der Bundeswasserstraße Elbe zwischen dem Hafen Geesthacht und dem Hafen Dömitz erteilt. Die Erlaubnis enthält Nebenbestimmungen, wonach u. a. die Fahrzeuge ihre Fahrtgeschwindigkeit so einrichten müssen, dass die Uferbefestigung nicht durch schädlichen Sog- und Wellenschlag beschädigt wird und die Veranstaltung nicht die Form eines Motorbootrennens annehmen darf. Ein Powerbootrennen ist daher nicht zulässig. Die Sportbootsternfahrt auf der Elbe, die Gegenstand der Anfrage ist, wird nicht mehr stattfinden. Die Veranstalter haben das Powerboottreffen 2008 an der Mittelelbe offiziell abgesagt.
Zu 1: Auf der Mittelelbe sind nach Kenntnis der Landesregierung keine Powerbootrennen genehmigt. Die Beantwortung dieser Frage erübrigt sich daher.
Zu 2: Wegen der Absage der Veranstaltung ist eine Beantwortung in Bezug auf die konkrete Veranstaltung entbehrlich.