Protokoll der Sitzung vom 18.06.2009

CO2-Speicherung: Gilt das Verursacherprinzip bei Pipeline und Speicherung? (Teil 3)

Laut Medienberichten plant der Kohle- und Atomkonzern RWE den Bau einer CO2-Pipeline, die in weiten Teilen durch Niedersachsen führen würde. Betroffen wären laut Informationen von Umweltverbänden die Landkreise Osnabrück, Diepholz, Nienburg, Osterholz, Rotenburg, Cuxhaven und Stade. RWE beabsichtigt, mithilfe der geplanten Pipeline CO2-Abscheidungen von Kohlekraftwerken in NordrheinWestfalen zu unterirdischen Lagerstätten in Norddeutschland zu transportieren. Dabei soll die sogenannte CCS-Technologie zum Einsatz kommen, die den Wirkungsgrad der Kohlekraftwerke deutlich senkt. Das dabei abgespaltene Kohlendioxid müsste für Tausende von Jahren sicher gespeichert werden. Die Investoren wollen damit den Kauf von Emissionshandelszertifikaten vermeiden.

Der Bundestag berät derzeit einen Gesetzentwurf der schwarz-roten Bundesregierung zur Anwendung von CCS, der der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Der Gesetzentwurf hebelt das Verursacherprinzip aus, obwohl der Bundesrat in seinem Beschluss mit der Drucksachennummer 104/08 eindeutig klargestellt hat, dass eine Freistellung der früheren Betreiber von Speicherstätten für Umweltschäden und Gesundheitsbeeinträchtigungen auszuschließen ist und gegen den umweltpolitischen Grundsatz des Verursacherprinzips verstoßen würde.

Aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfs würden nach Stilllegung der Speicher sämtliche Pflichten auf das Bundesland übergehen, das den Speicher genehmigt hat. Für die Übertragung dieser Pflichten ist eine Frist von nur 30 Jahren vorgesehen. Weitere 30 Jahre soll der ehemalige Betreiber eine Gebühr für die Überwachung zahlen, muss aber schon keine Deckungsvorsorge mehr vorhalten.

Experten halten die Risiken, die im Rahmen der CCS-Technologie insbesondere bei der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid auftreten, für weitgehend ungeklärt. Zudem stellt die CCS-Speicherung eine konkurrierende Nutzung zu Geothermie und Druckluftspeichern für regenerative Energien dar.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch ist der Wirkungsgrad von Kohlekraftwerken mit CCS-Technologie?

2. Wie will die Landesregierung im Rahmen der Bundesratsbefassung verhindern, dass Potenziale für Druckluftspeicherung und Geothermie durch vorrangige Ausweisung von unterirdischen Kohlendioxidspeichern ungenutzt bleiben?

3. Welche Gefahren erwartet die Landesregierung für die Anwohnerinnen und Anwohner von

Kohlendioxidspeichern beim Auftritt von Leckagen?

Ich verweise auf die Vorbemerkungen zur Antwort in der Drs. 16/1335, Mündliche Anfrage 2 der Abg. Wenzel, Twesten, Polat, Meyer, Klein, Limburg (Grüne) „CO2-Speicherung: Gilt das Verursacherprinzip bei Pipeline und Speicherung? (Teil 1)“.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der erhöhte Energieaufwand für die Abscheidung des Kohlendioxids führt gegenüber herkömmlichen Kraftwerken zu einer Verringerung des Wirkungsgrades bei CCS-Kraftwerken. In Abhängigkeit von dem gewählten Abscheidungsverfahren wird dieser Wirkungsgradverlust vonseiten der Kraftwerksbetreiber mit 8 bis 10 % beziffert. Dies hätte zur Folge, dass sich der elektrische Wirkungsgrad eines modernen Kohlekraftwerkes in Höhe von 45 bis 46 % durch Nutzung von CCS auf etwa 36 bis 38 % verringern würde. Experimentalkohlekraftwerke, die durch Verwendung neuer Materialien Wirkungsgrade von ca. 50 % anvisieren, würden mit CCS voraussichtlich Wirkungsgrade von 42 % erreichen. Die Wirkungsgradreduktion durch CCS hängt u. a. von der angewandten CCSTechnologie und dem durch die Entfernung zur unterirdischen Lagerstätte bestimmten Energieeinsatz für den CO2-Transport ab. Angesichts des frühen Entwicklungsstadiums der CCSTechnologie existieren zahlreiche Ansätze, die Wirkungsgradeinbußen weiter zu reduzieren. Belastbare Werte aus der Praxis werden allerdings erst im Rahmen der verschiedenen CCSPilotprojekte ermittelt werden können und liegen daher bisher nicht vor.

Zu 2: Nach dem gegenwärtigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens ist vorgesehen, dass ein Kohlendioxidspeicher nur dann genehmigt werden kann, wenn Beeinträchtigungen von Bodenschätzen oder anderen Nutzungen des Untergrundes, deren Schutz jeweils im öffentlichen Interesse liegt, sowie Beeinträchtigungen bestehender Bergbauberechtigungen ausgeschlossen sind.

Zu 3: Entlang der gesamten CCS-Prozesskette ist ein Austritt von Kohlendioxid möglich. Kohlendioxid ist zu ca. 0,04 % in der Luft enthalten und wird grundsätzlich als unschädlich eingestuft. Nur in hohen Konzentrationen kann es schädliche Auswirkungen haben. Eine solche schädliche Konzentration von Kohlendioxid in freier Luft setzt voraus, dass punktuell eine sehr große Menge austritt. Aufgrund der Erfahrungen aus der Erdöl- und Erdgas

industrie sind solche punktuellen Freisetzungen von großen Kohlendioxidmengen unwahrscheinlich.

Anlage 33

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 34 des Abg. Christian Meyer (GRÜNE)

Verheimlicht die Landesregierung erneut Dioxinfunde?

Die Messergebnisse der Grasproben im Zusammenhang mit dem am 27. bis 29. September 2008 stattgefundenen Probesommerstau zur Überführung eines Kreuzfahrtschiffes wurden nicht auf parlamentarische Anfrage (Drs. 16/790, Anfrage Nr. 6, Abg. Meyer und Wenzel (GRÜNE): „PCB-Belastung an der Ems nach dem Probestau Ende September 2008 - Was hat die Landesregierung zu verbergen?“) , sondern erst Mitte Februar 2009 im Rahmen der Sitzung der informellen „Verantwortungsgemeinschaft Ems“ bekannt gegeben.

Die Ergebnisse zeigten bei allen Proben eine deutliche Erhöhung der Dioxin- und PCB-Belastung nach dem Sommerstau um das bis zu Dreifache. Zulässige Grenzwerte wurden zum Teil deutlich überschritten.

Auch bei 40 Bodenproben in Überschwemmungsflächen der Ems und Vergleichsproben außerhalb der Überschwemmungsgebiete zeigten sich deutliche Unterschiede, die nach Einschätzung der Landesregierung auf den Wasserpfad als Ursache der Dioxinbelastung an der Ems hindeuten.

Nach diesen Messergebnissen lagen die Werte in Überschwemmungsflächen im Schnitt um das Fünffache höher als außerhalb. Es liegt daher nahe, dass künstliche Eingriffe und Aufstauungen des Flusses die Dioxin-/PCB-Problematik an der Ems deutlich verschärft haben.

Trotz dieser festgestellten deutlichen Unterschiede bei den angeführten Bodenbelastungen behauptet das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesregierung auf seiner Homepage: „Die Schadstoffkonzentrationen in Boden, Sedimenten und Luft dagegen erwiesen sich als unauffällig.” (http://www.ml.niedersachsen.de/master/C5580 9226_N55807932_L20_D0_I655.html)

„Es ist deshalb davon auszugehen, dass in Überschwemmungsgebieten wie an der Ems zwar spezielle Zusatzfaktoren zu beachten sind, insbesondere die Belastung mit dl-PCB aber ubiquitär, das heißt, überall, gegeben ist und insofern kein spezifisches Problem der Emsregion oder des Landes Niedersachsen darstellt. Eine europa- bzw. weltweite Dimension muss angenommen werden.” (http://www.

ml.niedersachsen.de/master/C55794016_N558 15721_L20_D0_I655.html)

Zufallsfaktoren erklären nach Einschätzung von Experten wie Professor Kruse von der Universität Kiel nicht die eindeutige Überschreitung von Grenzwerten und den deutlichen Anstieg in allen vier Proben vor und nach dem Sommerstau. Beim Winterstau vom 22. und 23. Februar wurde laut Presseberichten aus Kostengründen auf eine erneute Beprobung verzichtet.

Gleichzeitig ist nach wie vor die Belastung von Rindfleisch im Zusammenhang mit der Dioxin/PCB-Problematik offen. Die bisherigen vier Proben überschritten bei PCB allesamt den nicht verbindlichen Höchstwert bei Dioxin und eine sogar den gesetzlich vorgeschriebenen Summenwert von Dioxin und PCB.

Seitdem wurden weitere Proben von Rindfleisch und Rinderlebern in Niedersachsen angekündigt, wurde aber bislang nichts dazu veröffentlicht. So ist es nicht überprüfbar, ob die von der Landesregierung vorgetragene These, der Verbraucherschutz sei in allen Fällen gewährleistet, belegbar ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Ergebnisse (mit Messer- gebnis aufgeschlüsselt nach PCB und Dioxin, sowie dem Summenwert, Datum, Ort, Typ und Anzahl) haben die Untersuchungen von Rindfleisch, Rinderlebern, Schaffleisch und Schafslebern seit Entdeckung der Dioxinproblematik an der Ems im Zeitraum 2007 bis heute ergeben, und wie viele davon haben die zulässigen Grenz- bzw. Auslösewerte überschritten?

2. Wird - da die Landesregierung von Zufallsfunden beim letzten Sommerstau spricht - eine erneute Untersuchung von Gras-, Boden- und Sedimentproben beim Sommerstau für die Schiffsüberführung vom 19. und 20. Juni 2009 stattfinden und, wenn nein, warum nicht?

3. Wie erklärt sich die Landesregierung den im letzten Jahr festgestellten deutlichen Anstieg der Belastungen durch den Sommerstau?

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer (Grüne) soll offensichtlich den Eindruck vermitteln, dass die Landesregierung wichtige Untersuchungsergebnisse und Befunde im Zusammenhang mit den Dioxin- und/oder PCBFunden an der Ems verheimlicht hat. Dies ist entschieden zurückzuweisen.

Die Landesregierung hat keine Messergebnisse verheimlicht. Im Gegenteil: Die Landesregierung hat stets für die notwendige Transparenz gegenüber dem Landtag, gegenüber den betroffenen Kreisen und gegenüber der Öffentlichkeit gesorgt.

Der Landtagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung wurde im Zusammenhang mit der Belastung der

Emsflächen mit dl-PCB von MU und ML umfangreich informiert. Letztmals fand diese Unterrichtung am 6. März 2009 statt. Die betroffenen Kreise wurden im Rahmen der Sitzungen der „Verantwortungsgemeinschaft Ems“ auf dem Laufenden gehalten. Für die Öffentlichkeit stehen umfassende Informationen auf der Homepage des ML zur Verfügung.

Alles das ist das Gegenteil von Verheimlichen. Es ist eine offene Informationspolitik.

Die Landesregierung hat aber nicht nur umfassend informiert, sie hat auch umfangreiche Maßnahmen zum Verbraucherschutz und zur Ursachenforschung veranlasst. Nicht zuletzt hat die Landesregierung den Bund und die Länder davon überzeugt, dass die Dioxin- und PCB-Problematik keine auf Niedersachsen beschränkte Herausforderung darstellt, sondern dass von einer ubiquitären Belastung auszugehen ist.

Im Einzelnen sei daran erinnert, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin auf der Basis von 140 Untersuchungsergebnissen aus Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen feststellte, dass die Belastungen nicht regional begrenzt sind. Folglich riet das BfR vom Verzehr potenziell belasteter Schafleber ab und bestätigte somit die vom ML zuvor herausgegebene Verzehrswarnung.

Es sei weiterhin daran erinnert, dass die Regierung der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Entwicklungen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften gebeten hat, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu bitten, ein Gutachten über die Sicherheit von Schafleber als Lebensmittel und deren Beitrag zur Ernährung zu erstellen.

Nicht zuletzt sei daran erinnert, dass im Rahmen des von der Landesregierung initiierten Expertenworkshops nicht nur der Forschungsbedarf zur Ursachenermittlung der Belastung der Emsflächen mit dl-PCB und Dioxinen festgestellt wurde, sondern auch der Bedarf zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Verwaltung und zur Erstellung von Managementempfehlungen für die landwirtschaftliche Flächennutzung. Da diese Fragestellungen nicht allein für ein Bundesland von Interesse sind, hat BMU zu einer speziell zu diesen Fragestellungen anberaumten Besprechung am 17. Juni 2009 in Bonn eingeladen. An diesem Termin werden die Länder Vorschläge für die aus

ihrer Sicht notwendigen Forschungsprojekte vorstellen und über deren Umsetzung beraten.

Des Weiteren wird festgestellt: Die in der Anfrage angesprochene Probe mit Überschreitung des Summenhöchstgehaltes von Dioxinen und dl-PCB ist kein Zufallsbefund. Sie stammt von einem Rind aus einem Risikobetrieb. Risikobetriebe unterliegen nach wie vor dem bekannten amtlichen Überwachungsprogramm. Die Lebern der Schlachttiere dieser Betriebe müssen auf ihren Gehalt an Dioxinen/dl-PCB untersucht oder alternativ verworfen werden. Darüber hinaus sind alle Tiere dieser Betriebe, die geschlachtet werden sollen, der Behörde bekannt zu geben. Hierdurch wird im Rahmen der amtlichen Überwachung eine risikoorientierte Probenauswahl sichergestellt.

Die geplanten Untersuchungen von Rindfleisch und Rinderlebern sollen im Rahmen eines Forschungsprojektes durchgeführt werden, mit dem der bislang noch kaum bekannte Transfer von dl-PCB vom Boden in die Pflanze, das Tier und damit das Lebensmittel untersucht werden soll. Diese Untersuchungen werden als Teil der o. g. Forschungsprojekte am 17. Juni 2009 in Bonn vorgestellt werden.

Die Untersuchung von Schaffleisch ist nicht über das normale Maß der Lebensmittelüberwachung hinaus notwendig, da alle bisher ermittelten Gehalte an Dioxinen und dl-PCB von potenziell als Lebensmittel in Verkehr kommenden Schafen unauffällig waren. Die Lebern von Schafen gelten seit Januar 2009 als generell belastet und werden verworfen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Eine Aufstellung der Einzelergebnisse ist in der Anlage beigefügt. Zusammengefasst ergibt sich folgendes Bild:

Rindfleisch Ems

11 Proben, 3 Auslösewertüberschreitungen, keine Höchstgehaltüberschreitung