Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Korter ebenfalls drei Minuten, wenn sie sie denn braucht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte hat deutlich gemacht: Die Ministerin hat als oberste Dienstherrin in skandalöser Weise ein Disziplinarverfahren gegen einen Landesbeamten politisch motiviert eingeleitet.
Sie redet sich heraus. Es fehlt der Wille zur Aufklärung und zur Aufrichtigkeit gegenüber dem Parlament.
Die Ministerin konstruiert hier den Automatismus eines sich selbst einleitenden Disziplinarverfahrens. Wieso, frage ich nur noch einmal, braucht das Ministerium dann vom 12. November 2008 bis zum 21. April 2009, um die angeblich doch so klar belegbaren Dienstvergehen - die es inzwischen offensichtlich nicht mehr gibt, weil das Disziplinarverfahren ja eingestellt wird - zu belegen? Wer das glaubt, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.
Wieso entpuppen sich die Vorwürfe dieses Disziplinarverfahrens als gegenstandslos, wenn sie doch so unglaublich bedeutend waren? - Ich stelle fest: Es fehlt am Willen zur Aufklärung. Es fehlt an der Aufrichtigkeit.
Herr Thümler, Sie brauchen sich hier nicht über unsere Verfahrensweise aufzuregen. Hätten Sie einmal in die Akten geguckt
- den Teil, den wir einsehen dürfen -, dann würden Sie wissen, wovon wir reden. Eines muss ich hier klarstellen: Die Ministerin hat mit keinem Wort zu den Vorwürfen Stellung genommen, die ich aus dem Spiegel zitiert habe,
zu der Darstellung, die die Dezernentin der Landesschulbehörde dort gebracht hat. Frau Helmhold hat die Frage wiederholt: Wer hat eigentlich gelogen? Die Ministerin, Herr Dempwolf oder die Dezernentin? - Dazu hat die Ministerin geschwiegen. Hier steht Aussage gegen Aussage. Eine Ministerin, die uns hier nicht einmal aufrichtig die Wahrheit sagen kann, gehört entlassen. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag der SPD.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Jüttner, wir haben Ihnen heute in der Aktuellen Stunde aufmerksam zugehört, um von Ihnen die Begründung für Ihren Entlassungsantrag zu bekommen und ihn auch zu verstehen.
Von daher kann ich zu Ihren Vorwürfen jetzt zusammenfassend sagen: Der Vorwurf der Weitergabe der Personalakte Brandt an die Öffentlichkeit richtet sich nicht gegen die Ministerin. Die Ministerin ist vielmehr bemüht, aufzuklären, wer die Informationen weitergegeben hat. Dies ist kein Grund für eine Rücktrittsforderung.
Der Vorwurf der politischen Intervention bezüglich der Einleitung eines Disziplinarverfahrens ist dadurch widerlegt worden, dass der betroffene Beamte selbst bzw. die GEW erklärt hat, dass die Unterrichtsverpflichtung nicht ausreichend abgeleistet worden ist. Um diesen Vorwurf abzuarbeiten, war es auch im Interesse des betroffenen Beamten erforderlich, ein Disziplinarverfahren zur Klärung des Sachverhaltes durchzuführen.
Frau Korter, zu dem Vorwurf, den Sie gebracht haben, nämlich dem Vorwurf der Unwahrheit gegenüber dem Landtag, muss ich sagen: Dieser Vorwurf ist am letzten Montag im Kultusausschuss durch Ihren eigenen Kronzeugen, den Präsidenten der Landesschulbehörde, widerlegt worden.
(Ina Korter [GRÜNE]: Sie waren doch gar nicht dabei! - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Woher wissen Sie das denn?)
Meine Damen und Herren, Frau Korter, ich will Ihnen genau sagen: Der einzige Grund, warum Sie hier heute diese ganzen Geschichten erzählen konnten, ist, dass Sie dies unter dem Schutzmantel der Vertraulichkeit tun. Wir haben nämlich nicht die Gelegenheit, alles das, was Sie hier behaupten und an Unwahrem in den Raum stellen, durch die Akten zu widerlegen.
(Zurufe von der SPD und von der LIN- KEN: Heben Sie die Vertraulichkeit auf! - Hans-Henning Adler [LINKE]: Sie haben etwas zu verstecken! Das ist der Grund! - Weitere Zurufe - Glo- cke des Präsidenten)
Die Vertraulichkeit der Akten ist vom Kabinett als gesamtem Organ auf der Grundlage früherer Entscheidungen zur Aktenübersendung beschlossen worden
(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Schreiben Sie als Fraktionsvorsitzender doch mal einen Brief an das Kabinett!)
und nicht von der Kultusministerin selber. Von daher ist auch dies kein Grund für eine Rücktrittsforderung.
Herr Jüttner, es bleibt also in der Tat ein einziger begründeter Vorwurf, den Sie gegen die Kultusministerin erheben können:
Sie können der Kultusministerin zu Recht vorwerfen, dass sie die SPD-Konzepte in der Bildungspolitik nicht umsetzt. Ich sage Ihnen: Das ist gut so. Deshalb genießt sie unser Vertrauen.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Johanne Modder [SPD]: Das ist billig, Herr Bode! Ganz billig! Thema ver- fehlt!)
(Karl-Heinz Bley [CDU]: Gibt es schon wieder neue Erkenntnisse? - Dr. Uwe Biester [CDU]: Man kann Anträge auch zurücknehmen!)
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich bitte zunächst festhalten: Es ist unzutreffend, dass Herr Brandt dem Land auch nur eine einzige Stunde schuldig geblieben ist. Vielmehr sind alle Verpflichtungen erfüllt. Die Freistellung ist bis 2012 geregelt. Die zeitweilig vom Ministerium verweigerte Freistellung, Zuweisung oder Teilzeitregelung hatte Minusstunden produziert.
Das ist zwar Geschichte. Aber die aufgelaufenen Stunden haben zum Disziplinarverfahren geführt. Man könnte dazu auch ein anderes Fazit ziehen, als wir in der letzten Stunde gezogen haben. Im Grunde genommen könnte man fast sagen: Man hat ihm eine Falle gestellt, indem man ihn nicht vorher informiert hat.
(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN - Wider- spruch bei der CDU und bei der FDP)
Er hat im Übrigen nicht eine einzige Stunde Arbeit verweigert, wie Sie es ständig in den Raum stellen. Sie haben von vernünftigen Lehrkräften geredet, an denen sich Herr Brandt ein Vorbild nehmen solle. Ich finde das ungeheuerlich. Dafür müssten Sie sich normalerweise entschuldigen.
Zweiter Punkt. Zu den in der Zeitung veröffentlichten Zitaten haben wir entgegen den hier geäußerten Vorwürfen von Herrn Bode keine konkreten Antworten von der Landesregierung oder dem Vertreter der Landesschulbehörde bekommen.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Björn Thümler [CDU]: Das liegt daran, dass Sie nicht zuhören!)
Ich darf hier leider nicht zitieren, was Herr Dempwolf geantwortet hat, weil das der Vertraulichkeit unterliegt.
Es bleibt nach wie vor der Nachgeschmack, dass die Ministerin bereits Ende März davon wusste, dass sich Medien für diesen Fall interessieren. Herr Brandt musste am 18. April aus der Presse, aus dem Focus, erfahren, dass ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet wird;
die Mitteilung darüber wurde ihm erst vier Tage später ausgehändigt. Bereits hier hätten Sie tätig werden müssen. Schon Ende März hätten Sie in Ihrem Hause nachforschen müssen, wie Akten an die Bild-Zeitung kommen konnten, wie man in der Zeitung nachlesen kann. Hier haben Sie nichts getan. Sie haben das unterlassen. Damit haben Sie eine Pflichtverletzung begangen. Sie gehören abgelöst! Wir beantragen sofortige Abstimmung über diesen Entlassungsantrag.