Erstens hat Herr Brandt Ihnen davon abgeraten, einen Untersuchungsausschuss einzurichten. Er wusste, warum.
Zweitens haben Sie dort - nach dem, was mir mitgeteilt worden ist - gesagt, man könne sich ja nicht richtig darauf verlassen, ob Herr Brandt wirklich eine weiße Weste hat.
Die Scheinheiligkeit, die in diesem Fall zum Ausdruck gebracht wird und mit der Sie heute diskutieren, spricht Bände. Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Kehren Sie zurück zu einer sachgemäßen Politik!
(Starker, lang anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das fällt auf Sie zurück, Herr Klare! - Detlef Tanke [SPD]: Der Beifall wird euch noch weh tun!)
Meine Damen und Herren, die nächste Rednerin ist Frau Reichwaldt von der Fraktion DIE LINKE. Sie hat noch eine Restredezeit von 1:28 Minuten. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Klare und auch Herr Försterling, das ist schon ein unglaublicher politischer Stil. Sie kennen den Vorgang. Mir liegt ein Schreiben der Landesschulbehörde in Kopie vor, in dem der Beteiligte, Herr Brandt, aufgefordert wird, sein Einverständnis mit der Einstellung des Verfahrens zu erklären. Sie wissen es ganz genau und lassen das einfach aus.
(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Woher wissen Sie das denn? - Björn Försterling [FDP]: Ich habe ein sol- ches Schreiben nicht bekommen!)
Sie setzen Ihre Diffamierungskampagne gegen einen Gewerkschaftsfunktionär fort, von dem Sie ganz genau wissen, dass er für die Ausübung seiner gewerkschaftlichen Tätigkeit ordnungsgemäß freigestellt ist.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, was eine Projektion ist. Man kann Gefühle projizieren, man kann auch die eigene Verantwortung projizieren, und das tun Sie hier. Das ist eine wirklich unsägliche Sitte innerhalb der politischen Auseinandersetzung, die ich zutiefst verabscheue. Ich finde es wirklich schändlich, wie Sie hier mit dieser Angelegenheit umgehen.
Meine Damen und Herren, es hat sich noch einmal Herr Jüttner für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Die SPD-Fraktion hat eine Restredezeit von 2:42 Minuten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kann mit Herrn Brandt unterschiedlicher Meinung sein, man kann sich mit ihm streiten, das ist gar nicht das Thema. Er vertritt mit anderen im Hauptpersonalrat in Niedersachsen 80 000 Beschäftigte, und dafür ist er freigestellt. Das zu diffamieren, ist die erste Sauerei.
(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN - Karl-Heinz Klare [CDU]: Herr Jüttner, er ist jetzt freigestellt! - Weitere Zurufe von der CDU)
Die Restfreistellung erfolgt, wie häufig bei Gewerkschaftsvertretern im öffentlichen Dienst, durch eine Finanzierung durch die jeweilige Gewerkschaft. Das ist gang und gäbe und wird immer wieder verrechnet.
(Heiner Bartling [SPD]: Das begreift ihr gar nicht! Das kennt ihr gar nicht! - Karl-Heinz Klare [CDU]: Seit wann denn?)
Zweite Bemerkung. Herr Brandt hat eine öffentliche Erklärung abgegeben, wonach es noch zwei Nachberechnungen gibt, nachdem das Disziplinarverfahren eingeleitet worden ist. Das kann gar nicht die Grundlage gewesen sein.
- ich habe es hier in Kopie vorliegen -, dass alle Vorwürfe gegen Herrn Brandt erledigt sind, meine Damen und Herren.
Sie erwecken hier den Eindruck, das Verfahren würde zwar eingestellt, aber Herr Brandt hätte eigentlich Dienstrechtsverletzungen begangen. Ich bin nicht sicher, ob Frau Heister-Neumann der gleichen Meinung ist, aber Sie haben das eben gesagt.
Wenn das so wäre, Herr Klare, dann hätte die Landesschulbehörde die Möglichkeit gehabt, das Verfahren nach § 32 Abs. 1 Satz 2 einzustellen. Da steht nämlich:
„Die Disziplinarbehörde stellt das Disziplinarverfahren ein, wenn ein Dienstvergehen zwar erwiesen ist, eine Disziplinarmaßnahme jedoch nicht angezeigt erscheint.“
Das wäre rechtlich möglich gewesen. Dann hätten Sie sagen können: Na, ganz sauber war Herr Brandt ja nicht.
Die Landesschulbehörde hat allerdings dem Anwalt von Herrn Brandt geschrieben: „Ich beabsichtige, das Verfahren einzustellen nach § 32 Abs. 1 Satz 1 des Disziplinargesetzes.“ Und da steht, meine Damen und Herren:
„Die Disziplinarbehörde stellt das Disziplinarverfahren ein, wenn ein Dienstvergehen nicht erwiesen ist.“
Herr Klare, das Niedersächsische Disziplinargesetz in Verbindung mit Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist eindeutig:
„Für das Vorliegen eines Dienstvergehens müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Dies erfordert, dass der Dienstvorgesetzte Kenntnis von Tatsachen erhält, aufgrund derer die hinreichende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung gegeben ist.“
Die lag nicht vor, wie wir jetzt wissen und wie die Landesschulbehörde jetzt auch schriftlich festgestellt hat.
Einen Schlusssatz gestatten Sie mir: Wenn ich als Ministerin Kenntnis von einem solchen Vorgang erhalte und erfahre, dass gegen einen Gewerkschaftsvertreter in einem Mitbestimmungsorgan ein solcher Vorwurf erhoben wird, komme ich dann nicht vielleicht auf die Idee, mit dem einmal darüber zu reden? Das wäre ja auch ein Ansatzpunkt, meine Damen und Herren.
(Starker, lang anhaltender Beifall bei der SPD - Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es mehr als peinlich, gar skandalös, wie die Regierungsfraktionen hier mit dieser Rufmordkampagne gegen Eberhard Brandt umgehen.