Wolfgang Jüttner

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was hätte das Unternehmen VW im nächsten Jahr machen sollen, wenn es diese Debatte nicht gegeben hätte!
Die hätten wirklich nicht mehr weitergewusst!
Aber im Ernst: Wir reden hier über ein Unternehmen, das - ich glaube aus guten Gründen, dass es das auch schaffen wird - im Jahre 2018 Weltmarktführer sein will. Es will ab 2016 jedes Jahr 10 Millionen Autos in den Markt drücken. Es zeigt seit Jahren, dass es hoch innovativ ist.
Natürlich kann das Land als Eigner stolz auf die Entwicklung dieses Unternehmens sein,
übrigens auf die Beschäftigten, Herr Adler, aber auch auf die Unternehmensführung, die Entscheidungen umgesetzt hat, die gegenwärtig dazu führen, dass die Delle im Pkw-Verkauf in Europa durch dramatische Zuwächse beispielsweise im amerikanischen und im südostasiatischen Markt und auch in Russland kompensiert wird.
Das heißt, wir haben hier ein Unternehmen, das langfristig plant - übrigens für Zeiträume, die länger als die Wahlperioden in Niedersachsen dauern - und vergleichsweise wenig darauf schaut, wie die Wirtschaftsförderung bei Herrn Bode gestrickt ist oder seinem Nachfolger gestrickt sein wird. Dieses Unternehmen denkt nämlich in einer anderen Liga, meine Damen und Herren.
Wir sind gut beraten, es dabei im Rahmen der geringen Möglichkeiten, die wir haben, zu unterstützen. Wir haben uns in den letzten Jahren auch nicht darüber gestritten, Frau Mundlos. Wir waren uns einig, was das VW-Gesetz angeht. Ich hatte den Eindruck, das war ein Plädoyer gegenüber der FDP, das Sie an der Stelle gehalten haben.
Denn es ist wirklich notwendig, dass das VWGesetz bestehen bleibt.
Sie haben die einzelnen Standorte geschildert und deutlich gemacht, wo sich das Land wirklich engagiert hat. Aber gestatten Sie mir an der Stelle eine persönliche Bemerkung. Es müsste doch eigentlich noch möglich sein, in so einer Debatte der Wahrheit Genüge zu tun und deutlich zu machen: Wenn wir über den Standort Osnabrück reden, dann hat das relativ viel mit Christian Wulff zu tun. Das wollen wir hier fairerweise auch einmal sagen. Ich bin nicht sein Freund, und ich muss mich hier nicht für ihn in die Bresche werfen. Aber an der Ecke hat er viel gemacht. Das gilt auch für das VW-Gesetz, was wir nicht vergessen wollen.
Er ist bei Ihnen Persona non grata; das kann ich auch verstehen. Aber er hat hier und da auch etwas für das Land geleistet. Davor haben wir auch Respekt.
Wenn hier der Eindruck entwickelt wird, dass es etwas mit Heimatgefühl zu tun hat, dass die 11 Milliarden Euro Investitionen, die dem Land richtig gut tun, nach Niedersachsen gehen, dann sage ich Ihnen: Das ist dummes Zeug. Das hat auch nichts mit Ihrer Wirtschaftspolitik zu tun. Ich sagen Ihnen, womit das etwas zu tun hat. Alle anderen Weltkonzerne, die nach anderen inneren Führungsgrundsätzen geführt werden, würden sehr viel mehr im Ausland investieren, als das bei Volkswagen gegenwärtig passiert. Und wissen Sie, womit es zu tun hat, dass das bei Volkswagen nicht passiert? - Das hat mit einer ganz eigenen Unternehmenskultur und mit einer ganz eigenen Mitbestimmungskultur zu tun, meine Damen und Herren! Auf die sind wir richtig stolz!
Frau Mundlos hat sich hier hingestellt und gesagt: Die CDU ist die Partei der Mitbestimmung. - Wenn sie das doch wäre, gnädige Frau, dann wäre es großartig. Wir können ja mal drangehen und für das, was die Grundlage von VW ist, nämlich die Stärke der Gewerkschaft und des Betriebsrates, mitbestimmungsrechtliche Grundlagen schaffen, wenn - und ich meine, das ist so - das KoManagement von Betriebsräten die Qualität von Unternehmensentscheidungen verbessert. Das wäre ein großer Schritt für Niedersachsen. Da wären wir wirklich mit Schwung dabei.
Nein danke, ich möchte zu Ende vortragen.
Es wurde auch deutlich gemacht, was Volkswagen noch macht: Die investieren nicht nur und sichern damit Arbeitsplätze und neue Innovationen, sondern sie betätigen sich auch sozialpolitisch.
Zwei Beispiele will ich neben den Tarifabschlüssen nennen, die natürlich zur Stabilisierung der inneren Märkte wichtig sind:
Im Mai hat Volkswagen einen Tarifvertrag zum Bereich Leiharbeit abgeschlossen. Darin ist für die Zukunft Equal Pay im Volkswagenkonzern festgelegt. Und darin ist festgelegt, dass der Anteil von Leiharbeitern an der Gesamtbelegschaft nicht über 5 % liegen darf. Das ist ein großartiges Ergebnis. Das gibt es sonst fast nirgends.
Der nächste Schritt war: Herr Winterkorn hat im November dieses Jahres eine Charta der Zeitarbeit verkündet und die Inhalte dieses Tarifabschlusses auf den gesamten Weltkonzern Volkswagen übertragen, meine Damen und Herren. Die gilt jetzt für alle 500 000 Beschäftigten von Volkswagen. Auch darauf können wir stolz sein.
Letzte Bemerkung. - Wir reden hier ja auch über Jugendarbeitslosigkeit. Bei Volkswagen ist im Tarifvertrag jetzt geregelt, dass jedes Jahr 1 250 Auszubildende eingestellt werden - eine absolute
Zahl; das traut sich sonst niemand; auch das ist Ergebnis des Drucks des Betriebsrates - und dass alle 1 250 nach der Ausbildung übernommen werden.
Meine Damen und Herren, Volkswagen ist ein ökonomischer Erfolg und ein sozialpolitischer Musterbetrieb. Darauf sind wir stolz. Wir hoffen, dass das auch so bleibt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Güntzler, darf man denn mitmachen, wenn Sie etwas machen? - Das ist jetzt die Frage.
Ich bin einer, der sich ein Leben ohne Sport nicht vorstellen kann. Damit befinde ich mich bei 2,8 Millionen Sporttreibenden in den niedersächsischen Vereinen ja in guter Gesellschaft. Wenn der Landtag die Bedingungen für den Sport verbes
sert, dann ist es selbstverständlich, dass wir das unterstützen.
Dass das ausgerechnet am Tag des Ehrenamtes passiert, ist ein glücklicher Zufall; das finde auch ich. Denn der Sport wäre ohne Ehrenamt nicht denkbar. Es gibt welche, die das professionell machen. Aber die meisten machen das in ihrer Freizeit. Da ist es gut, wenn der Landtag das verbessert, zumal parallel dazu im Bundestag gerade die Bedingungen für das Ehrenamt verbessert werden. Das kann ein ganz gutes Paket werden, und da sind wir dabei.
Wir stimmen dem Gesetzentwurf auch deshalb gerne zu, weil die Verwerfungen, die im ursprünglichen Text enthalten waren, nach den Einwänden der Verbände und auch unseren Hinweisen abgestellt worden sind. Das Referenzjahr ist auf das Jahr 2011 vorgezogen worden. Das ist jetzt fair, finde ich.
Alles, was mit der Verbraucherzentrale zu tun hat, unterstützen wir sehr. Das war von der Systematik her bisher nicht drin. Die Sätze für die Destinatäre sind noch einmal hochgesetzt worden. Alles in allem ist das jetzt ein Text, der politisch in Ordnung ist.
Herr Güntzler, der einzige Satz, der mir bei Ihnen nicht gefallen hat, ist der, dass Sie behaupten, hier sei alles handwerklich und rechtlich sauber gemacht. Da gibt es welche, die sagen: Na ja, bei dem Gesetzentwurf war es auch nicht so. - Wir wollen aber nicht kleinlich sein. Es wird ja eine Evaluierung geben.
Aber weil wir so zügig darüber hinweggegangen sind, ist Ihr Einwand, was den Umgang mit der Wohlfahrtspflege angeht, nichtig. Ich stimme Ihnen zu, ein abschließendes Gesetz war in den wenigen Wochen für die Wohlfahrtspflege nicht hinzubekommen, weil es noch komplizierter wäre als beim Sport. Aber dazu, sich als Landtag darauf zu verständigen, dass in der nächsten Wahlperiode ein Gesetz für die Wohlfahrtspflege gemacht wird, hätten Sie Ihre Bereitschaft erklären können, finden wir.
Bisher waren wir immer davon ausgegangen, dass es eine strukturelle Gleichbehandlung der Wohlfahrtspflege mit dem Sport gibt. Das haben Sie hier inhaltlich leicht durchbrochen, indem der Sport
etwas zusätzlich bekommen hat. Das kritisieren wir nicht. Aber die Schere darf nicht weiter auseinandergehen. Deshalb haben wir diesen Antrag auf den Tisch gelegt in der Hoffnung, dass Sie dem zustimmen, weil Sie auch signalisiert haben: Eigentlich sehen Sie das auch so. - Geben Sie sich einen Ruck, und stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu! Dann haben wir hier ein rundes Paket verabschiedet.
Gestatten Sie mir eine Schlussbemerkung. Meine erste Rede in diesem Hause habe ich im Januar 1987 gehalten. Damals habe ich eine Große Anfrage der SPD zur Situation in der Gewerbeaufsichtsverwaltung eingebracht. Minister Werner Remmers saß links außen - die Umweltminister sitzen ja immer links außen - und sagte: Woher weiß der Kerl das nur?
Seitdem habe ich hier häufig geredet: Regierungserklärungen abgegeben, auf Regierungserklärungen repliziert, Große Anfragen eingebracht und beantwortet, Kleine Anfragen eingebracht und beantwortet, ganz viele Entschließungsanträge begründet. Bemerkenswert war dabei Folgendes: Keine Rede, die ich aus der Oppositionsrolle heraus gehalten habe, war so gut, als dass sie die Mehrheit derart beeindruckt hätte, dass sie anders abgestimmt hätte. Das habe ich nicht verstanden, aber das war so.
Aber egal, wie schlecht meine Rede war: Die eigenen Leute haben immer so gestimmt, wie es richtig war.
Das, meine Damen und Herren, ist Demokratie. - Man darf das übrigens nicht persönlich nehmen. Das habe ich in den knapp 27 Jahren hier auch nie getan. Diese Rede, die ich gerade halte, ist übrigens meine 825., meine Damen und Herren; wir haben es nachgeschaut.
Ich finde nicht, dass alle so lange bleiben müssen, weil ein bisschen Neuanfang auch immer ganz gut ist.
Mir hat es hier wirklich gefallen. Es war sehr anregend. Ich bedanke mich bei denen, die mir von Zeit zu Zeit bei meinen Reden zugehört haben. Ich entschuldige mich bei denen, die ich durch Zwischenrufe aus dem Tritt gebracht habe.
Und sollte ich in diesen langen Jahren einmal jemanden beleidigt haben,
was ich mir wirklich nicht vorstellen kann, dann entschuldige ich mich dafür.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein Fazit ziehen. Es gibt ja viel Kritik am Parlamentarismus. Natürlich ist das, was wir hier im Alltag machen, zum Teil verbesserungsfähig; da könnte ich auch ein paar Dinge nennen. Natürlich geht auch mehr direkte Beteiligung der Bevölkerung. Ich bitte aber alle eindringlich darum, die parlamentarische Demokratie mit allem zu verteidigen, was nur geht! Man sollte Interessen bündeln, Interessen ausgleichen, zwar Mehrheit sein wollen, aber die Minderheitsrolle hier mit Anstand ertragen können und nach außen zeigen, dass das eine ganz ernsthafte Geschichte ist und dass sich alle darum bemühen, für die 8 Millionen Menschen in Niedersachsen die Lebensverhältnisse zu verbessern.
Das muss die Antriebskraft sein. Das muss auch hin und wieder außen so wahrgenommen werden können. Die politische Demokratie lebt von denen, die sich in ihr engagieren. Je mehr das sind, umso besser kann man die Arbeit verteilen, und umso verankerter ist sie auch in der Praxis.
Ich wünsche diesem Parlament für die Zukunft alles Gute.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor einigen Jahren wäre es schwer vorstellbar gewesen, dass die UNO das Genossenschaftswesen als das Thema des Jahres hervorhebt. Genossenschaften galten insbesondere in den entwickelten Industriestaaten eher als verschnarcht und als von gestern. Darauf will ich ausdrücklich hinweisen.
Diese Situation hat sich inzwischen deutlich verändert. Zu tun hat das sicher auf der einen Seite mit der Globalisierung und der immer stärkeren Anonymisierung von wirtschaftlichen und finanzpolitischen Entwicklungen und den darin steckenden Krisen und auf der anderen Seite mit dem Wunsch von immer mehr Menschen, selbstbestimmt darüber zu reden, wie sich ihr Umfeld ganz konkret entwickelt. Frau Weisser-Roelle hat das, wie ich finde, überzeugend ausgeführt.
Das 19. Jahrhundert kennt die Genossenschaften eher als Selbsthilfe mit einem starken karitativen Bezug. Liberale setzen sich für Ärmere ein, um sie aus der Not herauszuholen und ihre wirtschaftlichen Belange gemeinsam zu entwickeln. Im Übrigen sind Genossenschaften nicht per se und rechtlich zwingend gemeinwohlorientiert. Darauf will ich ausdrücklich hinweisen.
Heute gibt es das immer noch, und zwar im Bereich der Wohnungswirtschaft und im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion, weil es Einzelne überfordern würde und deshalb sinnvoll ist, ge
meinsam Einkaufsgenossenschaften zu bilden und Ähnliches.
In den letzten Jahren erleben wir aber immer stärker - das ist durch die Gesetzesänderung 2006 noch einmal begünstigt worden -, dass Menschen weniger abhängig sein wollen und ihre wirtschaftlichen Belange in überschaubaren Zusammenhängen und in lokalen Wirtschaftskreisläufen organisieren möchten.
Allein seit 2006 haben sich über 500 Energiegenossenschaften in Deutschland gegründet. Sie sind langsam nicht mehr nur das Sahnehäubchen, sondern einer der zentralen Bestandteile der Umorganisation im Bereich der Energiewirtschaft.
Ähnliches erleben wir bei der IT-Wirtschaft und bei den kreativen Berufen. Beispielsweise wurden in Berlin Musikangebote neu organisiert. Wir erleben das in Nordhessen, wo sich über 300 Ärzte zusammenschließen und ganz neue, interessante Geschäftsideen auch über das Genossenschaftswesen abwickeln.
Hinter all dem stehen ein neues, gestärktes bürgerschaftliches Engagement und auch bürgerschaftliches Bewusstsein. Herr Hillmer, deshalb ist das nicht nur eine interessante Geschäftsidee, wie ich finde, sondern dahinter steckt auch eine interessante Demokratieidee. Jemand, der sich genossenschaftlich organisiert, will mitwirken. Er will nicht nur Kunde sein, sondern den Zusammenhang zwischen Eigentum und Nutzen ganz konkret für sich entwickeln. Das macht er - darauf haben alle Rednerinnen und Redner hingewiesen - in anderen Zeitläufen als internationale Kapitalbewegungen. Deshalb ist es für eine Gesellschaft verträglicher. Deshalb glaube ich auch, dass die Zukunft unseres Wirtschaftslebens aus drei Komponenten bestehen wird. Die erste ist der private Markt, der einen großen Stellenwert behalten wird, die zweite ist der öffentliche Sektor, und die dritte ist ein ausgebauter genossenschaftlicher Bereich. Diese drei ergeben die Wirtschaft insgesamt.
Ich will auch die kritische Anmerkung von Frau Weisser-Roelle aufnehmen. Sie hat Angst, dass das Grundprinzip des Genossenschaftswesens - jedes Mitglied verfügt über eine Stimme - ausgehebelt werden könnte. Dem ist nicht so, und es ist auch im Gesetz von 2006 nicht nach vorne geschoben worden, sondern dieses Prinzip gilt fort. Allerdings gibt es eine kleine Einschränkung: Für gewerbliche Genossenschaften besteht die Möglichkeit, dass Einzelne mehr als eine Stimme haben. Aber Sie müssen redlicherweise hinzufügen,
dass rechtlich ausgeschlossen ist, dass einzelne Mitglieder einer Genossenschaft diese dominieren können. Das ist nicht möglich. Von daher glaube ich, dass die Restriktionen stark genug sind, um das Genossenschaftswesen in seiner entwickelten Kultur zu behaupten.
Vor dem Hintergrund finde ich es gut, dass die UNO dieses Thema angestoßen hat. Interessant ist, dass von taz über HAZ bis zur Wirtschaftswoche alle berichtet und auch Beispiele dafür aufgezeigt haben, wie vielfältig sich genossenschaftliche Vereine und Unternehmen in Niedersachsen und darüber hinaus darstellen.
Ich finde, wir haben miteinander eine Beschlussempfehlung entwickelt, die diesem Thema hinreichend Rechnung trägt - ein gelungener Text, an dem alle Fraktionen des Hauses mitgearbeitet haben. Herzlichen Dank! Ich stimme mit Überzeugung zu.
Herr Minister, stimmen Sie mir darin zu, dass die sechs niedersächsischen Stimmen im Bundesrat nur dann zur Anwendung kommen, wenn außer dem Bevollmächtigten beim Bund auch ein Mitglied des Kabinetts anwesend ist? Halten Sie es nicht für naheliegend, dass das dann, wenn im Bundesrat gegen die Beschlussfassung im Kabinett abgestimmt wird, in der anschließenden Kabinettsitzung besprochen wird und dass insbesondere der betroffene Fachminister, der augenscheinlich nicht konsultiert worden ist, dringend nachfragt, wieso im Bundesrat entgegen der vorherigen Beschlussfassung beschlossen worden ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bode, Sie sollten sich bei den Grünen für den von ihnen eingebrachten Entschließungsantrag bedanken. Denn er unterstützt die Position, die seit September 1996 in der Elbe-Erklärung festgehalten ist. Damals hat der Bund abschließend zugesagt, dass die Verkehre auf der Mittleren Elbe zurückgefahren werden, der Elbeseitenkanal die Hauptschifffahrtslinie ist und das Schiffshebewerk in Scharnebeck prioritär in den Bundesverkehrswegeplan eingestellt wird.
Vor dem Hintergrund verstehe ich es auch gar nicht, Herr Kollege von der CDU, dass Sie sagen: „Ziehen Sie den Antrag zurück!“, und dass Herr Bode den Eindruck erweckt, als ob noch irgendwelche Fragen offen seien und Begutachtungen ausständen. Als ob wir Erkenntnisbedarf hätten, meine Damen und Herren! Wir haben überhaupt keinen Erkenntnisbedarf, wir haben Handlungsbedarf!
Die Nichtinvestition in diese Maßnahme ist wirklich brisant für sämtliche Hinterlandverkehre in Norddeutschland, meine Damen und Herren. Deshalb wollen und erwarten wir, dass diese Verhandlungen mit sehr viel mehr Härte vorangetrieben werden. Die Voraussetzungen dafür sind gegeben. Die Zusagen aus Berlin liegen seit über 15 Jahren vor. Wir erwarten, dass Sie das endlich mal einklagen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich stimme Herrn Toepffer ausdrücklich zu. Das ist ein parlamentarisches Verfahren gewesen, das seinesgleichen sucht. Ich wünsche dem Landtag, dass er einer solchen Sache nicht noch einmal ausgesetzt wird.
Es geht mir nicht um die Verantwortlichkeiten. Diese liegen an verschiedenen Stellen, meistens außerhalb des Landes. Dennoch: Wir beschließen hier über Rechtsetzungen wohl wissend - Herr Toepffer hat das in seiner Rede deutlich gemacht -, dass die juristische Integrität des Textes - um es einmal ganz diplomatisch zu formulieren - hoch eingeschränkt ist.
Man kann auch sagen: Wehe, es kommt ein Gericht! - Und das Gericht kommt ganz schnell.
Inhaltlich war das, was die Ministerpräsidenten versucht haben, die Quadratur des Kreises. Wie wir wissen, Herr McAllister, klappt das in den seltensten Fällen. Wenn man auf der einen Seite das Geld in den Landeshaushalten haben will - wir reden bundesweit über 2,5 Milliarden Euro jährlich - und auf der anderen Seite mit der FDP einen Partner hat, der auf jeden Fall dafür sorgen will, dass Teile des Glücksspiels privat erschlossen werden und dass das marktradikale Prinzip endlich zur Anwendung kommt, dann ist ein Bekämpfen der Suchtgefahr, wie Sie es eben ausgeführt haben, Herr Toepffer, nicht mehr möglich.
Die Formulierung in § 1 ist ja genau der Versuch, durch die Parallelität von Kampf gegen Sucht und
Kanalisierung ausschließlich vom Kampf gegen die Sucht wegzukommen, weil das vom Europäischen Gerichtshof nicht akzeptiert würde. Wir wissen doch, warum all diese Zwiespältigkeiten in diesem Staatsvertrag stehen: weil auf der einen Seite die inhaltlichen Interessen unterschiedlich sind und weil auf der anderen Seite die europäische Rechtsprechung unterschiedlich ist. Das Bundesverfassungsgericht drängt ausschließlich auf den Kampf gegen die Suchtgefahr. Der Europäische Gerichtshof ist zufrieden, wenn das Prinzip der Kohärenz hergestellt ist, und wird im Übrigen, weil er sich genauso verhält wie die deutsche FDP, weiter drängen, Wettbewerb zuzulassen und Marktradikalität zur Anwendung zu bringen, mit all den fatalen Konsequenzen in Bezug auf die Zunahme der Zahl von Süchtigen durch die Glücksspielindustrie in Deutschland, was wir gegenwärtig auch schon feststellen.
Ich sage Ihnen: Das ganze Paket ist rechtlich hoch zweifelhaft. Es ist ein politischer Kompromiss. Wir werden dem Staatsvertrag zustimmen wohl wissend um dessen Gefahr. Meine Prognose lautet: In fünf Jahren wird es ihn nicht mehr geben, weil er vom Gericht weggeputzt wird. Wir stimmen aber übrigens deshalb zu - auch das sage ich Ihnen, Herr Dürr -, weil Sie als einziges Bundesland vor vier Wochen ein Vorschaltgesetz beschlossen haben,
das noch schlimmere Regelungen hinsichtlich der Suchtgefahren beinhaltet, weil Sie Erlebniswetten bei Sportwetten bundesweit als einzige durchsetzen wollen.
Das ist eine total vertane Entwicklung, meine Damen und Herren. Demgegenüber ist der Staatsvertrag schon wohlwollend. Deshalb stimmen wir zu.
Wir werden der Umsetzung im Landesrecht übrigens aus mehreren Gründen nicht zustimmen. Ich will vier Dinge nennen, die man wissen muss, bevor man gleich abstimmt, weil diese uns einholen werden.
Erstens. Mit diesem Paket delegieren wir Verantwortlichkeiten des Landes an eine zwischenstaatliche Verwaltungsorganisation, die sogenannte Glücksspielkommission, also an die Glücksspielreferenten der Länder, die dann abschließend über Landeskompetenzen entscheiden. Das ist - um es vorsichtig zu formulieren - rechtlich mindestens zweifelhaft, meine Damen und Herren.
Zweitens. Herr Toepffer hat auf ein Beispiel hingewiesen. In dem Staatsvertrag und auch in der Landesumsetzung wird in die Berufsfreiheit nach Artikel 12 GG eingegriffen. Ob man das gut findet oder nicht, ist eine ganz andere Frage.
Es gibt uneingeschränkte Betriebsgenehmigungen, von kommunaler Seite an Spielautomatenbetreiber erteilt. Jetzt beschließen wir eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Die kommunalen Spitzenverbände haben in ihrer Stellungnahme darum gebeten, dass das Land haftungsrechtlich eintritt, wenn irgendetwas passiert. Das ist nicht in das Gesetzespaket aufgenommen worden. Deshalb fordern die kommunalen Spitzenverbände, dass das alles zunächst gründlich diskutiert wird, ehe man das umsetzt. Das war auch der Grund, warum wir der Beratung des Glücksspielgesetzes nicht zustimmen wollten, sondern es erst noch gründlich beraten wollten.
Dass das nicht ganz unkompliziert ist, wissen wir auch. Von daher habe ich nachvollziehen können, dass Sie das so machen, obwohl es an vielen Stellen problematisch ist.
Drittens. Der § 27 des Staatsvertrags enthält eine Regelung zu Pferdewetten. Meine Damen und Herren, die ausschließliche Kompetenz, Pferdewetten zu regeln, hat der Bundestag. Dieser hatte beabsichtigt, von dieser Kompetenz Abstand zu nehmen.
Aus taktischen Gründen übrigens, die mit dem Thema nichts zu tun haben, ist das in der letzten Woche von der Tagesordnung genommen worden, was zur Folge hat, dass sich der Landesgesetzgeber anmaßt, eine Bestimmung aufzunehmen, für die er keine Kompetenz hat.
Die Juristen streiten sich, ob in der Folge § 27 oder das gesamte Gesetzespaket nichtig ist. Dieser Streit ist nicht abschließend entschieden. Ich will
nur darauf hinweisen: Wir beschließen heute Rechtswidriges, und es ist heute schon klar, dass die erste Korrekturnovelle zum Glücksspielgesetz im nächsten Monat für den Fall auf der Tagesordnung stehen muss, dass der Bundestag bis dahin entschieden hat.
Der vierte Punkt, meine Damen und Herren: In § 4 d steht, dass in Zukunft eine Konzessionsabgabe in Höhe von 5 % fällig wird. Bisher gibt es, auf der Bundesebene geregelt, eine Konzessionsabgabe von rund 16,7 %. Auch hierzu hat der Bundestag noch keine Entscheidung getroffen, die Regelungskompetenz den Ländern zu überlassen.
Das heißt, in einer zentralen finanzpolitischen Frage maßt sich der Landtag heute an, einen Sachverhalt zu klären, für den er überhaupt nicht zuständig ist, meine Damen und Herren. Sie müssen doch zugeben, dass das nicht ganz unproblematisch ist, was wir hier gerade machen.
- Herr Dürr, Sie haben recht: Um Schlimmeres zu verhüten, stimmen wir diesem Staatsvertrag zu, aber - ich sage das ausdrücklich dazu - in dem Wissen, dass wir einen politischen Kompromiss mittragen, dessen rechtliche Anfechtbarkeit dramatisch hoch ist. Das wollte ich nur ausführen.
Jetzt komme ich zu dem Entschließungsantrag der beiden Regierungsfraktionen. Herr Toepffer hat etwas zu dem Verfahren gesagt. Um das Chaos zu vervollständigen, kommen Sie hier mit einem Entschließungsantrag als Tischvorlage an. Warum, meine Damen und Herren? - Ich weiß nicht, ob die Führungsspitze Ihnen den Grund genannt hat. Herr Dürr und Herr Thümler haben dem niedersächsischen Sport in den letzten Wochen die Zusage gegeben, dass im Glücksspielgesetz die Summe für den Destinatär Sport erhöht wird. Er möchte gerne 35 Millionen Euro erhalten, wofür er, wie ich finde, gute Gründe hat. Vor einer Woche war der organisierte Sport sehr erschrocken, als sich nach Abschluss der Beratungen im federführenden Ausschuss herausstellte, dass diese Zusage im Ausschuss mit keinem Wort angesprochen worden war. Der Sport ist über die Landesregierung und die Regierungsfraktionen sehr ungehalten.
Er ist so ungehalten, dass die Herren - weniger die Damen - überlegt haben, wie man diese missliche Situation irgendwie glätten kann. Dieser Antrag ist der Versuch zu glätten. Was steht in dem Antrag? - Unter Nr. 1 lobt sich der Landtag, weil er den Staatsvertrag verabschiedet. Das kann man machen, ist aber eigentlich nicht nötig, weil wir das beschlossen haben.
Unter den Nrn. 2 und 3 begrüßt er, dass weiterhin Geld fließt.
Unter Nr. 3 geht es um Mehreinnahmen. Dazu hat Herr Toepffer gesagt, dass es nahe liege, weil erhebliche Mittel fließen, diese auszuschütten. - Herr Toepffer, das brauchen wir hier gar nicht zu beschließen; denn das steht im Staatsvertrag und ist der Handlungsauftrag an den Landesgesetzgeber.
Bis hierher handelt es sich also nur um Punkte, deren Beschlussfassung im Kern eigentlich gar nicht notwendig ist, weil sich all das bereits aus dem Gesetz ergibt.
Unter Nr. 4 wollen Sie eine Regelung für einen neuen Mittelempfänger einführen. Was ist da beabsichtigt? - Die Verbraucherzentrale erhält schon jetzt Geld aus dem Landeshaushalt. Das zuständige Fachministerium fragt: Warum sollen wir denen Geld aus dem Landeshaushalt geben? Die nehmen wir in das Glücksspielgesetz auf; dann haben wir als Finanzierungsquelle dies nicht mehr auf der Tagesordnung.
Meine Damen und Herren, was heißt das eigentlich? Werden diese Mittel dem Sport abgezogen? Werden sie den Wohlfahrtsverbänden abgezogen? Erhält sie der Verbraucherverband, wenn mehr hereinkommt? Was passiert aber, wenn nicht mehr hereinkommt? - Das sind interessante offene Fragen, meine Damen und Herren. Vor diesem Hintergrund bin ich der Meinung, dass es zu diesem Entschließungsantrag, für den es gute Gründe gibt, einen riesigen Beratungsbedarf gibt.
- Ich komme zum Ende.
Unter Nr. 5 formulieren Sie, dass ein Sportgesetz eingebracht werden soll, welches seit Jahren diskutiert wird, und wird das jetzt in einen Zusammenhang mit dem Glücksspielgesetz gebracht. Meine Damen und Herren, wo bleibt denn die Freie Wohlfahrtspflege? Auch sie müsste in einem Gesetz abgebildet werden. Denn ansonsten widersprechen Sie dem, was Sie zuvor gesagt haben,
dass die Destinatäre in gleicher Weise aus Bevorteilungen dieses Gesetzes bedient werden, meine Damen und Herren.
Letzter Satz: Diese Entschließung gehört in den Fachausschuss, weil es gute Gründe für sie gibt, aber intensiv beraten werden muss. Deshalb hoffe ich, dass Sie einsichtig sind und diesem Verfahren zustimmen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Nichtzustimmung zum Glücksspielgesetz des Landes resultiert daraus, dass es eine Reihe von Stellen gibt, an denen wir nicht sicher sind, wie der Staatsvertrag umgesetzt wird, und dass es Beratungsbedarf gibt. Insbesondere aus dem Schreiben der kommunalen Spitzenverbände ist das deutlich geworden. Aber wir wissen auch: Wenn das nicht sofort mitberaten würde, gäbe es Rechtslücken. Darauf habe ich hingewiesen. Das Problem ist auch an dieser Stelle hochkompliziert, aber meine Begründung war etwas anders.
Zu dem Thema „Umgang mit dem Sport“ kann ich nur sagen: Ich habe mit dem Gesprächspartner von Herrn Dürr und Herrn Thümler geredet.
Ich kann für mich davon ausgehen, dass mir Herr Rawe nur Dinge erzählt, die sachgerecht sind. Wenn Herr Thümler und Herr Dürr nun erklären, das stimme nicht, dann nehme ich das zur Kenntnis. Es würde mich dann aber nicht wundern, wenn auch Herr Rawe das in geeigneter Weise zur Kenntnis nimmt.
Frau Präsidentin! Herr Dürr, Sie erwecken hier den Eindruck, dass Sie aus Finanzsicherungsgesichtspunkten so vorgegangen sind. Das Gegenteil ist der Fall. Hier wird das Monopol bei Lotto gehalten, das erkennbar nicht so gefährlich ist, und in anderen Bereichen, die dramatisch gefährlicher sind, beispielsweise bei Sportwetten, wird ein Konzessionsmodell eingeführt. Den meisten hier im Hause ist klar, dass das dazu führt, dass das Lottomonopol aus inhaltlichen Gründen, weil es dem Kampf gegen Suchtgefahr in dieser Form nicht gerecht wird, in wenigen Jahren erledigt ist. Dann brechen die Einnahmen völlig ein. Das ist doch Ihr Ziel. Genau das aber wollen wir nicht! Das ist der kleine Unterschied.
In dem Zusammenhang ist Folgendes recht interessant: An keiner Stelle der Begründung zu Ihrem Gesetz ist ausgeführt, dass jetzt mehr Geld hereinkommt. Vielmehr wird an einer Stelle ausgeführt, dass es wahrscheinlich sogar zu Mindereinnahmen kommt, die Sie in der Höhe aber nicht quantifizieren können. Die Vorstellung, dass dann alle nach Deutschland kommen und von Deutschland aus die Sportwetten organisieren, weil hier nur noch 5 % an Konzessionsabgabe entrichtet werden müssen, ist vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Konzessionsabgabe auf Malta 0,3 % beträgt, mindestens sehr hoffnungsfroh. Vor dem Hintergrund wird Ihre Argumentation in kürzester Zeit zusammenbrechen.
Herr Bode, die vor uns liegende Entschließung befasst sich in vier Punkten mit der Gegenwart. Im fünften Punkt wird einer der Destinatäre benannt nach dem Motto: Wenn das Ganze rechtlich fällt, dann ist für diesen Destinatär eine Sicherungsebene eingebaut. - Ist das so zu verstehen, dass der Sport anders behandelt wird als die anderen Nutznießer aus dem Glücksspielstaatsvertrag? Wird für ihn schon einmal prophylaktisch ein Schutz eingezogen? Heißt das in der Konsequenz, dass das für Wohlfahrtsverbände und andere nicht gilt? Wir sind erstaunt über die Hierarchie, die hier eingebaut wird und nicht aus der Logik des § 14 des Glücksspielstaatsvertrags resultiert.
Das hat damit zu tun, dass es eine Tischvorlage gibt, die hoch komplizierte Sachverhalte beinhaltet. Der Sport geht davon aus, das Geld, was er insgesamt vom Land bekommt, durch ein Sportgesetz gesammelt zu bekommen. Ich habe Sie so verstanden, dass der Sport wie bisher 28,7 Millionen Euro aus dem Glücksspielstaatsvertrag bekommt, während die restlichen 4 oder 5 Millionen Euro aus dem Sportgesetz stammen werden.
Es bleibt die Frage offen, wie sich das, was wir gegenüber dem Sport machen, im Vergleich zu dem verhält, was wir gegenüber den Wohlfahrtsverbänden als zweitem großen Bereich machen. Diese Ungleichbehandlung soll sich aus der Verabschiedung des Staatsvertrags ergeben. Das ist für uns überhaupt nicht nachvollziehbar.
Bei allem Respekt: Ich wünsche dem Sport eine bessere finanzielle Entwicklung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich halte es für legitim, dass wir uns über Schwerpunkte in der Europapolitik streiten. Ich bin auch der Meinung, dass die etwas dürre Regierungserklärung von den Vertretern der Opposition angemessen zurückgewiesen wurde. Die Regierungserklärung war ganz dünn, das haben wir kritisiert, und das ist so in Ordnung.
Aber es gibt auch Punkte, die, obwohl ich seit 26 Jahren hier bin, meine Fähigkeit, das in Ruhe aufzunehmen, wirklich überschreiten. Der Beitrag des Kollegen Hogrefe war ein derartiger Tiefpunkt in der Parlamentsdebatte, dass ich ihn nicht ohne Widerspruch ertragen will. Das sage ich mit aller Deutlichkeit.
Herr Hogrefe, es geht nicht an, dass ein Mitglied des Niedersächsischen Landtages das Ende des Krieges und die Befreiung vom Faschismus in einer Weise relativiert, wie Sie es hier eben getan haben. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie sich dafür entschuldigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Toepffer, im ersten Teil Ihrer Rede haben Sie Ihre Meinung zum EuroJackpot gesagt. Das war in dem Gesetzentwurf eine Banalität. Darin sind wir uns einig. Im zweiten Teil haben Sie einen schweren Kotau vor Ihrem kleinen Koalitionspartner gemacht. Im Kern ist Ihnen zuwider, was da passiert. Der parlamentarische Alltag hat aber nicht nur Höhepunkte. Und heute geht es aus Sicht der CDU darum, zu leiden. Das ist hart, und das tut weh. Aber da muss man durch.
Herr Dürr aber hat heute seinen freudigen Tag.
Meine Damen und Herren, worum geht es? - Am 1. Juli soll der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten. Das ist ein Kompromiss, der weitgehende Zugeständnisse an die Glücksspielindustrie macht. Er löst das bisherige Glücksspielmonopol auf. Das
ist problematisch, wie ich finde. Er soll aber im Juli in Kraft treten.
Sechs Wochen vorher kommt der kleine Koalitionspartner. Dem reicht das alles gar nicht, sondern der will jetzt für 40 Tage einmal zeigen, wo der Hammer hängt. Der zwingt Ihnen an verschiedenen Stellen eine Geschichte auf, die wirklich zum Himmel schreit.
Zunächst ist es eine Provokation. Herr Toepffer, alle anderen Länder machen das, was Niedersachsen gerade macht, nicht, sondern die bauen auf den Staatsvertrag. Das ist doch interessant. Das ist eine Provokation gegenüber Herrn McAllister, der am 15. Dezember unterschrieben hat. Jetzt wird den anderen Ländern jedoch signalisiert: Im Kern wollen wir das gar nicht, und wenn ihr das nicht ratifiziert, haben wir für Niedersachsen sowieso die bessere Lösung.
Das ist auch mit Blick auf die Vollmachten, die dort ausgesprochen werden, eine Provokation gegenüber dem Parlament. Das aber nur nebenbei; denn das sind wir von dieser Regierung in der Zwischenzeit ja schon gewohnt.
Problematisch ist, dass dieser Gesetzentwurf an einem Vormittag durch alle Ausschüsse gezogen worden ist. Lesen Sie sich den Schriftlichen Bericht durch! Dann werden Sie feststellen, an wie vielen Stellen der GBD auf rechtlich hoch komplizierte Fallen, die in dieser Beschlussempfehlung enthalten sind, dringlich hingewiesen hat. Da geht es um die nicht vollzogene Notifizierung bei der EU. Da geht es z. B. um mögliche Rechtstitel, die in diesen 40 Tagen erworben werden, dann aber hinterher wieder einzukassieren sind, obwohl damit gegen Artikel 12 der Verfassung verstoßen werden könnte. Also ein rechtlich hoch problematischer Text, der hier für 40 Tage in Kraft gesetzt werden soll.
Im Übrigen geht das an vielen Stellen weit über das hinaus, was im Staatsvertrag geregelt ist. Ich möchte Ihnen wenige Beispiele nennen.
Sie, Herr Toepffer, sagen, dass der Kampf gegen die Suchtgefahren Vorrang habe. Diese Beschlussempfehlung relativiert aber das Thema „Kampf gegen die Sucht“, meine Damen und Herren. In Zukunft soll mit der Sucht anders umgegangen werden.
Diese Beschlussempfehlung nimmt im Staatsvertrag vorgesehene Entschleunigungen - z. B. Höchstspieleinsätze und Risikominimierungen - wieder heraus und ermöglicht, sehr viel riskantere Spiele durchzuführen, als dies bisher der Fall war und nach dem Staatsvertrag der Fall sein soll.
Meine Damen und Herren, eine der wichtigsten Verabredungen der letzten Monate war, dass es wegen der Spielsucht kein Onlinepoker geben soll. Da stimme ich Ihnen zu. Die Linken müssen an dieser Stelle abgedreht sein. Das sehe ich wie Herr Toepffer.
Das Weitere ist das Verbot von Livewetten, meine Damen und Herren. Der deutsche Sport hat ein riesiges Interesse daran, dass Livewetten beim Sport verboten bleiben, weil er an der Sauberkeit des Sports interessiert ist. Was macht diese Mehrheit? - Übrigens gegen den Willen der CDU. Man spürt ja richtig, wie sie sich bei dieser Debatte geekelt hat. - Das Verbot der Livewette wird gestrichen, und die Landesregierung - insbesondere Wirtschaftsminister Bode, der Vorkämpfer für jedwede Form für Glücksspielindustrie - wird beauftragt, in Zukunft festzulegen, wann Sportwetten live ausgetragen werden dürfen und wann nicht, meine Damen und Herren. Das ist wirklich die Krönung dessen, was man sich bei diesem Thema vorstellen kann.
Sie sehen: Die heute auf dem Tisch liegende Beschlussempfehlung ist rechtlich hoch problematisch. Sie ist ein Kotau vor der Glücksspielindustrie. Sie hat sechs Wochen Bestand, und dann soll sie wieder einkassiert werden. Es spricht wirklich alles dafür, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen. Dafür, dass die CDU dies hier hat mitmachen müssen, haben Sie wirklich meine ganz tiefe Zuwendung. Wie es aber so ist: Ich weiß auch, wie das geht.
Abschließend möchte ich auf die Frage hinweisen, wie man mit so einem Thema umgeht. 1971 ist hier im Landtag im Zusammenhang mit dem Spielbankengesetz zum ersten Mal eine grundsätzliche Debatte über Glücksspiele geführt worden. Seinerzeit haben der damalige Ministerpräsident Alfred Kubel und der damalige Innenminister Otto Bennemann hier deutlich gemacht, dass der Staat in den Makeln von Menschen, wenn man so will,
nicht sein Glück suchen sollte. Das heißt: An Fehlern Einzelner darf der Staat nicht verdienen. - Das ist ein moralischer Fundamentalismus, den wir alle heute nicht mehr haben. Das will ich gern einräumen; denn auch wir nehmen billigend in Kauf, dass es Glücksspiel gibt, und erkennen, dass man an einigen Stellen eine Kanalisierung vornehmen muss - völlig richtig.
Aber, meine Damen und Herren, es geht hier um zwei Dinge.
Erstens muss alles genutzt werden, um die Glücksspiele nicht weiter zu steigern, sondern zu entschleunigen. Dieser Punkt wird mit der vorliegenden Beschlussempfehlung wirklich missachtet.
Das Zweite, was mich bei diesem Thema umtreibt, ist: Wenn die öffentlichen Haushalte schon von der Sucht Einzelner profitieren, dann wäre es fair, die erzielten Einnahmen im Sinne des Gemeinwohls zu nutzen und die Millionen nicht einer im Zweifel schamlosen Glücksspielindustrie zuzuschanzen.
Das sind die kleinen Unterschiede. Deshalb lehnen wir diese Beschlussempfehlung ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Brief der EU-Kommission vom 20. März muss gar nicht beantwortet werden. Die Kommission stellt fest: Wir haben Bedenken, ob das alles in Ordnung ist, was ihr da mit dem Staatsvertrag beschließen wollt. Macht das mal. In zwei Jahren ist Evaluierung. Wenn ihr das bis dahin nicht so gemacht habt, wie die EU-Kommission - bzw. Herr Dürr - sich das vorstellt - Wettbewerb, Wettbewerb, Wettbewerb -, dann gehen wir dazwischen. Bis dahin habt ihr Ruhe, und wir leiten kein Vertragsverletzungsverfahren ein.
Die entscheidende Frage ist aber eigentlich eine andere: Kombiniert man das vom Bundesverfassungsgericht formulierte Prinzip des Kampfes gegen die Suchtgefahr angemessen mit dem Anspruch auf Kohärenz der Europäischen Union? Das hätte Auswirkungen auf die Spielhallen und auch Auswirkungen darauf, dass zukünftig weder Poker noch Livewetten durchgeführt werden können, sondern ein kohärentes, aber sehr viel stärkeres öffentlich monopolisiertes System in Deutschland aufrechterhalten werden könnte. Das wollten wir, das wollte die CDU hier im Landtag. Herr Schünemann hat oft dazu gesprochen. Das wollte nur diese kleine Partei in der Mitte dieses Hauses, wie sie da sitzt, nicht. Da die aber die Möglichkeit
haben, sich über den Koalitionsvertrag durchzusetzen, haben wir jetzt das Dilemma. So einfach ist die Situation.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es mag sein, dass ich mich versprochen habe. Ich bin für eine strikte Ablehnung der Beschlussempfehlung.
Herr Dürr, es hilft nichts, wenn Sie das Ganze jetzt zum Thema der Auseinandersetzung mit Herrn Beck machen. Es mag ja sein, dass nicht alle Regelungen der Staatsverträge klug eingefädelt worden sind. Das hat mit diesen Kompromissen zu
tun. Aber der Kern, um den es hier geht, ist, dass Sie politischer Handlanger der Glücksspielindustrie sind
und dass Sie dafür streiten, dass Livewetten bei Sport endlich stattfinden dürfen, dass Sie dafür streiten, dass das Onlinepokerspiel endlich durchgesetzt wird. Sie haben das zwar nicht alles im Staatsvertrag durchsetzen können, aber Sie haben die Tür weit aufgestoßen, und Sie hoffen jetzt, dass die EU-Kommission im Rahmen ihres Verständnisses von Wettbewerb den Rest dann schon erledigen wird.
Verstecken Sie sich nicht hinter Herrn Beck! Was Sie wollen, ist die Ökonomisierung im Bereich Sucht, ist das Ende des Kampfes gegen Sucht und das Bestreben, das alles marktfähig zu machen.
Darum geht es im Kern, auch wenn Sie versuchen, hier davon ein bisschen abzulenken.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde, es ist das Privileg jüngerer Politikerinnen und Politiker, die Welt jeweils neu zu erfinden. Aber ich will schon darauf hinweisen, dass wir seit 1990, seit es ein Stromeinspeisungsgesetz in Deutschland gibt, die Windenergie in Niedersachsen massiv ausgebaut haben, zu Beginn vor allem im Onshorebereich. Die damalige Landesregierung hat massiv daran mitgewirkt. Ich weiß, wovon ich rede.
Da Sie eben gesagt haben, die SPD käme wieder einmal zu spät, weil sie jetzt erkannt habe, dass Offshore nicht so schlecht ist, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich im Jahre - ich schätze einmal - 2001 in meiner Eigenschaft als Umwelt- und Energieminister das erste Gutachten über die Potenziale der Offshoreenergie in Niedersachsen vorgestellt habe und dass das die Grundlage dafür war, was in den letzten Jahren geschehen ist, einschließlich der beiden Standorte Emden und Cuxhaven und all der Maßnahmen, die wir heute sinnvollerweise miteinander für richtig halten und bei denen wir miteinander unglücklich sind, wenn es Rückschläge gibt, wie gerade diese Woche, in der Entlassungen auf der Tagesordnung stehen.
Nichts für ungut. Ich gönne Ihnen Erfolge, wenn Sie sie denn haben. Aber ich habe die Bitte, von Zeit zu Zeit die Historie nicht allzu sehr zu glätten. Es gab schon eine Offshorezeit vor Ihnen, Herr McAllister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Nachgang zu der Frage von Herrn Will frage die Landesregierung: Ist mein Eindruck richtig, dass die Änderung der Richtlinien, auf die Herr Bode eben eingegangen ist, nur in einem Fall Folgewirkung gehabt hat, nämlich bei der Firma Cemag, und ansonsten irrelevant war?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beeindruckt von der busemannschen Zusammenfassung - trenne Dienstliches von Privatem und vermeide jeden Anschein! -, in hohem Respekt vor der Arbeit von Herrn Wulff zur Sicherung der Finanzarbeitsplätze und der Finanzwirtschaft in Niedersachsen - das war absolut richtig und notwendig und wurde auch damals von uns begrüßt - und in Kenntnis der beamtenrechtlichen Bestimmungen, in denen es heißt
„‚In Bezug auf das Amt‘ i. S. des § 78 ist ein Vorteil immer dann gewährt, wenn die zuwendende Person sich davon leiten lässt, dass die Beamtin oder der Beamte“
- in Klammern: der Minister oder der Ministerpräsident -
„ein bestimmtes Amt bekleidet oder bekleidet hat. Ein Bezug zu einer bestimmten Amtshandlung ist nicht erforderlich“,
frage ich: Welcher Sachverhalt muss eigentlich gegeben sein, damit der Begriff „ein Amtsbezug liegt vor“ eintritt? Ist die Landesregierung nicht mit mir der Meinung, dass, wenn ein Amtsträger, der Ministerpräsident, ein Unternehmen aus guten Gründen dramatisch begünstigt - aus guten Gründen! -, der Anschein da ist, dass es einen Zusammenhang des Dankeschöns gibt, wenn der Chef dieses Unternehmens, der Aufsichtsratsvorsitzende, anschließend dem Ministerpräsidenten kostenfrei seine Unterkunft, seine Villa zur Verfügung stellt und das Personal vorhält, aber selbst weitestgehend nicht anwesend ist? Meine Damen und Herren, wann liegt ein Verstoß gegen das Ministergesetz vor, wenn nicht hier? Das ist meine erste Frage.
Meine zweite Frage: Für den Fall, dass die Landesregierung meine erste Frage verneint und behauptet, dass ein Verstoß gegen das Ministergesetz nicht vorliege, frage ich die Landesregierung: Hat sie bereits die Überarbeitung der beamtenrechtlichen Bestimmungen zum Thema Vorteilsnahme eingeleitet?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe zwei Fragen.
Erstens. Ich muss Ihnen ein Geständnis machen. Ich war als Fraktionsvorsitzender oft bei repräsentativen Veranstaltungen, bei denen der Ministerpräsident Schirmherr war oder Reden gehalten hat. Beim Nord-Süd-Dialog war ich nicht. Das kam mir immer sehr dubios vor.
Vor dem Hintergrund der Ausführungen von Herrn Busemann, dass die Staatsanwaltschaft im Fall Glaeseker tätig geworden ist, ich aber bei der öffentlichen Berichterstattung im Fernsehen und in den Zeitungen immer habe feststellen können, dass Herr Glaeseker und Herr Schmidt engstens befreundet sind - ich glaube auch, dass Herr Schmidt und Herr Wulff engstens befreundet sind -, frage ich: Wie kommt die Landesregierung zu der Einschätzung, dass die Freundschaft von Herrn Glaeseker zu Herrn Schmidt strafrechtlich relevant ist und deshalb die Staatsanwaltschaft hier tätig werden muss, während die Freundschaft zwischen Herrn Wulff und Herrn Baumgartl problemlos, weil ausschließlich privat ist? - Das erschließt sich mir nicht. Mein Eindruck ist: Herr Glaeseker muss als Bauernopfer herhalten.
Zweitens. Ich komme auf die Bitte der CDU an den GBD zurück, zu prüfen, ob Herr Wulff gegen das Ministergesetz verstoßen hat. Der GBD erläutert, unter welchen Voraussetzungen ein Verstoß gegen § 5 vorliegt, und schreibt:
„Die zur Klärung dieser Rechtsfrage erforderlichen tatsächlichen Umstände sind uns nicht bekannt und können von uns auch nicht ermittelt werden.“
Deshalb kommt er zu dem Ergebnis: Wir können es nicht abschließend bewerten. Ich frage die Landesregierung: Welche zusätzlichen Informationen
liegen der Landesregierung vor, dass sie in der Lage ist, dem Landtag nach besten Wissen und Gewissen mitzuteilen, dass es sich hier um private Freundschaften handelt und dass der Amtsbezug bei Herrn Wulff in keinem Falle gegeben ist? Welche Informationen liegen uns vor? Bitte erläutern Sie uns das, und stellen Sie uns das zur Verfügung!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erstens. Das Protokoll ist im Wirtschaftsausschuss noch nicht genehmigt worden.
Das ist an der Stelle nicht korrekt.
Zweitens. Ich weiß nicht, wann die Beschlussempfehlung vorgelegen hat, ob schon zur Sitzung des Ältestenrats; denn diese laufen in der Regel gerade erst in diesen Tagen ein. Im Zweifel waren nicht alle Mitglieder des Ältestenrats im zuständigen Ausschuss, um das vor dem Hintergrund beurteilen zu können, sondern das wird in der Vorbereitung auf die Plenarsitzung erst in Fraktionssitzungen am Tag vorher deutlich.
Drittens. Der Wirtschaftsausschuss war sich einig, dass ein einheitliches Signal gegeben werden soll,
damit diese Plattform, dieses Fenster Niedersachsen, noch einmal durch einen Landtagsbeschluss begünstigt wird.
Das war unstrittig.
Es lagen vier Anträge vor, und wir haben um ein Verfahren zu diesen Anträgen gerungen. Wir haben uns verabredet, dass alle fünf Fraktionen Antragsteller sind und im Gegenzug der Ursprungstext von CDU und FDP zur Grundlage gemacht wird. Daraus folgt eine Konsequenz für die Vorlage zur heutigen Plenarsitzung. Diese ist nicht erfolgt. Darauf hat mein Kollege Lies hingewiesen.
Sie können das jetzt auf die Landtagsverwaltung schieben, weil sie sich nach dem Protokoll gerichtet hat. Aber der Sachverhalt ist ein anderer. Er muss hier geradegerückt werden. Unsere Bitte ist, dass sich solche Vorgänge nicht wiederholen. Das wäre schön, gerade bei so einem Thema, das uns allen am Herzen liegt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Krumfuß, Ihre Wahrnehmung meiner Intervention ist ähnlich gut wie die Qualität Ihres Beitrages, nämlich ziemlich miserabel, um es einmal vorsichtig zu sagen.
Ich glaube, Sie waren bei der Beratung auch gar nicht dabei. Es geht bei dem Entflechtungsgesetz darum, dass bis 2013 eine Bindung der Mittel festgelegt ist, der Bund ab 2013 die Finanzierung bis 2019 fortsetzt, aber ohne Bindung der Mittel. Das heißt, der Landesgesetzgeber kann ab 2014 diese Mittel des Bundes einsetzen, wie er will.
In Kenntnis dessen hat der Landtag BadenWürttemberg mit Mehrheit von CDU und FDP im Dezember letzten Jahres beschlossen, ein Signal zu geben und die Bindung im Bereich ÖPNVStraße weiterhin zu gewährleisten, indem sie in ein Landesgesetz aufgenommen worden ist.
Wir haben nichts anderes vor - das steht im Gesetzentwurf der Grünen, und dem stimmen wir zu -, als das nachzumachen, was in BadenWürttemberg für angemessen gehalten wurde, nämlich Planungssicherheit insbesondere für den ÖPNV über 2014 hinaus, meine Damen und Herren - und das am besten durch eine gesetzliche Grundlage.
Das wollen Sie erkennbar nicht und speisen uns damit ab, dass Sie sagen: Das kann man auch einfach so zusagen.
Ich meine, eine gesetzliche Grundlage bedeutet heute schon eine bindende Wirkung für diejenigen, die Genehmigungen erteilen - - -
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Matthiesen hat den Sachverhalt, wie ich finde, absolut korrekt beschrieben. Auch seine Forderungen sind alle richtig.
Wir reden nicht über einen Sanierungsfall, sondern das größte private Energieunternehmen in Europa, das im letzten Jahr einen Reingewinn von über 8 Milliarden Euro gemacht hat. Es steht exorbitant gut da. Zugegeben, in diesem Jahr wird es weniger - irgendwo bei 2,5 Milliarden Euro -; es bleibt aber so viel, dass jede Aktie mit 1 Euro Dividende nach Hause gehen kann. Daher gibt es zwar Veranlassung zum Nachdenken, aber überhaupt keine Veranlassung, das auf Kosten der Beschäftigten auszutragen, meine Damen und Herren.
Zum einen gilt das vor dem Hintergrund, dass in den letzten Jahren und Jahrzehnten die Unternehmenskultur bei E.ON und den Vorläuferunternehmen eine ganz andere war. Dort wurde Mitbestimmung gelebt. Jetzt wird Mitbestimmung wirklich vor die Haustür gekippt.
Zum Zweiten gilt das - darauf hat Herr Matthiesen an einer Stelle schon hingewiesen -, weil ein Großteil der Probleme bei E.ON nichts mit den Beschäftigten, aber viel mit Unterlassungen und Fehlentscheidungen des Managements der letzten zehn Jahre zu tun haben. Beispielsweise gibt es die festen Gasverträge, die nur deshalb E.ON in diesem Jahr schon über 1 Milliarde Euro gekostet haben, weil man der Meinung war, dass der Markt im Gasbereich nie Realität würde, und weil man aus der Oligopolsituation in den letzten Jahren Extrarenditen gezogen hat, die sich gewaschen haben. Beispielsweise hat man in Süd- und Südosteuropa zugekauft und musste man aufgrund einer Fehleinschätzung des Marktes drastisch abschreiben.
Beispielsweise hat man es in den letzten zehn Jahren versäumt - darauf weist der Betriebsrat ausdrücklich hin -, die Konsequenzen aus den Unternehmensfusionen zu ziehen, sodass in der Tat Handlungsbedarf bei den Verwaltungsstrukturen besteht. E.ON ist wahrscheinlich das einzige Unternehmen, das sich mehrere Konzernzentralen parallel leistet - und zwar im doppelten Sinne des Wortes leistet. Sie hatten in den letzten Jahren so viel Geld verdient, dass sie sich um so etwas
überhaupt nicht gekümmert haben. - Das ist die Situation.
Das Perfide, was wir gegenwärtig erleben, ist, dass der Vorstand von E.ON den Eindruck erweckt, als ob die ganze Veranstaltung jetzt deshalb dringend geboten sei, weil durch die Beschlüsse des Bundestages zur Energiewende dem Konzern die Möglichkeit der Gewinnerzielung in seinem Kernkraftbereich genommen wird. Natürlich führt das zu minderen Margen; das ist richtig. Aber das ist nicht der einzige und nicht der vorrangige Grund dafür, dass das Unternehmen nicht mehr ganz so gut dasteht wie vor einigen Jahren.
An dieser Stelle kommt der letzte Punkt meiner Kritik dazu. Im Jahre 2001 ist ein Atomkonsens beschlossen worden - übrigens mit Beteiligung der E.ON-Konzernspitze. Und ein Unternehmen, das langfristig plant, setzt sich hin und sagt: Dann machen wir einmal eine Investitionsplanung für eine Zukunft ohne Kernenergie. - Weit gefehlt! Statt sich darum zu kümmern, hat E.ON darauf gehofft, dass das alte Prinzip „Je größer, umso besser; je mehr Kernkraft und je länger, umso besser für E.ON“ aufrechterhalten bleibt.
Jetzt stehen sie dumm da. Sie haben keinen Plan B. Während andere Unternehmen sinnvollerweise in regenerative Energien investiert haben, steht E.ON heute immer noch mit 10 % Investitionen im regenerativen Bereich da und hat weiter auf Zentralität gesetzt, also auf Großeinrichtungen. Damit hat E.ON vollständig an der Zukunft der Energiepolitik vorbei geplant. Dafür kriegen sie jetzt die Rechnung - die immer noch moderat ausfällt, weil in der Energiebranche immer noch unheimlich verdient wird.
Man versucht aber, die Gelegenheit zu nutzen, die Öffentlichkeit für dumm zu verkaufen und den Hinweis „Atomausstieg“ mit drastischen Personalmaßnahmen zu verbinden. Das ist nicht akzeptabel, meine Damen und Herren.
Deshalb ist es richtig, wenn der Landtag möglichst einstimmig signalisiert: Wir sind nicht bereit, dieses unwürdige Verhalten der Konzernspitze zu akzeptieren. Wir erwarten den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen. Wir erwarten die Wahrnehmung von Mitbestimmung. Und wir erwarten von dem Unternehmen E.ON, dass es endlich eine Geschäftsidee entwickelt, die in Zukunft auch qua
lifizierte Arbeitsplätze in Deutschland sichert. - Darum geht es.
Schlussbemerkung: Als E.ON vor zehn Jahren gegründet wurde, hat man nach einem künstlichen Namen gesucht. In Anlehnung an das Griechische hat man sich für E.ON entschieden. Äon heißt Ewigkeit. Ich kann nur sagen: Wenn E.ON so weitermacht, dann wird es nichts mit der Ewigkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Adler, ich finde den Antrag der Grünen nicht in allen Punkten gelungen, aber das Problem ist nicht der Antrag der Grünen, sondern das, was morgen und in den nächsten Wochen für den Staatsvertrag beschlossen werden soll. Das wird für Niedersachsen und für Deutschland vernichtend sein. - Das war die erste Vorbemerkung.
Die zweite Vorbemerkung lautet: Der Ministerpräsident ist entschuldigt. Das wissen wir. Der zuständige Innenminister hat seinen Regierungsplatz verlassen. Wissen Sie warum? - Er kann diese Debatte, vor allem die Position der FDP, nicht aushalten. Das ist die Situation.
- Ja, er ist weggegangen. Ich glaube, er ist hinausgegangen, während Sie geredet haben, weil er weiß, dass es falsch ist, was die FDP da bringt.
Meine Damen und Herren, was ist denn der Ausgangspunkt? - Wir haben hier in der letzten Wahlperiode auf Druck der FDP einen Mehrheitsbeschluss erlebt, die Spielbanken in Niedersachsen zu privatisieren. Die Begründung war: Wir wollen mehr Geld aus dem Bereich für den Landeshaushalt bekommen. Deshalb hat man die Braut angehübscht und die Abgaben für den privaten Betreiber gesenkt. - Was war das Ergebnis dieser Veranstaltung, Herr Dürr? - Ein dramatischer Einbruch bei den Einnahmen des Landes durch die Spielbanken.
Das sind die Konsequenzen von Privatisierungspolitik der FDP!
Das Dilemma des Jahres 2011 ist, dass diese FDP leider immer noch in mehreren Landesregierungen vertreten ist. Herr Hilbers hat natürlich recht: Staatsverträge setzen voraus, dass man sich verständigt. Auch der noch so kleinste Partner hat Gelegenheit, hier Druck auszuüben. Und das hat die FDP in Niedersachsen und andernorts gemacht. Die FDP in Deutschland zwingt der Volkspartei CDU einen Staatsvertrag auf, der rechtswidrig ist und der dazu führen wird - das ist meine Prognose -, dass in wenigen Jahren das Lottomonopol erledigt sein wird. Herr Schünemann teilt meine Einschätzung. Das haben wir hier von ihm gehört.
Denn es ist vollkommen klar: Wer die Spielsucht bekämpfen will, gleichzeitig aber an anderen Stellen die Öffnung organisiert, macht das Ding nicht gerichtsfest. Das ist eindeutig, meine Damen und Herren.
Herr Dürr, die Vorstellung, bei dem, was in dem Staatsvertrag steht, also unter den Konstellationen würden die kommen, tritt doch gar nicht ein. Warum sollte der, der Abgabensätze von 0,3 % in Malta zahlt, über 16 % in Deutschland bezahlen? - Sie wissen wie ich, dass aufgrund der europäischen Rechtsetzung und des Prinzips der Freizügigkeit keines der Unternehmen verpflichtet werden kann, sich in Deutschland anzusiedeln.
Im Übrigen: Das Entscheidende in dem Staatsvertrag ist auch, dass Live-Wetten verboten werden sollen. Für alle diese privaten Anbieter ist es überhaupt nicht mehr lukrativ, wenn sie nicht gleichzeitig in Live-Wetten engagiert sind; denn vor allem da holen sie ihre Renditen rein.
Deshalb sage ich Ihnen: Das, was dort jetzt zusammengepackt wird, ist der Einstieg in den Ausstieg aus dem Lottomonopol. Dann haben Sie am Ende erreicht, was Sie wollten, nämlich eine umfassende Verbeugung vor der Spielindustrie, der Automatenwirtschaft und der Glücksspielindustrie. Das ist das Ziel, das Sie wollen!
Auch wir wollen, dass Spielsucht bekämpft wird. Wir wollen, dass das kanalisiert wird. Das geht aber nur, wenn man am Lottomonopol festhält und in den anderen Bereichen die dafür vorliegenden Entwürfe für einen Staatsvertrag realisiert.
Auch mir tut es leid, dass es dem Profisport gelungen ist, den Breitensport für sich zu vereinnahmen. Die Einzigen, die in Deutschland davon profitieren werden, sind in der Tat die Profi-Ligen. Die werden dann den Zugriff auf die Werbung haben. Und der Breitensport, der von den 255 Millionen Euro lebt, die - ich glaube, Herr Hilbers, so viel sind es im Moment - jährlich in Niedersachsen reinkommen, wird bei der Veranstaltung leer ausgehen. Dann wird der Sport hier stehen und sagen: Aber Sie wollten doch gewährleisten, dass das Geld weiter fließt! - Ich sehe schon - Sie werden das Problem ab 2013 wahrscheinlich nicht mehr haben -, wie eine Regierungsmehrheit vor diesen Sportverbänden steht und irgendetwas regeln muss, damit Wohlfahrt, Sport und Kultur noch eine Chance in Niedersachsen haben. Es ist hoch fahrlässig, was Sie hier tun.
Sie wissen auch: Die Experimentierklausel steht auf wackligen Beinen im Hinblick auf das EU-Wettbewerbsrecht und auch auf andere Stellen. Sie haben doch auch mit denen gesprochen, die diese Verhandlungen führen und genau wissen, wie wacklig das alles ist. Wenn der Druck der FDP nicht so stark gewesen wäre, wäre dieses Thema schon lange ganz elegant geregelt worden, und zwar zugunsten der Kanalisierung des Spieltriebs, aber auch zugunsten des Landeshaushaltes mit weitreichenden positiven Konsequenzen in viele Bereiche hinein.
Ich finde es höchst unglücklich, wie das abgelaufen ist. Auch ich weiß, dass SPD und andere Regierungen nicht anders konnten, als dem zuzustimmen; denn natürlich hätte durch den Druck aus Schleswig-Holstein auch die Möglichkeit bestanden, dass es das Las Vegas in Mitteleuropa geworden wäre. Im Übrigen glaube ich, dass so etwas nicht eintreten würde. Die Besorgnis aber kann ich verstehen. Herr Müller hat als einziger Ministerpräsident öffentlich geäußert, dass er das alles für ganz falsch hält. Von daher muss ich sagen, dass das eine Entwicklung ist, die augenscheinlich nicht mehr aufzuhalten ist. Ich will Ihnen aber wenigstens ins Stammbuch schreiben, wie meine Prognose aussieht: Das, was Sie hier be
werkstelligt haben, wird in einigen Jahren als schwarzer Tag in die Geschichte Niedersachsens eingehen.
Vielen Dank.
Verehrter Herr Dürr, ich halte Sie als FDP nicht für unheimlich stark. Aber es ist das letzte Aufzucken, was wir erleben. Die Koalitionsverträge sind so gestaltet, dass Sie immer blockieren können. - Das ist die erste Bemerkung.
- Es geht um NRW. Wenn eine Handvoll Länder das so will, dann kann man dagegen gar nichts machen. Das geht an anderen Ecken auch. Dann gibt es einen Kompromiss zwischen den Ländern.
Der mag einem gefallen oder nicht. Das aber ist die Logik im Föderalismus. Das muss ich Ihnen doch hoffentlich nicht erklären!
- Das Thema ist erst erledigt, wenn Sie aus allen Landesregierungen raus sind. Dann hat sich das Thema in der Tat erledigt.
Ich sehe, dass Herr Schünemann zustimmt. Mit der CDU würde so etwas in der Tat nicht passieren.
Herr Adler, lassen Sie mich Ihnen einmal Folgendes sagen. Nehmen Sie doch einmal die anderen Länder! Sie haben beispielsweise Großbritannien genannt. Da hat man liberalisiert. Das Ergebnis der Liberalisierung ist, dass sich trotz einer Vervielfachung des Umsatzes, was heißt, dass die Spielsucht erkennbar angestiegen ist, die öffentlichen Einnahmen drastisch verringert haben. Das ist die Praxis, meine Damen und Herren. Mich treibt nicht um, zu vorgestern zurückzukommen.
Der alte Staatsvertrag ist erledigt. Aber es gibt Vorschläge dazu, wie man den Staatsvertrag so modifizieren kann, dass er sowohl das Lottomonopol aufrechterhält