Protokoll der Sitzung vom 23.09.2009

schließungsanträge eingebracht. Der Gesetzentwurf von der Regierungsseite, von den die Regierung tragenden Parteien, kommt in Kürze.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Da kommt nichts!)

Zu dem Gesetzentwurf, den wir heute beraten sollen/wollen/müssen, kann ich nur sagen: Das ist sehr, sehr dünn. Eine Landesregierung kann es sich nicht so einfach machen, irgendwo im stillen Kämmerlein einige Punkte herauszugreifen und das dann als Gesetzentwurf zu präsentieren.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das wä- re aber schon mal ein Fortschritt!)

- Das ist alles richtig, aber ich glaube, wir sollten unsere Kräfte bündeln und am Ende etwas Ordentliches daraus machen. Sie haben Anregungen vorgelegt, die größtenteils gar nicht einmal umstritten sind, sondern darüber sind wir uns im Grunde einig. Aber wenn es darum geht, ob wir sie gesondert in ein Gesetz aufnehmen oder insgesamt ein Gebilde zu dem Thema verabschieden, dann ist, glaube ich, die zweite Alternative wesentlich besser.

(Zustimmung von Jan-Christoph Oet- jen [FDP])

Meine Damen und Herren, uns kommt es darauf an, ein Gesetz auf den Weg zu bringen und dabei mit den Hundehaltern, aber auch mit den Nichthundehaltern zu sprechen. Wenn nur die Hundehalter zu Wort kommen, kann das Missverständnisse usw. provozieren. Es ist aus meiner Sicht wichtig, breite Kreise anzusprechen. Die hier schon andiskutierte Anhörung ist, glaube ich, der richtige Weg.

Meine Damen und Herren, unstrittig scheinen zum einen die Haftpflichtversicherung und zum anderen die Chippflicht zu sein. Ich glaube, dass das eine gute Basis ist. Bei den anderen Punkten müssen wir uns schon fragen, ob wir an der einen oder anderen Stelle nicht das Kind mit dem Bade ausschütten.

(Zustimmung von Ursula Körtner [CDU])

Es kann richtig sein, die Aggressivitätszucht bei der einen oder anderen Rasse zu unterbinden. Aber wir müssen auch aufpassen - das sage ich jetzt ein bisschen platt -, dass uns am Ende nicht die Polizei- und Zollhunde abhanden kommen; denn sie brauchen bei ihrem Dienst eine gewisse Aggressivität.

Meine Damen und Herren, sicherlich ist bei allen unumstritten, dass wir im Zusammenhang mit den Sachkundeanforderungen, also im Zusammenhang mit der Frage, wie wir mit denen umgehen, die sich am oberen Ende der Leine befinden, aufpassen müssen, dass wir vor allem die „schwarzen Schafe“ zu fassen kriegen. Allerdings muss man sich auch fragen, ob Personen, die beispielsweise schon 20 oder 30 Jahre einen Hund haben und für die ihr Hund der einzige Lebensbegleiter ist, noch große Prüfungen ablegen sollten. Dazu muss uns ein weiser Weg einfallen.

Meine Damen und Herren, was uns heute vorgelegt worden ist, können wir - auch wenn große Teilen mit dem konform sind, was uns vorschwebt - nicht gutheißen. Wir lehnen den Gesetzentwurf seitens der Landesregierung ab. Ich hege aber die große Erwartung, dass auf Grundlage der eingebrachten Entschließungsanträge und des Gesetzentwurfs, aber auch des Gesetzentwurfs, den wir noch einbringen werden, eine breit getragene Lösung möglich ist.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung überwiesen werden. Mitberatend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen tätig sein. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Konsequenzen aus Amokläufen und Amokdrohungen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/1343 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration - Drs. 16/1592

Die Beschlussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Eine Berichterstattung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht vorgesehen.

Insofern kommen wir zur Beratung. Für die CDUFraktion hat sich Herr Kollege Coenen zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein Skandal, wenn sich Menschen in Niedersachsen am Leid anderer berauschen, indem sie als Nachahmungstäter mit Amokdrohungen in Erscheinung treten. Meine Fraktion hält es für dringend geboten, diesem unseligen Treiben mit allen Mitteln und aller Härte entgegenzutreten.

Vor dem Hintergrund, dass allein in Niedersachsen landesweit 157 Nachahmungstäter nach den Ereignissen in Winnenden zu verzeichnen sind - auch nach dem Amoklauf in Ansbach, ganz aktuell, reißt die Kette der Nachahmungstäter in Niedersachsen nicht ab -, halten wir es für unverzichtbar, alle Rechts- und Strafmittel gegenüber diesem Personenkreis auszuschöpfen und einen Passus in die Allgemeine Gebührenordnung einzufügen, der es ermöglicht, diesem unseligen Treiben mit drastischen Geldbeträgen zu begegnen. Ein speziell auf Amoklagen zugeschnittener Tatbestand fehlt bislang in der Allgemeinen Gebührenordnung. Bei dieser Änderung sollten auch gleichzeitig vergleichbare Lagen wie Bombendrohungen und Ähnliches erfasst werden.

Wer gesellschaftliche Normen durchbricht, sollte das auch finanziell spüren. Wir möchten gar nicht darauf eingehen, welche Kosten Nachahmungstäter und Trittbrettfahrer verursachen, sondern darauf verweisen, wie viel Angst, Traumata und Schrecken sie erzeugen und verbreiten und dass sie über Tage einen ganzen Behördenapparat in Bewegung halten.

Die zuständigen Stellen bei den Justizbehörden fordere ich auf, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Schon jetzt gibt es umfangreiche Möglichkeiten, diese Straftäter zu verfolgen, was bislang in 127 Ermittlungsverfahren geschehen ist. Darüber hinaus sollten sich die Betroffenen - Schüler, Lehrer, Schulträger und Land - nicht scheuen, zivilrechtliche bzw. öffentlich-rechtliche Kostenforderungen geltend zu machen.

Ein wichtiger Punkt unseres Antrages ist die Erkenntnis, dass die Politik die unmittelbar Beteiligten mit dem Phänomen Amoklauf nicht alleinlassen kann. Das Innenministerium hat bereits 2002 reagiert und Handlungskonzepte erstellt, die ständig überarbeitet und aktualisiert werden, wobei die

Aus- und Fortbildung, die ständige Information, die Trainings- und Schulungsmaßnahmen im Vordergrund stehen müssen.

Ich möchte noch einmal kurz unsere Zielsetzung nennen: Abwehr von Gefahren für Leib und Leben und körperliche Unversehrtheit Betroffener und Unbeteiligter, Herbeiführung der Handlungsunfähigkeit des Täters, Begrenzen und Abwehren von Gefahren für mögliche weitere Betroffene, Festnahme und Identifizierung des Täters/der Täter, Gewährleistung einer beweissichernden Verfolgung von Straftaten. Im Vergleich zu anderen Krisensituationen kann am Anfang einer Amoklage nicht auf Zeitgewinn gesetzt werden. Die zuerst am Tatort eintreffenden Polizeikräfte müssen unverzüglich handeln, auch vor dem Hintergrund eines hohen, aber einkalkulierbaren Eigenrisikos.

Wir unterstützen deshalb konsequent die Forderung der IMK nach sachgerechter Schutzausstattung von Polizeispezialkräften bei Amoklagen und Amokläufen und qualifizierten Ermittlern zur Verfolgung von Trittbrettfahrern im Internet. Wir treten auch mit Nachdruck dafür ein, dass in jedem öffentlichen Gebäude, besonders an den Schulen, ein einsatztaktisches Konzept für den Notfall vorliegen muss, das ständig den neuesten Erkenntnissen angepasst wird.

Daher begrüßen wir es außerordentlich, dass das Landeskriminalamt Niedersachsen im März 2009 die Informationsschrift „Zielgerichtete Gewalt und Amokläufe an Schulen“ herausgegeben hat. Diese hilft Schulleitern und Polizeibeamten, sich mit der Thematik, insbesondere an Schulen, vertraut zu machen. Bis spätestens Ende des Jahres wird das Kultusministerium ein Handlungskonzept zum Umgang mit Krisensituationen für alle Schulen in Niedersachsen erstellt haben. Weil Schulen im Land Niedersachsen unterschiedlich sind, muss jede Schule daraus ihr eigenes Handlungskonzept entwickeln, soweit es noch nicht vorliegt. Nach den jüngsten Amokläufen, aber auch dem gehäuften Auftreten kleinerer Gewaltformen, wie z. B. Mobbing, werden schulinterne Krisenteams als geeigneter Weg zum Umgang mit derartigen Problemlagen empfohlen. Bei Amokläufen an Schulen sowie deren Androhung handelt es sich um Taten, die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, insbesondere aber der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, erheblich beeinträchtigen. Deshalb ist in dieser Krisensituation Handlungssicherheit zu gewährleisten; Information und Aufklärung sind besonders wichtig. Auch das Modellprojekt PaC, „Prävention als Chance“, des Kultusministeriums

sei hier erwähnt. Der von der Landesregierung eingeschlagene Weg nach der Devise „informieren, schulen und hart bestrafen“ wird von der CDULandtagsfraktion vorbehaltlos unterstützt und ist fortzusetzen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ganz herzlichen Dank, Herr Kollege Coenen. - Von der SPD-Fraktion hat sich Frau Kollegin Modder zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen greift ein sehr wichtiges, hochkomplexes und dazu hochsensibles Thema auf. Der Antrag wurde ohne erste Beratung direkt an den zuständigen Fachausschuss überwiesen und dort, wie ich finde, sehr ernsthaft und intensiv beraten. Die Unterrichtungen durch das Innen- und das Kultusministerium haben allerdings eines sehr deutlich gemacht: dass Ihr Antrag zwar nicht falsch ist, aber eben nur den Istzustand beschreibt und über Bitten nicht hinauskommt.

(Zustimmung bei der SPD)

Er enthält keinen Vorschlag zur Prävention, keine neue Idee und vor allem keinen ganzheitlichen Ansatz, wie er aus unserer Sicht dringend erforderlich wäre.

(Beifall bei der SPD)

Angesichts dessen stellt sich natürlich die Frage, ob der Antrag nur oberflächlich und mit heißer Nadel gestrickt ist, weil man das Thema besetzen wollte, oder ob die Sichtweise bei CDU und FDP wirklich so eingeschränkt ist. Meine Damen und Herren, wir werden diesem hochsensiblen Thema insbesondere auch vor dem Hintergrund des neuesten Amoklaufes in Ansbach vom vergangenen Donnerstag, bei dem ein 18-jähriger Amokläufer, mit Axt und Molotowcocktails bewaffnet, neun Schüler und einen Lehrer zum Teil lebensgefährlich verletzt hat, mit einem so schlichten Antrag überhaupt nicht gerecht.

(Beifall bei der SPD)

Wenn wir wirklich Konsequenzen aus Amokläufen und Amokdrohungen ziehen und uns dem durchaus wichtigen Thema ernsthaft nähern wollen, dann dürfen wir es nicht auf die Verschärfung des Waffenrechts, auf Handlungskonzepte für die Poli

zei oder gar auf die Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung reduzieren.

(Beifall bei der SPD)

Das, meine Damen und Herren, wird dem Thema nicht gerecht und den zu beklagenden Opfern schon gar nicht.

Sehen wir uns Ihren Antrag einmal näher an: Die Nrn. 1 und 3 sind geradezu rührend. CDU und FDP bitten die Landesregierung, „weiterhin“ und „auch zukünftig“ Vorbereitungen zu treffen, damit die Polizei bei Amokläufen gut aufgestellt ist. Dies muss doch wohl für den Dienstherrn eine Selbstverständlichkeit sein; es gehört zu seinen Fürsorgepflichten. Es ist doch völlig unstrittig, dass Amokläufe für alle Einsatz- und Rettungskräfte eine extrem belastende Situation darstellen. Nach dem Amoklauf am 26. April 2002 im Erfurter Gutenberg-Gymnasium sind spezielle Handlungskonzepte für die Polizei zu solchen besonderen Lagen erarbeitet worden. In Niedersachsen ist ein solches einsatztaktisches Rahmenkonzept seit dem Frühjahr 2005 in Kraft. Nach der Amoktat im November 2006 in Emsdetten hat es eine Überarbeitung gegeben. Nach Aussagen des MI liegt das überarbeitete Handlungskonzept für die Polizei allen Polizeibehörden vor.

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Ihre Hilflosigkeit wird eigentlich erst so richtig deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass die CDU und die FDP in Baden-Württemberg wohl kaum auf die Idee gekommen wären, dort einen solchen Antrag zu beschließen, der nichts anderes beinhaltet als „Die Regierung hat alles richtig gemacht, bitte weiter so“.

(Beifall bei der SPD)

Das wäre nichts anderes als ein Affront gegen die Opfer und ihre Angehörigen. Deshalb hat der Landtag von Baden-Württemberg das Fingerspitzengefühl, das Ihnen offensichtlich fehlt, gehabt und einen Sonderausschuss mit dem Titel „Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen: Jugendgefährdung und Jugendgewalt“ eingerichtet. In dem einstimmig verabschiedeten Einsetzungsbeschluss des Baden-Württembergischen Landtags heißt es in der Begründung - das zeigt sehr deutlich die begrenzte Sichtweise Ihres Entschließungsantrags -, dass insbesondere im Bereich Gewaltprävention die Punkte Schulsozialarbeit, Schulpsychologen, Kriseninterventionsteams, Maßnahmen der Jugendpflege, Elternberatung und familienunterstützende Angebote, kinder-

und jugendtherapeutische Angebote, Stärkung der Erziehungspartnerschaften zwischen Schule, Eltern und Lehrern, Stärkung der Klassen- und Schulgemeinschaft sowie Förderung eines guten Schulklimas berücksichtigt werden.

Demgegenüber sieht der Forderungskatalog von CDU und FDP in diesem Hause - genau genommen ist es ja kein Forderungskatalog, sondern es sind eher Bitten; also sprechen wir lieber von einem Bittschreiben - nicht mit einem Satz so etwas wie Sozialarbeit, Jugendhilfe oder auch nur die Förderung eines guten Schulklimas vor.

(Björn Thümler [CDU]: Das machen wir ja sowieso!)