Wir werden auf jeden Fall in den nächsten Wochen mit allen Beteiligten noch einmal zusammenkommen, das miteinander diskutieren und gucken, wo man an der einen oder anderen Stellschraube vielleicht noch etwas verändern kann, oder auf dem Informationswege sicherstellen, dass es rechtzeitig, auch nach der Interessenlage der Beteiligten, möglich ist. Wir werden also diese Diskussion führen. Das sind wir allen Beteiligten schuldig.
Vom Grundsatz her sage ich noch einmal: Das Neutralitätsgebot auf der einen Seite und der Anspruch auf Demokratieerziehung auf der anderen Seite müssen miteinander in Einklang gebracht werden. Dies sollte möglichst im Einvernehmen mit allen geschehen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, vor einigen Wochen hat am Gymnasium im Schloss in Wolfenbüttel eine vom 11. Jahrgang hervorragend organisierte Podiumsdiskussion stattgefunden. An dieser Podiumsdiskussion haben ein Europaabgeordneter der Grünen und die für den Landkreis Wolfenbüttel zuständigen Landtagsabgeordneten der Fraktionen der FDP, der Linken und der CDU teilgenommen.
Die Abgeordnete Frau Weddige-Degenhard ist nicht erschienen und ist nicht in der Lage gewesen, aus 2 000 SPD-Mitgliedern im Landkreis Wolfenbüttel eine Vertretung zu schicken. Verstehen Sie vor diesem Hintergrund die Aufgeregtheit von Herrn Jüttner und Frau Weddige-Degenhard?
Sehr geehrter Herr Oesterhelweg, das verstehe ich definitiv gar nicht. Ich darf im Übrigen darauf hin
weisen, dass in Niedersachsen an vielen Schulen vor diesen vier Wochen Podiumsdiskussionen mit allen Beteiligten stattgefunden haben. Das Recht wurde also sehr wohl wahrgenommen, und es ist in Anspruch genommen worden. Die Veranstaltungen sind durchgeführt worden. Wenn es in Einzelfällen mit einer Vertretung oder Ähnlichem nicht möglich gewesen ist, dann muss man mit den Betreffenden darüber sprechen.
Allerdings liegt mir noch eine Wortmeldung zu einer persönliche Bemerkung von Frau Polat vor. Frau Polat hat darum gebeten, nach § 76 unserer Geschäftsordnung etwas zu sagen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ein Mitglied des Landtages in einer persönlichen Bemerkung nur Angriffe zurückweisen darf, die in der Aussprache gegen es gerichtet worden sind, oder eigene Ausführungen berichtigen darf. Dazu erteile ich Ihnen das Wort, Frau Polat.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich habe mich zu einer persönlichen Bemerkung zu Wort gemeldet, weil ich durch Ihre Antwort auf meine Frage, Frau Ministerin, wie im Rahmen eines Petitionsverfahrens das Neutralitätsgebot in irgendeiner Weise missachtet wird, den Eindruck hatte, dass Sie von diesem Fall keine Kenntnis haben. Damit suggerieren Sie mir und dem Parlament, dass ich die Unwahrheit - - -
(Ralf Borngräber [SPD]: Lassen Sie sie doch erst einmal ausreden! Herr Schwarz, da haben Sie nicht zuge- hört! - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Sie muss das ja ausführen! - Heinz Rolfes [CDU] zur SPD: Was ist das denn für ein Stil? Flegel! - Weitere Zurufe - Un- ruhe)
- Ich kann die Sitzung jederzeit unterbrechen; das ist überhaupt gar kein Problem. Ich habe im Moment nicht den Eindruck, dass Frau Polat einen persönlichen Angriff zurückweisen möchte, jedenfalls bis jetzt nicht.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, Sie haben mir durch Ihre Antwort suggeriert, dass ich die Unwahrheit spreche. Dagegen möchte ich mich verwahren. Sie haben der Kollegin Frau König von der Fraktion DIE LINKE in einer der letzten Plenarsitzungen mitgeteilt, dass der Besuch an einer Schule in Bramsche aufgrund des Erlasses, über den wir hier diskutieren, nicht stattfinden kann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Polat, das müssen Sie wirklich völlig missverstanden haben. Ich habe Ihnen nichts unterstellt, sondern ich habe Sie lediglich darum gebeten, mir die Hintergründe für diesen Fall zu schildern, damit ich mich damit auseinandersetzen kann. Mehr habe ich nicht gemacht. Dies entspricht überhaupt nicht meiner Art. Ich möchte schlicht nur wissen, warum es geht. Dann werde ich Ihnen darauf eine Antwort geben. Es war keinesfalls irgendeine Unterstellung.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Ralf Borngräber [SPD]: Das war keine Glanzleistung, Herr Präsident!)
Frau König hat sich ebenfalls zu Wort gemeldet. Ich möchte auch Sie darauf hinweisen, dass es um persönliche Angriffe gegen Sie gehen muss oder dass Sie eigene Ausführungen berichtigen müssen. Da Sie aber überhaupt nicht gesprochen haben, kann ich Ihnen das Wort nicht erteilen.
Ich möchte Ihnen jetzt mitteilen, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, vor der Mittagspause noch die Tagesordnungspunkte 15 und
Da wir jetzt wieder weitestgehend vollzählig sind, gebe ich Ihnen die Auskunft darüber, weshalb wir die Sitzung unterbrochen haben. Es handelt sich um Teerarbeiten im Bereich des Erweiterungsgebäudes. Der Teergeruch scheint über die Seite vom Platz der Göttinger Sieben hier hereinzukommen. Wir müssen im Moment offensichtlich damit leben.
Besprechung: Erneuter Stallbauboom und vermehrte Billigfleischproduktion in Niedersachsen zulasten der Bürgerinnen und Bürger sowie des Tier- und Umweltschutzes? - Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/856 - Antwort der Landesregierung - Drs. 16/1331 - sowie Ergänzung - Drs. 16/1531
Nach § 45 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung wird zu Beginn der Besprechung einer der Fragestellerinnen oder einem der Fragesteller das Wort erteilt. Alsdann erhält es die Landesregierung. Für die Fraktion, die die Anfrage gestellt hat, liegt mir die Wortmeldung von Herrn Christian Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Meyer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zeigt ein gewisses Desinteresse am Problem der boomenden Stallbauten in Niedersachsen für die Bevölkerung. Ich hoffe, das ist jetzt bei Ihnen anders. Manche Fragen, etwa zu den Tierhaltungsbedingungen oder Abständen zu FFH-Gebieten, wurden gar nicht beantwortet; viele nur ungenügend, obwohl die Anfrage jetzt fast sechs Monate alt ist und die Antwortfrist immer wieder verlängert wurde. Der Landkreis Vechta lieferte erst im August die entsprechenden Daten.
Das ist so wie bei den illegalen Legebatterien in Niedersachsen. Seit Monaten ist das Verbot der alten Qualkäfige in Kraft, aber immer noch sind laut HAZ Hunderttausende Legehennen ohne Genehmigung in herkömmlichen Käfigen - und die Landesregierung schaut zu.
Für uns Grüne ist klar: Industrielle Tierhaltungsanlagen geben keinen positiven Impuls für die ländli
che Entwicklung und den Naturschutz. Im Gegenteil: Die Lebensqualität für Anwohnerinnen und Anwohner verschlechtert sich, und andere Wirtschaftszweige wie der Tourismus werden in Mitleidenschaft gezogen. Zudem ist klar: Der Aufbau einer großen Tierhaltungsanlage bedeutet gleichzeitig, dass viele bäuerliche Betriebe, z. B. von kleinen und mittleren Milchviehhaltern, ihre Tierhaltung in Niedersachsen aufgeben müssen. Daher vernichtet diese Politik Arbeitsplätze und schadet der Umwelt.
Die Landesregierung sieht in ihrer Antwort im Bau von immer mehr subventionierten Massentierhaltungsanlagen nicht nur kein Problem, sondern fördert sie tatkräftig, wie etwa bei der umstrittenen Ziegenfabrik im Landschaftsschutzgebiet im Kreis Holzminden.
- Sie können gerne noch einmal „Ziegen-Meyer“ rufen. - Die Zuwachszahlen sind enorm: Im Emsland sind Geflügelställe für 12 Millionen Tiere in Planung, in Vechta für 5 Millionen und im Landkreis Osnabrück für über 1 Million Tiere. Und jetzt will die Landesregierung noch einen „HähnchenHighway“ entlang der A 7, um das Stallbauproblem in die Landkreise Celle, Hildesheim und Northeim auszuweiten. Und ein riesiger Schlachthof in Wietze für die gequälten Hähnchen wird ebenfalls vom Land befürwortet.
„In bestimmten Bereichen Niedersachsens vollzieht sich derzeit ein Wandel von der bäuerlichen Wirtschaftsweise hin zu gewerblichen Formen der Viehhaltung. Dabei werden bisher nicht gekannte Größenordnungen erreicht. Dies gilt auch für den Kapitaleinsatz, der von außen kommt. Die eigentlichen Tierhalter sind dann oft nur noch Lohnmäster. Die betroffenen Anwohner haben die Folgen zu tragen. Außerdem wird der zu schützende Außenbereich immer stärker zersiedelt. Landschaft und Natur werden beeinträchtigt. In vielen Teilen Nordwestdeutschlands wehren sich bereits Gemeinden und Land
kreise gegen diese Entwicklung. Auch viele bäuerlich wirtschaftende Landwirte befürchten zu Recht erhebliche Nachteile für sich.“
So weit das Zitat. Von wem ist das? - Das ist vom Kollegen Wilhelm Hogrefe, CDU, in einem Antrag an den Kreistag Verden am 30. Oktober 2008 in der Debatte um einen Hähnchenmaststall mit 100 000 Tieren.
Dann fordert die CDU in dem Antrag auch noch, dass sich der Bundes- und Landesgesetzgeber mit dieser Privilegierung für Agrarfabriken beschäftigen soll.
Ich kann dem Kollegen Hogrefe nur zustimmen. Mit diesem Stallbauboom und den Folgen für den ländlichen Raum sollten wir uns beschäftigen. Wir sind dabei nicht allein. „Emsländer wollen keine Hähnchenmastställe mehr“ titelte vor Kurzem die HAZ. Der Bürgermeister von Glandorf, Ratskollege von Herrn Bäumer - er ist jetzt leider nicht hier -, forderte nach einem Konflikt um einen Hähnchenmaststall: „Die Politik muss sich in Hannover und in Berlin mit dem Thema beschäftigen.“ Das Grundproblem sieht dieser Bürgermeister im privilegierten Baurecht für Agrarindustrielle und forderte laut Zeitung eine Änderung des § 35 Baugesetzbuch. In einem anderen Fall in Lähden wurde ein Schweinemäster sogar aus der CDU-Fraktion ausgeschlossen, weil er eine riesige Mastanlage für 7 500 Schweine im Dorf bauen wollte.
Im Landkreis Emsland versuchen daher inzwischen 22 von 59 Gemeinden über Bauleitpläne, sich gegen den Wildwuchs von Geflügelmastanlagen zu wehren. Doch die Privilegierung nach § 35 Baugesetzbuch hindert sie daran, Tierfabriken - sie entsprechen nicht dem Willen der Bevölkerung - wirksam einen Riegel vorzuschieben.